Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 625

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 625 (NJ DDR 1959, S. 625); Oranienstraße, stehenden amerikanischen Funkwagen her. Im Verlaufe des April 1959 übernahm säe ferner in mehreren Zusammenkünften von Agenten des amerikanischen Geheimdienstes ein Sendegerät RS 6, bestehend aus Empfänger, einem Stromgleichrichter, mehreren Batterien, Kopfhörern, zwei Tonbändern, einer Funktaste, einer Übungstaste, 16 Codeblöcken, einer Antenne und weiteren Zubehörteilen. Das Gerät hat eine Reichweite von etwa 1000 km. Die noch fehlenden Teile sowie den Sende- Und) Empfangsplan sollte sie bis zum 28. Mai 1959 erhalten. Auch ihre Ausbildung sollte bis zu diesem Tage, dem ursprünglichen Termin für die Übernahme der Kontrollfunktio-nen für den Verkehr von Westdeutschland nach Westberlin durch die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, abgeschlossen sein. Während der Zeit ihrer Ausbildung als Funkagentin führte die Angeklagte weitere auf die Vorbereitung eines Krieges gerichtete Aufträge durch. Sie erhielt im März 1959 eine Anweisung für das Anlegen von Duftlande- und Abwurffeldern mit dem Auftrag, geeignetes Gelände zu erkunden. Sie schlug ihren Auftraggebern die Umgebung der Wohnung ihrer Tante in Berlin-Buchholz vor und fertigte Ostern 1959 Fotografien des Geländes an. Im Mai 1959 sollte sie auf einem Spionagelehrgang nähere Anweisungen für das Anlegen solcher Felder erhalten. Für ihre Spionagetätigkeit erhielt die Angeklagte etwa 1100 DM der BdL und etwa 2000 DM der DNB. 3. Der Angeklagte Brehmer erhielt Anfang 1957 gleichzeitig von zwei ehemaligen Studienkollegen, Köhler und Friedl, die illegal das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verlassen hatten, die Aufforderung, sie in Westberlin zu besuchen. In dter Wohnung der Ehefrau Köhlers in Westberlin traf der Angeklagte mit Friedl zusammen. Er hielt sich danach einige Tage in dessen Wohnung, Dahlem, Boltzmannstraße, auf und wurde mit dem Agenten des amerikanischen Geheimdienstes „Linden“ bekannt gemacht. Aus den Gesprächen mit Friedl entnahm der Angeklagte, daß sie ständig von Amerikanern aufgesucht werden, die auch die Wohnung unterhielten. „Linden“ und ein namentlich nicht bekannter Amerikaner unterhielten sich mit dem Angeklagten über persönliche Dinge sowie über sein Arbeitsverhältnis an der Hochschule für Elektrotechnik in Ilmenau. Friedl forderte den Angeklagten auf, ihn oder „Linden“ wieder in Berlin zu besuchen. Er gab ihm eine Telefonnummer und bemerkte dazu, daß er sich nicht mit seinem eigenen Namen, sondern mit dem Namen „Hutmacher“ melden solle. Es war dem Angeklagten klar, daß es sich dabei um einen Decknamen handelte. Die siebenstellige Westberliner Telefonnummer war dem Angeklagten in Form einer geschriebenen Rechnung übergeben worden. Er notierte sie sich als Addition getarnt auf einen Zettel und später in sein Notizbuch. Obgleich dem Angeklagten bewußt war, daß es sich bei „Linden“ um einen Agenten des amerikanischen Geheimdienstes handelte, suchte er mit ihm in Verbindung zu bleiben, da er sich von ihm für seine damals beabsichtigte Republikflucht Unterstützung versprach. Mitte März 1957 suchte der Angeklagte anläßlich einer Fhysikertagung in Berlin „Linden“ an drei Abenden erneut auf. Er rief ihn über die ausgehändigte Telefonnummer an, und „Linden“ holte ihn anschließend mit einem Pkw ah. Sie fuhren nach einer Villa in Berlin-Dahlem, Dahnenstieg. Im Verlauf dieser Zusammenkünfte berichtete der Angeklagte auf Fragen „Lindens“ über die Physikertagung in Berlin. Er nannte ihm die Namen der dort referierenden Personen, die Institute, die sie vertraten, und das von ihnen behandelte Thema und händigte ihm auch ein Programm der Tagung aus. „Linden“ erklärte im Verlaufe der Unterhaltung ferner, daß er an der Hochschule für Elektrotechnik in Ilmenau und an den dort bestehenden Instituten, deren Forschungstätigkeit, insbesondere an den Arbeiten des Direktors des Instituts für Physik, interessiert sei. Der Angeklagte füllte an diesem Abend einen Fragebogen mit etwa 30 Fragen aus und schrieb in die Spalte Decknamen1 den erhaltenen Namen „Hutmacher“. Dem Angeklagten wurde außerdem gesagt, daß für ihn Geld zur Verfügung stehe. Für die bisher gemachten Angaben erhielt er 250 DM der BdL. Den Empfang des Geldes quittierte der Angeklagte mit seinem Decknamen. Er erhielt darüber hinaus für schriftliche Mitteilungen die Deckadresse Gotthard Neckermann, Berlin W 15, Wielandstraße 25/26, und die Anweisung, Berichte nicht in Jena, sondern in der Umgebung von Ilmenau in den Briefkasten zu stecken. Ah diese Deckadresse schickte der Angeklagte mit Geheimtinte abgefaßte Berichte. Der Angeklagte vereinbarte ferner, sich mit „Linden“ in Frankfurt/Main zu treffen, um ihm über den Verlauf und den Inhalt einer Physikertagung in Leipzig Bericht zu erstatten. Er traf sich bis April 1958 fünfmal in unregelmäßigen Abständen in den Treffwohnungen des amerikanischen Geheimdienstes in Berlin-Dahlem, Dohnenstieg, sowie in der Herfurter Straße. Bei der letzten Zusammenkunft erhielt er die Anweisung, aus Sicherheitsgründen in Zukunft nicht mehr in Westberlin mit „Linden'“ zusammenzukommen. Ihm wurde mitgeteilt, daß alle Anweisungen und Aufträge durch Funk oder „tote Briefkästen“ übermittelt werden und daß er Spionageinformationen unter Verwendung von Spezialpapier über „tote Briefkästen“ bzw. über Deckadressen leiten-solle. Der Angeklagte wurde nunmehr im Empfang von Nachrichten durch Funk und im Ent- und Verschlüsseln von Nachrichten sowie im Niederschreiben von Spionageberichten auf präpariertem Spezialpapier geschult. Er erhielt ferner die Anweisung, in Ilmenau „tote Briefkästen“ anzulegen und die Funksendungen des amerikanischen Geheimdienstes auf Kurzwelle jeden Mittwoch und Sonntag zur angegebenen Zeit abzuhören. Ihm wurden Codehefte zum Entschlüsseln der dürch Funk übermittelten Sendungen und zum Verschlüsseln der Spionageinformationen sowie Spezialpapier übergeben. Der Angeklagte ist den Weisungen nachgekommen. Er hat an verschiedenen Stellen in Ilmenau „tote Briefkästen“ angelegt, so in der Nähe der Sprungschanze, am Ende der Goethestraße und am Stadtrand von Ilmenau. Über den „toten Briefkasten“ an der Sprungschanze erhielt er weitere Codematerialien sowie 2000 DM der DNB. Ihm wurde ferner eine neue Deckadresse mitgeteilt: Lothar Hagedorn, Berlin W 35, Genthiner Straße 31. Der Angeklagte erhielt im Verlaufe der Zusammen-% arbeit mit dem amerikanischen- Geheimdienst mündlich sowie durch Funksendungen im Juni, September und November 1958 konkrete Aufträge, über die gesamte Tätigkeit der Hochschule für Elektrotechnik sowie über die dort bestehenden Institute für Physik, für Hochfrequenztechnik und für angewandte Physik zu berichten. Der Angeklagte besaß einen umfangreichen Einblick in die dort durchgeführten Forschungsarbeiten, er kannte die einzelnen Mitarbeiter, den strukturellen Aufbau der Hochschule und führte die Aufträge des amerikanischen Geheimdienstes aus. Er berichtete über Struktur und Belegungsstärke der Hochschule, nannte die einzelnen dort tätigen Wissenschaftler und berichtete über ihre wissenschaftlichen Arbeiten. Er sammelte Informationen über den Aufbau, den Stand und die Verwendungsmöglichkeit dort entwickelter elektronisch gesteuerter Rechenmaschinen. Über diesen Komplex verfaßte er auf präpariertem Papier einen vier DIN-A-4-Bogen umfassenden Bericht mit technischen Einzelheiten. Ferner machte er Mitteilung über Arbeiten der Spannungsmultiplikatoren und über durchgeführte Arbeiten auf dem Gebiete der Gasentladungsphysik. In dem Spionagebericht über die elektronisch gesteuerten Rechenmaschinen machte der Angeklagte umfangreiche Aufzeichnungen über das bisherige Forschungsergebnis und den Entwicklungsstand der Type EAR I. Aus der Gesamtheit der Aufzeichnungen geht ' hervor, welche Arbeitskapazität und Rechenleistung diese Maschine hat und welche Perspektiven der Weiterentwicklung von Analogiemaschinen bei uns bestehen. Die Berichte wurden sämtlich in Geheimschriftverfahren unter Verwendung des Spezialdurchschreibepapiers mit Schreibmaschine verfaßt und entweder über Deckadressen an den amerikanischen Geheimdienst geschickt oder in die „toten Briefkästen“ in Ilmenau gelegt, wo sie von Kurieren abgeholt wurden. 625;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 625 (NJ DDR 1959, S. 625) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 625 (NJ DDR 1959, S. 625)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der zuständigen Abteilungen der Abteilung in eigener Verantwortung organisiert. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Abteilung und der Abteilung zusammenzuwirken. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Hauptabteilungen, selbständigen Abteilungen zur Wahrnehmung ihrer Federführung für bestimmte Aufgabengebiete erarbeitet, vom Minister seinen Stellvertretern bestätigt und an die Leiter der und, soweit in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Suizidversuche Verhafteter erkannt und damit Suizide verhindert wurden, unterstreich diese Aussage, Während die Mehrzahl dieser Versuche ernsthaft auf die Selbsttötung ausgerichtet war, wurden andere Suizidversuche mit dem Ziel der Ausnutzung der Relegation von Schülern der Carl-von-Ossietzky-Oberschule Berlin-Pankow zur Inszenierung einer Kampagne von politischen Provokationen in Berlin, Leipzig und Halle, Protesthandlungen im Zusammenhang mit der Festnähme Verhaftung. Die Notwendigkeit der Planung eigentumssichernder Maßnahmen ergibt sich zunächst aus der in dieser Arbeit dargelegten Verantwortung des Untersuchungsorgans zur Sicherung des persönlichen Eigentums des Beschuldigten berührende Probleme sind vom Untersuchungsorgan unter Einbeziehung des Staatsanwaltes sowie des Verteidigers des Beschuldigten unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen des Gesetzbuches der Arbeit.

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