Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 693

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 693 (NJ DDR 1959, S. 693); Staatsmacht und die politische Arbeit des Richters unter den Werktätigen zu erstrecken und sicherzustellen haben, daß die Gerichte mithelfen, die sich aus den Beschlüssen der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte ergebenden Aufgaben zu lösen. Aus der Wahl der Richter folgt, daß ein Richter eines Kreis- oder Bezirksgerichts vor Ablauf seiner Wahlperiode nur von der Volksvertretung abberufen werden kann und daß auch ein neuer Richter während der Wahlperiode nur über eine Ergänzungs- oder Nachwahl eingesetzt werden kann. Da die Wahl der Richter sehr reale Beziehungen der Zusammenarbeit zwischen Gericht und örtlichen Volksvertretungen schafft, kann ohne Zustimmung der Volksvertretung auch kein gewählter Richter von dem betreffenden Gericht für längere Zeit abgezogen werden; auch bei zeitweisen Veränderungen in der Besetzung des Gerichts, z. B. wegen Urlaubs oder Krankheit, muß die Volksvertretung unterrichtet werden. Zugleich mit der gesetzgeberischen Vorbereitung wurde die Vorbereitung der ersten Richterwahlen in den Kreisen und Bezirken in Angriff genommen. Von Anfang an wurden diese Vorbereitungen nicht als eine organisatorisch-technische Angelegenheit angesehen, sondern als eine wichtige politisch-ideologische Aufgabe, und zwar sowohl bei den Wählern wie bei den zu Wählenden, d. h. bei den Kreis- und Bezirkstagen und den Richtern. Deshalb wurden diese Vorbereitungen nicht allein vom Ministerium der Justiz angeleitet, sondern gemeinsam mit dem Staatssekretär für die Anleitung der örtlichen Räte sowie dem Nationalrat der Nationalen Front und dem Bundesvorstand des FDGB. In der Hauptsache bestehen diese Vorbereitungen auf die Richterwahl in der Herausbildung des neuen Arbeitsstils der Gerichte und der sorgfältigen Vorbereitung qualifizierter, der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergebener und moralisch vorbildlicher Kandidaten. Die Gerichte erhöhen ihre Anstrengungen, die teilweise noch vorhandene Isolierung ihrer Tätigkeit von der allgemeinen staatlichen Leitungstätigkeit zu überwinden und durch ihre Rechtsprechung aktiv zur Herausbildung der neuen Beziehungen der Menschen zur Gesellschaft und zur Erfüllung der in ihrem Bereich zu lösenden ökonomischen Aufgaben beizutragen. Bei den Richtern setzt sich immer stärker das Bewußtsein durch, daß die gesamte gerichtliche Tätigkeit bedeutend wirksamer ist, wenn sie in ständiger enger Verbindung mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Räten stehen sowie mit den Werktätigen unmittelbar in den Betrieben und Wohnbereichen Zusammenarbeiten. Durch die Teilnahme an Sitzungen der Volksvertretungen und der Räte und durch ihre Mitarbeit in den ständigen Kommissionen, besonders der Ständigen Kommission für Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz, erhalten die Richter die für eine wirksame Rechtsprechung unbedingt erforderlichen genauen Kenntnisse über die örtlichen Verhältnisse und über die Bedeutung der Beschlüsse der Volksvertretungen. Durch diese allerdings noch in ihren Anfängen stehende neue Arbeitsweise wird die gerichtliche Tätigkeit zu einem aktiven Faktor im Kampf um den Sieg des Sozialismus werden. Die ständige und enge Zusammenarbeit des Gerichts mit den örtlichen Organen der Staatsmacht führt dazu, daß die Wähler und die Richter in einen engen Kontakt kommen. Diesem Ziel dienten schon die in der ersten Hälfte dieses Jahres durchgeführten Berichterstattungen der Gerichte vor Kreis- und Bezirkstagen. In vielen Fällen wurden dabei Beschlüsse für die Arbeit des Gerichts und der örtlichen Organe sowie für die weitere Zusammenarbeit gefaßt. Durch den beharrlichen Kampf um die Herausbildung des neuen Arbeitsstils und die weiteren Maßnahmen, insbesondere die Überprüfung, Auswahl und Qualifizierung der Kader, soll erreicht werden, daß die als Kandidaten vorgesehenen Richter und das ist die über- wiegende Zahl der zur Zeit tätigen Richter sowohl durch ihre gute, unsere sozialistische Entwicklung vorwärtstreibende Rechtsprechung und ihre enge Verbundenheit mit der Bevölkerung und den örtlichen Organen der Staatsmacht als auch durch ihre politische Persönlichkeit die Gewähr für den erfolgreichen Verlauf der Wahl bieten. Von dem Stand der politischen Vorbereitung hängt es mit ab, welchen Termin der Ministerrat für die Durchführung der Richterwahl im nächsten Jahr festlegen wird und in welcher Zeit die Vorbereitungen auf die Richterwahl durch die Vorstellung der Kandidaten in Betriebs- und Einwohnerversammlungen und eine verstärkte Agitation ihren Höhepunkt erreichen. Es gibt bereits viele'“Keime des Neuen, vor allem in der Arbeit der Kreisgerichte, und eine Reihe von diesen Gerichten, wie Riesa, Stendal, Dippoldiswalde, Wernigerode, Ilmenau, vor allem aber eine Anzahl von Gerichten im Bezirk Karl-Marx-Stadt, arbeiten im Sinne sozialistischer Gerichte und haben gute Fortschritte in der breiten Einbeziehung der Werktätigen in die Rechtsprechung, in der konkreten Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht und in der Orientierung ihrer Rechtsprechung auf die Lösung der im örtlichen Bereich stehenden ökonomischen Aufgaben erzielt. Ohne daß es zu einer schematischen Übertragung kommen darf, haben eine Reihe von Gerichten die Vorbilder sozialistischer Arbeit aufgenommen, die die Arbeiter in der Produktion gegeben haben: So leistet z. B. das Kreisgericht Wernigerode zurückgebliebenen Nachbargerichten sozialistische Hilfe bei der Entwicklung neuer Arbeitsmethoden. An diesem Gericht hat sich wie auch an anderen eine Jugendbrigade gebildet, die ein gutes Programm entwickelt hat, um sozialistisch zu lernen, zu arbeiten und zu leben. In fast allen Bezirken, vor allem im Bezirk Karl-Marx-Stadt und im Bezirk Magdeburg, haben Richter und Mitarbeiter der Gerichte zu Ehren des 10. Jahrestages der Republik eine große Zahl von Selbstverpflichtungen abgegeben, die zum beträchtlichen Teil auch die Entwicklung und Durchsetzung der neuen Aufgaben und neuen Arbeitsmethoden des Gerichts zum Inhalt haben. Das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes schafft die Vorausetzungen für die Neufassung des Gerichtsverfassungsgesetzes. Es enthält außer den Bestimmungen des Richterwahlgesetzes Bestimmungen über die Grundpflichten des Richters, die jedem Richter seine Stellung in unserem Staat und seine Verantwortung klarmachen. Es regelt weiter Einzelheiten über die Vertretung, die Abordnung und die zeitweise Tätigkeit eines Richters an einem anderen Gericht sowie seine Entpflichtung und vorläufige Amtsenthebung. Von den sonstigen Neuregelungen sei noch die Bestimmung über die Rechtsanwälte erwähnt, durch die erstmalig in das Gerichtsverfassungsgesetz eine Grundsatzbestimmung über die Aufgaben der Rechtsanwälte in der Deutschen Demokratischen Republik eingefügt wird und die eine wichtige Ergänzung des Grundsatzes über das Recht der Verteidigung darstellt. Bildete das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. Oktober 1952 die Grundlage für die Arbeit der Gerichte in der Periode der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik, so schafft das jetzt im Zusammenhang mit der Einführung der Richterwahl neugefaßte Gerichtsverfassungsgesetz die Voraussetzungen für die Tätigkeit der Gerichte in der Periode des entfalteten Sozialismus. Ohne an der Grundkonzeption unserer Gerichtsverfassung, im besonderen an den allgemeinen Grundsatzbestimmungen, wie Unabhängigkeit der Richter, Recht auf Verteidigung, Öffentlichkeit der Verhandlung usw., etwas zu ändern, 693;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 693 (NJ DDR 1959, S. 693) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 693 (NJ DDR 1959, S. 693)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Leiter und der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, alle Vollzuosnaßnah-m mit Ausländern, die ihnen gewährten Rechte und auf erlegten Pflichten, konsequent auf gesetzlicher Grundlage zu gestalten und beweiskräftig zu dokumentieren.

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