Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 638

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 638 (NJ DDR 1959, S. 638); eigenen Betriebe in Verbindung mit dem FDGB-Kreis-vorstand, dem Rat des Kreises und der Nationalen Front durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen umfaßte die Berichterstattung des Kreisgerichts vor dem Kreistag und die Aufstellung von Analysen zu Fragen des Bauwesens und des Handels in Verbindung mit der Rechtsprechung des Kreisgerichts. Der Rat des Kreises beschäftigte sich mit den von dem Kreisgericht aufgestellten Analysen über die Verletzung des Schulpflichtgesetzes, über Verfahren wegen Körperverletzung, bei denen Lohnausgleich und Sozialversicherungsgelder gezahlt wurden und die Sozialversicherungskasse keine Schadensersatzansprüche stellte, über Probleme des Jugendstrafverfahrens sowie über Forderungen volkseigener Betriebe in Mahn- und Zivilsachen. Das Kreisgericht arbeitete ferner einen Maßnahmeplan aus, der zur Erfüllung des Aktionsprogramms des Kreises Wernigerode für den weiteren Aufbau des Sozialismus beitragen soll. In diesem Plan sind die ökonomischen Schwerpunkte der volkswirtschaftlichen Aufgaben innerhalb des Kreises enthalten und mit der Rechtsprechung in Straf- und Zivilsachen in Verbindung gebracht1. Es ist dort konkret festgelegt, in welcher Form die Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen erfolgen und wie die politische Massenarbeit des Gerichts mit der der örtlichen Organe verbunden werden soll. Die Richter des Kreisgerichts sind in den verschiedenen ständigen Kommissionen als Aktivmitglieder tätig, und der Direktor des Kreisgerichts arbeitet in der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz sowie in Jugendfragen mit. Die Verbindung der Rechtsprechung mit den ökonomischen Fragen, die sich auf dem Gebiet des Zivilrechts widerspiegeln, verdienen dabei besondere Beachtung, zumal hierüber oft noch unklare Vorstellungen bestehen. Das Kreisgericht Wernigerode hat sich zur Aufgabe gestellt, die Vertragsverletzungen von Zubringerbetrieben auszuwerten und darauf zu achten, daß die volkseigenen Betriebe etwaige Schadensersatzansprüche geltend machen. Es will ferner die Ursachen von Transportschwierigkeiten in den Chemiebetrieben an Hand von anhängigen Zivilverfahren aufdecken und mithelfen, diese zu beseitigen. Auch bei Privatklagen und Mietstreitigkeiten will das Kreisgericht auf örtliche Schwerpunkte achten, um sie in Verbindung mit den örtlichen Staatsorganen auszuwerten. Für die Justizverwaltung des Bezirks Magdeburg kam es nun darauf an, das gute Beispiel von Wernigerode auf die anderen Kreise zu übertragen, damit dort die Justizorgane mit dem gleichen Nutzen zur Erfüllung der ökonomischen Hauptaufgabe beitragen können. Wir haben deshalb die im Laufe des zweiten Quartals gesammelten Erfahrungen im Juli 1959 in einer Stützpunktbesprechung in Wernigerode ausgewertet. Den Direktoren der Kreisgerichte, die in der Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen zurückgeblieben sind, haben wir den Wernigeroder Weg an Hand einiger Beispiele erläutert und mit ihnen beraten, wie sie zu gleichen Ergebnissen kommen können. An dieser Beratung nahmen auch die Vorsitzenden der Ständigen: Kommissionen Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz teil, die in ihren Ausführungen wiederholt forderten, die Zusammenarbeit der Justizorgane mit den örtlichen Machtorganen zu verbessern. Um die Direktoren bei ihrer weiteren Arbeit zu unterstützen, wurde ihnen eine Abschrift des Arbeitsplans und des Maßnahmeplans des Kreisgerichts Wernigerode übergeben, die ihnen als Musterarbeitspläne für die eigene Arbeit dienen können. An Hand dieses Musterplans können die Justizorgane unter Berücksichtigung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Situation ihres Kreises einen eigenen Plan schaffen, der Grundlage für die weitere Arbeit sein muß. Die Justizverwaltung hat die Direktoren der Kreisgerichte verpflichtet, die in ihren Kreisen noch bestehenden l Wegen des Inhalts dieses Maßnahmeplans vgl. Neuhof, Das Kreisgericht hilft bei der Erfüllung des Kreisplans, NJ 1959 S. 228. Mängel in der Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen schnellstens zu überwinden. GÜNTER PRZYPALINSKI, Kaderhauptinstrukteur bei der Justizverwaltungsstelle des Bezirks Magdeburg örtliche Organe fördern die Zusammenarbeit mit den Justizorganen Der Rat des Kreises Riesa hat in einem Schreiben an das Kreisgericht Riesa zu dessen Berichterstattung vor dem Kreistag Stellung genommen. Wir veröffentlichen dieses Schreiben, weil die darin geäußerten Gedanken für die Bestrebungen der örtlichen Organe, mit den Justizorganen eng zusammenzuarbeiten, typisch sind. Die Redaktion Der Rat nimmt den vorgelegten Bericht des Kreisgerichts entgegen. Er hat die erste Vorlage in der Ratssitzung am 10. Juli 1959 abgelehnt, weil der Bericht nicht1 im Richterkollektiv, sondern allein vom Kreisgerichtsdirektor ausgearbeitet worden war. Aus der Vorlage ist zu ersehen, daß das Gericht sich ständig bemüht hat, sich zu einem sozialistischen Gericht zu entwickeln und eine sozialistische Rechtsprechung zu fördern. Der Rat begrüßt ferner den Durchbruch in der politischen Massenarbeit hinsichtlich der Auswertung der Strafverfahren in Betrieben und Institutionen und insbesondere auch die Erfolge, die in Zusammenarbeit mit den Schöffen und deren Kollektiven bei der Gestaltung eines neuen, sozialistischen Rechts erzielt worden sind. Der Rat vertritt jedoch die Auffassung, daß der neue, sozialistische Arbeitsstil insbesondere im Kreisgericht Riesa noch intensiver und umfassender durchgesetzt werden muß, als das bisher der Fall war. Wir halten eine bessere und engere Zusammenarbeit zwischen dem Rat des Kreises und dem Kreisgericht für notwendig, wobei diese Zusammenarbeit im Hinblich auf die bevorstehenden Richterwahlen eine besondere Bedeutung gewinnt. Auch über dieses Problem hätte der Kreisgerichtsdirektor berichten müssen. Um zu einer besseren Zusammenarbeit zu gelangen, müssen wir uns in der gegenseitigen Arbeit näher kennenlemen. Wir haben deshalb schon vor längerer Zeit vorgeschlagen, daß ständig Richter und Staatsanwälte zu unseren Ratssitzungen delegiert werden und daß andererseits unsere Ratsmitglieder die Möglichkeit erhalten, die Richter bei ihrer Arbeit, in der Rechtsprechung, kennenzulernen. Wir erwarten nunmehr, daß uns der Kreisgerichtsdirektor die Termine für wichtige Verhandlungen des Kreisgerichts mitteilt, damit wir unsere Ratsmitglieder dorthin delegieren können. Das Sekretariat des Rates hat den Auftrag erhalten, die Richter und Staatsanwälte ständig zu unseren Ratssitzungen zu laden. Der Rat hat sich davon überzeugt, daß diese Ladungen bereits erfolgen. Wir halten es auch für notwendig, daß die Richter des Kreisgerichts sich in Vorbereitung der Richterwahlen einzeln dem Rat vorstellen. Weiterhin vertritt der Rat die Auffassung, daß der Bericht des Kreisgerichts noch ausführlicher hätte aus-sagen müssen, wie auch das Kreisgericht den Kreisplan als seinen Arbeitsplan betrachtet und welche Aufgaben sich hieraus für die Justizorgane ergeben. Weil das nicht geschah und weil diese Forderung in der letzten Zeit noch nicht Gegenstand der Tätigkeit des Kreisgerichts war, sind wir der Auffassung, daß die Rechtsprechung des Kreisgerichts noch nicht von den Forderungen bzw. der von Partei und Regierung geforderten Erfüllung des Kreisplans ausgeht. Hiervon zeugt auch die Tatsache, daß bis vor kurzem die Richter den Kreisplan noch gar nicht kannten. Zukünftig sollten Verbrechen und Vergehen von Tätern, die die Erfüllung des Kreisplans gefährden, in der Presse und am Arbeits- bzw. Wohnort des Täters besonders gut ausgewertet werden. 638;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 638 (NJ DDR 1959, S. 638) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 638 (NJ DDR 1959, S. 638)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen, zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter ist auszurichten auf das Vertiefen der Klarheit über die Grundfragen der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das erfordert insbesondere die vorbeugende Verhinderung - - von Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen. Bei Vorkommnissen, die die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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