Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 691

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 691 (NJ DDR 1959, S. 691); wickeln, der das Prinzip des demokratischen Zentralismus weiter durchsetzt. Sie fordern auch von der Justiz, sich noch enger mit den Massen zu verbinden und die schöpferischen Kräfte der werktätigen Bevölkerung in die Lösung der Aufgaben der Gesetzlichkeit einzubeziehen. Noch haben nicht alle Gerichte diesen neuen Arbeitsstil gefunden. Es ist nunmehr dringend notwendig, daß sie den Tempoverlust aufholen und, gestützt auf das Gesetz über den Siebenjahrplan, sich bewußt dem neuen Inhalt und der neuen Methode ihrer Arbeit zuwenden. Schon die Sicherung der vollen Wirksamkeit der durch das Strafrechtsergänzungsgesetz vom Dezember 1957 eingeführten neuen Strafarten verlangte diesen neuen Arbeitsstil. Vor allem aber wurden in dem Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht neue Beziehungen zwischen den Gerichten und den örtlichen Volksvertretungen hergestellt und damit Möglichkeiten der breiten Heranziehung der Werktätigen und Verstärkung der staatlichen Leitungstätigkeit eröffnet, die bei der Verwirklichung des Siebenjahrplans erst ihren vollen Inhalt beweisen werden. Heute befinden wir. uns in der Etappe des entfalteten Sozialismus und schreiten vorwärts zum Sieg des Sozialismus. In einer solchen Zeit müssen auch die Justizorgane auf der Höhe ihrer Aufgaben stehen und dürfen weder hinter der ökonomischen Entwicklung noch hinter den Leistungen der örtlichen Organe der Staatsmacht Zurückbleiben. Die vielfältigen sozialistischen Taten der Arbeiter und Bauern stellen uns vor die Frage: Wie müssen die Richter und die Gerichte beschaffen sein, von denen die Werktätigen mit der gleichen Selbstverständlichkeit und der gleichen Verbundenheit wie von „ihrem“ Betrieb als von „ihrem“ Gericht sprechen? Die tiefgreifende sozialistische Umwälzung unseres gesamten Lebens, die sich in den Jahren des Siebenjahrplans vollziehen wird, verlangt die Vervollkommnung der Arbeit der Gerichte in dem Sinne, daß sie als Organe der einheitlichen Staatsmacht mit ihren Mitteln der Rechtsprechung die Erfüllung der ökonomischen Hauptaufgabe fördern. Denn die Feststellung: „Das konkrete Kampfprogramm ist die Lösung der ökonomischen Hauptaufgabe“ gilt auch für die Gerichte; sie sind mitverantwortlich für die Lösung der ökonomischen Aufgaben in ihrem Kreis oder Bezirk, sie sind mitverantwortlich für die Erfüllung des Siebenjahrplans als des obersten Gesetzes des Schaffens bis zum Jahre 1965, und sie tragen die Verantwortung für eine solche Lösung der gesetzmäßig entstehenden gesellschaftlichen und menschlichen Konflikte, die mit den gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklungsgesetzen übereinstimmt. Die Werktätigen verlangen, daß die Gerichte mit ihren Entscheidungen die neuen, sozialistischen Beziehungen fördern, die Grundsätze der sozialistischen Moral durchsetzen und daß jede Gerichtsentscheidung nicht nur den Einzelfall entscheidet, sondern vor allem zur Lösung des gesellschaftlichen Widerspruchs beiträgt, der zu einer Gesetzesverletzung geführt hat. Die Werktätigen erwarten, daß die Richter mit menschlichem Verstehen und politischer Verantwortung die Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes erfüllen, wonach sowohl Straf- wie Zivilverfahren der Erziehung der Bürger dienen. Die Urteile der Gerichte und die Arbeit der Richter mit den Werktätigen müssen den gesellschaftlichen Kampf gegen jede Gesetzesverletzung, im besonderen gegen jede Verletzung der Strafgesetze, mobilisieren und damit den Kampf zur Liquidierung der Kriminalität, die dem Sozialismus wesensfremd ist, organisieren. Ist die Planerfüllung im Bereich eines Gerichts ein Maßstab für die Qualität seiner Tätigkeit, so ist die Senkung der Kriminalität der zweite. Zwischen beiden besteht ein untrennbarer Zusammenhang. Die Werktätigen erwarten aber auch, daß die Gerichte in ihrer Wachsamkeit nicht nachlassen, die Entwicklung des Klassenkampfes ständig scharf beobachten und allen Störungsversuchen und Provokationen westlicher Agentenzentralen und ihrer Helfershelfer kompromißlos entgegentreten. Aus tiefem Begreifen des Wesens der sozialistischen Umwälzung durch den Sieben jahrplan müssen die Gerichte endgültig zur Überwindung aller Erscheinungen des Formalismus und bürgerlicher Rechtsvorstellungen kommen. Die Wahl der Richter wird ihre Verbundenheit mit den Volksvertretungen und ihren Räten, die sich bei der Schöffenwahl im vergangenen Jahr bereits gut entwickelt hatte, festigen und sie enger und näher an die Kenntnis des Kreises oder Bezirks heranführen.'Zugleich werden diese Wahlen dazu beitragen, das Gefühl der Verantwortlichkeit des Volkes für seine Gerichte voll zu entfalten. Die Wahl der Richter bedeutet also keineswegs nur eine formale Veränderung des Verfahrens ihrer Ernennung, sondern sie ist wie der 1. Sekretär des Zentralkomitees der SED, Walter Ulbricht, schon auf dem 33. Plenum des Zentralkomitees betonte demokratischer als die bisherige Ernennung der Richter durch den Justizminister. Indem zum ersten Male in Deutschland alle Richter gewählt werden, vollzieht sich eine entscheidende qualitative Veränderung in dem Sinne, daß eine höhere Stufe der sozialistischen Demokratie erreicht wird. Die Wahl der Richter und ihre Verantwortlichkeit gegenüber den Wählern geben die beste Gewähr dafür, daß die Gerichte aus ihrer Arbeit die Probleme des Kreises an- die Volksvertretungen und ihre Räte herantragen und daß andererseits auch diese die Gerichte zur Lösung ihrer Aufgaben stärker heranziehen. Wenn wir. jetzt mit dem Richterwahlgesetz in eine weitere Etappe der sozialistischen Demokratie und der Schaffung sozialistischer Gerichte eintreten. beweisen wir erneut die Überlegenheit über alle noch so demokratisch aufgemachten Institutionen des bürgerlich-kapitalistischen Staates. Bekanntlich spricht man auch in Westdeutschland von Richterwahlen. Es lohnt sich nicht, im einzelnen darauf einzugehen; denn es ist völlig uninteressant, ob ehemalige faschistische Richter, wie ein Herr Kanter, von irgendwelchen von der Regierungsmehrheit zusammengeschobenen Gremien „gewählt“ oder auf sonst eine Weise Richter der Adenauer-Diktatur werden. Auch die ausgeklügeltste Form einer sog. Wahl der Richter ändert nichts an der Tatsache, daß die westdeutschen Gerichte Instrumente der klerikal-militaristischen Staatsmacht und der diesen Staat beherrschenden Monopole sind und in deren Auftrag die „Rechtsprechung“ gegen die Kräfte des Fortschritts ausüben. Die Teiror-urteile gegen die Friedenskräfte in Westdeutschland sprechen eine zu deutliche Sprache über den Charakter der Gerichte und die politische Auswahl der Richter in Westdeutschland, unter denen sich, wie bekannt, mehr als 800 ehemalige faschistische Blutrichter befinden. Demgegenüber ist unsere Richterwahl ein Ausdruck dafür, daß das Volk selbst bestimmt, wer Richter sein soll, und selbst unmittelbar an der Rechtsprechung teilnimmt, so daß in der Deutschen Demokratischen Republik die Urteile wirklich im Namen des Volkes ergehen. Wir können in Fortsetzung der Frage, die Walter Ulbricht gestern an die westdeutschen Arbeiter stellte, ob sie jemals so weitgehend bei der Gestaltung der Produktion ihrer Betriebe mitgewirkt haben, fragen, ob die Werktätigen in Westdeutschland jemals eine offene Darlegung der Aufgaben der Gerichte und deren Stellung in ihrem Staat erhielten? Können sie unmittel- 691;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 691 (NJ DDR 1959, S. 691) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 691 (NJ DDR 1959, S. 691)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihres Alters oder gesetzlicher Bestimmungen die Möglichkeit haben, Reisen in das zu unternehmen. Personen, die aus anderen operativen Gründen für einen Einsatz in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit Dienst verrichtenden Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie der Untersuchungsprinzipien jederzeit gesichert. Die Aus- und Weiterbildung der Angehörigen der Linie war darauf gerichtet, sie zu befähigen, unter allen Lagebedingungen in Übereinstimmung mit der Struktur der für die Bearbeitung des konkreten Problemkreises zuständig ist; Dienstanweisung über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen dos MdI, um gegnerische Hirkungsmöglichkeiten zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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