Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 658

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 658 (NJ DDR 1959, S. 658); nister der Justiz die Richter jeweils auf drei Jahre ernannte, wurden vom Jahre 1952 an die Kader laufend überprüft und wenn auch nicht jimmer mit voller Prinzipienfestigkeit diejenigen, die sich als ungeeignet erwiesen und den Aufgaben nicht mehr gewachsen waren, aus der Justiz ausgeschieden und gegebenenfalls mit anderen Aufgaben betraut. Der Beschluß der 2. Parteikonferenz, zur Schaffung der Grundlagen des Sozialismus überzugehen, wurde von den Mitarbeitern der Gerichte mit großer Bereitschaft aufgenommen. Sie gingen in ihrer Mehrzahl mit Überzeugung und Begeisterung an ihre Aufgaben, auch durch die Rechtsprechung die Schaffung der Grundlagen des Sozialismus zu unterstützen und zu beschleunigen. Vulgäre Vorstellungen von den Erscheinungen und der Führung des Klassenkampfes, dazu ein falsches Verstehen des-ebenfalls am 2. Oktober 1952 erlassenen Gesetzes zum Schutze des Volkseigentums, führten aber zu Überspitzungen in der Rechtsprechung, die schädlich wirkten. Die überhöhten Urteile wegen leichter Vergehen gegen das Volkseigentum wurden insbesondere von den Arbeitern stark kritisiert. Bisher war die Kritik dahin gegangen, z. B. auf den Juristenkonferenzen im Jahre 1948, daß die Urteile der Gerichte zu liberal seien. Nun stand vor den Richtern die Kritik, daß ihre Urteile deshalb falsch seien, weil sie überspitzt waren. Diese Kritik führte zu grundlegenden ideologischen Auseinandersetzungen, die mit Hilfe der Partei allmählich gelöst wurden, und zu einer bewußten Berührung der Richter mit den Grundsätzen der Dialektik. Ihnen konnte an dieser Erfahrung klar werden, daß sie weder formal und schematisch noch dogmatisch arbeiten dürfen und daß auch für die Rechtsprechung der Grundsatz gilt, daß das, was gestern richtig war, heute falsch sein kann. Diese Auseinandersetzungen rüttelten an formalen Vorstellungen, ohne sie allerdings schon endgültig zu überwinden. Sie führten auch zur ersten Klärung der Beziehungen zwischen Zwang und Überzeugung, Sträfe und Erziehung, und ihrer Rolle im Klassenkampf. In dieser Periode, einer Zeit des härtesten Klassenkampfes, waren die Gerichte mehrere Male vor besondere Situationen gestellt, in denen sie zu beweisen hatten, daß sie die Hinweise und Beschlüsse der Partei auch verstanden hatten und richtig anwenden konnten. Nachdem der faschistische Putschversuch vom 17. Juni 1953 zerschlagen war und die verbrecherischen Elemente, die ihn organisiert und geleitet hatten, abzuurteilen waren,- gaben die Hinweise des 14. und 15. Plenums des Zentralkomitees den Richtern die grundlegende Lehre, in jedem einzelnen Falle parteilich den Menschen zu sehen und den „Fall“ nicht aus dem Zu-sammenhang zu lösen. Zugleich war die Durchführung dieser Verfahren eine Probe darauf, inwieweit die Neigung zu Überspitzungen wirklich überwunden war. Wir können feststellen, daß im ganzen gesehen die Gerichte diese Aufgabe gut gelöst und dadurch ihren Teil zur weiteren Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht beigetragen haben. Die durch den XX. Parteitag der KPdSU und die 3. Parteikonferenz der SED ausgelöste Diskussion zur strikten Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit gab Anlaß dazu, die Gerichtspraxis erneut auf Verletzungen der Gesetzlichkeit, im besonderen durch eine überspitzte Anwendung der Gesetze, zu überprüfen. Die großzügige Entlassung von über 20 000 zu Recht Verurteilten zeigte, weit über den Rahmen der Korrektur einiger Überspitzungen hinaus, den guten Willen unseres Staates, insbesondere auch gegenüber Westdeutschland und der SPD, alles zu tun, um zu einer Entspannung beizutragen. Eine erneute Belastungsprobe stellte der Einbruch revisionistischer Tendenzen auch in die Justiz dar, die auf dem Mißverstehen der Beschlüsse der 3. Parteikonferenz, auf den ideologischen Einflüssen der Konterrevolution in Ungarn und auf dem Nachgeben gegenüber der „Aufweichungspolitik“ des Gegners beruhten. Der damalige Stellvertreter des Generalstaatsanwalts, Genosse Haid, übertrug die Auffassungen der Schir-dewan-Gruppe in die Strafpolitik und desorientierte dadurch nicht nur die Staatsanwälte, sondern wirkte durch diese auch schädlich auf die Gerichtspraxis ein. 658 Die Abrechnung mit dem Revisionismus als der größten Gefahr für den Sieg des Sozialismus, wie sie sich vom 30. bis zum 35. Plenum durch die Beschlüsse der Partei zog, führte auch hier zur Klärung und Erkenntnis. Die Behandlung der Fragen der Dialektik gab den Richtern das Rüstzeug dafür, das Wesen des Revisionismus in seiner zersetzenden Wirkung zu erkennen; sie lehrte zugleich aber auch die Gefahr verstehen, die im Dogmatismus liegt, der im besonderen in den Überspitzungen in der Rechtsprechung zum Ausdruck kommt. Es waren Etappen ideologischer Klärung, die jedes Mal auf einer neuen Stufe der Entwicklung und mit dem Ergebnis einer breiteren Klärung und größeren ideologischen Festigkeit herbeigeführt wurde. Dieser Prozeß wurde unterstützt durch die Leipziger Juristenkonferenz im Dezember 1955. Ausgehend von den Beschlüssen des 25. Plenums, wurden die ideologischen Grundfragen auf allen Gebieten der Rechtsprechung und deren Zusammenhang mit den Fragen der industriellen Produktion und der Landwirtschaft behandelt und die Entwicklung'tier wirtschaftlich-organisatorischen und kulturell-erzieherischen Funktion des Staates auch als Aufgabe der Justizorgane erörtert. Vor allem aber wandte wieder die Partei ihre unmittelbare und helfende Aufmerksamkeit der Justiz zu. Im Anschluß an die 3. Parteikonferenz befaßte sich am 10. Mai 1956 eine Juristenkonferenz, an der Genossen der Parteiführung, an der Spitze die Genossen Walter Ulbricht und Otto Grotewohl, teilnahmen, in kritischer Auseinandersetzung mit den Problemen der sozialistischen Gesetzlichkeit bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Untersuchungsorganen. Dieser zentralen Konferenz folgten Bezirkskonferenzen, die zu einer bedeutenden Festigung in der Zusammenarbeit aller Straforgane, auch mit den Untersuchungsorganen, führten. Im besonderen hat die Erkenntnis der Gefahr des Revisionismus durch das Beispiel der Ereignisse in der Ungarischen Volksrepublik viele Unklarheiten beseitigt, ohne daß wir allerdings auch jetzt etwa mit absoluter Sicherheit sagen könnten, daß wir schon alle gegen Fehler dieser Art gefeit wären. Erst die volle Überwindung jeder Erscheinung mangelnder Parteilichkeit, mangelnden Vertrauens in den Erfolg der Politik der Regierung, mangelnder Aneignung und Verarbeitung der Beschlüsse der Partei, ja, letzten Endes mangelnden Vertrauens in den Sieg des Sozialismus wird uns diese Sicherheit geben. Die Hauptkraft des Neuen, das nach dem Erlaß des Gerichtsverfassungsgesetzes an den Gerichten wirkte, ging von den Schöffen aus. Dies kam besonders bei den Schöffenwahlen im Jahre 1955, den ersten, diq auf Grund des Gerichtsverfassungsgesetzes durchgeführt wurden, und den Schöffenwahlen im Jahre 1958 zum Ausdrude. Die im Jahre 1954 begonnene Herausgabe einer Monatszeitschrift für Schöffen und Schiedsmänner, „Der Schöffe“, hatte die Schöffenwahlen ideologisch und organisatorisch bereits vorbereitet. Durch die Anordnung des Ministers der Justiz zur Durchführung der Schöffenwahl 1955 wurde für die Wahl der Schöffen eine den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes, das die Wahl der Schöffen unmittelbar durch die Bevölkerung vorsieht, entsprechende Regelung getroffen, die zugleich den Besonderheiten einer Schöffenwahl und dem Stand des Bewußtseins der Bevölkerung angepaßt war. Die Schöffen wurden unmittelbar durch die Arbeiter in den Betrieben, durch Genossenschaftsbauern der LPG und die Bürger in den Dörfern und Gemeinden gewählt, d. h. überall dort, wo der Schöffe durch seine Arbeit oder sein persönliches Leben bekannt ist. Es entspricht dem Charakter einer solchen Wahl, daß sie öffentlich durchgeführt wird. Die Schöffenwahlen des Jahres 1958 bauten auf den Erfahrungen der ersten Schöffenwahl auf und suchten die dabei aufgetretenen Schwächen zu vermeiden. Bei der Auswahl der Schöffen wurde noch stärker als 1955 darauf geachtet, daß insbesondere Arbeiter aus der Produktion, darunter in angemessenem Anteil auch Frauen, und Genossenschaftsbauern gewählt wurden7. 7 vgl. „Der Schöffe“ 1958 S. 170.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 658 (NJ DDR 1959, S. 658) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 658 (NJ DDR 1959, S. 658)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in den Untersucnunqshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnun ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erstrangige Bedeutung bei der Gestaltung der Führungs- und Leitungstätigkeit sehr viel abhängt. Die Dynamik und Vielseitigkeit der politisch-operativen Arbeit verlangt, ständig die Frage danach zu stellen, ob und inwieweit wir in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Studienmaterial, Die Bedeutung des Ermittlungsverfahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes Vertrauliche Verschlußsache Lehrheft, Zu ausgewählten Fragen der strafprozessualen Beweisführung und ihrer Bedeutung für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Erfordernisse und Möglichkeiten der Nutzung des sozialistischen Rechts im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben zu unterstützen; sind die Möglichkeiten der Deutschen Volkspolizei und der Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens, der zum Schutz der Staatsgrenze und der Transitwege im Rahmen ihrer Zuständigkeit gestellten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Erhöhung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Vorbeugung, Abwehr und Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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