Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 566

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 566 (NJ DDR 1959, S. 566); / nannten Zeugen. Der Senat wird dadurch erst in die Lage versetzt, den technisch vorgebildeten Zeugen die richtigen Vorhaltungen zu machen, und kann damit nach den vorangegangenen Feststellungen im Betrieb den Sachverhalt allseitig aufklären. Hinzu kommt, daß durch die sofortige anschließende Auswertung des Verfahrens auch der Betrieb Schlußfolgerungen ziehen konnte, die in künftigen Produktionsberatungen ihren Niederschlag finden werden. HERMANN EILDERMANN, Oberrichter am Bezirksgericht Leipzig Wirksame gesellschaftliche Erziehung im Betrieb Der Werkleitung des VEB Messe- und Musikaliendruck war seit einiger Zeit bekannt, daß aus der Abteilung Notendruck wenn auch jeweils nicht im großen Umfang Noten entwendet wurden. Konkrete Hinweise, wer der Täter sein konnte, fehlten anfangs. Von einem Bürger erfuhr der Betrieb aber bald, daß die 19jährige Arbeiterin Renate K. Noten entwendet hatte. In einer daraufhin von der Betriebsleitung mit ihr durchgefiüihrten Aussprache gab sie im Beisein ihrer Mutter zu, wiederholt unberechtigt Schlagernoten mit nach Hause genommen und vereinzelt auch verkauft zu haben. Etwa 10 bis 15 Notendrücke gab sie an den Betrieb zurück. Der Mutter hatte sie erklärt, daß es sich um Fehldrucke handele und sie berechtigt sei, diese mit nach Hause zu nehmen. Diesen Sachverhalt unterbreitete mir die Kaderleiterin des Betriebes. Da ich in diesem Betrieb schon wiederholt in meiner Funktion als Staatsanwalt und als Abgeordnete gesprochen hatte, bestand bereits eine gute Verbindung. Im Einvernehmen mit der Partei-und Gewerkschaftsleitung des Betriebes 'beschlossen wir, die gesellschaftliche Erziehung der Renate K. durch eine offene Aussprache in der Abteilung Notendruck einzuleiten. Wenige Tage später führten wir diese Aussprache in. der Abteilung Notendruck durch. Zur Teilnahme waren erschienen die Betriebsangehörigen der Früh- und Mittelschicht, Vertreter der Partei-, Gewerkschafts- und Werkleitung, Mitglieder des Schöffenaktivs und der Richter B. vom Kreisgericht Leipzig-Süd, der dieses Schöffenkollektiv anzuleiten und zu betreuen hat. Renate K. war mit ihrer Mutter gekommen. Nachdem ich zunächst über die Bedeutung des Volkseigentums und über die Gesellschaftsgefährlichkeit der Angriffe gegen Volkseigentum gesprochen 1 hatte, erklärte Richter B„ welche nachteiligen zivil-rechtlichen Folgen für den Betrieb eintreten können, wenn Schlagemoten, die vom Verlag offiziell noch nicht herausgegeben sind, durch Angehörige des Betriebes in Umlauf gesetzt werden. In der anschließenden Diskussion erklärten die Betriebsangehörigen, wie notwendig es ist, daß die Werktätigen in den. Betrieben gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht auf die sozialistische Bewußtseinsbildung hinwirken. Sie forderten, daß alle Kollegen ständig auf die noch in ihrer Einstellung zur Arbeit und zum volkseigenen Betrieb bewußtseinsmäßig zurückgebliebenen Mitarbeiter erzieherisch einwirken. Ältere Kollegen der Renate K. brachten zum Ausdruck, daß sie es bisher versäumt hätten, sich besonders der jungen Mitglieder der Brigaden anzunehmen. Ein anderer Arbeiter sagte offen, daß sie wohl als ältere Arbeiter auch der Renate K. nicht immer ein gutes Beispiel gegeben hätten; er versprach zugleich im Namen seiner Kollegen , aus dieser Ausprache die Schlußfolgerungen für das künftige Verhalten zu ziehen und besonders Renate Hilfe und Unterstützung zu geben. Die in der Abteilung Notendruck bewußt und zielstrebig begonnene gesellschaftliche Erziehung zeitigte noch weitere Erfolge. Daß die gesellschaftliche Erziehung nicht nur das positive Einwirken der mit dem Rechtsbrecher zusammenarbeitenden Werktätigen auf diesen selbst ist, sondern daß alle an der gesellschaftlichen Erziehung mittelbar oder unmittelbar Beteiligten ein gutes Stück in der eigenen Bewußtseinsentwicklung vorankommen, bewies die Diskussion. Zwei Arbeiter zogen schon während der Aussprache ihre Lehren. Sie gaben zu, ebenfalls hin und wieder Noten mit nach Hause genommen zu haben. Sie schätzten ihre Verfehlung selbstkritisch ein und versprachen dem Kollektiv wie das Renate K. nach ihnen ebenfalls tat , durch besonders vorbildliche fachliche und gesellschaftliche Arbeit das Vertrauen der Kollegen zurückzugewinnen. Einer von ihnen verpflichtete sich, weitere 25 Stunden im Nationalen Aufbauwerk zu arbeiten. Nach der Aussprache gingen noch einige Arbeiterinnen zum Richter B. und gaben ihm gegenüber zu, ebenfalls vereinzelt Noten für ihre Kinder mitgenommen zu haben. Auch diese Arbeiterinnen verpflichteten sich, in Zukunft das ihnen anvertraute Volkseigentum vor jedem Angriff zu bewahren und durch besonders gute Arbeit den begangenen Fehler wiedergutzumachen. Wenn auch lediglich Renate K. Noten verkauft hatte, so erkannten doch alle Beteiligten, daß es bei der Beurteilung der Handlungsweise darauf nicht ankommt. Wir haben uns später über das Schöffenkollektiv über die Arbeit und die Entwicklung innerhalb der Abteilung Notendruck informiert und dabei erfahren, daß die Arbeiter und Arbeiterinnen ihre Verpflichtungen einhalten. Auch die Kaderleiterin, die ebenfalls zum Schöffenkollektiv gehört, hat uns nur Gutes berichtet. So haben die Arbeiter zum Ausdruck gebracht, daß sich durch die Aussprache über den „Fall“ Renate K. die Verbindung zwischen Justizfunktionären und den Angehörigen des Betriebes weiter gefestigt hat und das Vertrauen zum Gericht und zur Staatsanwaltschaft gewachsen ist. WALTRAUT SEIDLER, Staatsanwalt des Stadtkreises Leipzig-Stadtbezirk Süd Die Brigade hat uns geholfen In NJ 1959 S. 445 ff. haben Müller/Frenzel über einen gemeinsamen Brigadeeinsatz der Kreisstaatsanwaltschaft Jena und von Wissenschaftlern und Studenten der Juristischen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität im VEB Jenapharm berichtet. Müller/Frenzel haben dargelegt, welche Auswirkungen der Einsatz auf die Ausbildung unserer juristischen Kader hatte. Ich möchte berichten, welche Lehren sich aus dem Einsatz für die Leitung unseres Betriebes ergeben haben und welche Auswirkungen die Hilfe der Brige auf die betrieblichen Ergebnisse hatte. Der Zeitpunkt des durchgeführten Brigadeeinsatzes war günstig. Wir hatten einige Planschulden aus dem Jahre 1958 übernommen und standen nun vor der Aufgabe, die Mängel aufzudecken, die zur Nichterfüllung der staatlichen Planauflagen geführt hatten. Andererseits befand sich die Parteiorganisation unmittelbar in der Vorbereitung bzw. Durchführung ihrer Berichtswahlversammlung, auf der zu diesen1 Problemen allen Angehörigen des Betriebes eine 'klare Orientierung zur Überwindung der vorhandenen Mängel gegeben werden mußte. Die Brigade stellte fest: 1. Das kollektive Arbeiten ist im Betrieb ungenügend entwickelt. 2. Das Prinzip der materiellen' Interessiertheit wird1 nicht richtig als ökonomischer Hebel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität benutzt. 3. Die Arbeit mit den Menschen erfolgt nicht in genügendem Umfange nach den sozialistischen' Lei-tungsprinzipien. Die Leitung der Betriebsparteiorganisation sah sich bereits im Herbst des vergangenen Jahres veranlaßt, im Zusammenhang mit dem oft unkontinuierlichen Produktionsausstoß und aus Anlaß der Volkswahlen den Kampf um die Durchsetzung sozialistischer Leitungsprinzipien in Angriff zu nehmen. Durch Brigadeeinsätze und mit Hilfe unserer Arbeiter verschaffte sie sich ein ziemlich umfassendes Bild über die Mängel in der Leitungstätigkeit der Wirtschaftler unseres Betriebes. So zeigte sich besonders, daß z. B. ein solch wichtiges Leitungsorgan wie die Planungsabteilung nicht straff genug kontrollierte und koordinierte. Diese Feststellung wurde später durch die Brigade der Staatsanwaltschaft erhärtet, und sie veranlagte die 566;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Transporte maßgeblichen spezifischen Arbeitsmittel, wie es die Transportfahrzeuge darstellen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Als wesentliche Qualitätskriterien müssen hierbei besonders der Ausbau und die Spezifizierung der muß mit entscheidend dazu beitragen daß den perspektivischen Anforderungen an die Erhöhung der Sicherheit, Qualität und Effektivität der Transporte entsprochen wird. Dazu ist es erforderlich, das System der Außensicherung, die Dislozierung der Posten, so zu organisieren, daß alle Aktivitäten rechtzeitig erkannt und lückenlos registriert und dokumentiert werden, die Kräfte der AuBensicherung der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Gewinnung von Informationen entsprechend der Aufgabenstellung Staatssicherheit sich gesetzlich aus dem Verfassungsauftrag Staatssicherheit begründet, also prinzipiell zulässiger ist. Vfi.

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