Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 588

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 588 (NJ DDR 1959, S. 588); Die staatliche Beteiligung ist nicht mehr nur an privaten Industriebetrieben, sondern an privaten Unternehmen aller Art möglich. Die Kreisvorstände des FDGB haben das Recht, in den Kommissionsberatungen bei den Räten der Kreise die gutachtliche Stellungnahme der Gewerkschaftsleitungen zu den Anträgen zu unterbreiten. Die halbstaatlichen Betriebe werden in der Regel, wie bisher, als Kommanditgesellschaften, in Einzelfällen auch in Form der OHG gebildet. Daß als staatliche Gesellschafter außer der Deutschen Investitionsbank auch volkseigene Betriebe in Betracht kommen, macht die stärkere Einbeziehung der halbstaatlichen Betriebe in die sozialistische Wirtschaftsplanung besonders augenfällig. In der gleichen Richtung wirkt es sich aus, daß die Zuführung staatlicher Mittel u. a. zum Zwecke der Umstellung des Betriebes auf eine volkswirtschaftlich notwendige Produktion erfolgen kann und daß sich mehrere kleinere und mittlere Betriebe zu einem einheitlichen halbstaatlichen Betrieb zusammenschließen können. Aufgabe des staatlichen Gesellschafters ist es insbesondere, den zum Betriebsleiter eingesetzten privaten Gesellschafter bei der Einführung und Anwendung sozialistischer Methoden der Wirtschaftsführung zu unterstützen. Die große Rolle der Gewerkschaften bei der Entwicklung des halbstaatlichen Betriebs zu einem sozialistisch arbeitenden Betrieb zeigt sich nicht zuletzt auch in den Freundschaftsverträgen, die die Gewerkschaftsorganisationen volkseigener und halbstaatlicher Betriebe miteinander abschließen; Ziel dieser Verträge ist die Vermittlung der besten Produktionserfahrungen und der Neuerermethoden sowie die Förderung der Kultur- und Sozialarbeit. * Daß die sozialistische Umgestaltung der Landwirtschaft, die in dem Beschluß des V. Parteitags der SED als die komplizierteste Aufgabe der Arbeiterklasse in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus bezeichnet wird, auch mit den Mitteln des sozialistischen Rechts entscheidend gefördert wird, zeigt sich im Berichtszeitraum eindrucksvoll in dem neuen Recht der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften: dem Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften vom 3. Juni 1959 (GBl. I S. 577) und dem Beschluß über die Musterstatuten der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften vom 9. April 1959 (GBl. I S. 333). Es handelt sich hier um einen der ersten erfolgreichen Schritte zur Verwirklichung des auf dem V. Parteitag beschlossenen Programms des umfassenden Ausbaus des sozialistischen Rechtssystems. Unverkennbar ist die damals erhobene Forderung, daß unsere Gesetze einfach, klar und den Massen zugänglich sein müssen, in dem neuen LPG-Recht vorbildlich erfüllt. Über die Bedeutung dieser agrarpolitischen Maßnahmen für die weitere Festigung der innergenossenschaftlichen Demokratie und der Selbständigkeit der LPG, für die Steigerung der Arbeitsproduktivität und die Erziehung aller Mitglieder der LPG zur sozialistischen Arbeitsmoral sind unsere Leser durch die Beiträge von P e t z o 1 d und B a i e r in dieser Zeitschrift sowie durch mehrere weitere Publikationen4 bereits ausführlich informiert. Aus den in Auswertung der VI. LPG-Konferenz ergangenen Maßnahmen zur schnellen Steigerung der Marktproduktion, zur Herstellung der Wirtschaftlichkeit aller LPG und zur Vervollkommnung der sozialistischen Großproduktion in der Landwirtschaft ragen zwei Ministerratsbeschlüsse heraus, die aus der Bekanntmachung des Beschlusses zur weiteren Entwicklung und Festigung der LPG in Auswertung der VI. LPG-Konferenz vom 9. April 1959 (GBl. I S. 359) und der Bekanntmachung des Beschlusses über die leihweise Übergabe der Technik der MTS an LPG des Typ III vom gleichen Tage (GBl. I S. 362) ersichtlich 3 PetzoM/Baier, Das kommende LPG-Recht dient der weiteren Festigung und Entwicklung der LPG, NJ 1939 S. 118 fi. 4 Arlt, Die Bedeutung des LPG-Gesetzes und der neuen Musterstatuten für die weitere sozialistische Umgestaltung der Landwirtschaft, Staat und Recht 1959, S. 720 ff.; K. Heuer, Das neue Recht der landiwirtschaftliohen Produktionsgenossenschaften der Deutschen Demokratischen Republik, Einheit 1959 S. 852 ff. sind. In dem ersten Beschluß ist besonderer Nachdruck gelegt auf den Kampf um die Erreichung des Ziels, bis Ende dieses Jahres die volle Wirtschaftlichkeit der zur Zeit noch wirtschaftsschwachen LPG herzustellen. Hier werden den örtlichen Räten eine Fülle detaillierter Verpflichtungen auferlegt, durch deren Erfüllung bei engster Zusammenarbeit mit den LPG-Beiräten eine genaue Plankontrolle ermöglicht und die Rentabilität der LPG systematisch gehoben wird, wie z. B. durch Maßnahmen der Kaderpolitik, durch schnellste Feststellung von Planabweichungen und die Erörterung ihrer Ursachen in Mitgliederversammlungen, durch Organisierung von Produktionshilfe usw. Auf die politische und ökonomische Bedeutung der Durchführung des zweiten Beschlusses hat Walter Ulbricht in seinem Grußschreiben an den LPG-Beirat beim Ministerrat der DDR hingewiesen, in dem er betonte, „daß die Übergabe der Technik an die fortgeschrittensten LPG in der DDR im Prozeß der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft eine grundlegende Maßnahme zur Vervollkommnung der sozialistischen Großproduktion ist ,“5 und davor warnte, diese Maßnahme durch die Stellung überspitzter Anforderungen aufzuhalten. Die Voraussetzungen für die Übergabe der Technik sind in Ziff. II des Beschlusses abschließend geregelt: Die Übergabe ist zulässig, sofern bereits alle Bauern im Dorf in der betreffenden LPG vereinigt sind oder „etwa 80 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Dorfes genossenschaftlich bewirtschaftet werden“. Die Übergabe wird auf der Grundlage des dem Beschluß als Anlage beigefügten Musterleihvertrages vorgenommen. Darin werden die MTS u. a. verpflichtet, die LPG bei dem rationellsten Einsatz und der Wartung der übernommenen Maschinen und Geräte anzuleiten und zu unterstützen, die Versorgung der LPG mit Treibstoffen und Ersatzteilen zu sichern sowie die von der LPG delegierten Mitglieder als Traktoristen auszubilden. Eine weitere Beseitigung von Hemmnissen, die dem Eintritt in eine LPG entgegenstehen können, bringt die Dritte Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die Entschuldung der Klein- und Mittelbauern beim Eintritt in landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften vom 11. Mai 1959 (GBl. I S. 556). Der nach dem Gesetz vorgesehenen Entschuldigung steht es nicht mehr entgegen, daß die Schuld durch Grundstückserwerb erst nach dem 8. Mai 1945 auf den Schuldner übergegangen ist. Ferner werden hier die komplizierten Entschuldungsfälle geregelt, die bei dem Vorhandensein von Gesamtschuldnern und von ungeteilten Erbengemeinschaften auftreten. Endet die Mitgliedschaft des Entschuldeten durch Tod, so lebt zwar die Schuld dem Erben gegenüber wieder auf, wenn er nicht Mitglied der LPG ist; sofern jedoch der zum Nachlaß gehörige Boden durch Vereinbarung mit dem Rat des Kreises oder der LPG in kostenloser Nutzung der LPG verbleibt, so gilt die Forderung während dieser Zeit als gestundet und werden während dieser Zeit auch keine Zinsen gefordert. Ein Gesetzgebungsakt, der ebenfalls der weiteren Festigung der LPG dient, darüber hinaus aber auch allen anderen sozialistischen Genossenschaften zugute kommt, ist das Zweite Gesetz über die Verleihung von Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstücken vom 3. April 1959 (GBl. I S. 277). Danach können die Nutzungsrechte, die bekanntlich unentgeltlich und unbefristet sind6, an sozialistische Genossenschaften und gesellschaftliche Organisationen, die als nutznießende Rechtsträger von Volkseigentum anerkannt sind, verliehen werden, wenn sie die betreffenden Grundstücke nach dem 8. Mai 1945 aus eigenen Mitteln oder Krediten bebaut haben oder bebauen wollen. Das Gesetz erweitert aber auch die Nutzungsrechte von Bürgern, die auf Grund eines Erbbaurechts oder Erbpachtvertrages aus der Zeit vor dem 9. Mai 1945 auf einem in das Eigentum des Volkes übergegangenen Grundstück ein Eigenheim besitzen; ihnen kann ein Nutzungsrecht nach dem Gesetz verliehen werden, wenn sie nicht Eigentümer anderer Eigenheime oder Wohngrund-stücke sind. Es ist sehr zu begrüßen, daß in diesem 5 vgl. ND (B) vom 26. Juni 1959 S. 1. 6 Zum Charakter dieser Nutzungsrechte vgl. Strohbach, Der individuelle und genossenschaftliche Wohnungsbau ln der Deutschen Demokratischen Republik, NJ 1954 S. 692 f. 588;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 588 (NJ DDR 1959, S. 588) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 588 (NJ DDR 1959, S. 588)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei anhaltend extremen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach Konsultation mit dem Untersuchungsorgan nach den Grundsätzen dieser Anweisung Weisungen über die Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Dienstoinheiten der Linie und den Kreisdiensts teilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleitkommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transportpolizei zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungs-haftanstalt ist es erforderlich, unverzüglich eine zweckgerichtete, enge Zusammenarbeit mit der Abteilung auf Leiterebene zu organisieren. müssen die beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Diensteinheit übertragen, die den HauptSchwerpunkt bei der Sicherung dieses Dienstobjektes darstellt und die am besten und sachkundigsten die auftretenden Vorkommnisse lösen kann. Als Funktionalorgan des Leiters der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert.

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