Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 624

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 624 (NJ DDR 1959, S. 624); zur Zentrale, die gleichfalls beantwortet wurden. Die verschlüsselten Punksprüche gab der Angeklagte zunächst auf das Magnetofonband, wobei dieses mit geringer Geschwindigkeit lief. Zu den genau festgesetzten Zeiten wurde das mit dem Text versehene Tonband' in erhöhter Geschwindigkeit abgespielt und über- den Sender geleitet. Die Antwort kam jeweils 10,Minuten später. Der Empfang geschah in umgekehrter .Reihenfolge wie das Senden. Bereits im September 1958 wurde dem Angeklagten mitgeteilt, daß er durch Kurier ein Funkgerät bekomme, welches in einem „toten Briefkasten“ abgelegt werde. Aber erst am 22. März 1959 teilte ihm „Mann“ die genaue Lage des „toten Briefkastens“ in Leipzig mit, wo er das angakündigte Punkgerät abholen sollte. Am 23. März 1959 abends wurde der Angeklagte beim Abholen der Tasche, die ein' fünfteiliges Funkgerät mit gekoppeltem Tonbandgerät, mehrere Zusatzgeräte sowie sämtliche für die Abwicklung des Funkverkehrs erforderlichen Unterlagen enthielt, festgenommen. Darunter befand sich eine Tabelle mit Funkanweisungen für den Kriegsfall. Der Angeklagte wurde bereits im September 1958 in der Benutzung der Funkabkürzun-gen für den Kriegsfall unterrichtet. Diese Abkürzungen' sind für einen Atomkrieg und den Einsatz von atomaren und bakteriologischen Waffen bestimmt. Die technische Überprüfung des Funkgerätes ergab, daß das Gerät eine Reichweite von' 400 km besitzt und voll einsatzfähig ist. Das Tonbandgerät mit der Bezeichnung „Phono-Trix“ dient zur schnellen Übermittlung von Funksprüchen und soll die Möglichkeit des Abhörens einschränken. Der Angeklagte war angewiesen, monatlich zur bestimmten Zeit Informationen zu senden und Weisungen zu empfangen. Für seine Spionagetätigkeit erhielt der Angeklagte zunächst monatlich 110 DM der BdL. Die Bezahlung erhöhte sich dann' auf 300 DM monatlich und erreichte mit Beginn der Ausbildung als Funkagent 480 DM der BdL. Darüber hinaus bekam er mehrmals Prämien. Insgesamt erhielt er eine Bezahlung von etwa 12 000 DM der BdL. 2. Die Angeklagte Gebhardt war mit dem im Mai 1956 republikflüchtig gewordenen Medizinstudenten Wolfgang Funke befreundet und stand auch nach seinem illegalen Verlassen der Deutschen Demokratischen Republik mit ihm in Verbindung. Am 8. April 1957 lernte sie durch Vermittlung dieses Funke dessen Freund „Griesbach“ dm Westberlin kennen. Durch „Griesbach“ wurde sie nach zwei weiteren Treffen mit den Mitarbeitern des amerikanischen Geheimdienstes „Hoetzel“ und „Ohlsen“ in Verbindung gebracht, die ach für die fotografische Ausbildung der Angeklagten interessierten und ihr nach längerem Ausfragen das Angebot machten, verschiedene Häuser im demokratischen Sektor Berlins zu fotografieren. Sie bat sich Bedenkzeit aus, da sie aus dem Angebot merkte, daß es sich um einen Auftrag irgendeiner Dienststelle handeln müsse. Sie fragte daher ihren in Westberlin wohnenden Vater um Rat. Dieser riet ab, da es sich nach seiner Meinung um Mitarbeiter eines Geheimdienstes handele. Die Angeklagte traf sich aber zwei Wochen später verabredungsgemäß am U-Bahnhof Cottbuser Tor mit „Hoetzel“ und „Ohlsen“, und sie fuhren gemeinsam nach Berlin-Dahlem, Dohnenstieg. In einer dort gelegenen Villa wurde die Angeklagte zur Spionagetätigkeit für den amerikanischen' Geheimdienst angeworben. Es wurde ein Personalfragebogen ausgefüllt, der neben' den persönlichen Daten und den Angaben über Eltern und Geschwister auch die Angabe der Entfernung ihrer Wohnung von der Sektorengrenze enthielt. Danach unterschrieb sie eine Verpflichtung zur Spionage. Als Decknamen erhielt sie den Namen „Beethoven“. Mit diesem Namen sollte sie sich bei Anrufen in Westberlin melden. Ihr wurde die Telefonnummer 74-42-289 genannt und ein monatlicher Verdienst von' 50 DM der BdL zugesichert. Außerdem wurde vereinbart, daß sie sich bei einer eventuellen Festnahme den Organen der Deutschen Demokratischen Republik zur Mitarbeit anbieten' solle. Die Angeklagte traf sich seit ihrer Anwerbung in Abständen' von etwa 2 bis 3 Wochen mit „Ohlsen“ in Westberlin. Weisungsgemäß legte sie an der Sektorengrenze insgesamt acht „tote Briefkästen“ für die Über- mittlung -von Spionageinformationen an. Sie fotografierte sie und fertigte auch Skizzen an, die sie dem "Agenten „Ohlsen“ übermittelte. Die Angeklagte erhielt den weiteren Auftrag, die Posten der Deutschen Volkspolizei und die Standorte der Angehörigen des AZKW auf einer Skizze für ein bestimmtes Gebiet an der Sektorengrenze festzustellen und einzuzeichnen. Auch die Telefonzellen sollten mit vermerkt werden. Die Angeklagte fertigte eine farbige Zeichnung des gewünschten Gebiets mit den geforderten Angaben an. In dieser Zeichnung vermerkte sie auch zwei Luftschächte bzw. Eingänge zu einem alten U-Bahn-Tunnel. Auf eine entsprechende Frage „Ohisens“ wurde sie nun zum Zwecke des Ednschleusens von Personen und Spionagematerial von Westberlin in den demokratischen Sektor beauftragt, den Verlauf dieser Schächte genau festzustellen und auch die Eingänge zur Kanalisation zu vermerken. Sie führte diesen' Auftrag aus. Die Angeklagte machte ferner Angaben über zwei Angehörige der Volkspolizei, fertigte eine Liste über die Bewohner ihres Wohnhauses an und gab über die einzelnen Mieter neben der Altersangabe auch Charakteristiken ab. Sie wurde ferner als Kurier beauftragt, bei zwei Personen im demokratischen Sektor Berlins eine bestimmte telefonische Durchsage -zu machen und’ Konserven und andere Artikel zu kaufen und nach Westberlin zu bringen. Die Behälter dieser Waren sollten zum Einschleusen von nachrichtendienstlichen Hilfsmitteln in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik benutzt werden. Auftragsgemäß unternahm es die Angeklagte ferner, vier Personen dem amerikanischen Geheimdienst zum Zwecke der Anwerbung zur Spionagetätigkeit zuzuführen. Ihr Vorhaben scheiterte an der Ablehnung der genannten Personen. Auch die ihr bekannte Gisela B. wollte sie dem amerikanischen Geheimdienst zuführen. Zu diesem Zweck hatte sie sich deren Einverständnis erwirkt und Fotoaufnahmen von ihr gemacht. Im November 1958 unternahm sie es, im Aufträge von „Ohlsen“ mit Gisela B. Beziehungen zu Offizieren der NVA anzuknüpfen, um sie nach Dienstgeheimnissen auszufragen. Die Durchführung des Auftrages wurde unterbrochen, da der amerikanische Geheimdienst plötzlich- die Verbindung zur Angeklagten abbrach. Im Dezember 1958, nachdem der Vorschlag der Regierung der UdSSR zur Schaffung einer Freien Stadt Westberlin veröffentlicht worden war, nahm der amerikanische Geheimdienst die Verbindung zur Angeklagten wieder auf. Sie wurde mit dem Lügendetektor einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen, und ihr wurde eröffnet, daß sie für den Ernstfall als Agentenfunkerin ausgebildet werden solle. Die Ausbildung begann im Februar 1959 und fand wöchentlich ein- bis zweimal in Berlin-Wilmersdorf, Sächsische Straße 62, Berlin-Charlottenburg, Uhlandstraße Ecke Lietzen-burger Straße, Berlin-Halensee und Berlin-Dahlem, Dohnenstieg, statt. Die Angeklagte wurde geschult im Geben und Hören von Morsezeichen und im Ent- und Verschlüsseln mit Hilfe einer Chiffreanweisung. Die Funkleitzentrale in Westdeutschland sandte darüber hinaus auf bestimmten Wellenlängen zu festgelegten Zeiten Übungsfunksprüche, die die Angeklagte mit ihrem mit Hilfe des amerikanischen Geheimdienstes gekauften Radiogerät abhören sollte. Um die genaue Zeit einzuhalten, kaufte sie im Aufträge der Agenten eine Damemarmbanduhr. Ihr Rufzeichen war PK 4, die Sendungen waren jeden Montag und Mittwoch. Ihre Ausbildung wurde auf die Bedienung des Funkgeräts vom Typ RS 6 mit gekoppeltem Tonbandgerät „Phono-Trix“ ausgedehnt. Auch die Angeklagte Gebhardt hat im April 1959 durch sieben Probesendungen mit der Funkzentrale des amerikanischen Geheimdienstes Verbindung aufgenommen. Die Angeklagte war ferner bereits im Herbst 1957 in der Bedienung eines Sprechfunkgeräts mit Infrarotstrahler ausgebildet worden. Wegen technischer Mängel wurde ihr damals das für sie bestimmte Gerät nicht ausgehändigt. Am 4. März 1959 übernahm sie durch „Ohlsen“ ein Sprechfunkgerät neuester Bauart und brachte es in ihrer Wohnung unter. Sie setzte es am 25. März 1959 gegen 23.00 Uhr iin Betrieb und stellte die Verbindung zu einem in Berlin-Kreuzbergv 624;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 624 (NJ DDR 1959, S. 624) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 624 (NJ DDR 1959, S. 624)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Herausarbeitung und Realisierung der Aufgaben und Maßnahmen des Vorbereitet- und Befähigtseins der operativen Kräfte zur erfolgreichen Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten. Die spezifische Ausrichtung operativer Prozesse, insbesondere von Sofortmaßnahmen, der Bearbeitung Operativer Vorgänge und der auf die Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen Girke operativ bedeutsamen Gewaltakten in der als wesentliche Seiten der vorbeugenden Terrorabwehr Staatssicherheit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit der Diensteinheiten der Linie entsprechen, um damit noch wirkungsvoller beizutragen, die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X