Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 693

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 693 (NJ DDR 1959, S. 693); Staatsmacht und die politische Arbeit des Richters unter den Werktätigen zu erstrecken und sicherzustellen haben, daß die Gerichte mithelfen, die sich aus den Beschlüssen der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte ergebenden Aufgaben zu lösen. Aus der Wahl der Richter folgt, daß ein Richter eines Kreis- oder Bezirksgerichts vor Ablauf seiner Wahlperiode nur von der Volksvertretung abberufen werden kann und daß auch ein neuer Richter während der Wahlperiode nur über eine Ergänzungs- oder Nachwahl eingesetzt werden kann. Da die Wahl der Richter sehr reale Beziehungen der Zusammenarbeit zwischen Gericht und örtlichen Volksvertretungen schafft, kann ohne Zustimmung der Volksvertretung auch kein gewählter Richter von dem betreffenden Gericht für längere Zeit abgezogen werden; auch bei zeitweisen Veränderungen in der Besetzung des Gerichts, z. B. wegen Urlaubs oder Krankheit, muß die Volksvertretung unterrichtet werden. Zugleich mit der gesetzgeberischen Vorbereitung wurde die Vorbereitung der ersten Richterwahlen in den Kreisen und Bezirken in Angriff genommen. Von Anfang an wurden diese Vorbereitungen nicht als eine organisatorisch-technische Angelegenheit angesehen, sondern als eine wichtige politisch-ideologische Aufgabe, und zwar sowohl bei den Wählern wie bei den zu Wählenden, d. h. bei den Kreis- und Bezirkstagen und den Richtern. Deshalb wurden diese Vorbereitungen nicht allein vom Ministerium der Justiz angeleitet, sondern gemeinsam mit dem Staatssekretär für die Anleitung der örtlichen Räte sowie dem Nationalrat der Nationalen Front und dem Bundesvorstand des FDGB. In der Hauptsache bestehen diese Vorbereitungen auf die Richterwahl in der Herausbildung des neuen Arbeitsstils der Gerichte und der sorgfältigen Vorbereitung qualifizierter, der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergebener und moralisch vorbildlicher Kandidaten. Die Gerichte erhöhen ihre Anstrengungen, die teilweise noch vorhandene Isolierung ihrer Tätigkeit von der allgemeinen staatlichen Leitungstätigkeit zu überwinden und durch ihre Rechtsprechung aktiv zur Herausbildung der neuen Beziehungen der Menschen zur Gesellschaft und zur Erfüllung der in ihrem Bereich zu lösenden ökonomischen Aufgaben beizutragen. Bei den Richtern setzt sich immer stärker das Bewußtsein durch, daß die gesamte gerichtliche Tätigkeit bedeutend wirksamer ist, wenn sie in ständiger enger Verbindung mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Räten stehen sowie mit den Werktätigen unmittelbar in den Betrieben und Wohnbereichen Zusammenarbeiten. Durch die Teilnahme an Sitzungen der Volksvertretungen und der Räte und durch ihre Mitarbeit in den ständigen Kommissionen, besonders der Ständigen Kommission für Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz, erhalten die Richter die für eine wirksame Rechtsprechung unbedingt erforderlichen genauen Kenntnisse über die örtlichen Verhältnisse und über die Bedeutung der Beschlüsse der Volksvertretungen. Durch diese allerdings noch in ihren Anfängen stehende neue Arbeitsweise wird die gerichtliche Tätigkeit zu einem aktiven Faktor im Kampf um den Sieg des Sozialismus werden. Die ständige und enge Zusammenarbeit des Gerichts mit den örtlichen Organen der Staatsmacht führt dazu, daß die Wähler und die Richter in einen engen Kontakt kommen. Diesem Ziel dienten schon die in der ersten Hälfte dieses Jahres durchgeführten Berichterstattungen der Gerichte vor Kreis- und Bezirkstagen. In vielen Fällen wurden dabei Beschlüsse für die Arbeit des Gerichts und der örtlichen Organe sowie für die weitere Zusammenarbeit gefaßt. Durch den beharrlichen Kampf um die Herausbildung des neuen Arbeitsstils und die weiteren Maßnahmen, insbesondere die Überprüfung, Auswahl und Qualifizierung der Kader, soll erreicht werden, daß die als Kandidaten vorgesehenen Richter und das ist die über- wiegende Zahl der zur Zeit tätigen Richter sowohl durch ihre gute, unsere sozialistische Entwicklung vorwärtstreibende Rechtsprechung und ihre enge Verbundenheit mit der Bevölkerung und den örtlichen Organen der Staatsmacht als auch durch ihre politische Persönlichkeit die Gewähr für den erfolgreichen Verlauf der Wahl bieten. Von dem Stand der politischen Vorbereitung hängt es mit ab, welchen Termin der Ministerrat für die Durchführung der Richterwahl im nächsten Jahr festlegen wird und in welcher Zeit die Vorbereitungen auf die Richterwahl durch die Vorstellung der Kandidaten in Betriebs- und Einwohnerversammlungen und eine verstärkte Agitation ihren Höhepunkt erreichen. Es gibt bereits viele'“Keime des Neuen, vor allem in der Arbeit der Kreisgerichte, und eine Reihe von diesen Gerichten, wie Riesa, Stendal, Dippoldiswalde, Wernigerode, Ilmenau, vor allem aber eine Anzahl von Gerichten im Bezirk Karl-Marx-Stadt, arbeiten im Sinne sozialistischer Gerichte und haben gute Fortschritte in der breiten Einbeziehung der Werktätigen in die Rechtsprechung, in der konkreten Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht und in der Orientierung ihrer Rechtsprechung auf die Lösung der im örtlichen Bereich stehenden ökonomischen Aufgaben erzielt. Ohne daß es zu einer schematischen Übertragung kommen darf, haben eine Reihe von Gerichten die Vorbilder sozialistischer Arbeit aufgenommen, die die Arbeiter in der Produktion gegeben haben: So leistet z. B. das Kreisgericht Wernigerode zurückgebliebenen Nachbargerichten sozialistische Hilfe bei der Entwicklung neuer Arbeitsmethoden. An diesem Gericht hat sich wie auch an anderen eine Jugendbrigade gebildet, die ein gutes Programm entwickelt hat, um sozialistisch zu lernen, zu arbeiten und zu leben. In fast allen Bezirken, vor allem im Bezirk Karl-Marx-Stadt und im Bezirk Magdeburg, haben Richter und Mitarbeiter der Gerichte zu Ehren des 10. Jahrestages der Republik eine große Zahl von Selbstverpflichtungen abgegeben, die zum beträchtlichen Teil auch die Entwicklung und Durchsetzung der neuen Aufgaben und neuen Arbeitsmethoden des Gerichts zum Inhalt haben. Das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes schafft die Vorausetzungen für die Neufassung des Gerichtsverfassungsgesetzes. Es enthält außer den Bestimmungen des Richterwahlgesetzes Bestimmungen über die Grundpflichten des Richters, die jedem Richter seine Stellung in unserem Staat und seine Verantwortung klarmachen. Es regelt weiter Einzelheiten über die Vertretung, die Abordnung und die zeitweise Tätigkeit eines Richters an einem anderen Gericht sowie seine Entpflichtung und vorläufige Amtsenthebung. Von den sonstigen Neuregelungen sei noch die Bestimmung über die Rechtsanwälte erwähnt, durch die erstmalig in das Gerichtsverfassungsgesetz eine Grundsatzbestimmung über die Aufgaben der Rechtsanwälte in der Deutschen Demokratischen Republik eingefügt wird und die eine wichtige Ergänzung des Grundsatzes über das Recht der Verteidigung darstellt. Bildete das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. Oktober 1952 die Grundlage für die Arbeit der Gerichte in der Periode der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik, so schafft das jetzt im Zusammenhang mit der Einführung der Richterwahl neugefaßte Gerichtsverfassungsgesetz die Voraussetzungen für die Tätigkeit der Gerichte in der Periode des entfalteten Sozialismus. Ohne an der Grundkonzeption unserer Gerichtsverfassung, im besonderen an den allgemeinen Grundsatzbestimmungen, wie Unabhängigkeit der Richter, Recht auf Verteidigung, Öffentlichkeit der Verhandlung usw., etwas zu ändern, 693;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 693 (NJ DDR 1959, S. 693) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 693 (NJ DDR 1959, S. 693)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen und Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben. In unaufschiebbaren Fällen, insbesondere bei Gefahr im Verzüge, hat der Leiter der Untersuchungshaftanstalt seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen und Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben. In unaufschiebbaren Fällen, insbesondere bei Gefahr im Verzüge, hat der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und Verdacht des Transitmißbrauchs; provokativ-demonstrative Handlungen soväe Unterschriften- sammlungen und andere Aktivitäten, vor allem von Antragstellern auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammenwirkten, handelt es sich in der Regel um solche Personen, die bereits längere Zeit unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und einer Vielzahl weiterer Organisationen, Einrichtungen und Kräfte zusammen und nutzen deren Potenzen für die Aufklärung der inneren Lage der DDR.

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