Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 565

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 565 (NJ DDR 1959, S. 565); i politischen Massenarbeit im Kreis und auch im Rechenschaftsbericht des Gerichts vor dem Kreistag ausgewertet. Einige Zeit nach der Durchführung des Termins kontrollierten Richter, Staatsanwalt und ein Vertreter des Schöffenaktivs in einer Vollversammlung der betreffenden LPG, inwieweit in deren Arbeit die gegebenen Hinweise Berücksichtigung gefunden hatten. Diese neue Art der Arbeit unseres Gerichts und deren Ergebnisse wurden im Kreis bekannt. Die Genossenschaftsbauern jener LPG sagten uns, daß seit dem Termin die Arbeitsdisziplin besser geworden sei. Auch habe die Revisionskommission gute Hinweise für ihre Tätigkeit bekommen. Wenn der bezweckte Erfolg unserer Arbeit auch noch nicht in direkt meßbaren Ergebnissen vorliegt, so hat uns das Verfahren doch gezeigt, wie wir künftig arbeiten müssen, um auch mit den Mitteln des Zivilprozesses bei strenger Konzentration des Verfahrens die gesellschaftliche Erziehung und die lebendige Teilnahme und Mitwirkung unserer werktätigen Menschen an der gerichtlichen Tätigkeit zu verwirklichen. WERNER STRASBERG, beauftragter Direktor des Kreisgerichts Lübz in Plau Zwei Beispiele für den neuen Arbeitsstil im Zivilprozeß In immer stärkerem Maße hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, daß auch im Zivilverfahren der neue Arbeitsstil anzuwenden ist und daß auch hier die gesellschaftliche Erziehung der Bürger nicht außer acht gelassen werden darf. Deshalb ist es erforderlich, iri jedem einzelnen Rechtsstreit den gesellschaftlichen Widerspruch aufzudecken und den Fall so zu entscheiden, daß die Lösung mit den Interessen unseres Staates im Einklang steht. Es kommt darauf an, die in den einzelnen Prozessen gewonnenen Erfahrungen in viel stärkerem Maße als bisher zu verallgemeinern. Ich möchte deshalb hier von zwei am Bezirksgericht Leipzig durchgeführten erstinstanzlichen Verfahren berichten, bei denen wir glauben, einem neuen Arbeitsstil gefunden zu haben, der auch den Kreisgerichten' als Beispiel dienen kann. Eine LPG hatte bei ihrer Gründüng einen 50 ha großen devastierten Betrieb übernommen. Das darauf befindliche Inventar war Eigentum des letzten' Pächters, der mit dem Inventar der 50 ha großen Wirtschaft der LPG beitrat. Nach dem Statut sollte ihm der Gegenwert für dieses „Überinventar“ nach drei bis fünf Jahren ausgezahlt werden. (Der Beitritt des Pächters zur LPG nach den damaligen Statuten war er gar nicht zulässig ist auf mangelhafte Arbeit des Rates des Kreises zurückzuführen). Der Genossenschaftsbauer forderte jetzt nach langem Schriftwechsel mit der Genossenschaft, dem Rat des Kreises und dem Rat des Bezirks durch Klage die Auszahlung von 50 000 DM für das von der Genossenschaft übernommene Inventar. Die Fälligkeit der Schuld war gegeben, die Klage ist auch schlüssig begründet. Eine Verurteilung der LPG hätte jedoch das bestehende Kollektiv schwer getroffen, weil es in den nächsten' Jahren nur für den Kläger hätte arbeiten müssen. Eine Verurteilung mit nachträglicher Stundung der Schulden wäre zwar ein Weg, hätte aber andererseits die Einzelbauern von dem Eintritt in die LPG abgehalten. Der Senat hatte deshalb vor der Antragstellung durch die Parteien mit dem Staatsanwalt, dem Kläger und dessen' Prozeßbevollmächtigten gemeinsam mit dem Vorstand der Verklagten eine Vorstandssdtzung in der LPG mit noch weiteren' Personen durchgeführt. (Der Vertreter vom Rat des Kreises war geladen, aber nicht erschienen!) Bei dieser Aussprache wurde klar, daß der Kläger auf Auszahlung des Geldes drängte, weil er Zinsen einbüßt und zum anderen im Fall seines Ablebens seine Kinder erhebliche Erbschaftssteuern zahlen müßten, die nicht anfallen, wenn, er das Geld auf der Sparkasse spart. Ein Kredit w$r der Genossenschaft von der Bauembank verweigert worden, weil der unteilbare 'Fonds zu gering ist. Dem Senat war es möglich, den Kläger in der Aussprache zu überzeugen, einen Teil der ihm zustehenden Summe als Bodenanteil einzuzahlen und/für die Aus- zahlung des restlichen Betrags einen Vergleich abzuschließen, wonach im Laufe von drei Jahren bestimmte Raten gezahlt werden. Daibei ist davon ausgegangen worden, daß es auch durch die aktive Mitarbeit des Klägers in der LPG eher möglich sein wird, die Verpflichtung zu erfüllen. Nachdem der Kläger seine genossenschaftlichen Pflichten erkannt hatte, verzichtete er auf Zinsbeträge, soweit er nicht durch Veranlagung zur Vermögensteuer für den der LPG gewährten „Kredit“ Gelder zahlen muß. Diese Regelung haben die LPG-Bauem verstanden, und auch der Kläger war befriedigt, da er die Garantie erhalten hatte, zu seinem Geld' zu kommen. Der Senat hatte sich gemeinsam mit dem Staatsanwalt auch dafür eingesetzt, daß der LPG die entsprechende Abschlagsumme kreditiert wird, sofern sie aus ihren Einkünften nicht in der Lage ist zu zahlen. Jetzt muß das Ministerium der Finanzen überprüfen, inwieweit von der Erhebung von Erbschaftssteuern abgesehen weiden kann, sofern eine LPG durch vorhandenes Überinventar gegenüber LPG-Bauern zahlungspflichtig ist und nicht zahlen kann. Diese Hinweise müssen an die zuständigen Stellen gegeben werden. In einem zweiten Rechtsstreit klagte ein volkseigener Betrieb gegen den Inhaber eines privaten Konstruktionsbüros. Die Parteien hatten im Jahre 1957 einen Vertrag abgeschlossen, wonach1 sich der Verklagte Verpflichtete, für den Kläger einen Einzweckautomaten zur Herstellung von Potentiometerachsen für Radio-und Fernsehapparate zu konstruieren. Der Kläger hat ferner mit dem Verklagten einen Überwachungsvertrag abgeschlossen, wonach dieser den Fortgang der Arbeiten1 bei dem Hersteller der Automaten überwachen und auftretende Mängel beseitigen sollte. Mit den Arbeitern seines Betriebes hatte die Betriebsleitung des Klägers über die Konstruktion nicht gesprochen. Er hatte sich vor Beginn der Herstellung der Einzelteile auch die fertigen Konstruktionsunterlagen nicht angesehen. Weder der Kläger noch der Herstellerbetrieb hatten während der Herstellungsarbeiten einen Überblick über die gesamte Maschine. Es konnte somit nicht ausbleiben, daß erhebliche Mängel bei Abnahme der Automaten in Erscheinung traten. Diese wurden nach Aussprache zwischen den Parteien z. T. beseitigt. Nachdem die gefertigten Maschinen in das Werk des Klägers überführt wurden, stellte sich heraus, daß sie den an1 sie gestellten Anforderungen nicht genügten. Neue Änderungen waren erforderlich. Die Kollegen lehnten es ab, an diesen Maschinen zu arbeiten, sofern sie einmal produktionsreif werden. Sie erklärten übereinstimmend, daß die für die Konstruktion angewandten Erfahrungen keinesfalls dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Das hat der Senat aber nicht durch die Schriftsätze der Parteien erfahren, sondern dadurch, daß er den Termin im Werk durchführte, mit den Arbeitern sprach und sodann auch die Zeugen im Werk vernahm. Der Senat hatte die Absicht, bei diesem Prozeß, in dem Schadensersatz in Höhe von 80 000 DM gefordert wurde, eine Lösung zu finden, die ökonomisch keinen Verlust für unsere Volkswirtschaft bedeutet. Leider hatten1 es weder die zuständige WB Bauelemente und Vakuumtechnik noch der Wirtschaftsrat des Rates des Bezirks Dresden trotz Ladung bzw. Hinweises für erforderlich gehalten, am Termin teilzunehmen. Die Arbeiter haben die Terminsdurchführung im Werk begrüßt. Aus dem Prozeß muß folgende Lehre gezogen werden: Hätte der volkseigene Betrieb vor Auftragserteilung zum Bau der 'beabsichtigten Automaten die Konstruktionsunterlagen mit den Drehern und Fräsern' des Betriebes durchgesprochen, dann wäre gesellschaftliche Arbeit nicht unnütz geleistet worden. Und das Gericht zieht die Schlußfolgerung: Die Durchführung des Prozesses im Werk machte es möglich, die Meinung der Arbeiter kennenzulemen, die mit den konstruierten Automaten arbeiten sollen. Es war möglich, den Kläger darauf hinzuweisen, Zeugen zu benennen, wodurch der Prozeß fast entscheidungsreif wurde. Damit aber ist bewiesen, daß ein Prozeß von diesem Umfang mit einem Streitwert von 80 000 DM auch in einem Termin erledigt werden kann, wenn er richtig vorbereitet ist und wenn wir auch die Werktätigen hören, die uns häufig mehr sagen1 als die be- 565;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 565 (NJ DDR 1959, S. 565) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 565 (NJ DDR 1959, S. 565)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehving und Befähigung der . Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei ergeben sich in erster Linie aus der inneren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der speziell aus der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der sozialistischen Staats- und Geseilschafts- Ordnung einschließlich den daraus resultierender höheren Sicherheits- und Schutzbedürfnissen der weiteren innerdienstlichen Ausgestaltung von Rechten und Pflichten Verhafteter in Übereinstimmung mit dem grundlegenden Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens - die Feststellung der Wahrheit. In der Vernehmung von Beschuldigten umfassende und wahrheitsgemäße Aussagen zu erlangen, ist die notwendige Voraussetzung für die Lösung der immer komplizierter und umfangreicher werdenden Aufgaben zu mobilisieren, sie mit dem erforderlichen politisch-ideologischen und operativ-fachlichen Wissen, Kenntnissen und Fähigkeiten auszurüsten, ist nur auf der Grundlage entsprechend begründeter schriftlicher Vorschläge der Leiter der Abteilungen der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen der Abteilungen selb ständigen Referate der Bezirks Verwaltungen der Kreis- und Objektdienststellen Maßnahmepläne zur ständigen Gewährleistung der Sicherheit der Dienstobjekte, Dienstgebäude und Einrichtungen zu erarbeiten und vom jeweiligen Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung zu bestätigen. Dabei ist zu gewährleisten, daß eine lückenlose und übersichtliche Erfassung der Informationen erfolgt. Diese Erfassung muß kurzfristig und vollständig Auskunft über die vorliegenden Erkenntnisse ermöglichen.

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