Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 585

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 585 (NJ DDR 1959, S. 585); scheinungen verbergen, die staatliche Zwangmaßnahmen erfordern. Hinzu kommt weiter, daß unsere Bürger, wenn wir diesen kleinen Delikten keinerlei Aufmerksamkeit mehr widmen, erheblich in ihren gesetzlichen Rechten, die zu schützen Aufgabe der Justizorgane ist, beeinträchtigt würden. Damit wäre zumindest mittelbar auch eine Gefahr für die Erfüllung der ökonomischen Hauptaufgabe verbunden, da die ständige Steigerung der Arbeitsproduktivität Menschen voraussetzt, die freudig und gut arbeiten. Dazu werden unsere Werktätigen umso mehr befähigt sein, je klarer sie erkennen, daß der Staat der Arbeiter und Bauern sich bei der Beeinträchtigung ihrer Rechte für sie einsetzt. Dei- Schute ffcr Bftrepr .rforerfaber nicht immer eine Gerichtsverhandlung. Dem Geschädigten wird hieran auch höchsTselten gelegen sein. Ip,,yjelep fällen würde es genügen, wenn nach dem Bekanntwerden derartiger Delikte der Abschnittsbevollmächtigte die Sache aufklärt und auf Grund des Ergebnisses seiner Ermittlungstätigkeit den Täter den Arbeitern seines .Betriebes. oder Jpr .Bäusgemeinschäft, zur Rechenschaft zieht. Das setzt allerdings voraus, daß entgegen der’augenblicklichen Praxis alle Abschnittsbevollmächtigten in weit stärkerem Maße in die Ermittlungstätigkeit einbezogen werden. Dadurch würden zugleich die Untersuchungsorgane entlastet und die Gerichte nicht mit einer Flut von kleinen Verfahren überschwemmt. Die Justizorgane bekämen Kräfte frei für eine planmäßige, auf die Lösung der ökonomischen Hauptaufgabe gerichtete Tätigkeit. Obgleich in dem genannten Kreis durch das Vorhandensein großer sozialistischer Betriebe besonders günstige Voraussetzungen dafür vorhanden sind, Konfliktkommissionen, Schöffenkollektive, Brigaden der sozia-listischen ArbeiF uncf ändere geseUschSÄRCHÖ’'Organisationen, wie Parteigruppen, Frauenausschüsse. Ge- werkschaftslei tunken usw., ziir ges"HlscKaftlihen Erziehung heran?n?iphpn werden hier die schöpferischen Kräfte unserer Werktätigen nicht genutzt, um sie zum Hauptkettenglied bei der Bekämpfung der Kriminalität zu entwickeln. Hier liegen bisher zu wenig genutzte gesellschaftliche Kräfte, die es mit Unterstützung der Justizorgane frei zu entfalten gilt, und ohne die auf die Dauer eine entscheidende ideologische Beeinflussung im Bewußtsein zurückgebliebener, straffällig gewordener Bürger nicht möglich ist. Warum wurde z. B. im Fall eines 23 Jahre alten Bergarbeiters, der im angetrunkenen Zustand einer ebenfalls betrunkenen Frau eine Armbanduhr und 25 DM entwendet hatte, nicht das sozialistische Kollektiv herangezogen, obwohl sonst nichts Negatives gegen ihn vorlag, er im Gegenteil sogar vier Jahre Dienst bei der Deutschen Grenzpolizei verrichtet hatte? Warum bedurfte es erst eines Strafverfahrens gegen zwei Berglehrlinge, die einen aus Langer-weile und Übermut im Lehrlingswohnheim angerichteten Schaden von 150 DM (sie hatten Taschenmesser und Skistöcke gegen Schranktüren geworfen) durch freiwillige Arbeit in der Tischlerei wieder gutgemacht und sich einsichtsvoll gezeigt hatten? Der Vater des einen Beschuldigten, der Melkermeister in einer LPG ist und aus einem anderen Kreis zur Hauptverhandlung kommen mußte, fragte mit Recht, was denn eigentlich mit dem Prozeß noch erreicht werden soll, zumal auch im Lehrlingswohnheim bereits eine Auseinandersetzung wegen des Verhaltens seines Jungen stattgefunden hatte. Auch das Strafverfahren gegen einen anderen jungen Bergarbeiter, der aus Anlaß eines Streites in einer Gaststätte einen anderen Bürger mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte, hätte man besser vor den Kollegen aus dem unmittelbaren Arbeitskreis des Angeklagten, die ihn als anständig und fleißig und gesellschaftlich interessiert kannten, auswerten sollen, statt eine Hauptverhandlung durchzuführen, an der niemand aus dem Betrieb teilnahm. Eine Antwort auf die hier aufgeworfenen Fragen fällt nicht schwer, wenn man sich bei der Bearbeitung der genannten Fälle der gewachsenen Kraft der Arbeiterklasse bewußt gewesen wäre und sie mit in die staatliche Leitungstätigkeit einbezogen hätte. ' Es gibt aber noch ein zweites, nicht weniger wichtiges Moment, das uns befähigt, als Justizorgane unmittelbar bei der Lösung der ökonomischen Hauptaufgabe mitzuhelfen: die ständige qnge Verbindung zu 3 ür des LDolkes lOoltlsland, frieden, ßjlück decken wir den TÖiscIt der Republik Leipzig: Dem Beispiel der Karl-Marx-Städter Kollegen nacheifemd, haben nun auch die Mitarbeiter der Gerichte und Notariate des Bezirks Leipzig vom Leiter der Justizverwaltungsstelle bis zur Reinigungsfrau ihre Verpflichtungen zum 10. Jahrestag der Republik dem Ministerium unterbreitet. Weitaus dm Vordergrund stehen die Aufbauverpflichtun-gen und solche Aufgaben, die durch Einsparung von Mitteln für werterhaltende Arbeiten, die selbst vorgenommen werden, direkten ökonomischen Nutzen bringen. Gute Verpflichtungen gibt es auch, wie in Karl-Marx-Stadt, im Hinblick auf die politische Massenarbeit. Bei den Verpflichtungen, die die Verbesserung der eigenen Arbeit betreffen, zeigt sich zum Teil eine unangebrachte Zurückhaltung, die ihre Ursache darin hat, daß gerade die leitenden Mitarbeiter glauben, sie würden hier nur Selbstverständlichkeiten aufbauschen. Ähnliche Meinungen wurden auch aus anderen Bezirken bekannt. Wenn sich zahlreiche Leipziger Gerichte aber verpflichtet haben, einen großen Teil aller Strafsachen auszuwerten, so kann damit bei richtigem Verständnis des Inhalts ein großer Schritt in Richtung unseres Ziels gemacht werden, in allen Strafsachen die gesellschaftlichen Kräfte zur Geltung zu bringen und in die Bekämpfung der Kriminalität einzubeziehen, Gera: Die Mitglieder des Geraer Rechtsanwaltskollegiums bringen als Geburtstagsgeschenk Verpflichtungen, sich zu qualifizieren, z. B. das LPG-Recht in enger Verbindung zur gesellschaftlichen Praxis zu studieren, und der LPG bei der Ausarbeitung der individuellen Statuten Hilfe zu leisten. Einige Mitglieder des Kollegiums werden für gesellschaftliche Organisationen Referate ausarbeiten, die nicht honoriert werden. Hervorzuheben ist die Initiative des blinden Rechtsanwalts Strobel, der an einem Drehbuch für einen Film über die Entwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse in Zeulenroda mitarbeitet, die Förderungsmaßnahmen des Blindenwesens in der DDR propagieren hilft, eine Sammlung für das NAW durchführt und selbst 20 DM für das NAW spendet. Das Kollegium verpflichtete sich, durch Aufbaustunden und Geldspenden das NAW zu unterstützen. Magdeburg: Das Kollegium der Rechtsanwälte in Magdeburg ist davon ausgegangen, daß die Ausschöpfung der hochstzulässigen Gebühren für die Verteidigung in Strafsachen eine unzumutbare Belastung für die Bevölkerung ist und das Vertrauen zur Anwaltschaft beeinträchtigt. Es hat daher beschlossen, daß höchstens bis zu 300 DM Gebühren für die Verteidigung vor dem Kreisgericht gefordert werden. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vorstandes kann davon abgewichen werden. Wenn hinsichtlich der sehr hohen Gebühren in Ehesachen ähnliche Beschlüsse gefaßt würden, dürfte der Anwalt in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat noch weit mehr geachtet sein. Eine weitere Selbstverpflichtung ist von den Staatlichen Notariaten aus Schwerin eingegangen. Wir werden darüber, zusammen mit weiteren Verpflichtungen aus anderen Bezirken, im nächsten Heft berichten. den örtlichen Organen jjer Staatsmacht, insbesondere zur Örtlichen Volksvertretung. Deren Beschlüsse müssen Hiitgxi unmittelbaren Niederschlag *n de Airb ""t‘ d Gerichte finden, und ihre Anerkennung als höchstes Machtorgan im Kreis gebietet, ihr die Ergebnisse der Arbeit der Justiz zu vermitteln, und zwar nicht nur, um einen allgemein interessierenden Überblick zu geben, sondern um die Volksvertretung und ihre ausführenden Organe zu befähigen, zusammen mit den Justizorganen als einheitliche Staatsmacht Mängel in der staatlichen Leitungstätigkeit zu überwinden. Wir sagen damit nichts Neues, sondern wiederholen lediglich eine bereits als gültig anerkannte These deshalb, weil die Durchsetzung dieses Prinzips in der Praxis noch gewisse Schwierigkeiten bereitet. Diese Schwierigkeiten sind nicht zufälliger Natur. Sie wurzeln in den alten, überlebten Traditionen der Gewaltenteilungslehre, die den Blick für die gesellschaftlichen Zusammenhänge noch heute teilweise trübt. Am konkreten Beispiel muß daher Klarheit darüber geschaffen werden, daß sich die Justizarbeit nicht in reiner Fallentscheidung erschöpfen kann, sondern als Arbeit eines Teils der einheitlichen Staatsgewalt in die Arbeit der anderen Staatsorgane einfließen muß. Wenn wir auch wissen, wie schwierig es anfangs ist, die Verbindung zu den örtlichen Organen herzustellen und zu vertiefen, und verstehen, daß die Erfolge des 585;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 585 (NJ DDR 1959, S. 585) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 585 (NJ DDR 1959, S. 585)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen der Zentrale sowie an ihre Fähigkeit zu stellen, die von ihnen geführten zur operativen Öisziplin und zur Wahrung der Konspiration zu erziehen und zu qualifizieren. Dazu sollten sie neben den ständigen Arbeitsbesprechungen vor allem auch Planabsprachen und -Kontrollen sowie Kontrolltreffs nutzen. Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit zum Schutze der Staatsgrenze der Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Befehl des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Zusammenhängen der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher sowie aus der Berücksichtigung jugendtypischen Persönlichkeitseigenschaften ergeben, konsequent durchzusetzen.

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