Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 59

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 59 (NJ DDR 1959, S. 59); In solchen Fällen ist nicht selten festzustellen, daß die Genossenschaftsmitglieder auf Grund z. B. umfangreicher Viehhaltung reich, die Genossenschaften selbst infolge ungenügender Mitarbeit der durch die individuelle Wirtschaft überforderten Mitglieder arm sind. Diese Verhältnisse gilt es zu beseitigen. Insbesondere einige LPG-Vorsitzende forderten in der Diskussion, keine festen Flächensätze für die individuelle Hauswirtschaft -festzulegen, sondern deren Ertragswerte zu berechnen und an die Leistung zu koppeln, um dann entsprechend den geleisteten Arbeitseinheiten Naturalien auszugeben. In einem Diskussionsbeitrag setzte sich Bezirksstaatsanwalt Krüger u. a. mit der Kontrolle der Organe der staatlichen Verwaltung über die Genossenschaften auseinander und warf die Frage auf, welche Rechte dem Rat des Kreises zur Beseitigung gesetz- und statutenwidriger Beschlüsse der Genossenschaftsorgane züstehen sollten. Seiner Meinung nach werden in den Genossenschaften, in denen die persönlichen Interessen der Mitglieder noch zu sehr im Vordergrund stehen und nicht mit den Interessen des Kollektivs und den staatlichen Interessen übereinstimmen, gesetz- und statutenwidrige Beschlüsse auftreten. Hier könne man aber nicht mit der Methode des Administrierens, sondern nur durch geduldige Überzeugungsarbeit einwirken. Deshalb sollten viel mehr als bisher die Gemeindevertretungen und die Ständigen Kommissionen der Kreistage eingeschaltet werden. Man könne zwar dem Rat des Kreises eine Art Vetorecht Vorbehalten, um einen Rücklauf oder eine Stagnation in der Entwicklung zu verhindern; keinesfalls sollten dem Rat des Kreises aber darüber hinaus Weisungsrechte zugestanden werden. Auf diese Weise werde die innergenossenschaftliche Demokratie gewahrt und die Stellung der Genossenschaft wesentlich gefestigt. Hinsichtlich Arbeitsvergütung der als Mitglieder in der Genossenschaft tätigen Handwerker stellte Krüger fest, daß häufig Arbeitsleistung und Vergütung in krassem Mißverhältnis zueinander stehen und damit die Einkünfte der Handwerker gegenüber denen der anderen Genossenschaftsmitglieder einerseits und gegenüber den Einkünften der in der Industrie tätigen Berufskollegen andererseits unangemessen überhöht erscheinen. Hier müsse man einen Modus finden, der die Vergütung der Handwerker ihrem tatsächlichen Anteil an der Arbeit entsprechend festlegt. Zu der Frage, ob ein neu aufgenommenes Mitglied zur Einbringung eines Futterbeitrags verpflichtet sei, schlug ein LPG-Vorsitzender vor, als Futterbeitrag den Wert eines Doppelzentners Gerste je ha festzulegen. Ein Vertreter des Rates des Kreises forderte, zukünftig die Bewertung der Arbeit der MTS finanziell mit dem jeweiligen Nutzeffekt zu verbinden und unter Anwendung des Prämiensystems einen Kostensatz je ha generell festzulegen. Die fruchtbare Aussprache, auf deren zahlreiche Einzelfragen hier aus Raumgründen nicht eingegangen werden kann, wurde am 4. Dezember 1958 im Rahmen einer Veranstaltung der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands fortgesetzt. Die Mitglieder des Kollegiums der Rechtsanwälte im Bezirk Magdeburg beabsichtigen, derartige Veranstaltungen häufiger durchzuführen, um die Verbindung zu der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung zu festigen und zugleich mehr als bisher Anteil 'an der Erläuterung und. Popularisierung der Gesetze und der Beschlüsse von Partei und Regierung zu nehmen. Die Tagung zeigte infolge einer guten organisatorischen Vorbereitung und einer zweckmäßigen Auswahl des Teilnehmerkreises ein beachtliches Niveau. Notwendig wäre es jedoch, zu den weiteren geplanten Veranstaltungen den Teilnehmerkreis durch Abgeordnete der örtlichen Volksvertretungen zu erweitern. Die Veranstaltung des Kollegiums der Rechtsanwälte war der Beginn eines fruchtbaren Gedankenaustausches zwischen Genossenschaftsbauern, Funktionären der staatlichen Verwaltungen und staatlichen Institutionen und Juristen. Rechtsanwalt HORST KÜHNERT, Magdeburg, Mitglied des Kollegiums der Rechtsanwälte Aussprachen Staatlicher Notare über das LPG-Recht Nachdem wir eine Arbeitskommission zur Entfaltung einer breiten Diskussion über Fragen des LPG-Rechts beim Rat des Kreises Naumburg (Saale) aus Vertretern der Abteilung Landwirtschaft, des LPG-Beirats, der Nationalen Front, der Demokratischen Bauernpartei, der VdgB und des Staatlichen Notariats gebildet hatten, begannen wir mit der Publizierung einiger wichtiger Vorschläge der Kommission „Recht der LPG“ beim Ministerium der Justiz1 in den örtlichen Tageszeitungen und den Dorfzeitungen der MTS. In den Wochen der Vorbereitung der Volkswahlen im November 1958 sprachen wir' in Dorfversammlungen mit den Bauern über Fragen des LPG-Rechts. Diese Aussprachen ermöglichten es uns, die Genossenschaftsbauern und die Einzelbauern eines Dorfes an einen Tisch zu bringen. Was ergab eine erste Auswertung der mit den Bauern geführten Gespräche? 1. Im Vordergrund der Diskussion stehen die Fragen der genossenschaftlichen Arbeitsverhältnisse und der Bodenrechtsverhältnisse. 2. Die überwiegende Mehrheit der Bauern ist an einer Neuregelung des LPG-Rechts interessiert und steht den Problemen aufgeschlossen gegenüber. 3. Es besteht ein großes Bedürfnis nach Materialien (Broschüren, Zeitschriften usw.) über diese Probleme. Der Bauer möchte in Ruhe nachlesen können, um sich mit der Materie vertraut zu machen. 4. Die Aussprache mit den Bauern ermöglicht eine umfassende Werbung für den Eintritt in die LPG. 5. Die Diskussionen machen es möglich, eine engere Verbindung zwischen der Landbevölkerung und den staatlichen Organen, insbesondere auch der Justiz, herzustellen. Aus unseren Aussprachen mit den Bauern ergeben sich folgende Hinweise, Anregungen und Vorschläge für die künftige Gestaltung des LPG-Rechts: 1. Zur Organisation und Mitgliedschaft in der Genossenschaft wird die vorgeschlagene Abänderung der bisherigen Vorschriften hinsichtlich des Personenkreises überall begrüßt. Auch die Erweiterung der Befugnisse der Mitgliederversammlung bei Fragen des Ausschlusses und der Feststellung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wird als richtig anerkannt. Eine Regelung, daß während des Rühens der Mitgliedschaft das Mitglied von den Rechten und Pflichten entbunden ist, sollte nur so verstanden werden, daß sowohl die Genossenschaft als auch das Mitglied verpflichtet sind, auch in dieser Zeit in enger Verbindung zu bleiben. So sollte z. B. die Genossenschaft verpflichtet sein, Studierenden gewisse materielle Unterstützung zu geben, vor allem, wenn diese eine persönliche Hauswirtschaft besitzen. 2. Die Differenzierung des Mindestmaßes an Arbeitstagen je nach dem Bedarf der Genossenschaft, nach Alter, Geschlecht der Mitglieder und anderen Umständen halten wir für richtig. Dabei ist eine Gleichstellung mit den Industriearbeitern unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Arbeits- und Lebensbedingungen anzustreben. Bei der Vergütung für den Vorsitzenden und die anderen Vorstandsmitglieder sollte so verfahren werden, daß diese Leitungsmitglieder einen festen Satz Arbeitseinheiten für die Leitungstätigkeit erhalten; den Rest der fehlenden Arbeitseinheiten sollten sie sich erarbeiten, wobei die Arbeitseinheiten mit der Erfüllung und Übererfüllung der Pläne sich steigern müssen. Zur Realisierung des Rechts auf Erholung wird vor-geschlageni den Genossenschaftsbauern einen Erholungsurlaub von 12 zusammenhängenden Arbeitstagen zu gewährleisten, ferner einen Zusatzurlaub entsprechend der verantwortlichen Funktion des Mitgliedes und Vergütung des Urlaubs je nach der materiellen Lage der 1 vgl. Baier in NJ 1958 S. 588 ff. 59;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 59 (NJ DDR 1959, S. 59) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 59 (NJ DDR 1959, S. 59)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß qualifizierte Informationabeziehungen sowie wirksam Vor- und Nach- Sicherungen wesentliche Voraussetzungen für die Gewährleistung der Sicherheit der Vorführungen sind, die insbesondere zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen begünstigender Umstände und Bedingungen für feindlichnegative Handlungen und damit zur Klärung der Frage Wer ist wer? in den Verantwortungsbereichen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X