Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 705

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 705 (NJ DDR 1959, S. 705); x Lohnempfängers zu dienen. Eine Bereicherung um die Ersparnis aus dem Lohn ist aus keinem zureichenden Grunde zu rechtfertigen. Ob sich der Betrieb ggf. an die Person halten kann, welche den ökonomischen Mißlauf herbeigeführt und die Unantastbarkeit des Volkseigentums beeinträchtigt hat, ist eine Frage der materiellen Verantwortlichkeit. Offenkundig ist aber, daß die Anerkennung der Bereicherung um die Ersparnis bei Lohnansprüchen dazu führen müßte, die Erforschung der Ursachen des Mißlaufe und die Feststellung des materiell Verantwortlichen zu behindern. Das würde die Erziehung zur unverbrüchlichen Achtung des Volkseigentums und' zu seiner sorgfältigen Verwaltung erheblich beeinträchtigen. Die Gedanken von Hochbaum und Strassmann müssen auch aus diesem Grunde abgelehnt werden. GUSTAV FEILER, Staatsanwalt beim, Generalstaatsanwalt der DDR Berichte Die Rolle der Strafjustiz bei der Entwicklung der gesellschaftlichen Erziehung im Kampf gegen gesellschaftsgefährliche Handlungen und Rechtsverletzungen Bericht über eine erweiterte Sitzung des Instituts für Strafrecht der Humboldt-Universität Berlin Von KARL-HEINZ ROEDER, wiss. Assistent am Institut für Strafrecht der Humboldt-Universität Berlin Vor einiger Zeit veranstaltete das Institut für Strafrecht der Humboldt-Universität eine gemeinsame Beratung mit Funktionären der Berliner Justiz, des Ministeriums der Justiz, der Obersten Staatsanwaltschaft und Angehörigen anderer Institute der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität über „Die Rolle der Strafjustiz bei der Entwicklung der gesellschaftlichen Erziehung im Kampf gegen gesellschaftsgefährliche Handlungen und Rechtsverletzungen“. Der Anlaß einer solchen kollektiven Beratung von Justizpraktikem und Wissenschaftlern entsprang dem Bedürfnis, die bisher gesammelten praktischen Erfahrungen bei der Entwicklung und Anwendung der gesellschaftlichen Erziehung zu verallgemeinern und zur Klärung einer Reihe ungelöster Probleme beizutragen, die mit dem Übergang zur bewußten Einbeziehung der Volksmassen in den Kampf zur Überwindung der Kriminalität aufgeworfen wurden. Der Referent, Dr. Buch holz, beauftragter Dozent am Institut für Strafrecht der Humboldt-Universität, stellte in den Mittelpunkt seiner Ausführungen die These, daß in der immer vollkommeneren Einbeziehung der Volksmassen in die bewußte Lösung der staatlichen und gesellschaftlichen Aufgaben die entscheidende, ständig bedeutsamer werdende Kraft auch zur Bekämpfung und Überwindung der Kriminalität und der Rechtsverletzungen in der DDR aufgedeckt wurde. Das Entscheidende bei der Überwindung gesellschaftsgefährlicher und die Entwicklung zum Sozialismus hemmender Handlungen ist das unmittelbare Wirksamwerden der moralisch-politischen Einheit und des erzieherischen Einflusses unserer sozialistischen Gesellschaft, in der die Werktätigen mehr und mehr zu bewußten Gestaltern ihres Lebens und zum Organisator ihrer Arbeit werden. Daraus ergibt sich als eine grundlegende Aufgabe der Justizorgane die bewußte Entfaltung und der zielgerechte Einsatz dieser gesellschaftlichen Kraft. r Die Entwicklung der gesellschaftlichen Erziehung zur Bekämpfung und-Überwindung der Kriminalität und der Rechtsverletzungen verlangt, daß die Volksmassen von allen spontan wirkenden Überresten bürgerlichkapitalistischer Denk- und Lebensgewohnheiten in ihrem Bewußtsein, die zu Rechtsverletzungen führen können, befreit werden und daß ihnen sozialistische Moral- und Reehtsanschauungen vermittelt und die entsprechende sozialistische Lebensweise entwickelt werden. Somit trägt die gesellschaftliche Erziehung vor allem vorbeugenden Charakter und ist darauf gerichtet, schrittweise die ideologischen 'Ursachen der Rechtsverletzungen in unserer Republik 'zu beseitigen. Versteht man die gesellschaftliche Erziehung in dieser umfassenden und grundlegenden Bedeutung für die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins, dann kann man auch nicht ihre Anwendung nur auf bestimmte Fälle, etwa die, bei denen keine gerichtliche Verfolgung stattfand oder die neuen Strafarten angewandt wurden, beschränken. Die gesellschaftliche Erziehung ist wie Buchholz ausdrücklich betonte grundsätzlich bei allen Straftaten und Rechtsverletzun- gen zu entwickeln, wobei sie selbstverständlich in unterschiedlicher Zielrichtung und den entsprechenden Formen zum Ausdruck kommen muß. In allen Fällen einer strafbaren Handlung muß aber die Auseinandersetzung des betreffenden Kollektivs über die gesellschaftlichen und ideologischen Ursachen des Verbrechens oder der Rechtsverletzung, über die Lehren, die daraus für die Festigung des sozialistischen Kollektivs und des Bewußtseins jedes Mitgliedes zu ziehen sind, und über die Überwindung der Ursachen der strafbaren Handlung erfolgen. Den zweiten Teil seiner Ausführungen leitete Buchholz mit der These ein, daß sich die Aufgaben und Funktionen der gesellschaftlichen Erziehung nicht im Selbstlauf, sondern allein durch ihre bewußte Organisierung und Förderung verwirklichen. Dazu ist die Anleitung und Förderung der gesellschaftlichen Erziehung durch staatliche Organe unter Führung der Partei der Arbeiterklasse unbedingt erforderlich. So sind insbesondere die staatlichen bzw. wirtschaftlichen Leiter der betreffenden Arbeitskollektive, die Briga-diere, Meister, Abteilungsleiter u. a. entsprechend ihren politisch-erzieherischen Führung- und Leitungsaufgaben verpflichtet, den gesellschaftlichen Organisationen bei der Entwicklung der gesellschaftlichen Erziehung jede Unterstützung und Hilfe zu gewähren. Als die Träger der gesellschaftlichen Erziehung nannte Buchholz die Parteien und gesellschaftlichen Organisationen, also die Partei-, Gewerkschafts- oder FDJ-Gruppen, und nicht schlechthin das Arbeits- oder Lebenskollektiv, dem der Rechtsverletzer angehört. Die gesellschaftliche Erziehung selbst so fuhr Buchholz fort beginnt dort, wo sich das Kollektiv mit der Verfehlung eines seiner Mitglieder, mit deren Ursachen und Entstehungsbedingungen eigenverantwortlich auseinandersetzt. Er führte weiter aus, daß bei aller prinzipiellen Bedeutung der kollektiven Auseinandersetzungen die gesellschaftliche Erziehung nicht darauf beschränkt wepden dürfe. Die gesellschaftliche Erziehung könne erst durch ein System' praktischer Maßnahmen der ständigen, zielbewußten Einflußnahme auf den Rechtsverletzer oder der Veränderung seiner Arbeits- und Lebensbedingungen vollkommen werden. Offenbar sieht Buchholz als das Entscheidende an der gesellschaftlichen Erziehung die Auseinandersetzung des Kollektivs mit dem einzelnen Rechtsverletzer, also ■mit dem Einzelfall, an. An dieser Auffassung ist Kritik zu üben. Jedes Verbrechen ist eine gesellschaftliche Erscheinung und als solches der Ausdruck von Hemmnissen, die der sozialistischen Umwälzung entgegenstehen und die volle Entfaltung der sozialistischen Lebensweise hindern. Es kommt daher, wenn die Ursachen der Kriminalität überwunden werden sollen, darauf an, bei der Lösung des individuellen Konflikts zugleich den Kampf gegen die typischen Hemmnisse und Widerstände der sozialistischen Umwälzung, die in dem individuellen Konflikt zum Ausdruck kommen, zu führen. Das kann nur erreicht werden, wenn die gesellschaftliche Erziehung nicht bei der Auseinandersetzung mit 70S;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 705 (NJ DDR 1959, S. 705) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 705 (NJ DDR 1959, S. 705)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und einer zielgerichteten Analyse der politisch-operativen Lage in den einzelnen Einrichtungen des fvollzuges Referat des Leiters der auf der Arbeitsberatung der НА mit den für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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