Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 578

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 578 (NJ DDR 1959, S. 578); Verfahrens anzunähern2 3. Andere meinen dagegen, daß hier einfachere prozessuale Formen angewendet werden können als bei den Sachen, die ein Untersuchungsverfahren erfordern*. Der zweite Vorschlag erscheint mir richtiger, weil er ein schnelleres Verfahren in Sachen sichert, deren Untersuchung nicht schwierig ist, und weil er das Wesensmerkmal der Arbeit der Ermittlungsorgane die operative Aufklärung des Verbrechens und die schnelle Festnahme des Verbrechers besser widerspiegelt. Jedoch muß die Vereinfachung einiger Verfahrensformen in Strafsachen die prozessualen Garantien für die Wahrheitsfindung und die Verwirklichung des durch die Verfassung garantierten Rechts auf Verteidigung voll gewährleisten. In einer Reihe von Ländern gibt es die Möglichkeit, bei einfachen Sachen ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen (z. B. §§ 231-235 StPO der DDR). Die Konzentration des hauptsächlichen Untersuchungsapparates bei der Staatsanwaltschaft erhöht die Bedeutung des Untersuchungsführers und sichert seine prozessuale Unabhängigkeit. Alle Entscheidungen darüber, in welcher Richtung die Untersuchung geführt wird, und über die Durchführung der Untersuchungshandlungen (mit Ausnahme der Fälle, in denen das Gesetz die Einholung der Genehmigung des Staatsanwalts vorsieht, z. B. bei der Festnahme und Durchsuchung) trifft der Untersuchungsführer selbständig. Er trägt die volle Verantwortung für die gesetzliche und rechtzeitige Durchführung der Untersuchung. Ist der Untersuchungsführer mit den Weisungen des die Aufsicht ausübenden Staatsanwalts über die Heranziehung einer Person als Beschuldigten, über die Qualifizierung des Verbrechens oder den Umfang der Beschuldigung, über die Weiterleitung der Sache zur Übergabe des Beschuldigten an das Gericht oder über die Einstellung des Verfahrens nicht einverstanden, so kann er die Sache mit schriftlichen Einwendungen dem übergeordneten Staatsanwalt zuleiten. Dieser kann entweder die Weisungen des nach-geordneten Staatsanwalts aufheben oder die Durchführung der Untersuchung einem anderen Untersuchungsführer übertragen. Der Untersuchungsführer ist berechtigt, in bezug auf die von ihm zu untersuchenden Sachen den Ermittlungsorganen verbindliche Aufträge und Weisungen zu erteilen. Seine in Übereinstimmung mit dem Gesetz getroffenen Anordnungen sind allgemein verbindlich (Art. 30 der Grundlagen). Die Regelung des Verfahrens bei der Einleitung eines Strafverfahrens ein Stadium, in dem entschieden wird, ob die Verbrechensmerkmale vorhanden sind oder nicht und ob folglich die Einleitung eines Strafverfahrens begründet ist überlassen die Grundlagen der Zuständigkeit der Strafprozeßordnungen der Unionsrepubliken. Diese müssen insbesondere Bestimmungen über die Bearbeitungsfristen für die eingehenden Materialien enthalten. Sie können ferner Normen über die Durchführung einiger Untersuchungshandlungen durch die Untersuchungsorgane vorsehen, ohne die nicht über das Vorhandensein oder Fehlen der Verbrechensmerkmale entschieden werden kann. Zu diesen Untersuchungshandlungen gehören die Besichtigung des Tatorts, die Festnahme des Verdächtigten und die Besichtigung des Ortes der Festnahme sowie die Untersuchung des Festgenommenen unter Hinzuziehung von Sachverständigen. Die Grundlagen des Strafverfahrens enthalten eine Begriffsbestimmung des Beweises (Art. 16). Als solche gelten alle Tatsachen, auf deren Grundlage die Ermittlungsorgane, der Untersuchungsführer und das Gericht auf dem gesetzlich festgelegten Weg die Umstände feststellen, die für die richtige Entscheidung der Sache von Bedeutung sind. Art. 15 nennt als Gegenstand der Beweisführung: das Ereignis des Verbrechens (Zeit, Ort, Art und andere Umstände der Verbrechensbegehung); die Schuld des Beschuldigten an der 'Verbrechensbegehung; Umstände, die auf den Grad und den Charakter der Verantwortlichkeit des Beschuldigten Einfluß nehmen; den Umfang und den Charakter des Schadens, 2 I. D. Perlow, „Grundlagen des Strafverfahrens der UdSSR und der Unionsrepubliken“ (Thesen zum Referat auf der wissenschaftlichen Konferenz des Allunionsinstituts für Rechtswissenschaft), Moskau 1959, S. 17 (russ.). 3 A. Wassilew, „Ermittlungs- und Untersuchungsverfahren“, Sozialistische Gesetzlichkeit 1959, Nr. 3, S. 16 (russ.). der durch das Verbrechen verursacht wurde. Mittel (oder Quellen) der Beweisaufnahme sind: die Aussagen des Zeugen, des Geschädigten, des Verdächtigten, des Beschuldigten, das Gutachten des Sachverständigen, die Sachbeweise, Protokolle über Untersuchungshandlungen und Gerichtsverhandlungen und andere Schriftstücke (Art. 16 Abs. 2.). Somit grenzen die Grundlagen den Begriff des Beweises vom Begriff des Mittels (oder der Quelle) der Beweisaufnahme ab; sie erweitern die Aufzählung der Quellen der Beweisaufnahme und konkretisieren diese wichtigen Begriffe. In Art. 17 der Grundlagen wird besonders betont, daß die Beweiswürdigung nicht nur durch die Gerichte, sondern auch durch den Staatsanwalt, den Untersuchungsführer und die Person, die die Ermittlungen führt, nach ihrer inneren Überzeugung erfolgt. Das macht die weitere theoretische Ausarbeitung der Lehre über die Beweise und insbesondere ihre Klassifikation notwendig. Die in Art. 3 der Grundlagen festgelegte Pflicht zur Einleitung eines Strafverfahrens verlangt, daß die Qualität der Aufklärung von Verbrechen ständig erhöht wird. In diesem Zusammenhang gewinnt die Entwicklung der Kriminalistik eine große Bedeutung. Das Studium des Charakters der Verbrechensumstände ist sowohl für die richtige Organisierung des Kampfes gegen die Verbrechen als auch für ihre Verhütung wichtig. Noch größere Bedeutung hat die technische Ausrüstung der Untersuchungsorgane mit den verschiedenen Mitteln der Kriminaltechnik. Gegenwärtig nimmt der Untersuchungsführer immer häufiger die Hilfe von Spezialisten in Anspruch, die ihrer Stellung nach keine Sachverständigen sind: nämlich von Ärzten, Verkehrsinspektoren, Mitarbeitern der kriminalistischen Institute (z. B. bei der Besichtigung des Tatorts). Die breite Anwendung kriminalistischer Hilfsmittel erfordert eine rechtliche Regelung in. speziellen Normen der Strafprozeßordnungen der Unionsrepubliken: die Form der Hinzuziehung von Sachverständigen, die Vornahme von Schriftproben für die weitere Untersuchung, die beweiserhebliche Bedeutung von Schriftstücken und eine ganze Reihe anderer Fragen, die mit der Kriminalistik Zusammenhängen. Rechte und Pflichten der Prozeßbeteiligten Der Kampf gegen die Kriminalität und die Bestrafung nur der Personen, die wirklich eines Verbrechens schuldig sind, kann allein auf der Grundlage der strengsten Einhaltung der Gesetze und der Gewährleistung der Rechte des Beschuldigten und der anderen Prozeßbeteiligten erfolgen. Die Grundlagen des Strafverfahrens erweitern und konkretisieren in 25 Artikeln die Rechte des Beschuldigten und legen wirksame Garantien für sie fest. So wird dem Beschuldigten im Stadium der Voruntersuchung das Recht gewährt zu wissen, wessen er beschuldigt ist, Erklärungen zu der Beschuldigung abzugeben und sich der Muttersprache zu bedienen. Er hat ein Recht darauf, daß das Verbrechen, dessen er beschuldigt ist, von einer objektiven, unvoreingenommenen Person untersucht wird. Er kann an den Untersuchungsführer Anträge hinsichtlich der Vornahme einzelner Untersuchungshandlungen stellen und Handlungen des Untersudiungsführers und des Staatsanwalts anfechten. Nach Abschluß des Untersuchungsverfahrens kann er Einsicht in alle Prozeßunterlagen nehmen, sich eines Verteidigers bedienen und Anträge über die Vornahme zusätzlicher Untersuchungshandlungen stellen. Eine wichtige Garantie für die Rechte des Angeklagten ist die Aufsicht des Staatsanwalts über die Ermittlungen in Strafsachen. Als Verdächtigter wird eine Person bezeichnet, bei der begründete Anzeichen dafür vorliegen, daß sie der Begehung eines Verbrechens schuldig ist, diese Anzeichen jedoch für die Erhebung einer Beschuldigung der Person unzureichend sind. Die Grundlagen geben sowohl den Ermittlungsorganen als auch dem Untersuchungsführer das Recht, eine Person festzunehmen, die der Begehung eines Verbrechens verdächtig ist. In Art. 32 sind festgelegt: die Gründe und die Bedingungen einer solchen Festnahme, die Rechte der Verdächtigten (nämlich gegen die Handlungen desjenigen, der die Ermittlungen führt, Be- 578;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der zu den Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren. Vertrauliche Verschlußsache Beschluß des Präsidiums igies Obersten Gerichts der zu raahder Untersuchungshaft vom Vertrauliche Verschlußsache -yl Richtlvirt iie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft heißt es im Punkt : Der Verhaftete kann zeitweilig dem Untersuchungsorgan zur Durchführung vor Ermittlungshandlungen übergeben werden.

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