Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 698

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 698 (NJ DDR 1959, S. 698); aktiven Mitarbeitern in den gesellschaftlichen Organisationen und der Nationalen Front wurde bisher so gut wie keine Aufmerksamkeit geschenkt. Hier muß ein grundlegender Wandel eintreten. Manche Mitarbeiter des Justizapparates haben die Nachwuchsentwicklung aus Eigennutz vernachlässigt, weil sie der Meinung sind, sie würden durch diese Kräfte verdrängt. Wenn sich aber beispielsweise alle Eltern ihren Kindern gegenüber so verhielten, was würde dann aus unseren Kindern werden? Die Entwicklung des Nachwuchses ist für uns eine Lebensfrage und hängt eng zusammen mit der Perspektive unserer Entwicklung. Die große Bedeutung dieser Frage hob der Genosse Chruschtschow auf dem XXI. Parteitag der KPdSU hervor, indem er erklärte: „Man muß die jungen Kader kühner als bisher fördern, ohne sie jedoch in Gegensatz zu den alten Kadern zu bringen. Man muß wohl überhaupt anders an die Begriffe ,Alte‘ und ,Junge“ herangehen. Man hört bei uns oft die Meinung, ein Mensch im Alter von 35 bis 40 Jahren sei noch nicht reif genug, um eine leitende Funktion ausfüllen zu können. Das ist falsch. Funktionäre in diesem Alter haben viel Energie. Unsere heranwachsenden Kader besitzen jetzt gründliche , Kenntnisse und ausreichende Erfahrung. Man muß solchen Menschen Gelegenheit geben, ihr Können in der praktischen Arbeit zu beweisen, zu zeigen, daß sie eine Aufgabe, die man ihnen übertragen hat, erfolgreich zu lösen vermögen. Die Verbindung junger Kader mit alten Kadern das ist der Weg, der zu den besten Arbeitserfolgen führt.“1 Selbstverständlich werden wir nicht mehr in dem Umfange wie bisher die jungen Oberschüler, die noch über keine genügende Lebenserfahrung verfügen, unmittelbar nach Abschluß ihres Studiums in den Justizdienst übernehmen können. Schon auf der Babelsberger Konferenz über Fragen der Staats- und Rechtswissenschaft im April 1958 wurde betont, daß dies geändert werden müsse und in erster Linie Arbeiter mit Produktionserfahrung systematisch für eine zukünftige Tätigkeit in den Staatsorganen zu gewinnen und vorzubereiten sind. Die Hauptmasse unserer juristischen Nachwuchskader muß aus der Arbeiterklasse kommen. Es müssen Kader sein, die sich bereits im Kampf um unsere Republik bewährt haben und über eine große Lebenserfahrung verfügen. Diese Zielsetzung erfordert eine grundlegende Änderung in der Auswahl und Vorbereitung der Nachwuchskräfte.- Manche Richter und Staatsanwälte haben die Frage gestellt, wie man denn diese Kader am besten auswählen und qualifizieren soll. Hierauf muß klar geantwortet werden: Die Verbesserung der Kaderarbeit hängt unmittelbar mit der Durchsetzung des neuen Arbeitsstils zusammen. Nur wenn die Funktionäre des Justizapparats eine wirklich massenverbundene Arbeit leisten, werden sie auch imstande sein, die besten Kader ken-nenzulemen und zu fördern. Wir schlagen vor, daß zukünftig über die Kaderfragen für unsere Justizorgane in den Betrieben offen mit den Arbeitern diskutiert wird. In den Brigaden der sozialistischen Arbeit und den sozialistischen Arbeitsgemeinschaften wachsen die Arbeiter und die Vertreter der Intelligenz mit einem hohen sozialistischen Bewußtsein heran. Unter ihnen befinden sich jene Kräfte, die fähig sind, im Justizapparat zu arbeiten. Unsere Richter und Staatsanwälte müssen mit großer Energie und Systematik die Bereitschaft der Menschen in der Produktion für die Justizarbeit wecken. Für die allmähliche Einbeziehung der Arbeiter in die Tätigkeit der Justiz ist es notwendig, ein ganzes System auszuarbeiten. Sie können beispielsweise als Schöffen, in den ständigen Kommissionen der Volksvertretungen und ihren Aktivs, als Helfer der Volkspolizei und als Arbeiterkontrolleure tätig sein. Eine höhere Stufe der Einbeziehung ist die Gewinnung der aktivsten Kräfte für die Teilnahme an unserem Schulungssystem, angefangen von der Schöffenschulung bis- zur Ausbildung an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und an den juristischen Fakultäten. Die Teilnehmer des Lehrgangs der Justizfunktionäre in Ettersburg haben i N. S. Chruschtschow, Bede auf dem XXI. Parteitag der KPdSU, Berlin 1959, S. 145. bereits einen beachtenswerten Vorschlag ausgearbeitet, wie in Zukunft das Internats- und Fernstudium für die Nachwuchskräfte zu gestalten isti *. Von großer Bedeutung bei der Entwicklung des Nachwuchses ist jedoch nicht allein seine Teilnahme an Schulungen, sondern auch seine Einbeziehung in die praktische Tätigkeit der Justizorgane. Dadurch werden sie geprüft und arbeiten sich bereits in ihr zukünftiges Aufgabengebiet ein. Aus all diesem ergibt sich, daß die leitenden Justizorgane das Nachwuchsproblem durch Organisierung eines ganzen Systems von Maßnahmen lösen müssen. Es muß gesichert werden, daß a) in einem bestimmten Zeitraum die Nachwuchskräfte für die leitenden Funktionen in den zentralen und örtlichen Justizorganen ausgewählt Werden, und zwar aus entsprechenden Kadern aus der Produktion, und b) eine schnelle Förderung und Entwicklung der im Justizapparat tätigen Funktionäre in Angriff genommen wird. Auf der Konferenz mit leitenden Staatsfunktionären in Babelsberg vom 25. bis 27. Februar 1959 wurde gefordert, daß bereits bis Ende 1959 der Umfang der Nachwuchskräfte zehn Prozent des Mitarbeiterbestandes betragen muß. Bei der Entwicklung des Nachwuchses für die Tätigkeit in den zentralen Justizorganen muß beachtet werden, daß die Mitarbeiter in den Abteilungen des zentralen Justizapparates die Tätigkeit an der Basis genau kennen. Wie will beispielsweise ein Mitarbeiter des Justizministeriums die Tätigkeit eines Kreisgerichts kontrollieren, wenn er nicht selbst in einem solchen Gericht gearbeitet hat? Deshalb ist der Vorschlag, schrittweise die Funktionäre des zentralen Apparates, die noch nicht in den Bezirken und Kreisen tätig waren, auszutauschen und erfahrene Genossen aus den örtlichen Justizorganen nach einer entsprechenden Vorbereitung und Qualifizierung in die zentrale Leitung zu nehmen, durchaus richtig. Bei der Ausarbeitung des Nachwuchsplanes müssen auch die territorialen und sachlichen Schwerpunkte der Arbeit des Justizapparätes berücksichtigt werden. Worauf muß die Aufmerksamkeit bei der politischen und fachlichen Erziehungstätigkeit der im Justizapparat tätigen Funktionäre gerichtet sein? Die Analyse der Zusammensetzung der Gerichte und der Staatsanwaltschaft zeigt, daß es manchen Richtern und Staatsanwälten an Produktionserfahrung fehlt. Es ist unbedingt notwendig, daß ein Kreisstaatsanwalt die ökonomischen Probleme seines Kreises kennt. Der Kreisstaatsanwalt und der Kreisgerichtsdirektor im Kreis Bitterfeld müssen z. B. mit den Fragen der chemischen Industrie vertraut sein. Die leitenden Funktionäre eines landwirtschaftlichen Kreises müssen die Fragen der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften beherrschen. Diese Kenntnisse werden ihre Arbeit erleichtern und helfen, die ganze Justiztätigkeit mehr und mehr auf den Boden der gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse des betreffenden Kreises zu stellen. Es genügt heute nicht mehr, ein juristisches Staatsexamen zu besitzen, sondern jeder Justizfunktionär muß imstande sein, aktiv an der Lösung der Aufgaben beim Aufbau des Sozialismus teilzunehmen. Daraus ergibt sich ja auch die prinzipielle Veränderung in der gesamten Erziehungsarbeit. Die Hauptmethode der Erziehung und Qualifizierung der Justizfunktionäre liegt in der Erfüllung der übernommenen Aufgaben. Die Erziehung wird nicht nur durch die theoretische Weiterbildung bewirkt, sondern in erster Linie durch die Teilnahme am Kampf um den sozialistischen Aufbau. Die Parteiorganisation der Bezirksstaatsanwaltschaft in Rostock wendet diese Methode seit einiger Zeit mit Erfolg an, wobei die Arbeit der einzelnen Mitarbeiter an Hand ihrer konkreten Ergebnisse eingeschätzt und * Dieser Vorschlag 1st auf S. 700 dieses Heftes zur Distoussion gestellt. Wir bitten unsere Leser um Zuschriften. D. Red. 698;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 698 (NJ DDR 1959, S. 698) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 698 (NJ DDR 1959, S. 698)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Auf der Grundlage der ständigen Analyse der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Sicherung Verhafteter sind deshalb rechtzeitig Gefährdungsschwerpunkte zu erkennen, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin einleiten und durchführen zu können. Darüber hinaus sind entsprechend der politisch-operativen Lage gezielte Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit unter Wahrung der Konspiration über die Abwehroffiziere der territorial zuständigen Kreisdienststee durchzusetzen. Im Interesse der Verfügbarkeit über die sowie zur Sicherung der Inanspruchnahme sozialer Vergünstigungen nach der Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit und zur Vermeidung später nicht nur schwer korrigierbarer die Konspiration gefährdender Eintragungen in das Originaldokument ist dieses in der Regel mit Beginn der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit diese ehemalige Tätigkeit wie folgt legendieren. Bei der Feststellung von Interessen dritter Personen oder von Gefahrenmomenten für die Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit im Zusammenhang mit der in Westberlin stajttgfundenen Tagung des und der Weltbank im, die Organisierung eines Protestmarsches am gegen staatliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Veröffentlichungen in kirchlichen Publikationen und weitere damit im Zusammenhang stehende Probleme und Besonderheiten berücksichtigen. Dies bezieht sich insbesondere auf Wohnungen, Grundstücke, Wochenendhäuser, Kraftfahrzeuge, pflegebedürftige Personen, zu versorgende Haustiere, Gewerbebetriebe da die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik im Bereich des Chemieanlagenbaus. Bei seinem Versuch, die ungesetzlich zu verlassen, schloß oft jedoch unvorhergesehene Situationen, darunter eine eventuelle Festnahme durch die Grenzsicherungskräfte der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß eine lückenlose und übersichtliche Erfassung der Informationen erfolgt. Diese Erfassung muß kurzfristig und vollständig Auskunft über die vorliegenden Erkenntnisse ermöglichen.

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