Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 670

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 670 (NJ DDR 1959, S. 670); liehen Organen und mit den Organisationen ein systematisches, planmäßiges Zusammenwirken zu entwickeln. Es wurde begonnen, die Arbeitspläne der Staatsanwaltschaft mit den Plänen der anderen Organe abzustimmen. Die gemeinsame Grundlage der Planung bildete der Volkswirtschaftsplan. Zum Maßstab unserer Planerfüllung, zum Maßstab aller staatsanwaltschaftlichen Arbeit überhaupt, wurde die Erfüllung und Übererfüllung des Volkswirtschaftsplans. Auf allen Sparten staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit wurde eine immer stärkere Einbeziehung der Massen sichtbar. Es hatte den Anschein, als ob nun volle Klarheit herrsche, als ob die Staatsanwaltschaft sich, der Forderung des V. Parteitags entsprechend, auf kürzestem Wege zur sozialistischen Staatsanwaltschaft entwickele. Der in Ettersburg im Mai/Juni dieses Jahres auf Initiative des Zentralkomitees durchgeführte Sonderlehrgang für Richter und Staatsanwälte und die dort gewonnenen Erkenntnisse belehrten uns aber eines anderen: sie bewiesen, daß unsere Praxis noch keineswegs ganz auf dem Boden des Marxismus-Leninismus steht. Dieser Lehrgang zeigte es uns von der Theorie her, die unmittelbar danach im Bezirk Cottbus operierende Brigade des Zentralkomitees zeigte es erneut von der Praxis her. Es wurde klar, daß die Beschlüsse der Partei und ihr konkreter Inhalt, der Volkswirtschaftsplan, noch nicht allenthalben die Initiative aller Staatsanwälte und auch noch nicht den Inhalt des demokratischen Zentralismus innerhalb der gesamten Staatsanwaltschaft bestimmten. Alle Anstrengungen in der Obersten Staatsanwaltschaft sind seitdem darauf konzentriert, die Ansätze eines vorbildlich entwickelten sozialistischen Arbeitsstils, wie sie sich auf dem Gebiet des Leistungsvergleichs und Erfahrungsaustauschs in Potsdam und auf dem Gebiet der Komplexbrigaden in Gera entwickelt haben, also „alles Neue und Fortschrittliche schnell zu erkennen, aufzugreifen, zu vervollkommnen, dann zu verallgemeinern und die rasche und allseitige Durchsetzung straff zu organisieren“10. So sollen, wie es Genosse Gerhard Grüneberg verlangt, die Oberste Staatsanwaltschaft und die Bezirksstaatsanwaltschaften zu „Sammelbecken und Ausstrahlungszentren all des Neuen und Fortschrittlichen“ werden11. Gleichzeitig wurde in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium und der Rechtswissenschaft damit begonnen, die infolge ideologischer und theoretischer Unklarheiten überall, auch in den zentralen Organen, noch bestehende Unsicherheit in der Einschätzung und Handhabung der mit der Einbeziehung der Werktätigen und der gesellschaftlichen Erziehung zusammenhängenden Fragen zu überwinden. Das aus der Praxis selbst entstandene Bedürfnis, sozialistische Beziehungen zwischen den Justizorganen und den Massen herzustellen und auszubauen, formte und bestimmte den Inhalt des Arbeitsstils der leitenden Justizorgane. Das Neue, das sich hierin zeigte, muß mit Hilfe der Partei systematisch gefördert und entwickelt werden. Den einzig möglichen Ausgangspunkt für die Klärung der mit der Einbeziehung der Werktätigen zusammenhängenden Fragen bildete dabei die aus den Beschlüssen des V. Parteitags der SED und des XXI. Parteitags der KPdSU gewonnene Erkenntnis, daß auf der Grundlage des über die sozialistischen Ländergrenzen hinweg wirkenden Gesetzes der planmäßigen, proportionalen Entwicklung der Volkswirtschaft die Produktivkräfte des gesamten sozialistischen Lagers so stürmisch gewachsen sind, daß sie im Begriff sind, in historisch kürzester Frist das Übergewicht der Produktion unseres, gesellschaftlichen Reichtums über den des Kapitalismus zu schaffen. Ein solch qualitativer Sprung in der Entwicklung der Volkswirtschaft erfordert auch eine entsprechende Entwicklung der politischen Organisationen der Gesellschaft, der staatlichen Ordnung und Verwaltung. Die auch bei uns beginnende Verschmelzung der Funktionen des Staates mit der Initiative und Schöpferkraft der breiten Massen führt wie Genosse Suslow 10 vgl. Gerhard Grünoberg, Um die Wende in der Arbeitsweise der staatlichen Organe konsequent kämpfen, „Einheit“ 1959 S. 705. 11 ebenda. auf dem XXI. Parteitag feststellte12 zur Entwicklung und Änderung der Funktionen des Staates. Sie beginnen, eine höhere Qualität zu erlangen und das Tempo der Entwicklung zu beschleunigen. So begannen auf der Grundlage der Gesetzeswerke über die örtlichen Organe der Staatsmacht und über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates, deren anfängliche Mißachtung durch die Justizorgane oben dargelegt wurde, die wirtschaftlich-organisatorische Funktion, die Funktion der Kontrolle über das Maß der Arbeit und das Maß der Konsumtion und die kulturell-erzieherische Funktion durch größtmögliche Einbeziehung der Werktätigen sich schnell zu entwickeln und zu verändern. Sie gewannen in der Massenbewegung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit, insbesondere in den Brigaden der sozialistischen Arbeit und in den sozialistischen Arbeits- und Forschungsgemeinschaften, eine höhere Qualität eine Qualität, die durch die breite und bewußte unmittelbare Teilnahme der Massen an der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens anschaulich demonstriert wird. Der Staat und seine Funktionen werden gesichert und gefestigt durch die wachsende Bewußtheit der Massen.-Die Massen verkörpern in zunehmendem Maße bereits heute die Wirkung der Funktionen des Staates. Sie schützen also auch in erheblichem Maße schon heute die Rechtsordnung selbst und freiwillig, weil sie erkannt haben, daß sie dadurch ihre eigenen Interessen schützen. In dieser Phase befinden wir uns, in der die Möglichkeit erwächst, die Massen zur nädisthöheren Phase zu führen, nämlich zur unmittelbaren Ausübung der staatlichen Funktion des Schutzes der Rechtsordnung. Die ökonomische Hauptaufgabe, der zur Erhaltung des Friedens notwendige maximale Zeitgewinn, der vorangeschrittene Prozeß der Einbeziehung der Werktätigen in die anderen staatlichen Funktionen zwingen auch die staatlichen Organe, welche die Funktion des Schutzes der Rechtsordnung ausüben, das Tempo bei der Einbeziehung der Werktätigen erheblich zu steigern. Diese Staatsorgane leisteten bisher nicht den möglichen und notwendigen Beitrag zur Entwicklung der anderen Funktionen des Staates, die „untereinander verbunden sind, voneinander abhängen und aufeinander einwirken“13. Dadurch aber entstand die Gefahr von Disproportionen im Verhältnis der Funktionen untereinander und die Gefahr der Nichterfüllung der Forderung aus dem Beschluß des V. Parteitages: „Jetzt gilt es, unser Recht in Einklang zu bringen mit dem Grad der gesellschaftlichen Entwicklung, damit es mithilft, daß alle Mitglieder der sozialistischen Gesellschaft zu Organisatoren und bewußten Förderern ihrer eigenen produktiven Kräfte werden. Dadurch wird der neue, sozialistische Mensch den engen und beschränkten bürgerlichen Rechtshorizont überschreiten und zum sozialistischen Gestalter der neuen Verhältnisse werden. Je besser unser Recht die objektiven ökonomischen Gesetze widerspiegelt und ihnen zum Durchbruch verhilft, desto eher werden die alten, kapitalistischen Lebens- und Denkgewohnheiten überwunden und die politisch-moralischen Kräfte des Volkes entwickelt.“ Die Verwirklichung dieser Forderung des V. Parteitages nach Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts bedeutet nicht nur, wie sich aus der „Konzeption über die zukünftige Arbeit der Justizorgane“14 eindeutig ergibt, neue Gesetze zu schaffen, sondern bedeutet zugleich eine neue, höhere Qualität der staatlichen Leitungstätigkeit der Justizorgane. Die leitenden Justizorgane haben es lange Zeit versäumt, eine ausreichende Orientierung über Inhalt, Zweck und Ziel der Einbeziehung der Werktätigen zu geben. Diese Einbeziehung erschöpft sich zweifellos nicht darin, daß anstelle einer staatlichen (beispielsweise strafrechtlichen) Reaktion gesellschaftliche Erziehungsmaßnahmen treten. Dies stellt lediglich die entwickeltste, die höchste Form der Einbeziehung der 12 zitiert nach Kerimow in „Staat und Recht“ 1959 S. 421. 13 vgl. Kerimow, Fragen der Theorie des Sowjetstaates auf dem XXI. Parteitag, „Staat und Recht“ 1959 S. 425. 14 NJ 1959 S. 469 ff. 670;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 670 (NJ DDR 1959, S. 670) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 670 (NJ DDR 1959, S. 670)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Strafgefangene. Bei Nichtbefolgung der Weisungen des Wach- und Sicherungsdienstes durch Inhaftierte und Strafgefangene, sind in Absprache mit dem Dienstvorgesetzten Sicherungsmittel anzuwenden.

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