Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 618

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 618 (NJ DDR 1959, S. 618); hilft gegebenenfalls, eine solche Verbindung herzustellen. Sie widmet ihre Aufmerksamkeit den Schöffen und zieht sie als Gäste zu ihren Versammlungen zu. Die Parteiorganisation ist zugleich der Träger und der Organisator der Zusammenarbeit der Justizorgane. Kurz: es gibt kein Gebiet der Arbeit des Gerichts, dem die Parteiorganisation nicht ihre Aufmerksamkeit widmet. Der 10. Jahrestag der Gründung unserer Republik ist der Tag, an dem die Werktätigen ihrem Staat der Arbeiter und Bauern hohe Produktionstaten als Geschenk bringen. Der Staatsapparat hat sich die Aufgabe gestellt, bis zu diesem Tag die „scharfe Wende“ in seiner Arbeit zu erreichen, die allen Formalismus und Bürokratismus überwindet und die Gerichte nach Inhalt und Arbeitsstil zu sozialistischen Staatsorganen macht. Die Gerichte werden diese „scharfe Wende“ auch dadurch erreichen, daß sie die hier skizzierten Aufgaben lösen. Freilich sind dies noch längst nicht alle Forderungen und alle Aufgaben, die vor den Gerichten stehen. Erwähnt sei nur die Notwendigkeit der ständigen Verstärkung der Kader aus der Arbeiterklasse, die Neugestaltung des juristischen Studiums und die ständige Fortbildung der Richter. Die enge Zusammenarbeit in den Justizorganen einschließlich der Staatsanwaltschaft unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands wird dazu beitragen, das Ziel zu erreichen: den Ehrentitel „Sozialistisches Gericht“. Bei der Vorbereitung der Bezirksaktivtagungen in allen Fragen Klarheit schaffen! Von JOSEF STREIT, Berlin Gegenwärtig stehen wir mitten in der Vorbereitung der Bezirksaktivtagungen der Richter und Staatsanwälte. Es ist daher notwendig zu prüfen, ob wir alles bedacht und alle Kräfte in die Vorbereitungen einbezogen haben. Mit diesen Fragen beschäftigte sich auch eine Arbeitstagung des Ministeriums der Justiz mit den Leitern der Justizverwaltungsstellen, den Direktoren der Bezirksgerichte und den Sekretären der Betriebsparteiorganisationen der Justizverwaltungsstellen, die am 8. September stattfand. Die frische und offene Aussprache in dieser Tagung zeigte, daß die Vorbereitung der Aktivtagungen in einer optimistischen, wenn au.ch kritischen Art und Weise geschieht. Worauf müssen wir jetzt unser Augenmerk richten? Erstens dürfen in den vorbereitenden Versammlungen und Beratungen die Thesen zur Grundkonzeption über die zukünftige Arbeit der Justizorgane nicht abstrakt erläutert und diskutiert werden, wie das z. B. bei den Berliner Justizbehörden der Fall war. Vielmehr kommt es darauf an, auf Grund der Thesen die ■eigene Arbeit zu überprüfen und sich Gedanken darüber zu machen, wie die Arbeit zu verbessern ist. Eine abstrakte Diskussion der Thesen führt nicht zu einer Verbesserung der Arbeit, denn die neue Konzeption ist der alten, formalen Arbeitsweise entgegengesetzt. Die Diskussion der Thesen' muß deshalb mit der Änderung des bisherigen Arbeitsstils, mit der Wende zur konkreten staatlichen Leitung verbunden werden. Zweitens müssen sich alle leitenden Justizorgane zu den Thesen äußern und ihrerseits auf Grund der Thesen ein konkretes Programm der Leitung von oben nach unten entwickeln. In der oben erwähnten Arbeitstagung wurde deutlich, daß die nachgeordneten Organe auf ein solches Programm warten, um darauf aufzubauen. Die Frage: „Wie soll es jetzt weitergehen?“ muß also schnellstens beantwortet werden. Die Arbeitstagung zeigte aber auch, daß es in einigen Bezirken gute Anfänge in der Durchsetzung des neuen Arbeitsstils gibt. So berichtete z. B. der Leiter der Justizverwaltungsstelle im Bezirk Karl-Marx-Stadt, Genosse Schuster, daß durch eine enge Zusammenarbeit mit anderen Staatsorganen die Gewähr dafür gegeben ist, daß die Leiter der Justizorgane einen größeren Überblick über die Situation im Bezirk erhalten. Das aber 1st von großer Bedeutung bei der Festlegung der Hauptaufgaben im Arbeitsplan. Genosse Schuster kritisierte auch die Tatsache, daß im Entwurf des Arbeitsplans des Ministeriums der Justiz für das IV. Quartal eine politische Einschätzung der gegenwärtigen Lage fehle. Drittens muß im Stadium der Vorbereitung der Eezirksaktivtagungen der Erfahrungsaustausch breit organisiert werden. Wie aus den Diskussionsbeiträgen auf der Arbeitstagung zu entnehmen war, spielt der Erfahrungsaustausch zwischen den Gerichten in einigen Bezirken schon eine große Rolle. Offensichtlich gibt es aber in dieser Hinsicht noch eine gewisse Enge. Auf diese Tatsache wies auch der Vertreter des Justizverwaltungsstellenleiters des Bezirks Potsdam hin. Wir müssen uns darüber klar sein, daß allein mit der Vermittlung von guten Erfahrungen noch nichts geändert wird. Entscheidend ist vielmehr die Bereitschaft zur Übernahme der guten Erfahrungen, d. h. zu ihrer konkreten Anwendung in der Arbeit. Die zentralen Justizorgane müssen deshalb kontrollieren, ob die guten Erfahrungen fortgeschrittener Kollektive von den zurückgebliebenen Kollektiven übernommen werden. An dieser Kontrolle könnten auch die Schöpfer guter Beispiele beteiligt werden. Es ist an der Zeit, daß die zentralen Organe den besten Erfahrungen den rationellen Kern entnehmen, diesen vervollkommnen und dann durch staatlichen Akt verbindlich einführen. In den zentralen Justizorganen wie in den Justizorganen der Bezirke muß man sich jetzt auch Gedanken darüber machen, wie mit weniger Kraft und Aufwand größere Ergebnisse in der Leitung erzielt werden, wie durch eine bessere Organisation der Arbeit ein maximaler Zeitgewinn erreicht wird. So schlug z. B. Genosse Schuster vor, das Ministerium solle zu bestimmten Fragen Aufträge an die Bezirke vergeben. Er dachte dabei in erster Linie an Analysen zu bestimmten Komplexen, wie z. B. Bauwesen oder Landwirtschaft, die dann die Grundlage für allgemeine Einschätzungen bilden könnten. Es bestünde dann die Möglichkeit, daß ein Bezirk diese, ein anderer jene Frage untersucht. Die einzelnen Bezirke würden dadurch entlastet und könnten eine Spezialfrage viel gründlicher untersuchen. Aus dem Bezirk Potsdam kamen gute Vorschläge zur Brigadearbeit, insbesondere hinsichtlich der Spezialisierung auf bestimmte Einzelfragen. Die Genossen aus Potsdam sind der Meinung, daß solche speziellen Ergebnisse der Brigadearbeit für den ganzen Bezirk Gültigkeit haben könnten. Man könnte dann darauf verzichten, eine spezielle Frage immer wieder und in möglichst allen Kreisen zu untersuchen. Es sei jetzt auch durchaus möglich, Sekretäre und Notare in diese speziellen Brigaden mit einzubeziehen. Alle diese Vorschläge zeigen das Bestreben, neue Formen und Methoden in der Leitungstätigkeit zu finden. Die verantwortlichen Genossen müssen jetzt dem Neuen, das sich überall entwickelt, besondere Aufmerksamkeit zuwenden und es erfassen. Damit ist aber die entscheidende Wende in der Gerichtspraxis noch nicht allseitig vollzogen. Das ist erst dann der Fall, wenn die Spontaneität und der Nachtrab endgültig überwunden sind. Zur Zeit wird vielfach versucht, die spontane „Fallentscheidung“ mit dem sozialistischen Arbeitsstil zu vereinen. Wenn z. B. im Bezirk Dresden einige Justizfunktionäre in der Landwirtschaft arbeiten, so ist das ohne Zweifel eine gute Sache. Die Qualität einer solchen Arbeit wird aber dadurch herabgemindert, daß zur gleichen Zeit Strafverfahren, die mit der Landwirtschaft Zusammenhängen, nicht ausgewertet werden. Die körperliche 1618;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 618 (NJ DDR 1959, S. 618) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 618 (NJ DDR 1959, S. 618)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben in Vorbereitung der Werbung als Höhepunkt im Gewinnungsprozeß insbesondere zu sichern, daß die Werbung auf der Grundlage der zentralen Aufgabenstellung Staatssicherheit der verbindlichen Aufgabenstellung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Empfehlungen der Instrukteure die Durchsetzung einheitlicher Formen und Methoden beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit in ihrer Gesamtheit zu verletzen und zu gefährden. Zur Durchsetzung ihrer Ziele wenden die imperialistischen Geheimdienste die verschiedenartigsten Mittel und Methoden an, um die innere Sicherheit und Ordnung Üntersuchungshaf tanstalten sowie einer Vieldanl von Erscheinungen von Provokationen In- haftierter aus s-cheinbar nichtigem Anlaß ergeben können. Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft Diensteinheiten gemeinschaftlich unter BerücUcsi chtigun der von ihnen konkret zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Durch regelmäßige Abaplrä.Oher.livischen dem Leiter des Unter-suchungsorgansj lind, dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt alle Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, wie Fragen der Unterbringung des Verhafteten, den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die Gesetzlichkeit des Untersuchungshaftvollzuges. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin.

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