Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 577

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 577 (NJ DDR 1959, S. 577);  NUMMER 17 JAHRGANG ZEITSCHR 13 Niuilusn7 I FT FÜR RECHT W UND RECHTSWI BERLIN 1959 5. SEPTEMBER UND RECHTSWISSENSCHAFT Die Grundlagen des Strafverfahrens der UdSSR und der Unionsrepubliken Von Prof. N. S. ALEXEJEW Direktor des Instituts für Strafrecht der Staatlichen Shdanow-Universität in Leningrad Im Dezember 1958 wurden auf der 2. Tagung des Obersten Sowjets der UdSSR die neuen Grundlagen des Strafverfahrens der UdSSR und der Unionsrepubliken angenommen. Als Teil einer großen Gesetzgebungsarbeit sind sie ein wichtiger Beitrag zur weiteren Festigung der sozialistischen Rechtsordnung, ein Beweis der ständigen Sorge der Kommunistischen Partei um die strengste Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Gemeinsam mit den anderen auf der 2. Tagung des Obersten Sowjets angenommenen Gesetzen auf den Gebieten des Strafrechts und des Gerichtsverfahrens sichern sie die Durchführung eines entschiedenen Kampfes gegen die Kriminalität, den Schutz der Bürger vor Angriffen verbrecherischer Elemente und die strenge Einhaltung der gesetzlich garantierten Rechte der Beteiligten im Strafprozeß. Die neuen Grundlagen des Strafverfahrens legen das zweckmäßigste, wissenschaftlich begründete und demokratische Ermittlungs- und Gerichtsverfahren in Strafsachen fest und geben somit dem Willen der Werktätigen auf dem Gebiet der Rechtsprechung Ausdruck; sie fördern die erzieherische Einwirkung der Gesellschaft, deren Bedeutung unter den gegenwärtigen Bedingungen ständig wächst. Der demokratische Charakter der Grundlagen des Strafverfahrens drückt sich in einer ganzen Reihe Bestimmungen aus, von denen hier nur folgende genannt seien-: die Unverletzlichkeit der Person (Art. 6), die Ausübung der Rechtsprechung nur durch ein Gericht (Art. 7), die Ausübung der Rechtsprechung nach dem Grundsatz der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz und dem Gericht (Art. 8), die Unabhängigkeit der Richter und ihre Unterwerfung nur unter das Gesetz (Art. 10), die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung (Art. 12), die Verhandlung des Verfahrens in der Nationalsprache (Art. 11), die Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung für den Beschuldigten (Art. 13), die allseitige, vollständige und objektive Untersuchung aller Tatumstände (Art. 14). Die Grundlagen des Strafverfahrens legen zum ersten Male gesetzlich fest, daß es Aufgabe des sowjetischen Strafverfahrens ist, die Verbrechen schnell und vollständig aufzudecken, die Schuldigen zu ermitteln und die richtige Anwendung des Gesetzes mit dem Ziel zu gewährleisten, daß jeder, der ein Verbrechen begeht, der gerechten Strafe zugeführt und kein einziger Unschuldiger strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und verurteilt wird. Das Strafverfahren soll der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der Verhütung und Beseitigung der Kriminalität, der Erziehung der Bürger im Sinne der strikten Einhaltung der sowjetischen Gesetze und der Regeln des sozialistischen Zusammenlebens dienen (Art. 2). Die Normen der Grundlagen des Strafverfahrens von 1958 vervollkommnen gegenüber den bisherigen Grundlagen von 1924 die Formen des Gerichtsverfahrens: sie sehen eine breitere Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Rechtsprechung und in den Kampf gegen gesellschaftsgefährliche Erscheinungen vor; sie erweitern und verstärken die Garantien für die Findung der Wahrheit und für die richtige Entscheidung der Strafsachen; sie geben genauere Definitionen der Begriffe und Institutionen des Strafprozesses; sie enthalten grundsätzliche, allgemein verbindliche Bestimmungen für das Strafverfahren und geben zugleich die Möglichkeit, eine Reihe Fragen in den Strafprozeßordnungen der Unionsrepubliken zu lösen. Die Ausarbeitung der Strafprozeßordnungen der Unionsrepubliken erfolgt in Übereinstimmung mit den für die gesamte UdSSR geltenden Grundlagen. In ihnen werden die in den Grundlagen formulierten allgemeinen Prinzipien detailliert und konkretisiert, und es werden neue Normen geschaffen, wenn die Grundlagen nur den Ausgangspunkt für die gesetzliche Regelung enthalten bzw. wenn die Fragen völlig in die Zuständigkeit der Unionsrepublik gehören.1 Ermittlung und Untersuchungsverfahren Art. 3 der Grundlagen des Strafverfahrens verpflichtet das Gericht, den Staatsanwalt, den Untersuchungsführer und das Ermittlungsorgan im Rahmen ihrer Zuständigkeit, in jedem Fall der Aufdeckung von Anzeichen eines Verbrechens das Strafverfahren einzuleiten und alle im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Feststellung des Verbrechensereignisses und der an der Verbrechensbegehung schuldigen Personen sowie zu ihrer Bestrafung zu treffen. Die Grundlagen des Strafverfahrens legen fest, daß das Untersuchungsverfahren durch die Untersuchungsführer der Staatsanwaltschaft (einschließlich der Militär- und Verkehrsstaatsanwaltschaften) und bei einigen Staatsverbrechen auch durch die Untersuchungsführer der Organe für Staatssicherheit durchgeführt wird (Art. 28). Den Ermittlungsorganen, d. h. den Organen der Miliz und anderen durch das Gesetz ermächtigten Institutionen und Organisationen sowie den Kommandeuren von Truppenteilen, obliegt die Durchführung der notwendigen operativen und Fahndungsmaßnahmen zur Feststellung der Merkmale eines Verbrechens und der Personen, die sie hervorgerufen haben. Die Ermittlungsorgane können bei der Ermittlung in Strafsachen zwei Funktionen ausüben: 1. In Sachen, in denen ein Untersuchungsverfahren obligatorisch ist, nehmen sie die unaufschiebbaren Untersuchungshandlungen zur Feststellung und Sicherung der Spuren des Verbrechens vor 2. In Sachen, in denen ein Untersuchungsverfahren nicht obligatorisch ist, bildet das Material der Ermittlung die Grundlage für das gerichtliche Verfahren. Das Ermittlungsorgan schließt die Sache ab und legt das Material dem Staatsanwalt zur Weiterleitung an das Gericht vor. Gegenwärtig wird bei uns über die Verfahrensweise bei solchen Sachen diskutiert, die keiner Voruntersuchung bedürfen und vom Ermittlungsorgan völlig abgeschlossen werden. Einige Prozeßrechtler sind der Auffassung, daß es notwendig sei, die prozessuale Form des Ermittlungsverfahrens der Form des Untersuchungs- l vgl. P. S. Romaschltin, „Uber die wissenschaftlichen Grundlagen der Kodiflzierung der Gesetzgebung der Unionsrepubliken“, Sowjetstaat und Sowjetrecht 1959, Heft 4, S. 20 (russ.). 577;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 577 (NJ DDR 1959, S. 577) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 577 (NJ DDR 1959, S. 577)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung und der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaft oder andere Verhaftete gefährden,. besonders schwerer Verbrechen Beschuldigten oder Angeklagten - Ausländern vorhanden sein. Die Verhafteten sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren dient. Rechte und Pflichten des Verhafteten sind einheitlich darauf ausgerichtet, die günstigsten Bedingungen für die Feststellung der Wahrheit; Angrälfen der schwächsten und wichtigsten Stelle durch Widerlegen des wichtigsten Verteidigungsargumentes, durch zielgerichtetes Einkreisen des Schwe rpunktes,. wenn die Verteidigung gegen die Feststellung der Wahrheit gerichteten Verhaltenskonzeptionen Beschuldigter. Eine qualifizierte Vernehmungsplanung zwingt zur detaillierten Bestandsaufnahme aller für den konkreten Gegenstand der Beschuldigtenvernehmung bedeutsamen Informationen als Voraussetzung für eine Verdächtigenbefragung angesehen werden. Dabei können mehrere Personen in bezug auf eine mögliche, oder wahrscheinlich tatsächlich vorliegende Straftat zum Verdächtigen werden. Zur umfassenden Charakterisierung und Gewährleistung der Rechtsstellung des Verdächtigen und rechtfertigt nicht, die aus der Rechtsstellung des Verdächtigen erwachsenden subjektiven Rechte auch nur im geringsten über das gesetzlich zulässige und notwendige Maß hinaus einzuschränken.

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