Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 656

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 656 (NJ DDR 1959, S. 656); Zehn Jahre Justiz im Arbeiter-und-Bauern-Staat Rückblick und Ausblick Von Dt. HILDE BENJAMIN, Minister der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik I Zehnter Jahrestag des Bestehens der Deutschen Demokratischen Republik bedeutet: Tag der Rechenschaftslegung, Tag der Bilanz, aber auch Tag des frohen, siegesgewissen Vorwärtsschauens. Eng verbunden mit dem sozialistischen Lager, das unter der Führung der Sowjetunion kraftvoll aufwärts strebt, wachsend in ihrem internationalen Ansehen und gefestigt im Innern, ist die Deutsche Demokratische Republik heute eine unerschütterliche Realität. Am 10. Jahrestag ziehen auch die Mitarbeiter der Justizorgane, der Gerichte und der Notariate, als Glieder des volksdemokratischen Staatsapparates Bilanz. Die Entwicklung der Justizorgane wurde und wird auch weiterhin von der allgemeinen Entwicklung unseres Staates bestimmt, der das Hauptinstrument der Arbeiterklasse beim Aufbau des Sozialismus ist. Und wenn die Etappen der Entwicklung der Justiz mit denen der allgemeinen staatlichen Entwicklung auch nicht immer datummäßig übereinstimmen, wenn es Perioden des Nachtrabs der Justizorgane gegeben hat in der Stellung der Aufgaben und in deren Lösung stimmte die Entwicklung stets überein. Es führt zu Fehlern in der Arbeit der Justizorgane, wenn sie in dem Tempo ihrer Entwicklung hinter dem der Organe der staatlichen Verwaltung Zurückbleiben und dadurch in Widerspruch zu der allgemeinen staatlichen Entwicklung geraten. Die Entwicklung der Justiz in den ersten zehn Jahren unserer Republik kann also niemals isoliert betrachtet, sondern muß stets in Verbindung mit der allgemeinen staatlichen und politischen Entwicklung gesehen werden. Auch von dieser Seite aus muß die Betrachtung an den Zusammenhang von Politik und Ökonomie heranführen. I Als am 7. Oktober 1949 die Gründung der Bonner Bundesrepublik und die damit vollendete Spaltung Deutschlands in zwei Staaten mit der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik beantwortet wurde, waren in dem Gebiet der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone alle Voraussetzungen geschaffen, damit die neue Republik, eine revolutionär-demokratische Arbeiter-und-Bauern-Macht unter Beteiligung auch anderer Schichten der Bevölkerung, ihren Weg beginnen konnte. Auch die Justizorgane waren als Organe der antifaschistisch-demokratischen Ordnung gefestigt!. Bei aller Vielfalt der Probleme, die sich im einzelnen ergaben, kann man die Entwicklung der zehn Jahre von 1949 bis 1959 doch folgendermaßen kennzeichnen: Sie kreist um die Durchsetzung der Hauptprinzipien der Leitung des sozialistischen Staates im allgemeinen und damit auch der Justizorgane, um die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und des demokratischen Zentralismus und damit um die Überwindung von Formalismus und bürgerlichem Rechtsdenken. Die Verfassung vom 7. Oktober 1949 brachte auch für die Entwicklung der Justizorgane neue Grundlagen: Es wurden neben dem Ministerium der Justiz ein Oberstes Gericht und eine Oberste Staatsanwaltschaft der DDR geschaffen. Die Errichtung des Obersten Gerichts ist Ausdruck einer zentralen Staatsgewalt und dient vor allem der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung. Die Errichtung einer Obersten Staatsanwaltschaft begründet die Entwicklung der von der Justiz unabhängigen Staatsanwaltschaft der DDR, die nicht mehr nur Anklageorgan ist, sondern Organ zur Wahrung der Gesetzlichkeit auf allen Gebieten des staatlichen und wirtschaftlichen Lebens wird. Die Errichtung dieser drei zentralen Organe ist ein richtiges Prinzip: Die Aufgaben einer sozialistischen Staatsanwaltschaft gehen so beträchtlich über die Aufgaben der Gerichte hinaus, daß ihre Entwicklung zu einem selbständigen Organ ihrem Wesen voll und ganz entspricht. Trotzdem liegen zu einem wesentlichen Teil die Aufgaben der Staatsanwaltschaft auf dem gleichen Gebiet wie die der Gerichte, nämlich in der Durchführung von Straf- und Zivilverfahren. Und die Aufgabe des Obersten Gerichts, durch seine Rechtsprechung die nachgeordneten Gerichte anzuleiten, entspricht der Aufgabe des Ministeriums der Justiz, die unteren Gerichte durch die Verallgemeinerung der Rechtsprechung anzuleiten und sie zu kontrollieren. Damit forderte die Existenz von drei zentralen Organen mit teilweise gleichen Anleitungsaufgaben von Anfang an, daß die prinzipielle Einheitlichkeit der Anleitung durch ständige Abstimmung in den Grundfragen gesichert sein muß. Das bedeutet, daß von Anfang an die Existenz der drei zentralen Justizorgane im besonderen Maße das Verstehen und Durchsetzen des Wesens des demokratischen Zentralismus in der straffen einheitlichen Anleitung in den Grundfragen nach unten verlangte. Diese Notwendigkeit wurde vor allem von der Leitung des Ministeriums der Justiz in den ersten Jahren nicht verstanden ein Umstand, der zeitweise zu einem Hemmnis der Entwicklung der Justizorgane wurde. In den ersten Jahren der Deutschen Demokratischen Republik, in denen sie sich zur Arbeiter-und-Bauern-Macht entwickelte, gab es über die Bestimmungen der Verfassung und das Gesetz über die Errichtung des Obersten Gerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft vom 8. Dezember 1949 (GBl. S. 111) hinaus keine organisatorischen Änderungen innerhalb der Justizorgane2. Es bestanden also die Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte weiter. Wohl aber stellte die Entwicklung des neuen Staates den Justizorganen bedeutsame neue Aufgaben. Die Gründung des ersten friedliebenden, demokratischen Staates auf deutschem Boden rief seine Gegner auf den Plan, und er wurde das Objekt für Spionage, Sabotage und Diversion der ins Kraut schießenden ausländischen und westdeutschen imperialistischen Geheimdienste und Agenturen. Der neue Staat und seine Wirtschaft waren den ungehemmten Angriffen des Gegners ausgesetzt und so stand ihr Schutz daher im Vordergrund. Hierbei wurde die Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. September 1948 als ein neues Strafgesetz, das mit der Vorbereitung des ersten Zweijahrplanes von der Deutschen Wirtschaftskommission erlassen wurde, zu einem schlagkräftigen Instrument. Das Oberste Gericht wurde durch seine Rechtsprechung in Straf- und Zivilsachen zu einer starken, vorantreibenden Kraft. Die vor ihm durchgeführten Prozesse, wie der DCGG-, der Solvay-, der Moog-Pro-zeß, denen die ersten Prozesse gegen Agenten und Spione des BdJ, des Amtes Blank, der sog. Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit und des sog. Untersuchungsausschusses freiheitlicher Juristen folgten, sowie seine Entscheidungen zur Wirtschaftsstrafverordnung gaben den Landgerichten und Oberlandesgerichten Anleitung. Auch diese Gerichte hatten wichtige Verfahren zu entscheiden. So wurde vor dem Landgericht Güstrow vom 10. bis 15. Juli 1950 ein Strafverfahren gegen ehemalige Funktionäre der Raiffeisen-Genossenschaften in Mecklenburg durchgeführt, die versucht hatten, in der Landwirtschaft die Entstehung demokratischer - Genossenschaften zu verhindern und Vermögen der alten Raiffeisen-Genossenschaften nach Westdeutschland zu verschieben. Vor dem Landgericht Gotha und dem Amtsgericht Ilmenau wurden Verfahren gegen Schwarzhändler durchgeführt, die in den Jahren 1948/49 große Mengen ungeeichter Fieberthermometer verschoben und dadurch viele Menschen gefährdet hatten. Auch in späteren Jahren mußten noch bedeutsame Prozesse zum Schutz unserer Volkswirtschaft durchgeführt werden, wie z. B. gegen verantwortliche Funktionäre der HO-Landesleitung Thüringen vor dem Bezirks- l vgl. hierzu Im einzelnen Beniamin, Staat und Recht 195S 2 Bezüglich der Entwicklung der Staatsanwaltschaft in die- S. 349 ff., und Beniamin/Melsheimer, NJ 1955 S. 25 ff. ser Periode vgl. Melsheimer aut S. 666 dieses Heftes. 656;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 656 (NJ DDR 1959, S. 656) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 656 (NJ DDR 1959, S. 656)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten häufig vor komplizierte Probleme. Nicht alle Beweise können allein im Rahmen der operativen Bearbeitung erarbeitet werden. Nach wie vor wird deshalb für die Diensteinheiten der Linie Untersuchung in ahrnehnung ihrer Verantwortung als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und staatliche Untersuchungsorgane ergebenden Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen. Unter den spezifischen politisch-operativen Bedingungen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Klärung von Vorkommnissen, die mit der Zuführung einer größeren Anzahl von verbunden sind, dargelegten Erkenntnisse im erforderlichen Umfang zu berücksichtigen.

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