Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 679

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 679 (NJ DDR 1959, S. 679); der Entwicklung als besonders hemmgnd erwies an den juristischen Fakultäten und den" neuen Richterschulen gelehrt. Die Formen des juristischen Hochschulstudiums hätten sich, im ganzen gesehen, gegenüber der Zeit vor 1933 überhaupt nicht und sein Inhalt nur insofern geändert, als ein Teil der Dozenten das bürgerliche Recht von einer antifaschistischen Grundposition her lehrte. Diese etwas eingehendere Darstellung der Lage in der Zeit von 1945 bis 1949 mußte dem Überblick über die Entwicklung der Rechtswissenschaft in den zehn Jahren des Bestehens unserer Republik vorausgeschickt werden, weil dort die Quellen liegen, welche Inhalt und Tempo der Weiterentwicklung wesentlich beeinflußt haben. II juristischen Arbeitsgemeinschaft“ zusammen, in deren Verlauf jede Gruppe, in mehr als halbjähriger intensiver Arbeit die Grundlagen für Vorlesungen auf ihrem Gebiet auf dem Boden des Marxismus-Leninismus aus-arbeitete. Damit wurden Basis und Ansatzpunkte für die weitere rechtswissenschaftliche Arbeit und deren bis dahin fehlende allgemeine Zielrichtung geschaffen und zugleich erstmals die Abhaltung von Vorlesungen auf den wichtigsten Rechtsgebieten ermöglicht, die, wenn auch naturgemäß noch mit Mängeln behaftet, wenigstens sicherstellten, daß nicht noch weitere Juristengenerationen ausschließlich auf das bürgerliche Recht festgelegt wurden, vielmehr auch in der Lehrarbeit die Richtung auf die Vermittlung der sozialistischen Rechtswissenschaft eingeschlagen werden konnte. (Entsprechende Arbeitsgemeinschaften wurden wesentlich später, im Jahre 1954, auch für das Prozeßrecht und Gerichtsverfassungsrecht mit Erfolg durchgeführU). Die Teilnehmer an jenem ersten Arbeitskreise wirken heute schon seit geraumer Zeit als Professoren an den juristischen Fakultäten und bilden, wie Horst Büttner bereits 1952 feststellen konnte, „Betreuer wie Betreute den Kern, der in der Folge zum entscheidenden Träger der fortschrittlichen Rechtswissenschaft an den Hochschulen der Deutschen Demokratischen Republik wurde“3 4 5. Nach langwieriger Vorbereitungsarbeit wurde durch Anordnung vom 27. März 1952 das Deutsche Institut für Rechtswissenschaft errichtet, dessen Pflichtenkreis etwa die oben gekennzeichneten Aufgaben umfassen sollte. Wie sich in der Zukunft erwies, wurde zu seiner erfolgreichsten Arbeit die Ende 1952 beginnende Herausgabe der rechtswissenschaftlichen Zeitschrift „Staat und Recht“, die sich zum wichtigsten Sprachrohr der theoretischen juristischen Arbeit entwickelte, des seit August 1952 erscheinenden „Rechts wissenschaftlichen Informationsdienstes“, mit dem und mit der Durchführung zahlreicher weiterer Übersetzungen das Institut seine Aufgabe der Vermittlung der Rechtswissenschaft der Sowjetunion und der volksdemokratischen Länder erfüllte, und schließlich die Veranstaltung bedeutsamer rechtswissenschaftlicher Konferenzen. Dagegen blieb die eigene Forschungsarbeit des Instituts und die so notwendige inhaltliche Koordinierungstätigkeit vor allem wegen des Mangels an hauptberuflichen Mitarbeitern unbefriedigend. Diese Grundaufgaben beginnen, um das vorwegzunehmen, erst jetzt, nach der 1959 erfolgten Verschmelzung des Instituts mit dem Prorektorat für Forschung der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft, ihrer Verwirklichung näherzukommen. Charakteristisch für die Lage unserer Rechtswissenschaft in den ersten Jahren nach der Gründung der DDR waren die Ergebnisse der auf Anregung des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands im Dezember 1951 veranstalteten theoretischen Konferenz über Fragen der Staats- und Rechtswissenschaft, gemeinhin bekannt als „Leipziger Konferenz“6. Hier zeigte sich, daß die Staats- und Rechtswissenschaft endlich in Bewegung geraten war und daß es über die Notwendigkeit eines neuen wissenschaftlichen Denkens und Arbeitens, bestimmt durch die Grundsätze und Methoden des Marxismus-Leninismus, keine verschiedenen Auffassungen mehr gab; hier traten erstmals auch junge Rechtswissenschaftler in Erscheinung, wenn auch die Diskussion erkennen ließ, daß das Reservoir an Kräften, die zur Errichtung des neuen Gebäudes fähig waren, immer noch überaus beschränkt war. Das grundlegende Referat über die gegenwärtigen Aufgaben der deutschen Staats- und Rechtswissenschaft wurde von Hilde Benjamin, damals Vizepräsident des Obersten Gerichts, gehalten, womit sich bestätigte, daß bis dahin 3 vgl. dazu Graefrath, „Erfahrungen einer wissenschaftlichen juristischen Arbeitsgemeinschaft“, NJ 1951 S. 550. 4 vgl. Marga-Schindler, „Über die Arbeit und die Ergebnisse eines Lehrgangs zur Entwicklung wissenschaftlicher Kader auf dem Gebiet des Prozeßrechts“, Staat und Recht 1955 S. 477 fl. 3 Büttner, „Die Entwicklung der neuen demokratischen Straf- und Zivilrechtswissenschaft“, Staat und Recht 1952 S. 180. e vgl. dazu Polak, „Bericht über die Theoretische Konferenz über Fragen der Staats- und Rechtswissenschaft in Leipzig am 15. und 16. 12. 1951“, NJ 1952 S. 7 fl. Die Errichtung der Deutschen Demokratischen Republik leitete die Periode der vollen Entfaltung der Demokratie im Osten Deutschlands ein. Mit diesem historischen „Wendepunkt in der Geschichte Europas“ (Stalin) entwickelte sich hier „die Arbeiter-und-Bauern-Macht als Form der Diktatur des Proletariats“ und wurden „die Bedingungen für den Übergang zur zweiten Etappe der revolutionären Umwälzung geschaffen“1. Damit war die Aufgabe der Wissenschaft von Staat und Recht vorgezeichnet:. sie hatte das neue demokratische Recht, das Recht der Arbeiter-und-Bauern-Macht theoretisch zu verarbeiten, mußte also eine echte, d. h. eine marxistisch-leninistische Wissenschaft werden; sie mußte zur Förderung des Staats- und Rechtsbewußtseins der Werktätigen beitragen und die Bedeutung ihrer Arbeit für die gesamtdeutsche Entwicklung, den Kampf um Frieden und Wiedervereinigung erkennen und die Folgerungen daraus ziehen. Wenn nach dem vorher Gesagten die Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Aufgaben zu Beginn der neuen Entwicklungsperiode nicht bestanden, so zeigte sich in ihrem Laufe der ideologische Fortschritt darin, daß das auf den geschilderten objektiven Ursachen beruhende Zurückbleiben erkannt und klar ausgesprochen wurde (Hilde Benjamin: „Wir müssen feststellen, daß wir nach 5'/2 Jahren neuer gesellschaftlicher staatlicher Entwicklung noch kaum zu den Anfängen einer neuen Rechtswissenschaft gekommen sind“2), daß damit also auch die dringende Aufgabe erkannt und die systematische Beratung und Durchführung der Maßnahmen in Angriff genommen wurde, die jene Voraussetzungen schaffen sollten. Der bedrückende Mangel an wissenschaftlichen Kräften machte die beschleunigte Heranbildung marxistisch geschulter Nachwuchskader für die rechtswissenschaftliche Forschung und vor allen Dingen für die Lehrarbeit zum Hauptkettenglied. Die bisher kaum genutzte Hilfe, die von der Rechtswissenschaft der Sowjetunion und der Volksdemokratien ausgehen konnte, mußte herangezogen werden. Als Zentrum, das die bisher spontane und unsystematische Arbeit zu koordinieren, anzuleiten und zu befruchten, vor allem auch die Publikationstätigkeit zu fördern hatte, war ein rechtswissenschaftliches Forschungsinstitut zu schaffen. Die Organisierung und Durchführung dieser Maßnahmen und die Erzielung der ersten inhaltlichen Ergebnisse daraus charakterisieren die Entwicklung der Rechtswissenschaft in der Etappe zwischen der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik und der 2. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Durch eine Verordnung vom 5. Oktober 1950 (GBl. S. 1055) war zur Sicherung eines „ausreichenden Nachwuchses an demokratischen Hochschullehrern und Forschern“ die Einrichtung der wissenschaftlichen Kandidatur (später: Aspirantur) geschaffen worden. Die befähigtsten Kandidaten in* den Rechtszweigen Theorie des Staates und des Rechts, Staatsund Verwaltungsrecht, Strafrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht faßte das Staatssekretariat für das Hochschulwesen 1951 zu einer von Professoren und erfahrenen Praktikern betreuten „wissenschaftlichen 1 Thesen des Politbüros des ZK zum 10. Jahrestag der Gründung der DDR, Einheit 1959 S. 1250. 2 NJ 1950 S. 389. D 679;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 679 (NJ DDR 1959, S. 679) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 679 (NJ DDR 1959, S. 679)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen. Die Zusammenarbeit das Zusammenwirken der Leiter der Abteilungen mit den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen inneren Ordnung und Sicherheit unserer Republik vielfältige Probleme und-Aufgaben an alle Schutz- und Sicherheitsorgane stellt. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die ständige Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und ihres Schutzes vor Gefahren und Störungen. Durch die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist der Schutz des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft und des einzelnen Bürgers umfassend zu schützen, auf Straftäter erzieherisch einzuwirken und weiteren Straftaten vorzubeugen. Für diese Möglichkeiten der Ersetzung der Kriminalstrafe hat sich in der Vergangenheit durchaus bewähr Gemessen an den wachsenden an die Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshsftanstalten Staatssicherheit ist das politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei ist das Zusammenwirken kontinuierlich auszubauen. cco ttß. In Abstimmung mit der WeeptÄbteiiunglsn undBüro der Leitung sind zwischen der Abteilung und den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei oder der Nationalen Volksarmee oder anderen Übernahme Übergabesteilen. Der Gefangenentransport erfolgt auf: Antrag des zuständigen Staatsanwaltes, Antrag des zuständigen Gerichtes, Weisung des Leiters der Abteilung. Der Leiter hat sich vor der Vorführung von Inhaftierten zu Arztvorstellungen und medizinischen Behandlungen mit der Untersuchungsabteilung zu konsultieren.

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