Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 681

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 681 (NJ DDR 1959, S. 681); I daß bei allen Fortschritten die Staats- und Rechtswissenschaft mit der allgemeinen politischen, ökonomischen und ideologischen Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik nicht Schritt gehalten hatte. Wenn man versucht, die vielfältigen Gründe und Erscheinungsformen des Zurückbleibens auf einen Generalnenner zu bringen, so ist zu sagen, daß es den Rechtswissenschaftlern nicht gelungen war, die Hauptaufgabe dieser Periode zu lösen, nämlich die volle Synthese und Durchdringung ihrer Wissenschaft mit den Lehren des Marxismus-Leninismus; hierauf sind letzten Endes alle Mängel der Arbeit zurückzuführen. Die Verbindung wurde mit diesem oder jenem Prinzip der Wissenschaft des Sozialismus hergestellt, aber niemals mit ihrer Gesamtheit. Eine solche Teilaneignung und -anwendung marxistischen Wissens trat besonders deutlich in der Form einer Art Ökonomismus in Erscheinung; es ist nicht ohne Interesse, die Quellen dieser Erscheinung bis in das Jahr 1950 zurückzuverfolgen, wo es z. B. in dem oben zitierten Artikel von Kaiser über die Studienreform12 als die Aufgabe der Rechtslehrer bezeichnet wurde, die „Rechtsformen und Rechtsinstitute aus den jeweiligen ökonomischen und gesellschaftlichen Verhältnissen, aus den Klassenverhältnissen“ zu entwickeln, „die Rechtsnormen von den ökonomischen Grundlagen her darzustellen“. Es versteht sich, daß das ein Prinzip der marxistisch-leninistischen Rechtslehre ist, aber wenn es zum Hauptprinzip erhoben wird wie es tatsächlich Jahre hindurch in unserer Forschung und Lehre in verschiedenen Rechtszweigen, insbesondere im Zivilrecht, geschah , so wird damit nicht nur die Rechtswissenschaft wiederum auf das Beschreiben der rechtlichen Erscheinungen reduziert, sondern sie vergißt auch ihre wesentliche Aufgabe, „die Frage der politischen Macht zur Grundlage der gesamten Arbeit“ zu nehmen, „an die Fragen unseres Staates und Rechts vom Standpunkt ihrer Rolle im Prozeß der revolutionären Umwälzung " vom Standpunkt ihrer Rolle bei der Herausbildung der neuen, sozialistischen Gesellschaft“ heranzugehen13. Die Aneignung und Anwendung einzelner Prinzipien des Marxismus-Leninismus unter Mißachtung oder Vernachlässigung aller übrigen aber führt nicht zu einer marxistisch-leninistischen Einzelwissenschaft, sondern zum Eklektizismus und unter Umständen auch diese Erfahrung mußte unsere Rechtswissenschaft machen zum Revisionismus. Sie ist auch die Ursache dafür, daß wir auch heute noch nicht die volle Überwindung des bürgerlichen Rechtsdenkens, des „engen bürgerlichen Rechtshorizonts“ durch unsere Staats- und Rechtswissenschaft konstatieren können. Eine besondere Verantwortung für die Erreichung dieses Zieles traf entsprechend ihrem Inhalt und ihren Aufgaben die Wissenschaft auf dem grundlegenden Gebiet der Staats- und Rechtstheorie, und es ist daher kein Zufall, wenn Walter Ulbricht, zu erklären hatte, daß dieser Rechtszweig am meisten zurückgeblieben sei; auch das Fehlen eines Lehrbuchs dieser Materie ist ein Ausdruck hierfür. Es war wichtig, das auszusprechen, weil damit ein Hauptansatzpunkt für die nötige Wendung in der Arbeit gegeben war. IV In den IV2 Jahren seit der Babelsberger Konferenz ist die Staats- und Rechtswissenschaft wenn auch oft zu zögernd daran gegangen, jene Wende ihrer 12 NJ 1950 s. 391. 13 Walter Ulbricht, Referat auf der Babelsberger Konferenz, S. 37/38. Arbeit zu vollziehen, und es kann heute, zur Zeit des 10. Jahrestages der Gründung unserer Republik, gesagt werden, daß sie Klarheit über die Frage gewonnen hat, was sie befähigen wird, ihren bedeutsamen Beitrag für das große Ziel des neuen Entwicklungsabschnitts, für den vollen Sieg des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik zu leisten. Aus der bisherigen Hauptschwäche ergibt sich die Hauptaufgabe: Umfassende Aneignung der marxistisch-leninistischen Wissenschaft durch jeden Rechtswissenschaftler. Diese Forderung ist schon oft ausgeprochen worden und verhallt; die nunmehr getroffenen organisatorischen Maßregeln gewährleisten ihre endliche Realisierung. Verbindung von Theorie und Praxis und Kollektivität der rechtswissenschaftlichen Arbeit: Die Rechtswissenschaft hat begonnen, in die Betriebe und aufs Land zu gehen, in sozialistischen Arbeitsgemeinschaften das Leben unseres Aufbaus zu erkennen, an ihm teilzunehmen und ihre Arbeit in den Dienst seiner Entwicklung zu stellen. In verstärktem Maße werden erfahrene Praktiker in die Arbeit der Institute einbezogen. Planung und Koordinierung der rechtswissenschaftr liehen Arbeit: Der Sieben jahrplan der rechtswissenschaftlichen Forschung wurde aufgestellt. Seine organische Aufteilung auf die einzelnen Forschungsstätten und die Kontrolle seiner Durchführung ist sichergestellt. Die Rolle des Rechts im Prozeß der revolutionären Umwälzung: Das sorgfältige Durchdenken dieser Problematik führte auch zu neuen Wegen bei der Systematisierung des Rechts und seiner Lehre. Schon auf der Babelsberger Konferenz wies Walter Ulbricht darauf hin, daß die Isolierung des Verwaltungsrechts vom Staatsrecht diesen in Wirklichkeit homogenen Rechtszweig daran hindere, seiner wichtigen Rolle beim staatlichen Aufbau voll gerecht zu werden. Andererseits wurde erkannt, daß das Recht der sozialistischen Wirtschaft seine besonders bedeutungsvolle Aufgabe bei der Ausübung und Förderung der wirtschaftlich-organisatorischen Funktion des sozialistischen Staates nicht erfüllen kann, wenn es in der Forschung und Lehre als Anhängsel des Zivilrechts behandelt wird. Diese Erkenntnis führte zur Trennung der beiden Rechtszweige. In diesem Zusammenhang ist auch die verantwortungsbewußte Teilnahme einer großen Zahl von Rechtswissenschaftlern an dem umfassenden Gesetzgebungswerk zu nennen, dessen Inangriffnahme der V. Parteitag beschloß; ebenso die Erkenntnis der Aufgaben, die der Rechtswissenschaft im Kampf um die Erhaltung des Friedens, gegen die reaktionäre Rechtsentwicklung in Westdeutschland und im Kampf um die Erreichung unserer ökonomischen Ziele gestellt sind. Die rechtswissenschaftliche Lehre: Im Zuge der Realisierung der Ergebnisse der Babelsberger Konferenz wurden neue Studienpläne und neue Vorlesungen ausgearbeitet, die es sicherstellen sollen, daß unsere Studenten im sozialistischen Recht unterwiesen werden. Eine grundlegende Änderung bisheriger Ausbildungsmethoden ist in Angriff genommen, insofern auch die Lehre mit der Praxis des sozialistischen Aufbaus durchdrungen wird. Der 10. Jahrestag unserer Republik findet die Staatsund Rechtswissenschaft gerüstet und beseelt von dem Willen, ihre Arbeit höherzuentwickeln und ihre ganze Kraft für den Sieg des Sozialismus herzugeben. Die Schaffung einer neuen Arbeitsdisziplin, neuer Formen der gesellschaftlichen Bindung zwischen den Menschen, neuer Formen und Methoden der Heranziehung der Menschen zur Arbeit ist die schwierigste und langwierigste, aber heute entscheidende Aufgabe der sozialistischen Revolution. (Aus den Thesen des Politbüros des ZK zum 10. Jahrestag der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik) 681;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 681 (NJ DDR 1959, S. 681) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 681 (NJ DDR 1959, S. 681)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Oll. Die Instrukteure überprüfen und analysieren in den Abteilungen den Stand der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit, insbesondere: Die schöpferische Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Bezirksverwaltung. Er hat die Grundrichtung und die Schwerpunktauf-gaben festzulegen, die Planung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung ist entscheidend mit davon abhängig, wie es gelingt, die Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik zu schaffen und auszubauen. In diesem Zusammenhang spielt auch die fortgesetzte Einmischung der Ständigen Vertretung der sowie akkreditierter Journalisten in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die noch gründlichere Aufklärung und operative Kontrolle der Zuziehenden und der Rückkehrer, die noch gründlicher unter die Lupe zu nehmen sind.

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