Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 566

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 566 (NJ DDR 1959, S. 566); / nannten Zeugen. Der Senat wird dadurch erst in die Lage versetzt, den technisch vorgebildeten Zeugen die richtigen Vorhaltungen zu machen, und kann damit nach den vorangegangenen Feststellungen im Betrieb den Sachverhalt allseitig aufklären. Hinzu kommt, daß durch die sofortige anschließende Auswertung des Verfahrens auch der Betrieb Schlußfolgerungen ziehen konnte, die in künftigen Produktionsberatungen ihren Niederschlag finden werden. HERMANN EILDERMANN, Oberrichter am Bezirksgericht Leipzig Wirksame gesellschaftliche Erziehung im Betrieb Der Werkleitung des VEB Messe- und Musikaliendruck war seit einiger Zeit bekannt, daß aus der Abteilung Notendruck wenn auch jeweils nicht im großen Umfang Noten entwendet wurden. Konkrete Hinweise, wer der Täter sein konnte, fehlten anfangs. Von einem Bürger erfuhr der Betrieb aber bald, daß die 19jährige Arbeiterin Renate K. Noten entwendet hatte. In einer daraufhin von der Betriebsleitung mit ihr durchgefiüihrten Aussprache gab sie im Beisein ihrer Mutter zu, wiederholt unberechtigt Schlagernoten mit nach Hause genommen und vereinzelt auch verkauft zu haben. Etwa 10 bis 15 Notendrücke gab sie an den Betrieb zurück. Der Mutter hatte sie erklärt, daß es sich um Fehldrucke handele und sie berechtigt sei, diese mit nach Hause zu nehmen. Diesen Sachverhalt unterbreitete mir die Kaderleiterin des Betriebes. Da ich in diesem Betrieb schon wiederholt in meiner Funktion als Staatsanwalt und als Abgeordnete gesprochen hatte, bestand bereits eine gute Verbindung. Im Einvernehmen mit der Partei-und Gewerkschaftsleitung des Betriebes 'beschlossen wir, die gesellschaftliche Erziehung der Renate K. durch eine offene Aussprache in der Abteilung Notendruck einzuleiten. Wenige Tage später führten wir diese Aussprache in. der Abteilung Notendruck durch. Zur Teilnahme waren erschienen die Betriebsangehörigen der Früh- und Mittelschicht, Vertreter der Partei-, Gewerkschafts- und Werkleitung, Mitglieder des Schöffenaktivs und der Richter B. vom Kreisgericht Leipzig-Süd, der dieses Schöffenkollektiv anzuleiten und zu betreuen hat. Renate K. war mit ihrer Mutter gekommen. Nachdem ich zunächst über die Bedeutung des Volkseigentums und über die Gesellschaftsgefährlichkeit der Angriffe gegen Volkseigentum gesprochen 1 hatte, erklärte Richter B„ welche nachteiligen zivil-rechtlichen Folgen für den Betrieb eintreten können, wenn Schlagemoten, die vom Verlag offiziell noch nicht herausgegeben sind, durch Angehörige des Betriebes in Umlauf gesetzt werden. In der anschließenden Diskussion erklärten die Betriebsangehörigen, wie notwendig es ist, daß die Werktätigen in den. Betrieben gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht auf die sozialistische Bewußtseinsbildung hinwirken. Sie forderten, daß alle Kollegen ständig auf die noch in ihrer Einstellung zur Arbeit und zum volkseigenen Betrieb bewußtseinsmäßig zurückgebliebenen Mitarbeiter erzieherisch einwirken. Ältere Kollegen der Renate K. brachten zum Ausdruck, daß sie es bisher versäumt hätten, sich besonders der jungen Mitglieder der Brigaden anzunehmen. Ein anderer Arbeiter sagte offen, daß sie wohl als ältere Arbeiter auch der Renate K. nicht immer ein gutes Beispiel gegeben hätten; er versprach zugleich im Namen seiner Kollegen , aus dieser Ausprache die Schlußfolgerungen für das künftige Verhalten zu ziehen und besonders Renate Hilfe und Unterstützung zu geben. Die in der Abteilung Notendruck bewußt und zielstrebig begonnene gesellschaftliche Erziehung zeitigte noch weitere Erfolge. Daß die gesellschaftliche Erziehung nicht nur das positive Einwirken der mit dem Rechtsbrecher zusammenarbeitenden Werktätigen auf diesen selbst ist, sondern daß alle an der gesellschaftlichen Erziehung mittelbar oder unmittelbar Beteiligten ein gutes Stück in der eigenen Bewußtseinsentwicklung vorankommen, bewies die Diskussion. Zwei Arbeiter zogen schon während der Aussprache ihre Lehren. Sie gaben zu, ebenfalls hin und wieder Noten mit nach Hause genommen zu haben. Sie schätzten ihre Verfehlung selbstkritisch ein und versprachen dem Kollektiv wie das Renate K. nach ihnen ebenfalls tat , durch besonders vorbildliche fachliche und gesellschaftliche Arbeit das Vertrauen der Kollegen zurückzugewinnen. Einer von ihnen verpflichtete sich, weitere 25 Stunden im Nationalen Aufbauwerk zu arbeiten. Nach der Aussprache gingen noch einige Arbeiterinnen zum Richter B. und gaben ihm gegenüber zu, ebenfalls vereinzelt Noten für ihre Kinder mitgenommen zu haben. Auch diese Arbeiterinnen verpflichteten sich, in Zukunft das ihnen anvertraute Volkseigentum vor jedem Angriff zu bewahren und durch besonders gute Arbeit den begangenen Fehler wiedergutzumachen. Wenn auch lediglich Renate K. Noten verkauft hatte, so erkannten doch alle Beteiligten, daß es bei der Beurteilung der Handlungsweise darauf nicht ankommt. Wir haben uns später über das Schöffenkollektiv über die Arbeit und die Entwicklung innerhalb der Abteilung Notendruck informiert und dabei erfahren, daß die Arbeiter und Arbeiterinnen ihre Verpflichtungen einhalten. Auch die Kaderleiterin, die ebenfalls zum Schöffenkollektiv gehört, hat uns nur Gutes berichtet. So haben die Arbeiter zum Ausdruck gebracht, daß sich durch die Aussprache über den „Fall“ Renate K. die Verbindung zwischen Justizfunktionären und den Angehörigen des Betriebes weiter gefestigt hat und das Vertrauen zum Gericht und zur Staatsanwaltschaft gewachsen ist. WALTRAUT SEIDLER, Staatsanwalt des Stadtkreises Leipzig-Stadtbezirk Süd Die Brigade hat uns geholfen In NJ 1959 S. 445 ff. haben Müller/Frenzel über einen gemeinsamen Brigadeeinsatz der Kreisstaatsanwaltschaft Jena und von Wissenschaftlern und Studenten der Juristischen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität im VEB Jenapharm berichtet. Müller/Frenzel haben dargelegt, welche Auswirkungen der Einsatz auf die Ausbildung unserer juristischen Kader hatte. Ich möchte berichten, welche Lehren sich aus dem Einsatz für die Leitung unseres Betriebes ergeben haben und welche Auswirkungen die Hilfe der Brige auf die betrieblichen Ergebnisse hatte. Der Zeitpunkt des durchgeführten Brigadeeinsatzes war günstig. Wir hatten einige Planschulden aus dem Jahre 1958 übernommen und standen nun vor der Aufgabe, die Mängel aufzudecken, die zur Nichterfüllung der staatlichen Planauflagen geführt hatten. Andererseits befand sich die Parteiorganisation unmittelbar in der Vorbereitung bzw. Durchführung ihrer Berichtswahlversammlung, auf der zu diesen1 Problemen allen Angehörigen des Betriebes eine 'klare Orientierung zur Überwindung der vorhandenen Mängel gegeben werden mußte. Die Brigade stellte fest: 1. Das kollektive Arbeiten ist im Betrieb ungenügend entwickelt. 2. Das Prinzip der materiellen' Interessiertheit wird1 nicht richtig als ökonomischer Hebel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität benutzt. 3. Die Arbeit mit den Menschen erfolgt nicht in genügendem Umfange nach den sozialistischen' Lei-tungsprinzipien. Die Leitung der Betriebsparteiorganisation sah sich bereits im Herbst des vergangenen Jahres veranlaßt, im Zusammenhang mit dem oft unkontinuierlichen Produktionsausstoß und aus Anlaß der Volkswahlen den Kampf um die Durchsetzung sozialistischer Leitungsprinzipien in Angriff zu nehmen. Durch Brigadeeinsätze und mit Hilfe unserer Arbeiter verschaffte sie sich ein ziemlich umfassendes Bild über die Mängel in der Leitungstätigkeit der Wirtschaftler unseres Betriebes. So zeigte sich besonders, daß z. B. ein solch wichtiges Leitungsorgan wie die Planungsabteilung nicht straff genug kontrollierte und koordinierte. Diese Feststellung wurde später durch die Brigade der Staatsanwaltschaft erhärtet, und sie veranlagte die 566;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 566 (NJ DDR 1959, S. 566) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 566 (NJ DDR 1959, S. 566)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie den Erfordernissen und Bedingungen der Beweisführung des einzelnen Ermittlungsverfahrens unter Zugrundelegen der gesetzlichen Bestimmungen und allgemeingültiger Anforderungen durchzusetzen. Das stellt hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der ersten körperlichen Durchsuchung und der Dokumentierung der dabei aufgefundenen Gegenstände und Sachen als Möglichkeit der Sicherung des Eigentums hinzuweiseu. Hierbei wird entsprechend des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugs Ordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Oll. Die Instrukteure überprüfen und analysieren in den Abteilungen den Stand der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit, insbesondere: Die schöpferische Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente der Parteiund Staatsführung, dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der mit der Einschätzung der politisch operativen Lage erkannten Erfordernisse und Bedingungen der politisch-operativen Sicherung des Jeweiligen Verantwortungsbereiches und die Entscheidung über die Einstellung Konservierung des Vorgangs oder über die Wiederaufnahme der Verbindung zu treffen. Unter bestimmten Bedingungen kann die zeitweilige Konservierung eines erforderlich sein.

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