Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 684

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 684 (NJ DDR 1959, S. 684); Referate über Grundsatzfragen, z. B. des Strafverfahrens und der Berufspflichten der Rechtsanwälte, gehalten17. Parallel dazu entstand das Bedürfnis, zur Behandlung bestimmter Probleme und zum Ausgleich der in den Kollegien entstandenen entwicklungsbedingten Unterschiede im organisatorischen Aufbau und in der Arbeitsweise der Vorstände, ein Organ der Kollegien zu schaffen. Dies geschah mit der Wahl eines aus sechs Mitgliedern bestehenden Arbeitsausschusses durch die Vorsitzenden am 10. Juni 1956. Zu den Aufgaben dieses Ausschusses gehörte unter anderem auch die Vorbereitung der Bildung der Zentralen Revisionskommission der Kollegien der Rechtsanwälte. Nachdem der Minister das ihm vom Arbeitsausschuß vorgelegte Statut18 19 bestätigt hatte, konstituierte sich am 14. Juni 1957 die aus der Versammlung der Vorsitzenden bestehende Revisionskommission und wählte sich ihre erste Leitung. Kurz vorher war durch Anordnung des Ministers vom 25. Mai 1957 beim Ministerium der Justiz ein Beirat für Fragen der Rechtsanwaltschaft gegründet worden1. Während der Beirat die Aufgabe hat, das Ministerium in Fragen der Rechtsanwaltschaft zu beraten, ist die Zentrale Revisionskommission ein Organ der Kollegien, das die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und des Musterstatuts durch die einzelnen Kollegien kontrolliert, um ihnen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfe zu leisten und eine einheitliche Entwicklung zu fördern20. Mit der Gründung der beiden zentralen Organe hatte die Entwicklung der Rechtsanwaltschaft in der Deutschen Demokratischen Republik ein neues Stadium erreicht, das den einheitlichen Charakter der Rechtsanwaltschaft des ersten Arbeiter-und-Bauern-Staates betont. IV Die Auswertung des 35. Plenum des Zentralkomitees und die Vorbereitung des V. Parteitages der SED führten im Verlauf der kritischen Analyse des Entwicklungsstandes aller Justizorgane auch zur Überprüfung des Niveaus der Rechtsanwaltschaft. Die vor allen Werktätigen der Deutschen Demokratischen Republik stehenden neuen großen Aufgaben bedingten neue Maßstäbe für die Wertung des bisher von den Kollegien der Rechtsanwälte Erreichten. Dabei wurde klar, daß die Vorstände der Kollegien die Aufgaben der ideologischen Erziehung der Mitglieder vernachlässigt hatten21. Diese Feststellung veranlaßte das Ministerium der Justiz, zur Gewährleistung einer besseren Anleitung der Kollegien, die Anordnung über die Änderung des Musterstatuts der Kollegien vom 22. März 1958 (GBl. I S. 311) zu erlassen. Zur Durchsetzung der von Minister Dr. B e n j a rn i n in der Berichtswahlversammlung der Parteiorganisation des Berliner Kollegiums am 26. März 1958 erhobenen Forderung, den Typ des sozialistischen Rechtsanwalts in den Kollegien zu schaffen, bedurfte es einer entschiedenen Wende in der Arbeit. Hierzu faßte die Zentrale Revisionskommission auf ihrer Sitzung am 7. Mai 1958 eine Entschließung, die die Hauptaufgaben der Vorstände bei der ideologischen Erziehung der Mitglieder festlegte22. Damit überwand die Zentrale Revisionskommission selbst ihre bisherige praktizistische Beschränkung auf im wesentlichen organisatorische Fragen. In Auswertung des V. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands legte der Stellvertreter des Ministers der Justiz, Ranke, auf einer Arbeitstagung am 29. August 1958 vor den versammelten Vorsitzenden und Parteisekretären der Kollegien und den Mitgliedern des Beirats die für die Entwicklung der Rechtsanwaltschaft notwendigen Maßnahmen dar23. Die Hinweise und Beschlüsse, die in Vorbereitung und Aus- 17 JSTJ 1936 S. 434; NJ 1957 S. 270. 18 Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz ’ 1957, Nr. 6, S. 2. 19 ebenda. 20 Hennig, .NJ 1957 S. 659. 21 Helm, NJ 1958 S. 298 ff. 22 NJ 1958 S. 407. 23 NJ 1958 S. 665. Wertung des V. Parteitages der SED ergangen sind, haben noch jetzt volle Gültigkeit für die Herausbildung einer sozialistischen Rechtsanwaltschaft. Unter Berücksichtigung der damals entwickelten Maßstäbe gilt es, den heutigen Standort der Rechtsanwaltschaft nach zehnjähriger Aufbauarbeit in der Deutschen Demokratischen Republik zu bestimmen. V Wenn sich die Rechtsanwaltschaft wie alle Werktätigen der Deutschen Demokratischen Republik heute Rechenschaft darüber ablegt, wo sie in der Periode des vollentfalteten Aufbaus des Sozialismus steht, so wird sie eine Reihe von Erfolgen feststellen, aber auch eine Anzahl von wesentlichen Mängeln und Schwächen nicht übersehen können. Die Kollegien der Rechtsanwälte sind in den sechs Jahren ihres Bestehens zu einem festen Bestandteil 3er Rechtspflege in der Deutschen Demokratischen Republik geworden, die ohne sie nicht .mehr denkbar ist. Sie sind zahlenmäßig und' organisatorisch so gewachsen, daß sie das Gesicht der Rechtsanwaltschaft bestimmen. Ihre wirtschatfliehe Lage ist gesichert. Sie haben die ihnen gestellten Aufgaben der Verbesserung der materiellen Lage der Rechtsanwälte erfüllt24. Das gesellschaftliche Bewußtsein und die gesellschaftliche Aktivität der Mitglieder der Rechtsanwaltskollegien sind bedeutend gewachsen. Dies drückte sich bei den Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen am 23. Juni 1957 dadurch aus, daß auch eine größere Anzahl von Rechtsanwälten als Abgeordnete gewählt wurden25. Die Partei der Arbeiterklasse übt in allen Kollegien einen großen Einfluß aus. Dennoch ist der Tempoverlust, den die Rechtsanwaltschaft bei der Herausbildung des sozialistischen Bewußtseins, insbesondere im Vergleich zu Richtern und Staatsanwälten, hatte, nicht ausgeglichen, ist die-führende Rolle der Partei nicht überall voll verwirklicht. Die bürgerlichen Rechtsvörstellungen sind in den Kollegien nicht völlig überwunden. Aus den Beschlüssen der SED werden nicht immer oder auch nicht schnell und entschieden genug Schlußfolgerungen für die eigene Praxis gezogen. Die kollektive Arbeit hat sich auch in den Kollegien der individuellen Arbeit, die den bürgerlichen Rechtsanwälten eigen ist, überlegen gezeigt. In Mitgliederversammlungen und Seminaren erarbeiteten sich die Anwälte der Kollegien Grundfragen des Marxismus-Leninismus und der sozialistischen Rechtswissenschaft und Praxis. Sie entschieden gemeinsam alle das Kollegium betreffenden Fragen und trugen durch Kritik und Selbstkritik zur wirksamen Kontrolle wie auch zur freiwilligen Einhaltung der Berufspflichten bei. Das Prinzip der Kollektivität ist jedoch noch nicht zum bestimmenden Prinzip in der praktischen Arbeit, insbesondere in den Zweigstellen, geworden. Die Arbeit der Mitglieder der Kollegien hat sich qualitativ verbessert. In Schriftsätzen und Plädoyers kommt zum Ausdruck, daß mehr und mehr Anwälte es verstehen, die Interessen ihrer Mandanten in Übereinstimmung mit den Interessen der Gesellschaft zu vertreten. Auf diese Weise haben sie Anteil an der erzieherischen Funktion des Rechts und des Gerichtsverfahrens. Dennoch kann nicht gesagt werden, daß in den Kollegien der neue Arbeitsstil allseitig entwickelt worden wäre, wie es von ihnen, beginnend mit ihrer Gründung, immer wieder mit Recht erwartet worden war20. Hier sollte die Rechtsanwaltschaft von den staatlichen Justizorganen lernen. Sie wird ihre bisherigen Arbeitsmethoden überprüfen und Grundsätze der Tätigkeit des sozialistischen Anwalts für alle seine Wirkungsbereiche erarbeiten. Jeder Anwalt wird sich dann bewußt werden, daß er sich nicht auf die Führung eines Prozesses, die auch politisch wesentlich bleibt, beschränken kann, sondern daß er jede Möglichkeit ausnutzen muß, über das Sprechzimmer und den Gerichtssaal hinaus zu wirken. Dies bedingt gleichfalls die Überwindung 24 NJ 1953 S. 238 und 319. 23 NJ 1957 S. 421 und 496. 26 vgl* NJ 1953 S. 317 ff.; NJ 1954 S. 344 und 505; NJ 1955 S. 365 und 587 ff.; NJ 1958 S. 298 ff. und 665 ff. 684;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 684 (NJ DDR 1959, S. 684) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 684 (NJ DDR 1959, S. 684)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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