Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 556

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 556 (NJ DDR 1959, S. 556); kommen. Ihnen ist zu zeigen, daß die von unserem Staat unter Führung der Partei der Arbeiterklasse betriebene Mittelstandspolitik den Interessen aller Werktätigen dient. Um aber eine solche Überzeugungsarbeit leisten zu können, ist es notwendig, daß die Notare selbst diese Mittelstandspolitik in allen ihren Einzelheiten kennen. Es ist erforderlich, daß die Staatlichen Notare sehr eng mit den Ausschüssen der Nationalen Front, mit den Handwerkskammern und mit den Industrie- und Handelskammern Zusammenarbeiten. Sie müssen dabei erkennen, daß sich die Rolle des, sozialistischen Rechts nicht darin erschöpft, ein den Rechtsnormen entsprechendes äußeres Verhalten zu organisieren, zu sichern und notfalls zu erzwingen, sondern daß die Funktion des sozialistischen Rechts auch darin besteht, Mittel zur Entwicklung des Bewußtseins zu sein. Bei all diesen Aufgaben kommt es darauf an, sich nicht zu verzetteln, sondern sie planmäßig unÜ sinnvoll zu lösen. Für jeden Bezirk und für jeden Kreis ist es deshalb notwendig, die tatsächlichen Schwerpunkte herauszuarbeiten, die bei den Staatlichen Notariaten in erster Linie in der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft, insbesondere in der Durchführung der Beschlüsse der VI. LPG-Konferenz, und in der Lösung der Aufgaben -im Bauwesen, wie sie auf der 3. Baukonferenz beraten und im Beschluß des Ministerrats vom 4. Juni 1959 festgelegt worden sind, liegen werden. Es ist zu begrüßen, daß bereits eine Reihe von Bezirken (z. ,B. Gera und Magdeburg) solche Maßnahmepläne aufgestellt haben, in denen die Schwerpunktaufgaben festgelegt und die sich daraus ergebenden Aufgaben konkretisiert wurden. Bei der Aufstellung der Pläne sollte jedes Notariat sehr kritisch den gegenwärtigen Stand der Arbeit überprüfen und dabei auch die Ursachen aufdecken, die die Weiterentwicklung des Notariats hemmen. Was die politische Massenarbeit der Staatlichen Notariate betrifft, so kommt es darauf an, von den Justizaussprachen alten Stils abzugehen. Die bloße Zustimmung der Bürger allein genügt nicht, sondern es ist notwendig, sie aktiv in die Lenkung und Leitung unseres Staates einzubeziehen. Für die gesamte politische Massenarbeit besonders für die Pressearbeit gilt es, die jeweiligen politischen und ökonomischen Schwerpunkte zu beachten. Deshalb ist es notwendig, in allen Kreisen Kollektive zu schaffen, in denen Vertreter des Staatsapparates, der Parteien und Massenorganisationen mit tätig werden. Auch hier ist eine stmsnge Koordinierung der Aufgaben angebracht, die aber ebenso auch für die Zusammenarbeit unter den Justizorganen selbst gilt. Hier liegt es in einigen Kreisen noch im argen. Zur Zusammenarbeit mit den Räten der Kreise ist folgendes zu sagen: Der Rat ist ein Teil der örtlichen Machtorgane. Eine enge Verbindung zwischen ihm und dem Staatlichen Notariat ist daher ebenfalls notwendig. Dort, wo sie schon besteht, erhält das Notariat von jeder Plenartagung des Kreistags Kenntnis und kann an Hand der Tagesordnung entscheiden, ob es an der Plenartagung teilnimmt, also insbesondere dann, wenn bestimmte Schwerpunkte behandelt werden. (Im übrigen erfolgt die Unterrichtung durch den Direktor des Kreisgerichts bzw. durch den Kreisstaatsanwalt.) Außerdem erhält das Notariat dann regelmäßig die Informationsblätter des Rates des Kreises und kann bei bestimmten Tagesordnungspunkten (z. B. bei Fragen der Landwirtschaft und des Bauwesens) an den Ratstagungen teilnehmen. Zu den Fachabteilungen der Räte der Kreise bestehen im allgemeinen gute Verbindungen, die in erster Linie aus dem Genehmigungsverfahren im Grundstücksverkehr herrühren. In einzelnen Kreisen bereitet das Genehmigungsverfahren Schwierigkeiten. Um sie zu überwinden, regte das Staatliche Notariat Grimmen (Bezirk Rostode) eine gemeinsame Aussprache an, an der Vertreter der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz, der stellvertretende Vorsitzende des Rates des Kreises, der Leiter der Abteilung Landwirtschaft, der Leiter des Kreisbauamtes, der Leiter der Abteilung K des Volkspolizeikreisamtes und die Staatlichen Notare teilnahmen. Die Folge dieser Aussprache war, daß das Genehmigungs- verfahren wesentlich verkürzt wurde. Durch solche Beratungen wird vor allem die Einheitlichkeit in der Durchführung des landwirtschaftlichen und des nichtlandwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs im Kreisgebiet gewährleistet. Einen neuen Weg der Zusammenarbeit hat die Justizverwaltungsstelle Gera eingeschlagen, indem sie zusammen mit der Abt. Kataster beim Rat des Bezirks Gera durch eine Brigade sowohl die Arbeit des Staatlichen Notariats als auch die der Abt. Kataster/Grund-buch beim Rat des Kreises Greiz überprüfte. Diese neue Form hat sich bewährt, zumal sich die Brigade auf zwei Schwerpunkte, nämlich auf Fragen der Umgestaltung der Landwirtschaft und auf Fragen der Unterstützung des Wohnungsbauprogramms, beschränkte. Bei den Fragen der Landwirtschaft kam es vor allem auf die Untersuchung der Mithilfe der Notare bei der Erweiterung des sozialistischen Sektors an. Der Kreis Greiz liegt hier unter dem allgemeinen Kreisdurchschnitt. Es wurde außerdem überprüft, wie die Notare die Erfüllung des Wohnungsbauprogramms bei der Beurkundung von Grundstückserwerben für den staatlichen, genossenschaftlichen und individuellen Wohnungsbau unterstützten. Dabei war besonders darauf zu achten, daß nicht durch Spekulationskäufe von Bauland das staatliche Wohnungsbauprogramm gefährdet wird. Im Rahmen dieser Überprüfung wurde u. a. festgestellt, daß einzelne Bürgermeister Genehmigungen für den Grundstücksverkehr erteilen, ohne die zuständigen Vertretungen und Kommissionen über die Zulässigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Grundstücksverkehrs gehört zu haben. So kam es zu Genehmigungen, die die Entwicklung des sozialistischen Sektors auf dem Lande hemmten. Es ist deshalb notwendig, daß die Staatlichen Notariate dafür sorgen, daß in dieser Frage in allen Gemeinden von einer formalen Bestätigung* durch den Bürgermeister zu einer kollektiven Entscheidung durch die Gemeindevertretungen übergegangen wird. Um die Arbeit der Gemeindevertretungen zu erleichtern, ist es aber für die Staatlichen Notariate erforderlich, in jeder Urkunde konkret den tatsächlichen Sachverhalt und die Gründe für die Durchführung des Rechtsgeschäfts anzugeben. Dies ist in letzter Zeit nicht überall beachtet worden. Gerade beim Abschluß solcher Verträge zeigt sich, inwieweit sich die Notare von der Dienstleistungsideologie frei gemacht haben, die bei einzelnen Notaren immer noch anzutreffen ist. Die Notare stehen zu den Beteiligten in keinem Rechtsverhältnis, sondern haben durch ihre Tätigkeit spezifische Formen des staatlichen Tätigwerdens zu erfüllen. Dies setzt ein hohes politisches und fachliches Wissen eines jeden Notars voraus. Gute Ergebnisse in der Zusammenarbeit mit den Räten der Kreise sind auch dort erzielt worden, wo die Notare bei Bürgermeisterbesprechungen und auf Bürgermeisterlehrgängen zu Problemen des Rechts und der Zusammenarbeit Stellung genommen haben. Gerade die Bürgermeister aus den Landgemeinden sprechen oft bei den Notariaten vor, um sich rechtlich beraten zu lassen. In ländlichen Kreisen hat es sich bewährt, die territoriale Geschäftsverteilung nach MTS-Bereichen vorzunehmen, da so durch eine enge Verbindung zur jeweiligen MTS und zu bestimmten Gemeinden die Schwerpunkte besser und schneller erkannt werden können. Im Kreis Templin (Bezirk Neubrandenburg) bestehen beispielsweise in den einzelnen MTS-Bereichen Leitungskollektive, in denen auch Notare vertreten sind. In Leitungssitzungen nahmen sie Gelegenheit, u. a. über Vertragstreue und Vertragsstrafen im Zusammenhang mit den MTS-Jahresarbeitsverträgen zu sprechen, da hier Rechtsverletzungen vorkamen. Die Leitungstätigkeit verbessern Die dritte Forderung geht dahin, die Leitungstätigkeit in den Staatlichen Notariaten qualitativ zu verbessern und das Prinzip der Kollektivität der Leitung durchzusetzen. Die Leitung der Staatlichen Notariate ist zwar eine Individualleitung bei voller persönlicher Verantwortlichkeit des Leiters des Notariats. Sie ist jedoch gleichzeitig eine sozialistische Leitung. Sozialistische Leitung bedeutet die Einbeziehung und Erziehung des Kollek- 556;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet. Sie ist Ausdruck und dient der Förderung einer entfalteten Massenwachsamkeit. Die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sichei heit erfordert besondere Methoden, die nicht den Umfang der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern annehmen dürfen. Sie ist nach folgenden Gesichtspunkten zu organisieren: Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit bev ährt sowie Ehrlichkeit und Zuverläs: konkrete Perspektive besitzen. sigkeit bev iesen haben und ine. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen am Strafverfahren beteiligten Staatsorganen, die Gerichte und der Staatsanwalt, im Gesetz über die Staatsanwaltschaft. sowie im Gerichtsverfassungsgesetz. detailliert geregelt.

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