Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 586

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 586 (NJ DDR 1959, S. 586); neuen Arbeitsstils nicht sofort und im breiten Maße sichtbar werden können, weil wir uns erst am Anfang einer neuen Etappe in der Justizarbeit befinden, so ergibt sich doch für jedes Gericht als Kollektiv die Notwendigkeit, sich in der täglichen Arbeit von diesem Prinzip leiten zu lassen. Diese Forderung wurde bereits wiederholt auf Direktorentagungen und bei Instruktionen gestellt und als richtig anerkannt. Für das Verhalten des Kollektivs des überprüften Kreisgerichts haben wir aber kein Verständnis. Hier sind lediglich einige inhaltsleere Zustimmungserklärungen abgegeben worden. Es wurde noch nicht einmal ein Versuch gemacht, zu einem Umschwung auf diesem Gebiet zu kommen. So ist z. B. ein Richter des Kreisgerichts Aktivmitglied der Ständigen Kommission für Jugendfragen. Von einer Mitarbeit ist jedoch keine Rede. Bisher hatte er keine Zeit, an den Beratungen dieser Kommission mitzuwirken, weil die Einladungen angeblich so kurzfristig erfolgten, daß er anstehende Termine nicht mehr vertagen konnte. Dieses Zurückweichen vor organisatorischen Schwierigkeiten zeigt deutlich eine ideologische Unklarheit. Sie verrät, daß der Richter die Mitarbeit in den Kommissionen nur als formale Angelegenheit und zusätzliche Belastung ansieht und noch nicht begriffen hat, daß ohne die Einbeziehung der Werktätigen die Jugendkriminalität nicht wirksam bekämpft werden kann. Da dem Kreisgericht aus seiner Tätigkeit bekannt ist, daß die jugendlichen Rechtsbrecher vorwiegend Bewohner eines Lehrlingswohnheimes sind, hätte es längst die Volksvertretung veranlassen müssen zu prüfen, inwieweit unter Umständen Mängel in der Leitungstätigkeit des Heimes oder bei der Freizeitgestaltung (Anhaltspunkte hierfür gibt das Verfahren gegen die beiden Berglehrlinge) ursächlich für das Straffälligwerden von Jugendlichen sind. Zwar haben die Justizorgane wiederholt Aussprachen in diesem Wohnheim organisiert und dabei Verfahren gegen Jugendliche ausgewertet. Eine umfassende Analyse der Verhältnisse in diesem Heim ist jedoch bisher nicht gemacht worden. Man arbeitet also nach wie vor isoliert und konzentriert nicht die Tätigkeit aller Staatsorgane und gesellschaftlichen Organisationen auf eine gemeinsame und einheitliche Bekämpfung von Mißständen. Dies war auch auf dem Gebiet des Handels nicht anders. Auch hier steht die Mitarbeit eines Richters als Mitglied der Ständigen Kommission Handel und Versorgung lediglich auf dem Papier. Dabei zeigte sich gerade bei Verfahren, die den Handel betrafen, eine ganze Reihe von Unzulänglichkeiten, die nicht allein durch ein Gerichtsverfahren oder durch Verbindung mit den Handelsorganen beseitigt werden können. Nach dem, was wir aus den Urteilen des Kreisgerichts ent- nehmen konnten, scheint in allererster Linie die Leitung der dortigen Handelsorgane mangelhaft zu sein. Die in einer Strafsache gegen eine Verkaufsstellenleiterin aufgedeckten Zustände in einer Verkaufsstelle und die Manipulationen, die von der nur auf die Erfüllung ihres Umsatzplanes bedachten Angeklagten vorgenommen wurden, gehen nicht zuletzt auch auf das Konto der Leitung des HO-Kreisbetriebes. Anstatt wiederholt vorgetragenen Beschwerden der Bevölkerung gründlich nachzugehen, hat man diese Mißstände einfach nicht sehen wollen und die Angeklagte auch noch mehrfach prämiert. In einem anderen Fall wurden durch das unmögliche Inventursystem des Konsumgenossenschaftsverbandes Unterschlagungen von einigen tausend DM begünstigt. Ist es zu verantworten, daß schon auf Monate im voraus bekannt ist, wann die nächste Inventur stattfindet? Diese Mängel hätten schon längst zu Erörterungen im Rat des Kreises und, mit Hilfe der Ständigen Kommissionen für Handel und Versorgung und Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz, zu konkreten, die Handelstätigkeit verbessernden Maßnahmen der Volksvertretung führen müssen. Die Justizorgane aber veranlaßten nichts. Sie registrierten einzelne Erscheinungen und glaubten mit Sanktionen im Einzelfall den Schutz des gesellschaftlichen Eigentums zu gewährleisten. In dem Strafverfahren gegen die bereits genannte Verkaufsstellenleiterin nahmen sie lediglich zur Kenntnis, daß Verlustprotokolle von Arbeiterkontrolleuren ohne Nachprüfung unterzeichnet wurden, daß man verdorbene Ware ein weiteres Mal als Verlust aufführte, daß auf Betrug ausgehende Verkäufer hochwertige Ware wie Bohnenkaffee lieber lose bezogen, weil bei Kaffee in Packungen für sie nicht die Möglichkeit bestand, in die eigene Tasche arbeiten zu können, und daß eine Vielzahl von Waren falsch ausgezeichnet war, so daß die Bevölkerung im großen Umfang betrogen wurde. Darüber hinaus überließ man die „Auswertung“ des Strafverfahrens der Angeklagten, die sich in einer DFD-Versammlung reinzuwaschen versuchte, ihre egoistischen Machenschaften als uneigennützigen Dienst an der Gesellschaft bezeichnete und selbst nicht davor zurückschreckte, die Arbeit der Justizorgane in aller Öffentlichkeit zu verunglimpfen. Aus alledem ergibt sich, daß das Kreisgericht bei der Bekämpfung von Verbrechen zu einem neuen Arbeitsstil kommen muß, wenn es keinen weiteren Tempoverlust erleiden will. Die Möglichkeiten hierzu haben wir vorstehend darzulegen versucht. Die Durchsetzung können wir jedoch niemandem abnehmen. Das ist nunmehr Aufgabe des Kollektivs, insbesondere der Betriebsparteiorganisation, die hierfür voll verantwortlich ist und die Richter durch ihre Beschlüsse unterstützen muß. Die Gesetzgebung der Deutschen Demokratischen Republik II. Quartal 1959* Von Dozent Dr. HEINZ PUSCHEL, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Die Gesetzgebung des hinter uns liegenden Quartals steht im Zeichen der ersten großen Erfolge bei dem umfassenden Ausbau des sozialistischen Rechtssystems, wie er auf dem V. Parteitag der SED beschlossen worden ist. Damit wird der Kampf um die Lösung der ökonomischen Hauptaufgabe und der Aufgaben des Siebenjahrplans unserer Volkswirtschaft auch mit den Mitteln des sozialistischen Rechts immer nachhaltiger unterstützt. Wie auf der 5. Tagung des ZK der SED unterstrichen worden ist, bildet die sozialistische Rekonstruktion der Industrie das Hauptkettenglied für die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne* 1. Dabei steht in der Mehrzahl der Industriezweige und der Betriebe der zweite Weg der sozialistischen Rekonstruk- OesetzgeUungsübersicht für das I. Quartal 1959 s. NJ 1959 S. 299 ff. l vgl. Apel, Referat auf der 5. Tagung des ZK der SED, ND (B) vom 29. Mai 1959, S. 4 ff.; Entschließung des 5. Plenums des ZK der SED, ND (B) vom 26. Mai 1959, S. 3. tion im Vordergrund: die Einführung rationellster technologischer Verfahren unter Ausnutzung der vorhandenen Maschinen, Ausrüstungen und Anlagen. Als ein hervorragendes Instrument, eine maximale Steigerung der Arbeitsproduktivität bei geringstem Aufwand an Material und Arbeitskräften zu erreichen, haben sich die Produktionsberatungen in den sozialistischen Betrieben erwiesen; sie zu einem festen Element unserer sozialistischen Demokratie, zu einer ständigen Form der Teilnahme der Werktätigen an der Leitung der Wirtschaft, der vollen Ausschöpfung der Kräfte und Talente der Werktätigen bei der Planerfüllung zu gestalten, ist Ziel und Inhalt des Beschlusses über die Unterstützung der Ständigen Produktionsberatung in den sozialistischen Betrieben durch die Betriebsleitungen und die Organe der staatlichen Verwaltung vom 9. April 1959 (GBl. I S. 329). Hier wird das Prinzip der Einzelleitung der Betriebe durch staatliche Wirtschaftsfunktionäre mit der gesellschaftlichen Masseninitiative und -kontrolle vereinigt, die durch die Gewerkschaften entfaltet und ausgeübt wird. 586;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 586 (NJ DDR 1959, S. 586) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 586 (NJ DDR 1959, S. 586)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Einweisung von Inhaftierten in Krankenhäuser Inhaftierte, deren ordnungsgemäße Behandlung in den Krankenrevieren der Abteilung nicht erfolgen kann, sind in Absprache mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung überarbeitet und konkretisi ert werden, Die Angehörigen der Linie die militärische Ausbildung politisch-operativen-faehlic durch Fachschulungen und ielgerichtet zur Lösung der.

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