Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 696

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 696 (NJ DDR 1959, S. 696); Staatsmacht deutlich der gesamten Bevölkerung vor Augen. So verstärkt sich auch die Verbindung unserer Bevölkerung mit unserem sozialistischen Staat. Unsere Gerichte treten als Motor der moralisch-politischen Entwicklung der Volksmassen deutlich hervor und leisten eine große Hilfe bei der Erziehung zur sozialistischen Moral, bei der Festigung des sozialistischen Bewußtseins und der sozialistischen Disziplin. Damit ist aber zugleich für die Organe der Justiz der Weg gefunden, die noch vorhandenen Tendenzen einer abstrakten Rechtsprechung von der der Minister der Justiz sprach zu überwinden, einer Rechtsprechung, die die konkreten Verhältnisse von Tat und Täter, die Umgebung, das ganze Milieu, den Sumpf, aus dem Tat und Täter hervorgehen, nicht genügend berücksichtigt. Unsere Justizorgane führen einen hartnäckigen Kampf gegen diese abstrakt-formalistischen Tendenzen in ihrer Rechtsprechung, einen Kampf um die Verbindung der Rechtsprechung mit dem wirklichen Leben, damit die Rechtsprechung effektiver als bisher beim sozialistischen Aufbau allseitige Hilfe gewährt. Seit dem Erlaß des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht mit der darin festgelegten Verpflichtung zur Zusammenarbeit hat sich eine wesentliche Entwicklung in dieser Richtung vollzogen. Davon war im Bericht des Ministers der Justiz die Rede. - 80 Prozent aller Justizorgane der Kreise und ein ebenso großer Prozentsatz der Justizorgane der Bezirke haben die Berichterstattung vor den örtlichen Volksvertretungen durchgeführt. Im Jahre 1957 vollzog sich diese Berichterstattung noch in einer Art Tätigkeitsbericht und wurde in der Regel ohne Diskussion von den Abgeordneten entgegengenommen. Im Jahre 1958 hat sich die Lage schon geändert. Die Tätigkeit der Justizorgane wurde Gegenstand der Diskussionen in den Bezirks- und Kreistagen, die oft mit einem Beschluß über die Verstärkung der Zusammenarbeit endeten. Die Gerichte haben in vielen Fällen den örtlichen Organen wertvolles Material zugestellt, das die politische Lage im Bezirk und die Tätigkeit des Gegners beleuchtete und für die örtlichen Organe eine Hilfe war. Entwickelt hat sich auch die Tätigkeit der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz, durch die die Probleme der Kriminalität in die Volksvertretungen hineingetragen wurden. Dadurch wurde ihre Bekämpfung zum Gegenstand der staatlichen Machtorgane selbst. Etwas Neues beginnt sich jetzt herauszubilden, dessen Kern erkannt und entwickelt werden muß. Der Kern des Neuen besteht darin, daß in immer stärkerem Maße die politisch-moralische Kraft unserer ganzen sozialistischen Gesellschaft eingesetzt wird, um die Menschen von der Begehung von Verbrechen abzuhalten. Das wird uns in demselben Maße gelingen, wie wir es verstehen, diese politisch-moralischen Kräfte als aktiven Faktor in unseren sozialistischen Aufbau einzubeziehen. Das Leben selbst bildet neue Formen, die in dieser Richtung wirken, heraus. So finden schon immer häufiger Beratungen der Vertreter der Räte der Bezirke und Kreise mit den Organen der Justiz statt, wo die ersteren die Schwerpunkte des sozialistischen Aufbaus und die Hemmnisse darlegen, die hierbei auftauchen, insbesondere die Tätigkeit sozial-gefährlicher Elemente, die die Entwicklung hemmen. So wird deutlich, daß die Gesetzesverletzungen bei uns nicht Zufälligkeiten sind, sondern in den Widersprüchen, in denen sich die gesellschaftliche Entwicklung vollzieht, in dem Widerstand des Alten gegen das Neue ihre Ursachen haben. Solche Erkenntnisse sind für die systematische Bekämpfung der Verbrechen und damit für die Sicherung des sozialistischen Aufbaus und der Rechte der Bürger von allergrößter Bedeutung. Diese Formen werden auch bereits weiter ausgebaut. Sie werden in der Richtung weiterentwickelt, daß bei der Behandlung von Schwerpunktaufgaben wie z. B. Entwicklung der Landwirtschaft, Fragen der Volksbildung, des Handels und der Versorgung usw. zugleich ein Bericht des Gerichts über die Kriminalität auf dem speziellen Gebiet gegeben wird. So wurden z. B. in die Vorbereitung der Sitzung des Bezirkstages Leipzig vom 1. Juli 1959, die sich mit den Fragen des Handels beschäftigte, die Justizorgane weitestgehend einbezogen. Die Justizorgane legten die Gründe der Kriminalität im Handel dar. Dabei wurde deutlich, daß ein enger Zusammenhang zwischen der Kriminalität und der mangelnden Kontrolle, der mangelnden Leitungstätigkeit der zuständigen Staatsorgane, der mangelnden Verbindung der staatlichen Organe mit den Massen, der Erziehung der Massen, der Herausbildung des neuen Verhältnisses zur Arbeit, der sozialistischen Arbeitsmoral und ArbeitskolLektivität besteht. Überall dort, wo der Kampf um die sozialistischen Formen des gesellschaftlichen Zusammenlebens und der gesellschaftlichen Zusammenarbeit geführt wird der Kampf darum, daß sich der einzelne fest in das Kollektiv einfügt , hat das Verbrechen keinen Boden. Dort, wo diese Dinge im argen liegen, wo der politisch-moralische Faktor unberücksichtigt bleibt, kommen viel häufiger Rechtsverletzungen vor. Wer den Weg in unsere sozialistische Gesellschaftsordnung nicht geht, wer sich unseren gesellschaftlichen Verpflichtungen und unserer gesellschaftlichen Moral verschließt, an der alten Moral festhält, der gerät in die Gefahr des moralischen Verfalls und auf den Weg der Gesetzesverletzung und des Verbrechens. Unsere Justizorgane gehen bei ihrer Arbeit, insbesondere bei der Bekämpfung der Kriminalität, von der Tatsache aus, daß das Verbrechen eine gesellschaftliche Erscheinung ist. Aber zwischen der sozialistischen Gesellschaft auf. der einen und der kapitalistischen Gesellschaft auf der anderen Seite besteht hier ein grundlegender Unterschied. Die kapitalistische Gesellschaftsordnung, die auf der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beruht, erzeugt die Menschenverachtung, den Egoismus, die Habgier, die Sucht, auf Kosten anderer oder der Gesellschaft zu leben, Gesellschaftsblindheit und Gesellschaftsfeindlichkeit. All diese Tendenzen, die auch das Verbrechen erzeugen, liegen im Ausbeutersystem selbst. Wir dürfen die Wirksamkeit des Erbes der alten Zeit auf unsere Verhältnisse keineswegs unterschätzen. Es dringt insbesondere durch zwei Kanäle in unseren sozialistischen Aufbau ein und kann hier Störungen hervorrufen, die den einzelnen weit von unserer Entwicklung fort und ihn schließlich zum Verbrechen führen. Das ist einmal die alte Moral, die alten kapitalistischen Denk- und Lebensgewohnheiten, die kein bewußtes Verhältnis zur Gesellschaft, zu den gesellschaftlichen Pflichten aufkommen lassen. Sie ist die Grundlage dafür, daß es immer noch Bürger der Republik gibt, die sich der gesellschaftlichen Verantwortung, des Weges vom Ich zum Wir entziehen, sich vom nackten Egoismus beherrschen lassen, auf die Bahn des politisch-moralischen Sumpfes, der politisch-moralischen Verkommenheit geraten. Das ist eine der Quellen von Gesetzesverletzungen. Die zweite Quelle ist die Einwirkung der Feinde unserer Republik, ihre Hetze und ihre Agententätigkeit. Nach ihrer offen erklärten Absicht tun sie alles, um das Fortschreiten unseres sozialistischen Aufbaus zu erschweren, Sand in das große Werk des sozialistischen Aufbaus zu streuen und kalt berechnend gerade dort, wo wir unsere ganze Kraft gebrauchen, um das Neue durchzusetzen, systematisch ihre verbrecherische Diversionstätigkeit zu entwickeln. Mit jedem Schritt, den wir in diesem Umwälzungsprozeß vorwärtsgehen, beziehen wir immer breitere Schichten der Bevölkerung in unsere Aufbautätigkeit ein. Je mehr sich die sozialistischen Formen unseres Lebens und unserer Arbeit entwickeln, die Gemeinschaftsarbeit und mit ihr die Kollektivität, die Bewußtheit und die gesellschaftliche Aktivität, desto mehr verschwinden auch jene Moral, jene Sumpflöcher, in denen das Verbrechen gedeiht, desto stärker wird den Feinden und ihren Helfershelfern auf die Hände gesehen und ihnen, noch bevor sie ihre Anschläge wagen können, das Handwerk gelegt. 696;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 696 (NJ DDR 1959, S. 696) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 696 (NJ DDR 1959, S. 696)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die rechtliche Stellung der von der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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