Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 665

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 665 (NJ DDR 1959, S. 665); Das zweite Beispiel: der heutige Senatspräsident des wegen seiner Terrorurteile bekannten 3. (politischen) Strafsenats des Bundesgerichtshofs, Dr. Ernst Kanter, früher Richter am Reichskriegsgericht, verantwortlicher Mitarbeiter im Oberkommando des Heeres und im Oberkommando der Wehrmacht Hitlers, Chefrichter im okkupierten Dänemark, Generalrichter der Nazi Wehrmacht, dessen Schuld an der Ermordung von zwölf deutschen Soldaten und 486 dänischen Patrioten und Widerstandskämpfern in den Veröffentlichungen des Ausschusses für deutsche Einheit exakt nachgewiesen wird. Zu diesen Morden kommen Hunderte Jahre an Zuchthaus und Gefängnis, die entweder von Kanter selbst oder von den ihm als Chefrichter unterstellten Kriegsrichtern in Dänemark gegen deutsche Soldaten verhängt wurden, die dem Krieg und seinem Morden ein Ende machen wollten, und gegen dänische Patrioten, die der faschistischen Unterdrückung Widerstand leisteten. Die Regierung des Heuchlers Adenauer stellt sich schützend vor diese jahrzehntelang „bewährten“ Stützen des deutschen Imperialismus und Militarismus, von denen nicht nur Kanter, sondern auch viele der anderen weit über 100 Menschen auf das Schafott brachten, die den Frieden, die Freiheit und die Demokratie liebten und dafür kämpften. Die Bonner Regierung stellt sich schützend vor diese Blutrichter und Mordgesellen Hitlers, die sich heute in gleicher Weise „bewähren“ und ihre Opfer von gestern die Kämpfer gegen den Faschismus und den von ihm entfesselten Raubkrieg erneut verfolgen und in den todbringenden Kerker werfen. Damals verboten sie im Aufträge der hinter Hitler stehenden Finanzoligarchie alle friedliebenden Organisationen, insbesondere die der Arbeiterklasse. Heute tun sie das gleiche im Auftrag derselben Kreise, die jetzt hinter Adenauer stehen. Die Mörder von gestern triumphieren im Westen unserer Heimat über ihre Opfer, entgegen dem in den Völkerrechtsnormen verankerten Willen der Völker, entgegen den Interessen des Friedens, der Humanität und der Demokratie. Zu den Naziverbrechern von gestern gehören auch Hitlers geschlagene Generale und SS-Führer, die jetzt an der Spitze der atomrüstenden Bundeswehr stehen, der Verräter der Männer vom 20. Juli 1944, Heusinger, und der Königsmörder Speidel, gehören die im Auswärtigen Amt und in anderen Regierungsstellen sitzenden Nazidiplomaten, die Judenmörder Bräutigam und Globke, gehören die auf den Kommandohöhen der westdeutschen Industrie, Landwirtschaft und Banken stehenden Wehrwirtschaftsführer und Reichsnährstandsführer. Sie alle triumphieren erneut über die gleichen Opfer, über die sie schon unter Hitler triumphiert hatten. Es ist deshalb höchste Zeit, den im Ergebnis des zweiten Weltkriegs mit dem Blute der Völker erkämpften und in Jalta, in Potsdam, in der Charta der Vereinten Nationen und anderweit niedergelegten Normen zur Schaffung eines stabilen und dauerhaften Friedens in der Welt endlich in Gestalt eines Friedensvertrages mit den beiden deutschen Staaten auch für Westdeutschland verbindliche Geltung zu verschaffen. Nur so kann durch die Bändigung der Militaristen und Revanchisten der Grundwiderspruch zwischen der auf die Entfesselung eines Atomkrieges gerichteten Politik des klerikal-militaristischen Revancheregimes in Westdeutschland einerseits und der Friedenspolitik der Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik andererseits gelöst werden. Nur so kann auch durch Schaffung einer Konföderation eine Wende in den Beziehungen der beiden deutschen Staaten herbeigeführt und die nationale Wiedergeburt Deutschlands ermöglicht werden. Während so die Sicherung des Friedens zum Hauptinhalt der Deutschlandfrage geworden ist, deren Lösung letztlich von der Bändigung der Militaristen und Revanchisten in Westdeutschland abhängt, hat das schnell gewachsene Ansehen unseres Friedensstaates seine Ursache darin, daß wir einen anderen Weg beschritten haben. Unser Weg entspricht voll und ganz den Rechtsnormen, die im Ergebnis des zweiten Weltkriegs von den Völkern im Interesse eines stabilen Friedens geschaffen wurden. Wir haben das abscheuliche Erbe, das die alte deutsche Justiz für die neue Demokratie darstellte, mit allen seinen Wurzeln ver- nichtet. Wir haben den Willen der Völker vollstreckt und den edelsten Teil des Volkes, nämlich die im Kampf gegen den Faschismus und seinen Raubkrieg gestählten Arbeiter und Bauern, zum Grundpfeiler der neuen Volksjustiz gemacht. Um diesen starken Kern unserer neuen Staatsanwaltschaft wuchsen aus der Arbeiterklasse und aus der Bauernschaft die heute so bewährten Kader heran, die aus dem Volk kommen und ihm fest verbunden sind. Wenn wir uns der Anfänge dieses jetzt so reich belohnten schweren Weges erinnern, so ist es kaum noch vorstellbar, welch beispiellose Schwierigkeiten bei der Auswahl und Schulung der neuen Kader und im Kampf des Neuen, das sie repräsentierten, gegen das Alte, das noch in der Justiz festsaß, überwunden werden mußten. Schon im Herbst 1945 wurden Maßnahmen zur Heranziehung wahrhaft demokratischer Kräfte, auch solcher, die keine juristische Ausbildung hatten, erörtert und in Angriff genommen. Im Land Sachsen wurde bereits Anfang November 1945 der erste Lehrgang vorbereitet, in dem antifaschistische Männer und Frauen zu Richtern und Staatsanwälten herangebildet werden sollten. Die damals neuerrichtete Deutsche Justizverwaltung wurde vor ihre erste, höchst bedeutsame Aufgabe gestellt, diese wahrhaft revolutionäre Aktion zu fördern und einheitlich zu lenken. Für jedes Land wurde eine Schule eingerichtet. Als Schüler wurden von den politischen Parteien und Organisationen zuverlässige Antifaschisten, Männer und Frauen im Alter von 25 bis 45 Jahren, vorgeschlagen, wobei als Vorbildung nur abgeschlossene Volksschulbildung verlangt wurde. Die ersten beiden Lehrgänge dauerten neun Monate, die nächsten ein Jahr4. Damit war der erste Schritt getan zu jener grundlegenden Umwälzung in der Justiz, die im Statut der Partei der Arbeiterklasse zu den großen Errungenschaften der Arbeiterklasse, der werktätigen Bauern und der Intelligenz gezählt wird. Es war der erste Schritt zur Verwirklichung der von den Völkern selbst geschaffenen Rechtsnormen, Normen, die von Anfang an von uns nicht nur als verbindlich anerkannt wurden, sondern deren Erfüllung wir als eine Ehrenpflicht vor den Opfern der Völker und als aus innerstem Bedürfnis geborene Befreiung von der Last der Vergangenheit betrachtet haben. Nach der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik wurden zentrale Lehrgänge zunächst mit einer Dauer von zwei Jahren eingerichtet. Seit dem Frühjahr 1953 studieren unsere Staatsanwälte ' und Richter an der Juristischen Fakultät der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ in Potsdam-Babelsberg und schließen ihr Studium mit dem Staatsexamen ab. Die Staatsanwälte, die vom Soforteinsatz oder aus den Richterschulen kommend ohne Staatsexamen in die Praxis gekommen waren, haben an der Akademie ihr drei- oder fünfjähriges Fernstudium aufgenommen und" zu einem erheblichen Teil inzwischen erfolgreich beendet. . Auch an den juristischen Fakultäten unserer Universitäten vollzog sich ein grundsätzlicher Wandel. Seit mehr als zehn Jahren studieren hier zum weitaus überwiegenden Teil Arbeiter- und Bauernkinder, und an die Seite der fortschrittlichsten älteren Professoren ist in ständig wachsender Zahl eine junge Generation von Wissenschaftlern aus ■ den Reihen der Arbeiter und Bauern getreten. So wurden auch die juristischen Fakultäten der Universitäten zu wichtigen Ausbildungsstätten der jungen Juristen, auch der jungen Richter und Staatsanwälte. Es ist bekannt, daß im westdeutschen Separatstaat, wie auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens, so auch auf dem Gebiet der Ausbildung des juristischen Nachwuchses, das Reaktionärste der Vergangenheit weiterlebt. Es lebt weiter in Gestalt der berüchtigten studentischen „Korps“ und anderer „schlagender Verbindungen“. Es lebt weiter in Gestalt der reaktionären Hochschullehrer, die einen fortschrittlichen Kollegen wie den bekannten deutschen Strafrechtslehrer Professor Dr. Wegner aus dem akademischen Leben auszustoßen bemüht sind, weil er richtige Schlußfolgerungen aus 4 Weitere Einzelheiten darüber bei Benjamin/Melsheimer in NJ 1955 S. 259 ff. 665;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 665 (NJ DDR 1959, S. 665) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 665 (NJ DDR 1959, S. 665)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Erarbeitung von operativ bedeutsamen Anhaltspunkten, der Festnahme oder Verhaftung von Personen aus dem grenzüberschreitenden Verkehr auf der Grundlage bestätigter Fahndungsmaßnahmen bei gleichzeitiger Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Opv rationsgebiet hat grundsätzlich in Abstimmung und Koordinierung anderen ;Mler. der sowie der operativen Mittel und Methoden eine hohe Wachsamkeit und Geheimhaltung sowie die Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen. Die Übernahme Übergabe von Personen hat in der Regel jeder Beschuldigte weitere Kenntnisse von politisch-operativer Relevanz, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Straftat, deren er verdächtig ist, stehen.

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