Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 622

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 622 (NJ DDR 1959, S. 622); Ill setzen. Die Aussagen des Zeugen K., der sich den Sicherheitsorganen der DDR nach seinem Eindringen freiwillig gestellt hat, beweisen, daß in einem 25 bis 30 km von München-Grünwald entfernten Waldgelände vom amerikanischen Geheimdienst MID eine Spezialagentenschule unterhalten wird. Hier lernen die Agenten an einem Modell das Überwinden von Staatsgrenzen. Auf einer Länge von etwa 150 m befinden sich mehrere imitierte Grenzhindernisse mit Postentürmen, Drahtverhauen, elektrisch geladenen Zäunen, Stolperdrähten mit Leuchtkugeln und vergrabenen Ubungsminen. Außerdem werden sie unterrichtet, wie sie Diensthunden der Grenzpolizei 'begegnen können. Die Agenten werden in Gruppen von sieben bis acht Personen monatelang am Überwinden der Hindernisse am Tage und in der Nacht mehrere Stunden geschult der Zeuge vom 17. Dezember 1958 bis zum 30. April 1959. Die Agenten lernen1 die Waffengattungen, und -arten unterscheiden und werden im Anfertigen von fotografischen Aufnahmen und Kartenskizzen geschult. Nach Abschluß der Ausbildung wurde der Zeuge mit falschen Papieren, einer Kleinbildkamera und einer Gaspistole ausgerüstet. Nachdem er noch mittels eines „Lügendetektors“ auf seine Zuverlässigkeit geprüft worden war, wurde er im Juli 1959 über die Staatsgrenze bei Lichtenfoerg/'Lobenstein in die DDR geschleust, um konkrete Spionageaufträge in der Nähe von Dresden und Halle auszuführen. Diese Verbrechen sind keine Einzelfälle und nicht auf die persönliche Initiative irgendwelcher Agenten zurückzuführen, sondern Ergebnis und Ausführungs-handlung eines Planes des amerikanischen und westdeutschen Imperialismus zur Vernichtung der Deutschen Demokratischen Republik. Das wird insbesondere durch die Aussagen des Zeugen S., eines ehemaligen hauptamtlichen Mitarbeiters des amerikanischen. Geheimdienstes, bewiesen. Danach wird die Bewegung des Rückkehrer- und Umsiedlerstromes in die Deutsche Demokratische Republik verstärkt zur .Einschleusung geschulter Agenten ausgenutzt, die im Zeitpunkt eines. Überfalles auf die Deutsche Demokratische Republik eine Terror- und Spionagetätigkeit aufnehmen sollen. Alle in diesem Verfahren abgeurteilten Angeklagten sind von den Geheimdiensten in Westberlin, angeworben und geschult worden und haben dort ihre Aufträge erhalten, und zwar bis zu ihrer Festnahme im Frühjahr 1959. Die Beseitigung dieses Gefahrenherdes für den Frieden der Welt ist daher nach wie vor die dringendste Forderung aller friedliebenden Menschen. Im einzelnem wurde folgendes festgestellt: II) 1. Der 38 Jahre alte Angeklagte Erich Keimling hatte den Beruf eines Flugzeugbauers erlernt und war seit 1940 bis zu seiner Einberufung in einem (Betrieb tätig, der der faschistischen Duftwaffe unterstellt war. Im August 1947 begann er als Schlosser bei einer sowjetischen Einheit in Leipzig zu arbeiten und ließ sich 1953 iris Zweigwerk des sowjetischen Armeebetriebes „Roter Stern“ versetzen. Später war er als Landmaschinenschlosser in Leipzig tätig. Im Gartengrundstück seiner Mutter hatte der Angeklagte faschistische Kriegsmedaillen und andere Abzeichen sowie ein Buch des NS-Fliegerkorps und 42 Fotografien von Kriegsflugzeugen, Kriegsschiffen usw. vergraben. 2. Die 26jährige Angeklagte Gisela Gebhardt hatte das Studium an der Fachschule für Grafik, Druck und Werbung vorzeitig abgebrochen und arbeitete in der Folgezeit als Verkäuferin. Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme war sie ohne berufliche Tätigkeit. Mit Vorliebe besuchte die Angeklagte Westberliner Lichtspieltheater und „Rock’n’Roll“-Veranstaltungen. Sie führte einen unmoralischen Lebenswandel und wechselte häufig ihre Männerbekanotschaften. 3. Der 37 Jahre alte Angeklagte Franz Brehmer hatte 1953 das Physikstudium beendet. Bis März 1954 arbeitete er als Diplomphysiker am Institut für Medizin und Biologie in Berlin-Buch und anschließend bis zu seiner Festnahme an der Hochschule für Elektrotechnik in Ilmenau. 4. Der 53 Jahre alte Angeklagte Walter H u t h ist der Sohn eines Großbauern. Er arbeitete lange Zeit in der Landwirtschaft und begann 1953 eine Tätigkeit als Materialausgeber in der Warnow-Werft. Von 1957 bis zu seiner Festnahme war er Hafenumschlagarbeiter in RostoCk-Warnemünde. Seit 1925 hatte der Angeklagte dem Jungstahlhelm und danach einer Motorradstaffel des NSKK angehört. ) Der Inhalt dieses Abschnitts wurde durch die Redaktion zusammengefaßt. 1. Der Angeklagte Keimling erhielt dm November 1955 von dem ihm aus der gemeinsamen Tätigkeit im Betrieb „Roter Stern“ bekannten Manfred Jungwirth, der im Mai des gleichen Jahres illegal die Deutsche Demokratische Republik verlassen hatte, einen Brief mit der Aufforderung, sich mit ihm an einem bestimmten Tage in Westberlin zu treffen. Dieser Aufforderung kam der Angeklagte nach. Sie trafen sich an einem Sonnabend im November 1955 in Berlin-Charlottenburg vor der Gaststätte „Augustiner-Bräu“. Jungwirth erklärte dem Angeklagten, daß er vor seiner Republikflucht für den amerikanischen Geheimdienst tätig war und nunmehr eine Person suche, die an seiner Stelle über den Betrieb, in dem sie beide gemeinsam gearbeitet hatten, dem Geheimdienst Informationen liefern könne. Bei dem Angeklagten hatte sich infolge jahrelangen Abhörens westlicher Rundfunkstationen, insbesondere des RIAS, eine feindliche Einstellung gegenüber der Deutschen Demokratischen Republik entwickelt, so daß er sich sofort bereit erklärte, Spionageinformationen an den amerikanischen Geheimdienst zu geben. Beide trafen sich anschließend in Berlin-Friedenau am Friedrieh-Wilhelm-Platz mit dem Agenten des amerikanischen Geheimdienstes „Giesebrecht“ und suchten' dort ein Weinlokal auf. Der Angeklagte vereinbarte mit ihm, gegen Bezahlung Informationen und Berichte über den sowjetischen Betrieb, insbesondere über den Ein- und Ausgang von Militärfahrzeugen, zu liefern. Noch am gleichen Tage traf der Angeklagte in Berlin-Steglitz vor dem Titania-Palast erneut mit „Giesebrecht“ zusammen, der ihn in einer in der Nähe befindlichen Gaststätte mit dem amerikanischen Agenten „Claus“ bekannt machte. Gegenüber „Claus“ wiederholte der Angeklagte seine Spionagebereitschaft. Er wurde für Anfang Januar 1956 nach Berlin-Steglitz, Bergstraße 84, bestellt. Dort füllte „Giesebrecht“ nach den Angaben des Angeklagten einen Personalfragebogen aus; der Angeklagte unterschrieb eine Verpflichtungserklärung zur Mitarbeit für den amerikanischen Geheimdienst. Für seine Spionagetätigkeit wurde ihm eine Entlohnung von monatlich 110 DM der Bank Deutscher Länder zugesagt. Der erste Betrag wurde ihm sofort ausgezahlt. Er quittierte den Betrag mit dem ihm von „Claus“ gegebenen Decknamen „König“. Zur Aufrechterhaltung und Sicherung der Verbindung zum amerikanischen Geheimdienst in Westberlin wurde festgelegt, daß der Angeklagte monatlich mit seinen Auftraggebern Zusammenkommen sollte. Bei jedem Zusammentreffen wurde der folgende Termin sowie ein Ausweichtermin vereinbart. Er erhielt von den amerikanischen Agenten Tabletten zur Herstellung von Geheimtinte und kaufte sich auftragsgemäß einen Tintenkuli zur Anfertigung der Berichte. Wenn der Angeklagte zur mündlichen Berichterstattung und Ergänzung der Berichte nach Westberlin kam, rief er beim amerikanischen Geheimdienst telefonisch an und vereinbarte den Treffpunkt. Bis Ende 1958 wurden insgesamt fünf verschiedene Telefonnummern mit ihm verabredet. Es meldete sich jeweils der „Zentrale Kundendienst“, der den Angeklagten nach Nennung seines Decknamens und des Namens des Mitarbeiters verband. Nacheinander arbeitete der Angeklagte mit den amerikanischen Agenten „Giesebrecht“, „Claus“, „Walther“, „Mann“, „Westphal“, „Broncen“, „Fitzgerald“ und „Hudson“ zusammen. Treffpunkt in Westberlin war Berlin-Steglitz, Bergstraße 84, in der Wohnung einer Frau Gang. Dort wohnte der Agent „Giesebrecht“ zur Untermiete. Die Wohnungsinhaberin verständigte den Agenten telefonisch, wenn sich der Angeklagte mit seinem Decknamen meldete. Mit „Walther“ und „Giesebrecht“ traf sich der Angeklagte außerdem in einem Hotel in Berlin-Charlottenburg, Hardenberg- Ecke Fasanenstraße, und in einer Villa in Berlin-Lichterfelde, Holbeinstraße. Von Mitte 1957 bis 1958 fanden ferner Zusammenkünfte mit den genannten Agenten des amerikanischen Geheimdienstes in einer Wohnung in Berlin-Steglitz, Kaiser-Wilhelm-Straße, statt. Für besondere Fälle wurde im Jahre 1957 zwischen dem Angeklagten und „Walther“ eine Sicherheitsmaßnahme vereinbart. Eine Karte der Leipziger Poliklinik wurde in zwrei Teile zerrissen, von denen der 622;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 622 (NJ DDR 1959, S. 622) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 622 (NJ DDR 1959, S. 622)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und dem Untersuchungsorgan hervorzurufen negative Vorbehalte dagegen abzubauen und damit günstige Voraussetzungen zu schaffen, den Zweck der Untersuchung zu erreichen. Nur die strikte Einhaltung, Durchsetzung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite. Daboi spielen verwaltungsrechtliche und andere Rechtsvorschriften, vor allem das Ordnungswidrigkeitenrecht, eine bedeutende Rolle. Die Nutzung der Potenzen dos Ordnungswidrigkeitenrechts für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Erfordernisse und Möglichkeiten der Nutzung des sozialistischen Rechts im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit in der Vertrauliche Verschlußsache Potsdam, an dieser Stelle nicht eingegangen werden Dienstanweisung über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des und die dazu erforderlichen grundlegenden Voraussetzungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Mielke, Ausgewählte Schwerpunktaufgaben Staatssicherheit im Karl-Marx-Oahr in Auswertung der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher zu vermitteln und Einfluß auf ihre Anwendung Beachtung durch Mitarbeiter des Staatsapparates bei der Durchführung von Ordnungsstrafen zu nehmen, Die Lösung der Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher erfordert, an die Anordnung der Untersuchunoshaft hohe Anforderungen zu stellen.

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