Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 694

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 694 (NJ DDR 1959, S. 694); sind in diese Neufassung nicht nur die Bestimmungen über die Wahl der Richter eingearbeitet, sondern es sind vor allem auch die Grundsätze des demokratischen Zentralismus in seiner Bedeutung für Aufbau und Arbeitsweise des Gerichts aufgenommen. So wird klar im § 1 ausgesprochen, daß die Gerichte Organe der einheitlichen volksdemokratischen Macht sind. Damit wird nun auch durch Gesetz zum Ausdruck gebracht, daß in der Staatslehre der Deutschen Demokratischen Republik kein Raum ist für irgendwelche noch nicht überwundenen Vorstellungen der Gewaltenteilung, die dieGe-richte vom Staatsapparat isolieren, ja, über ihn stellen wollen. Die bisherige Bestimmung des § 2 wird ergänzt und als allgemeine Aufgabe der Rechtsprechung ausdrücklich festgelegt, daß diese zur erfolgreichen Lösung der staatlichen Aufgaben, insbesondere der Erfüllung der Volkswdrtschaftspläne in dem Bereich jedes Gerichts, beizutragen hat. Die Einführung der Richterwahl ist ein starker Ansporn für die Richter, in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht mit den gerichtlichen Mitteln alle ihre Kraft für die Lösung der. gegenwärtigen Aufgaben, d. h. für den großen Siebenjahrplan einzusetzen, um dadurch die Bestimmung des § 2 zu verwirklichen: „Die Rechtsprechung der Gerichte der Deutschen demokratischen Republik dient der Einheit Deutschlands, dem Sieg des Sozialismus und dem Frieden.“ Besonders die Richter der Bezirksgerichte, in deren Arbeit sich das Neue noch am wenigsten zeigt, dürfen in ihren Bemühungen nicht nachlassen, über eine ständige und enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht im Bezirk ihre Rechtsprechung zu verbessern, daß sie zu einer Unterstützung der staatlichen Leitungstätigkeit im Bezirk führt. Für die örtlichen Organe der Staatsmacht wird die Verabschiedung der vorliegenden wichtigen Gesetze erneut Anlaß sein, zur Verstärkung der staatlichen Leitungstätigkeit in ihrem Bereich ihre Beziehungen zu den Gerichten enger zu knüpfen. Aus dem gemeinsamen Kampf für den Sieg des Sozialismus warden die für den erfolgreichen Verlauf der ersten Richterwahl in der Deutschen Demokratischen Republik notwendigen engen Beziehungen zwischen den Volksvertretungen und den Richterkandidaten erwachsen. Der Übergang zur Wahl der Richter ist Ausdruck der politisch-moralischen Einheit unseres Volkes und des festen Vertrauens zum Staat der Arbeiter und Bauern. In Fortführung des demokratischen Aufbaus der Gerichte, der mit den Schöffenwahlen so erfolgreich beschriften worden ist, entspricht die Richterwahl einer höheren Stufe der sozialistischen Demokratie im Sinne unseres Leitspruches: „Plane mit, arbeite mit, regiere mit!“ Ich bitte die Volkskammer im Namen der Regierung, den vorliegenden Gesetzen dem Gesetz über die Wahl der Richter der Kreis- und Bezirksgerichte durch die örtlichen Volksvertretungen, dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Neufassung des Gerichtsverfassungsgesetzes ihre Zustimmung zu geben. Die Wahl der Richter ein entscheidender Schritt zu engerer Verbindung zwischen den Gerichten und den örtlichen Organen Bericht des Ständigen Ausschusses für die örtlichen Volksvertretungen zum Gesetz über die Wahl der Richter der Kreis- und Bezirksgerichte durch die örtlichen Volksvertretungen, erstattet von Prof. Dr. Karl Polak Der vorliegende Gesetzentwurf über die Wahlen der Richter der Kreis-und Bezirksgerichte durch die Kreis-bzw. Bezirkstage betrifft die Kompetenzen sowie die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen in den Bezirken und Kreisen. Es ist festzustellen, daß mit diesem Gesetzentwurf und dem ihm innewohnenden Zweck, das Zusammenwirken der örtlichen Organe der Staatsmacht mit den örtlichen Organen der Justiz zu entwickeln, kein grundsätzlich neues Prinzip aufgestellt wurde. In dem Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom Januar 1957, dem grundlegenden Verfassungsgesetz der örtlichen Organe, ist festgelegt, daß wie alle zentral unterstellten Organe auch die Justizorgane „eng mit den örtlichen Volksvertretungen zusammenzuarbeiten und sie als oberste Machtorgane in ihrem Zuständigkeitsbereich zu achten und zu stärken“ haben und daß die örtlichen Volksvertretungen ihrerseits die Pflicht haben, die Justizorgane bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Die Wahl der Richter der Kreis- und Bezirksgerichte durch die örtlichen Volksvertretungen ist wie der Minister der Justiz hier ausführte ein entscheidender Schritt zur weiteren Festigung der Verbindung der Gerichte mit den örtlichen Staatsorganen und damit zur stärkeren Verbindung ihrer Arbeit mit den Aufgaben, die die örtlichen Staatsorgane zu bewältigen haben. Das aber bedeutet zugleich eine engere Verbindung der staatlichen Tätigkeit mit der Bevölkerung. Indem die Gerichte den Volksvertretungen nähergebracht werden, werden sie der Bevölkerung selbst nähergebracht, was die weitere Einbeziehung der Bevölkerung in die staatliche Tätigkeit bedeutet. Der in dieser Richtung beschrittene Weg der Einbeziehung der Schöffen in die gerichtliche Tätigkeit die Wahl der Schöffen durch die Bevölkerung wird damit weitergegangen. Zugleich wird die Arbeit der Justizorgane in immer rascherem Maße auf das Niveau der sozialistischen Staatstätigkeit gehoben. Dies ist der Weg der Entfaltung der sozialistischen Demokratie, deren Ausbau sich in der Richtung der Verschmelzung der staatlichen Tätigkeit mit den Massen selbst vollzieht, so daß in immer stärkerem Maße die Tätigkeit des sozialistischen Staates sich als das herauskristallisiert, was sie ihrem Wesen nach ist: der bewußte Ausdruck des Willens und der Interessen, der Aktivität und Initiative des Volkes selbst, die auf die Entfaltung seiner produktiven Kräfte, seines Wohlstandes, seiner Sicherheit und seines Glücks gerichtet sind. Was für den sozialistischen Staatsapparat und die Gesetzmäßigkeit seiner Entwicklung gilt, gilt notwendig auch für die Organe der Justiz. Ihre Aufgabe ist die Rechtsanwendung, die Sorge für die konsequente Durchsetzung der Gesetze durch die Organe der Staatsmacht und alle Bürger, die Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Die Organe der Justiz können aber diese Aufgabe nur erfüllen, wenn sie das sozialistische Recht und die sozialistischen Gesetze, die der Ausdruck der Entwicklung unserer gesellschaftlichen Ordnung zum Sozialismus sind, auch entsprechend dieser ihnen innewohnenden Gesetzmäßigkeit anwenden. Die Lösung dieser Aufgabe ist auf das engste verbunden mit der Herauslösung der Justiztätigkeit aus der alten, formaljuristischen Begriffswelt, die die Tätigkeit der Justizorgane dem Leben entfremdet und zu Urteilen führt, die unserer Entwicklung nicht entsprechen. Diese Herauslösung aber ist nur dadurch möglich, daß in die Tätigkeit der Justizorgane, in ihre Arbeitsweise sowie in die Rechts- und Gesetzesbegriffe wie Walter Ulbricht auf der Babelsberger Konferenz 694;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 694 (NJ DDR 1959, S. 694) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 694 (NJ DDR 1959, S. 694)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens besteht, in dem feindlichen oder anderen kriminellen Elementen ihre Straftaten zweifelsfrei nachgewiesen werden. Ein operativer Erfolg liegt auch dann vor, wenn im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diensteinheiten. Gewährleistung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des IfS zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zur Bearbeitung von Brirdttlungsverfahren wegen ungesetzlichen Grenzübertritts in seinen vielfältigen Formen Damit soll nicht gesagt werden daß es keinen stäatafeindlichon Menschenhandel mehr gibt.

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