Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 660

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 660 (NJ DDR 1959, S. 660); lung und Festigung des sozialistischen Sektors der Landwirtschaft aus den Augen verloren hatten. Worin lag die Ursache für dieses Zurückbleiben der Gerichte hinter der allgemeinen Entwicklung? Durch die Gesetze über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. Januar 1957 und über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates vom 11. Februar 1958 war im Bereich der örtlichen Organe der Staatsmacht und in der staatlichen Leitung der Wirtschaft das Prinzip des demokratischen Zentralismus, der erreichten Höhe der ökonomischen Entwicklung entsprechend, weitgehend durchgesetzt worden. Die umfassende Diskussion dieser Gesetze hatte das Wesen des demokratischen Zentralismus und seine Bedeutung als allgemeingültiges Prinzip der sozialistischen staatlichen Leitung dargelegt. Trotzdem wurde innerhalb der Justiz dieses entscheidende Kettenglied der Entwicklung nicht sofort uneingeschränkt aufgenommen. Vorstellungen von „besonderen Aufgaben“ hemmten die Gerichte, sich in ihrer Arbeit schnell und breit an den Aufgaben der örtlichen Organe und auf die Zusammenarbeit mit diesen zu orientieren. Die Kontakte mit den Volksvertretungen und ihren Räten, die sich bei der Wahl der Schöffen angebahnt hatten, führten nicht unmittelbar dazu, daß entsprechend den Hinweisen, die schon auf dem 33. Plenum für die Zusammenarbeit zwischen Volksvertretung und Gericht gegeben worden waren, nunmehr die Gerichte Probleme des Kreises aus ihrer Arbeit an die Volksvertretungen und Räte herantrugen oder daß andererseits die Volksvertretungen und Räte die Gerichte zur Lösung ihrer Aufgaben mit heranzogen. Auf der anderen Seite fehlte es an der straffen Anleitung von oben durch das Ministerium der Justiz, das über die wirkliche Lage in den Kreisen und Bezirken nur unzureichend orientiert war. Vor allem war auch die Anleitung der Gerichte auf dem Gebiet des Zivilrechts unzulänglich geblieben und stand nicht im Einklang mit der ökonomischen Entwicklung. Erst durch die Beschlüsse des V. Parteitages und die ständigen Hinweise und die Hilfe der Partei, im besonderen durch die Genossen im Apparat des Zentralkomitees, wurde in umfangreicher und sorgfältiger Brigadearbeit in Potsdam, Cottbus10 * und in anderen Bezirken erkannt, daß dieser Zustand im letzten Grunde in der ungenügenden Beachtung der Parteibeschlüsse wurzelt und daß vor allem auch die oft gemeinsamen Parteiorganisationen in den Justizorganen bisher nur unzulänglich auf die Lösung der Aufgaben ihres Gerichts und ihrer Staatsanwaltschaft eingewirkt haben. III Der V. Parteitag eröffnete den Weg zum Sieg des Sozialismus. Er öffnete auch den Justizorganen das Tor zu einer Arbeitsweise und zu Aufgaben, die sie dazu befähigen, im vollen Umfang sozialistische Organe zu werden. Die neuen Aufgaben für die Justiz waren auf dem 33. Plenum vorbereitet worden. Sie hatten, bereits in die gegenwärtige Periode des entfalteten Aufbaus des Sozialismus hinüberragend, im Strafrechtsergänzungsgesetz ihren Ausdruck gefunden. Die Babelsberger Lehrerkonferenz vom 24. April 1959 hatte mit der Kritik am Formalismus in der Rechtswissenschaft zugleich auch für die Justizorgane klargemacht, daß die alten Traditionen der „Besonderheit“ des Gerichts noch nicht voll überwunden waren. Die aus den Beschlüssen des V. Parteitages sich ergebenden Aufgaben waren vom Ministerium der Justiz in einem Perspektivplan bis zum Jahre 1965 zusammengefaßt worden, dem jedoch zunächst noch die Orientierung auf den Zusammenhang zwischen der Arbeit der Justizorgane und der ökonomischen Entwicklung fehlte. Erst im Laufe des vergangenen Jahres wurde die Erkenntnis gewonnen, daß die Feststellung: „Das konkrete Kampfprogramm ist die Lösung der ökonomischen Hauptaufgabe“ auch für die Gerichte gilt, das heißt, daß sie unmittelbar mit verantwortlich für die Lösung der ökonomischen Aufgaben und die Erfüllung des Volkswirtschaftsplans in ihren Kreisen und Bezirken sind. 10 vgl. NJ 1958 S. 620 ff., S. 766 ff.; 1959 S. 77 ff., S. 256 ff., S. 289 ff. 660 In einem Kreis, in dem der Volkswirtschaftsplan nicht erfüllt ist, wird auch die Arbeit des Gerichts nicht als voll befriedigend angesehen werden. Der Ministerrat erhob die Forderung, bis zum 10. Jahrestag der Deutschen Demokratischen Republik eine scharfe Wende in der gesamten Arbeit des ganzen Staatsapparates herbeizuführen, und der Kampf darum bedeutet auch für die Gerichte die Durchsetzung neuer Arbeitsweisen und die Gewinnung eines höheren Inhalts ihrer Arbeit. Zur neuen Arbeitsweise gehört in erster Linie die volle Entwicklung der Zusammenarbeit mit der örtlichen Volksvertretung. Das kommt zunächst in der Orientierung der Gerichte auf den Plan der Volksvertretung zum Ausdruck. Neue Arbeitsweise bedeutet ferner die selbstverständliche, stets gegenseitig aufeinander blickende Zusammenarbeit zwischen Gericht einerseits und Volksvertretung und Rat andererseits. Sie findet nicht nur in Berichterstattungen und Rechenschaftslegungen ihren Ausdruck, Sondern vor .allen Dingen in dem ständigen Bewußtsein, daß einer den anderen in den Prozeß der Lösung der Aufgaben des Kreises und Bezirks einbeziehen muß. Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht wird aber nur dann von vollem Erfolg sein, wenn es zunächst einmal den Justizorganen, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft, gelingt, in allen prinzipiellen Fragen untereinander kameradschaftlich zusammenzuarbeiten. Auch der Inhalt der gerichtlichen Tätigkeit steht in einem Prozeß der Wandlung. Die in der Vergangenheit an der Rechtsprechung geübte Kritik konzentrierte sich auf den Formalismus und die mangelnde Parteilichkeit einzelner Urteile. Es ist richtig, daß die mangelnde Parteilichkeit eines Urteils eine Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist und in der Rechtsprechung sozialistischer Gerichte überwunden werden muß. Aber die richtige, parteiliche Entscheidung des Einzelfalls, auch wenn er in den richtigen gesellschaftlichen Zusammenhang gestellt und gemäß den objektiven Gesetzmäßigkeiten entschieden ist, erfüllt allein die Aufgaben eines sozialistischen Gerichts, Instrument der sozialistischen Umwälzung zu sein, nur bedingt. Hierzu muß mehr kommen: Es gehört weiter dazu, daß vorausschauend, aufbauend auf der Erkenntnis der gesellschaftlichen Entwicklungsgesetze und bereits gewonnener Erfahrungen, die Entstehung von Widersprüchen, die zu Gesetzesverletzungen führen können, erkannt und ihnen von vornherein in richtiger Einschätzung ihrer Gesellschaftsgefährlichkeit vorbeugend oder mit Gerichtsverfahren begegnet wird. Eine solche bewußte Übertragung von Erfahrungen wurde vom Ministerium z. B. in der Anleitung zur Arbeit der Gerichte bei den Volkswahlen 1957 und 1958 vorgenommen. Ein neuartiger Versuch einer derartigen Übermittlung von Erfahrungen an die Organe der Volkspolizei, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte wurde vor kurzem auf einer Arbeitsberatung in Cottbus gemacht, wo die Genossen aus den Kreisen der „Schwarzen Pumpe“, Senftenberg und Hoyerswerda, ihre Erfahrungen auf diesen Großbaustellen den Genossen des Kreises Angermünde für die neuen Großbauten in Schwedt vermittelten. Die Ergebnisse dieses Versuchs werden ausgewertet und sollen zu einer Anleitung führen, welche die organisierte Übertragung von Erfahrungen zu einer allgemeinen Methode der vorbeugenden Tätigkeit und der Arbeit der Straforgane macht. Eine solche Vorausschau und Auswertung von Erfahrungen ist ein entscheidendes Mittel, um die Spontaneität der Tätigkeit des Gerichts zu überwinden. Bis vor kurzem standen alle Gerichte auf dem Standpunkt: Wir können zwar die politische Massenarbeit planen, wir können die Schulung unserer Mitarbeiter planen aber die Rechtsprechung als solche kann doch von uns nicht geplant werden! Es ist richtig, daß es hier enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft bedarf, und die Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht wird gerade den Gerichten die Planung auch der Rechtsprechung im Rahmen der bestehenden Gesetze ermöglichen11. Die Überwindung 11 vgl. NJ 1959 S. 616 linke Spalte.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 660 (NJ DDR 1959, S. 660) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 660 (NJ DDR 1959, S. 660)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, genutzt werden. Dabei ist stets auch den Erfordernissen, die sich aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogone Arbeit im und nach dem Operationsgebiet iS; gte Suche und Auswahl von Kanchdaten für che Vorgangs- und personen-öWbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet Zielstellungen der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenhezögeheyArbeit im und nach dem Operationsgebiet Die wirkunggy; punkten vorhatnäi unter ekampfung der subversiven Tätigkeit an ihren Ausgangs-ntensive Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der ist ständig von der Einheit der Erfordernisse auszugehen, die sich sowohl aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet einen entsprechenden Informationsbedarf erarbeiten, eng mit den Zusammenarbeiten und sie insbesondere bei der vorgangsbezogenen Bearbeitung von Personen aus dem Operationsgebiet unterstützen: die die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet in langfristigen Konzeptionen nach Abstimmung und Koordinierung mit den anderen für die Arbeit im und nach dem Opera-Atbtorisgebiet fSifi Verantwortlichkeiten und Aufgaben der selbst. Abteilungen iär. Die Leiter der selbst. Abteilungen haben zur Gewährleistung einer zielgerichteten, koordinierten, planmäßigen linienspezifischen Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet vor allem die Lösung folgender Aufgaben zu sichern: Herausarbeitung und Präzisierung der linienspezifischen Zielstellung für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet ist nach folgenden Grünäsalen zu organisieren: Die Arbeit mit im und nach. dfempecatiensgebiet i. voigoug und -nenbezogin durchzuführen.

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