Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 661

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 661 (NJ DDR 1959, S. 661); der Spontaneität wird auch noch in anderer Weise als durch die Auswertung und Übertragung von Erfahrungen von Bedeutung sein. Es ist ein Verdienst von Rennebergi*, daß er auf die Notwendigkeit, die Spontaneität der Rechtsprechung zu überwinden, hingewiesen hat. Die Forderung vom „richtigen Verfahren gegen den richtigen Mann zum richtigen Zeitpunkt und am richtigen Ort“ überwindet die Vorstellung, daß die Gerichte formal und undifferenziert jeder Anklage oder jeder Klageschrift gegenübertreten. Mir scheint, daß die Ausführungen, die Renneberg zu diesen Fragen auf der Lehrerkonferenz der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft gemacht hat, zu der wichtigsten Hilfe gehören, welche die Rechtswissenschaft in Verarbeitung der Beschlüsse der "Partei der Praxis gegeben hat. Diese Entwicklung der Rechtsprechung ist eine Seite des Schrittes vom „Ich“ zum „Wir“, d. h.: nicht nur Entscheidung von Einzelkonflikten, sondern Überwindung des diesen Einzelkonflikten zugrunde liegenden gesellschaftlichen Widerspruchs. Das bedeutet nicht, daß der einzelne Mensch, der in diesen Widerspruch verstrickt ist, nunmehr in der Aufmerksamkeit zurücktritt. Im Gegenteil: die Erkenntnis, daß im Sozialismus der Mensch der Organisator der Produktion ist, daß die Formung des neuen Menschen der sozialistischen Epoche die größte historische Leistung der Arbeiterklasse ist12 13, zwingt dazu, den Menschen und diesen Widersprüchen besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Es kommt aber darauf an, den Einzelkonflikt zum Hebel der Lösung des gesellschaftlichen Widerspruchs zu machen, der ihn hervorgerufen hat, und je hemmender dieser Widerspruch ist, um so größere Aufmerksamkeit verdient er durch das Gericht! Die weitere grundlegende Aufgabe der Gerichte besteht in der Ausarbeitung der Methoden der gesellschaftlichen Erziehung im gerichtlichen Verfahren und ihrer Anwendung. Bereits bei der Begründung des Strafrechtsergänzungsgesetzes in der Volkskammer wurde der Hinweis gegeben, daß die Aufgaben der Erziehung der Verurteilten nach diesem Gesetz nicht mehr vom Gericht allein, sondern nur mit Hilfe der Gesellschaft gelöst werden können. H u g o t und Krutzsch14 hatten die Frage aufgeworfen, wie es denn mit der Konkretisierung der Forderung nach gesellschaftlicher Erziehung bei unseren Gerichten bestellt ist? Sie kamen zunächst zu überwiegend negativen Feststellungen. Erst die Ergebnisse der gemeinsamen Brigade des Generalstaatsanwalts und des Obersten Gerichts unter Mitwirkung von Mitarbeitern des Zentralkomitees sowie die systematische Überprüfung der Rechtsprechung auf Grund des StEG führte dazu, die ersten Formen der gesellschaftlichen Erziehung zu entwickeln und zu gewissen Verallgemeinerungen der Erfahrungen, wie sie im besonderen von Krutzsch15 vorgenommen wurden, zu kommen. IV Die Lösung dieser gegenwärtigen Aufgaben der Gerichte bildet zugleich die Vorbereitung der Gerichte und der Richter auf die nach dem Beschluß des V. Parteitages für 1960 vorgesehene Wahl der Richter durch die Kreis- und Bezirkstage. Durch die Wahl der Richter wird ein neuer Schritt in der Entfaltung der sozialistischen Demokratie innerhalb der Gerichte getan. Das von der Volkskammer in diesen Tagen angenommene Gesetz über die Wahl der Richter zu den Kreis- und Bezirksgerichten wird die Verbindungen zwischen den Gerichten und Volles Vertretungen im Hinblick auf die neuen Beziehungen, die durch die Wahl zwischen Volksvertretung und Richtern entstehen werden, schon jetzt weiter vorantreiben. Es ist zugleich ein neuer Ansporn für die Richter, in scharfer Wende der Arbeitsweise alle ihre Kraft für die Lösung der gegenwärtigen Aufgaben der Justiz, d. h. für die Lösung der ökonomischen Hauptaufgabe, einzusetzen und dadurch das volle Vertrauen ihrer Wähler zu gewinnen. 12 Kenneberg, Das Strafrecht auf den Boden der Dialektik und der gesellschaftlichen Praxis stellen!, Staat und Recht 1959, Heft 7, S. 829 ff. 13 Thesen des Politbüros des ZK zum 10. Jahrestag der DDR, These XIV letzter Absatz. 14 NJ 1958 S. 527. 15 NJ 1959 S. 113 ff. und 153 ff. Die Wahl der Richter wird einen neuen Höhepunkt in der Entwicklung der Gerichtsorgane bedeuten. Sie ist der erste Schritt ins Neuland, den die Justiz der Deutschen Demokratischen Republik im zweiten Jahrzehnt ihres Bestehens tun wird. Es ist kein Zufall, sondern entspricht der Gesetzmäßigkeit unserer Entwicklung, daß in diesen Tagen die Volkskammer im Zusammenhang mit dem Richterwahlgesetz und aufbauend auf einem Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes eine Neufassung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom Jahre 1952 beschlossen hat. Ohne an der Grundkonzeption unserer Gerichtsverfassung etwas zu ändern, bringt diese Neufassung die Weiterentwicklung in der Stellung des Gerichts im sozialistischen Staat zum Ausdruck. Es sind nicht nur die Bestimmungen über die Wahl der Richter eingearbeitet, sondern es ist vor allem auch der allgemeinen politischen Weiterentwicklung vom Jahre 1952 bis zum Jahre 1959 Rechnung getragen, und die Gedanken des demokratischen Zentralismus sind in ihrer Bedeutung für Aufbau und Arbeitsweise des Gerichts zum Ausdruck gebracht. So sind die Aufgaben der Gerichte jetzt unter die Losung gestellt: „Die Rechtsprechung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik dient dem Sieg des Sozialismus, der Einheit Deutschlands und dem Frieden.“ Es ist ausgesprochen, daß die Gerichte Organe der einheitlichen volksdemokratischen Staatsmacht sind. Als allgemeine Aufgabe der Rechtsprechung ist ausdrücklich festgelegt, daß diese zur erfolgreichen Lösung der Volkswirtschaftspläne in ihrem Bereich beizutragen hat. Die bisherigen Bestimmungen über die Aufgaben der Rechtsprechung sind ergänzt durch eine Bestimmung über die Einheit von Rechtsprechung und politischer Arbeit unter den Werktätigen, und die Verpflichtung der Gerichte zur Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht ist ausführlich dargelegt. Diese Neufassung des Gerichtsverfassungsgesetzes ist eine Anleitung der Gerichte, um ihre Aufgaben in der Periode des entfalteten Sozialismus erfolgreich zu lösen. Die Neufassung des Gerichtsverfassungsgesetzes legt auch die Aufgaben des Ministeriums der Justiz mit folgenden Worten fest: „(1) Die Kreis- und Bezirksgerichte werden in ihrer Tätigkeit durch das Ministerium der Justiz angeleitet und kontrolliert. (2) Die Anleitung und Kontrolle haben die Erfüllung der Aufgaben der Rechtsprechung und der politischen Arbeit unter den Werktätigen zu gewährleisten. Sie haben sich auch auf die Zusammenarbeit zwischen dem Gericht und den örtlichen Organen der Staatsmacht zu erstrecken und sicherzustellen, daß das Gericht durch seine Tätigkeit mithilft, die sich aus den Beschlüssen der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte ergebenden Aufgaben zu lösen.“ Eine Festlegung der Aufgaben des Ministeriums ist bisher nur in dem Statut des Ministeriums der Justiz enthalten. Die Aufgaben sind nunmehr in bezug auf die Anleitung und Kontrolle der Gerichte präzisiert. Damit ist aber die Verantwortung des Ministeriums für die Anleitung und Kontrolle der Kreis- und Bezirksgerichte ausdrücklich festgelegt und ein Ausdruck des demokratischen Zentralismus neben die breite Entfaltung der Initiative und Kraft von unten gestellt. Wichtige Hilfsorgane des Ministeriums sind die Justizverwaltungsstellen in den Bezirken, die mit der Neuorganisation der Justiz im Jahre 1952 errichtet wurden und deren Aufgaben in der Justizverwaltungsordnung vom 15. Februar 195416 niedergelegt sind. Die allgemein-staatlichen Aufgaben der Staatsorgane in der Bezirksebene, nämlich die zentralen Anleitungen an die Basis zu vermitteln, werden im Bereich der Justiz durch die Justizverwaltungsstellen erfüllt. Ihnen obliegen auch heute noch wichtige Aufgaben1?, die noch anwachsen müssen, wenn das Ministerium entsprechend seiner Funktion sich stärker auf die prinzipiellen Aufgaben konzentriert. io veröffentlicht in Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz vom 10. März 1954 (Sondernummer). 17 vgl. Benjamin in „Staat und Recht im Licht© des großen Oktober“, Berlin 1957, S. 189 ff. 661;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 661 (NJ DDR 1959, S. 661) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 661 (NJ DDR 1959, S. 661)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen. Diese neu zu erarbeitende Hausordnung hat auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und die Abwehr von Gefahren und die Beseitigung von Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hat auf der Grundlage des Gesetzes durchzuführenden Maßnahmen in die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit einzuordnen, das heißt sie als Bestandteil tschekistischer Arbeit mit den spezifischen operativen Prozessen zu verbinden. Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse, Zum Beispiel reicht die Tatsache, daß im allgemeinen brennbare Gegenstände auf Dachböden lagern, nicht aus, um ein Haus und sei es nur dessen Dachboden, auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung ist die Vermittlung eines realen und aufgabenbezogenen Peind-bildes an die. Das muß, wie ich das wiederholt auf zentralen Dienstkonfefenzen forderte, innerhalb der Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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