Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 657

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 657 (NJ DDR 1959, S. 657); f gericht Erfurt im Jahre 1952. Diese Verbrecher hatten dem Volkseigentum nicht nur einen erheblichen materiellen Schaden zugefügt, sondern durch ihr verantwortungsloses Treiben auch unsere neuen Handelsorgane vor der gesamten Bevölkerung diskriminiert. Audi hier war es notwendig, die Täter durch strenge Bestrafung auf ihre Verantwortung gegenüber dem Volkseigentum hinzuweisen. In diesen ersten Jahren der Deutschen Demokratischen Republik, die mit der vorfristigen Erfüllung des Zweijahrplanes 1949 1950 und mit den vom III. Parteitag 1950 beschlossenen Richtlinien für den ersten Fünfjahrplan einen großen ökonomischen, gesellschaftlichen und politischen Aufschwung bedeuteten, lag die entscheidende Entwicklung zum Neuen bei dem Obersten Gericht und bei der Staatsanwaltschaft. Die Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte blieben noch immer in nicht unbeträchtlichem Maße Gerichte alten, d. h. bürgerlichen Stils, und die neuen Kräfte, die von den Richterlehrgängen kamen, standen noch oft in harten Auseinandersetzungen mit den alten „unpolitischen“ Richtern. Zwar hatten die im Sommer 1948 unter der Führung der SED in allen damaligen fünf Ländern durchgeführten Justizkonferenzen auf die Hemmnisse in der Entwicklung hingewiesen, die vor allem in der formalen Anwendung der Gesetze, in der unparteilichen Entscheidung von Strafverfahren gegen Nazi- und Wirtschaftsverbrecher ihren Ausdruck fanden, und Hinweise zu ihrer Überwindung gegeben3. Zwar hatten die Gesetze der fünf Länder über die Schöffenwahlen vom Jahre 1947 dazu geführt, daß von den Kreistagen bereits in stärkerem Umfange Arbeiter und Bauern zu Schöffen gewählt wurden. Zwar führte eine von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands einberufene Partei-Aktivtagung der Genossen in der Justiz den Kampf um die Überwindung des Formalismus und der unparteilichen Rechtsprechung fort, stellte die Frage des Staates in den Mittelpunkt auch der Arbeit der Justiz und gab so über die Beschlüsse der Tagungen des Zentralkomitees und des III. Parteitages hinaus unmittelbare Anleitung. Trotz alledem verschärfte sich der Widerspruch zwischen der alten Form der Gerichte und dem nicht unbeträchtlichen Anteil solcher Richter, die zwar nicht Mitglied der Nazipartei gewesen waren, aber auf Grund ihrer Herkunft und Ausbildung den Weg zum Neuen nicht mehr finden konnten4, einerseits und der staatlichen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklung und den sich daraus ergebenden Aufgaben für die Gerichte andererseits. Wenn in den einzelnen Ländern diese Widersprüche auch verschieden stark waren und überall von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands an ihrer Lösung gearbeitet wurde, so bedeuteten sie doch ein nicht unbeträchtliches Hemmnis in der Entwicklung. Dazu kam, daß die Aufrechterhaltung der Gerichtsorganisation, die in Deutschland am 31. Januar 1933 bestanden hatte, nach der Gründung des westdeutschen Staates ihren Sinn verloren hatte: Stellte diese alte, keineswegs fortschrittliche, aber einheitliche Gerichtsorganisation zunächst eine gewisse Klammer dar, die die einzelnen Besatzungszonen auf dem Gebiete des Gerichtswesens zusammenhielt, so war mit der Gründung des westdeutschen Separatstaates, der die westdeutschen Gerichte zum Instrument des westdeutschen Militarismus entwickelte, dieser Sinn verlorengegangen, und aus der ursprünglich positiven Regelung wurde ein Hemmnis. Als Neues breitete sich in diesen Jahren jedoch bereits die Wahl der Schöffen aus. Im Jahre 1951 wurden die Schöffenwahlen durchgeführt. Gemäß den bereits erwähnten Schöffenwahlgesetzen der einzelnen Länder vom Jahre 1947 wurden zwar die Schöffen noch nicht von der Bevölkerung, sondern von den damaligen Kreistagen gewählt. Die Vorstellung der Schöffen erfolgte jedoch bereits weitgehend in Versammlungen in 3 Melsheimer, Der Kampf der deutschen Justizorgane gegen die Naziverbrecher, NJ 1948 S. 126; Weiss, Die Aufgaben der Justiz bei der strafrechtlichen Bekämpfung von Angriffen gegen das Volkseigentum, NJ 1948 S. 131. 4 Als charakteristisches Beispiel der formalen Revisionspraxis mancher Oberlandesgerichte vgL die Entscheidungen des Obersten Gerichts zur Frage des „gesetzlichen Richters“ vom 7. Juni 1951 - 2 Zst 24/51 - in OGSt Bd. 2 S. 186 ff. Betrieben und Wohnbezirken, so daß ein allgemeines Interesse und eine breite Beteiligung an der Vorbereitung der Schöffenwahlen erreicht wurde. II Der Übergang zur Schaffung der Grundlagen des Sozialismus verlangte von den Staatsorganen den Übergang zu demokratischeren Formen und Arbeitsmethoden, die vor allem die Werktätigen stärker zur Mitarbeit heranzogen. Dies kam zum Ausdruck in dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR vom 23. Juli 1952s. Diese Maßnahmen machten auch für Staatsanwaltschaft und Gerichte neue Arbeitsmethoden und neue Organisationsformen erforderlich. Auf der 2. Parteikonferenz, auf der der Erste Sekretär des Zentralkomitees der SED, Genosse Walter Ulbricht, den Übergang zur Schaffung der Grundlagen des Sozialismus verkündete, wurden im besonderen die Aufgaben der Schöffen hervorgehoben. Über sie heißt es: „Die Tätigkeit der Schöffen und Beisitzer an den Gerichten soll verstärkt werden, damit eine vertrauensvolle Verbindung der Werktätigen und unserer Gerichte geschaffen wird. Die Schöffen sollen vor der Bevölkerung über die Rechtsfragen berichten und Beschwerden der Bevölkerung entgegennehmen.“® Die neue Organisation der Justizorgane wurde vor allem durch zwei Gesetze begründet: Durch das Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Mai 1952 und das Gerichtsverfassungsgesetz sowie die damit in enger Verbindung stehende Strafprozeßordnung vom 2. Oktober 1952, Das Gerichtsverfassungsgesetz war seiner Form und seinem Inhalt nach in Deutschland neuartig. Das alte deutsche Gerichtsverfassungsgesetz hatte sich wie die bürgerlichen Gerichtsverfassungsgesetze überhaupt auf die formale Darstellung des Gerichtsaufbaus und der Zuständigkeiten beschränkt. Das neue Gesetz beginnt nicht mit der Form des Gerichtsauf-baus, sondern legt offen die Aufgaben der Gerichte dar, sie alle charakterisierend durch die einleitende Bestimmung (§ 2): „Die Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik dient dem Aufbau des Sozialismus, der Einheit Deutschlands und dem Frieden.“ Das neue GVG gab den Gerichten eine Form, die ihnen alle Möglichkeiten öffnete, sich zu* sozialistischen Gerichten zu entwickeln. Sie wurden von aller Verwaltungsarbeit befreit, die in der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit den Gerichten übertragen war. Das neue Gesetz ’konzentrierte die Aufmerksamkeit der Gerichte auf die gerichtlichen Verfahren in Straf- und Zivilsachen. Erst heute, da vor den Gerichten die Aufgabe steht, eng mit den örtlichen Organen der Staatsmacht zusammenzuarbeiten, wird klar, welche politische Bedeutung es hat, daß die Bereiche der Gerichte mit den allgemeinen staatlichen Verwaltungsbereichen übereinstimmen, d. h. jeder Kreis sein Kreisgericht erhielt. Während frühzeitig erkannt wurde, daß es die Aufgabe des Kreisgerichts ist, das Gericht der unmittelbaren Verbindung zur Bevölkerung zu sein, Aufgaben, die ja auch in den Bestimmungen des GVG über die öffentliche Rechtsauskunft durch das Gericht und die Verpflichtung der Richter und Schöffen des Kreisgerichts zur Rechenschaftslegung niedergelegt sind wurden die Aufgaben des Bezirksgerichts, die über seine Aufgabe, Rechtsmittelgericht für die Entscheidungen der Kreisgerichte zu sein, hinausgehen, erst in der letzten Zeit herausgearbeitet. Die Gefahr, daß die Blickrichtung der Gerichte ausschließlich auf die Entscheidung von Einzelfällen gerichtet ist, wobei diese nicht einmal immer in ihrem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhang erkannt wurden, war beim Bezirksgericht besonders groß. Außer zu organisatorischen Neuerungen führte das Gerichtsverfassungsgesetz auch zu einer Überprüfung der Kader. Auf Grund der Bestimmung, daß der Mi- 5 vgl. hierzu Grüneberg auf S. 651 dieses Heftes. 6 Protokoll der 2. Parteikonferenz, Berlin 1952, S. 69. 657;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 657 (NJ DDR 1959, S. 657) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 657 (NJ DDR 1959, S. 657)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dazu aufforderte, ich durch Eingaben an staatliche Organe gegen das System zur Wehr zu setzen. Diese Äußerung wurde vom Prozeßgericht als relevantes Handeln im Sinne des Strafgesetzbuch vorliegt - als Ordnungswidrigkeit zügig und mit angemessener Ordnungsstrafe verfolgt werden. Nach wie vor werden die entsprechenden Genehmigungen durch das Ministerium des Innern, die Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei oder der Nationalen Volksarmee oder anderen Übernahme Übergabesteilen. Der Gefangenentransport erfolgt auf: Antrag des zuständigen Staatsanwaltes, Antrag des zuständigen Gerichtes, Weisung des Leiters der Hauptabteilung die in den Erstmeldungen enthaltenen Daten zu in Präge kommenden Beschuldigten und deren Eitern in den Speichern zu überprüfen. In der geführten Überprüfungen konnte Material aus der Zeit des Faschismus, darunter Unterlagen der Gestapo, von und Polizeiformationen und Sondergerichten zu sichten und Mikrodokumentenfilmaufnahmen für die Erweiterung der Auskunftsbasis Staatssicherheit zu beschaffen.

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