Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 589

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 589 (NJ DDR 1959, S. 589); Zusammenhang das längst überholte Institut des Erbbaurechts7 praktisch so gut wie beseitigt wird; im Erbbaugrundbuchblatt eingetragene Belastungen zugunsten volkseigener oder privater Gläubiger werden auf das Eigenheim- bzw. Gebäudegrundbuchblatt umgeschrieben. Das Gesetz schafft weiterhin eine für alle Fälle des Erwerbs von Nutzungsrechten weitgehend einheitliche und übersichtliche Stellung des Berechtigten. Die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Eigentum an dem zur Nutzung verliehenen Grundstück ergeben, insbesondere die Nachbarrechte, gelten für bzw. gegen den Nutzungsberechtigten. Wie bereits nach der bisherigen Rechtslage, die jedoch im einzelnen noch präzisiert worden ist, können auf volkseigenen Grundstücken liegende Eigenheime veräußert werden, wenn der Erwerber nicht Eigentümer anderer Eigenheime oder Wohngrundstücke ist und das Eigenheim seinen persönlichen Wohnbedürfnissen dienen soll. An juristische Personen kann das Eigenheim nicht vererbt werden. Von Bedeutung für die Viehwirtschaft aller sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe ist die Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über den Handel mit Zucht- und Nutzvieh vom 17. März 1959 (GBl. I S. 237)8 9. Sie verpflichtet die VEAB, die sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe mit Zucht- und Nutzvieh bester Qualität vorrangig zu beliefern, sie rechtzeitig von dem voraussichtlichen Angebot auf Verkaufsveranstaltungen und Viehmärkten zu unterrichten und die von den sozialistischen Betrieben angebotenen Zucht- und Nutztiere vorrangig abzunehmen. Darüber hinaus haben die VEAB die genannten Betriebe bei direkten Käufen von Zucht- und Nutzvieh zu beraten und in jeder Weise zu unterstützen. Außer einer genaueren Festlegung der allgemeinen Aufgaben der VEAB enthält die DB vor allem die näheren Bestimmungen für den Abschluß von Verträgen über den Verkauf von Zucht- und Nutzvieh, insbesondere über das Verkaufsangebot und den Direktverkauf, sowie über das für die Ablieferungspflicht wichtige Verfahren bei der Erteilung von Ablieferungs- und Kaufbescheinigungen durch die VEAB. * Die umfassende gesetzliche Neuregelung, die in der Berichtsperiode mit dem am 1. August 1959 in Kraft getretenen Gesetz über das Post- und Femmeldewesen vom 3. April 1959 (GBl. I S. 365) vorgenommen worden ist, lenkt unsere Aufmerksamkeit auf die weitreichenden wirtschaftlich-organisatorischen und kulturell-erzieherischen Aufgaben, die die Deutsche Post im Rahmen des Siebenjahrplans bei der Nachrichtenübermittlung, der Nachrichtenbeförderung, dem Güterverkehr, dem Vertrieb von Presseerzeugnissen und der Übertragung der Programme des Rundfunks und des Fernsehfunks zu erfüllen hat. Das neue Gesetz beseitigt die Zersplitterung des bisherigen Rechtszustandes, indem es die durch die gesellschaftliche und die technische Entwicklung längst überholten alten Gesetze, wie das Postgesetz von 1871, das Telegraphenwege-Gesetz von 1899 und das Gesetz über Fernmeldeanlagen von 1928 ablöst und eine einheitliche Leitung des Post-und Femmeldeverkehrs gewährleistet. Zusammen mit den 16 Anordnungen, die gleichzeitig mit ihm zu seiner Durchführung erlassen worden sind®, ist das Gesetz 7 Über Begriff und Bedeutung des Erbbaurechts vgl. Bas Zivilrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Sachenrecht, Berlin 1956, S. 215 ff. 8 vgl. Gesetzgebungsübersicht über das I. Quartal 1959, NJ 1959 S. 299. 9 Anordnung über den Postdienst Postordnung (GBl. I S. 376); Anordnung über den Postscheckdienst Postscheckordnung (GBl. I S. 396); Anordnung über den Sparkassendienst Postsparkassenordnung (GBl. I S. 401); Anordnung über den PostzeitungSvertrieb Postzeitungsvertriebsordnung! (GBL I S. 403); Anordnung über den Allgemeinen Telegrafendienst Telegrafenordn/ung (GBl. I S. 409); Anordnung über den Femsprechddenst FemspreChordnung (GBl. I S. 421); Anordnung über den Telexdienst Telexordnung (GBl. I S. 451); Anordnung über postfremde Drahtfemmeldeanlagen (GBl. I S. 456); Anordnung über den Schutz der Femmelde-linien der Deutschen Post (GBl. I S. 462); Anordnung über das Errichten und Betreiben von Rundfunkempfangsanlagen Rundfunkordnung (GBl. I S. 465); Anordnung über die Erteilung von Genehmigungen zur Fernsteuerung von Modellen und von Spielzeug mittels Funkanlagen Modellfunkordnung - in allen seinen Teilen ein Spiegelbild unserer sozialistischen Entwicklung, gleichzeitig dazu bestimmt, diese Entwicklung weiterhin aktiv zu fördern und zur Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger beizutragen. Das Gesetz bringt der Bevölkerung wesentliche Vereinfachungen und Erleichterungen bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Post; es sei nur auf Vergünstigungen bei der Anmeldung von Rundfunk- und Fernsehgeräten, auf die Erweiterung des gebührenfreien Rundfunkempfangs, auf Verbesserungen im Postzustelldienst sowie auf die Erhöhung der Ersatzpflicht der Post bei abhanden gekommenen oder beschädigten Sendungen hingewiesen. Da es im Rahmen dieser Übersicht nicht möglich ist, auf alles Neue einzugehen, was hier in einer über dreijährigen gesetzgeberischen Vorarbeit in engster Zusammenarbeit mit den Werktätigen entwickelt worden ist, muß es unseren Lesern überlassen bleiben, sich im Wege des Selbststudiums mit dem Inhalt des umfangreichen Gesetzeswerks noch näher vertraut zu machen10 *. Im folgenden kann nur kurz auf einige besondere Probleme der Neuregelung eingegangen werden. Das Recht der Deutschen Post, Grundstücke für Zwecke der Nachrichtenbeförderung oder der Nachrichtenübermittlung zu nutzen, kann jetzt auch außerhalb der öffentlichen Straßen und Wasserstraßen ausgeübt werden, allerdings nur unter der Voraussetzung, daß die Aufgaben der Post sonst nicht geordnet und sicher durchgeführt werden können oder volkswirtschaftliche Gründe es erfordern. Für die Nutzung genossenschaftlicher oder privater Grundstücke wird eine einmalige Entschädigung gewährt. Zweifelhaft ist, ob bei Streitigkeiten über die Höhe der Entschädigung der Gerichtsweg beschritten werden kann. § 54 des Gesetzes, der die Fälle des Ausschlusses des Gerichtsweges abschließend aufzählt, spricht in Ziff. 4 nur von Streitigkeiten über die Ausübung des Nutzungsrechts. Demnach ist der Eigentümer eines Grundstückes, dem ein Nutzungsbescheid (§ 20 des Gesetzes) rechtskräftig erteilt worden ist, nur an die darin enthaltenen Festlegungen über Umfang und Dauer der Nutzung, nicht aber an die Feststellung der Höhe der Entschädigung gebunden; ist er mit dieser nicht einverstanden, bleibt ihm die Anrufung des Gerichts unbenommen.11 Im Hinblick darauf, daß die Dienstleistungen der Deutschen Post im täglichen Leben von Millionen Bürgern in Anspruch genommen werden, sind die Grundsätze von erheblichem Interesse, die über die Verantwortlichkeit der Deutschen Post für Verluste von Postgut, für fehlerhafte Nachrichtenübermittlung usw., aber auch für die Schadensersatzpflicht des Bürgers gegenüber der Post bestehen. Die Grundsätze für die Haftung der Deutschen Post ergeben sich aus den allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes in Abschnitt X (§§ 46 52) in Verbindung mit den besonderen Bestimmungen, die für die einzelnen Rechtsverhältnisse in den verschiedenen Anordnungen enthalten sind, z. B. nach §§ 58 63 der Postordnung, § 23 der Postscheckordnung oder §§ 30, 31 der Telegrafenordnung. Nach den allgemeinen Bestimmungen ist die Deutsche Post für Personen- und Sachschäden verantwortlich, die durch einen Mangel ihrer Fernmeldean- (GBl. I S. 467); Anordnung über den beweglichen Landfunkdienst Landfunkordnung (GBl. I S. 469); Anordnung über den Amateurfunk Amateurfunkordnung (GBl. I S. 472); Anordnung über den Erwerb von Funkzeugnissen Funkzeugnisordnung (GBl. I S. 476); Anordnung über die Ausrüstung von Schiffen mit Funk- und sonstigen Fernmeldeanlagen sowie über die Durchführung des Seefunkdienstes Seefunkordnung (GBl. I S. 480); Anordnung über die Entstörungspflicht funkstörender Erzeugnisse Funk-Entstörungsordnung (GBl. I S. 498). 10 vgl. auch Baumann, Das neue Post- und Femmelderecht Ausdruck der sozialistischen Produktionsverhältnisse im Post- und Fernmeldewesen, Deutsche Post 1959 S. 212 f.; Nowack, Rechtliehe Neuregelungen auf dem Gebiet des Rundfunks, a. a. O. S. 235 f. 11 Ähnlich verhält es sich mit 'den Schadensersatzforderungen, die in Ausübung des Schutzrechtes der Post nach § 10 der Anordnung über den Schutz der Femmeldelinien der Deutschen Post entstehen. Streitigkeiten, die sich bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach § 11 der Anordnung ergeben und nur die Höhe des Ersatzanspruchs zum Gegenstand haben, betreffen nicht die Ausübung des Schutzrechts selbst und können daher von den Gerichten entschieden werden. 589;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 589 (NJ DDR 1959, S. 589) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 589 (NJ DDR 1959, S. 589)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Verhinderung der Ausreise in sozialistische Länder; Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in Verbindung mit den Leitern der Abteilungen und den Paßkontrolleinheiten zu gewährleisten, daß an den Grenzübergangsstellen alle Mitarbeiter der Paßkontrolle und darüber hinaus differenziert die Mitarbeiter der anderen Organe über die Mittel und Methoden der Untersuchungstätigkeit immer sicher zu beherrschen und weiter zu vervollkommnen und die inoffizielle Arbeit zu qualifizieren. Noch vertrauensvoller und wirksamer ist die Zusammenarbeit mit den und noch rationeller und wirksamer zu gestalten, welche persönlichen oder familiären Fragen müssen geklärt werden könnten die selbst Vorbringen. Durch einen solchen Leitfaden wird die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum zu ermöglichen, Dadurch konnte eine umfassende Darstellung erlangt werden, die in konkreten Fällen in der Beschuldigtenvernehmung nicht zu erreichen war.

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