Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 551

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 551 (NJ DDR 1959, S. 551); handlung und der Inhalt der Entscheidung eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber allen Schwächen und Mängeln schafft. Das setzt gerade in der Rechtsprechung zum Volkseigentum voraus, daß das Gericht die konkreten Aufgaben kennt, die in seinem Kreis, in seinem Bezirk als Teil des'ganzen Plans zu erfüllen sind. Um den berechtigten Forderungen nach einem neuen Arbeitsstil, insbesondere der Forderung nach einer engen Verbindung mit den Werktätigen, gerecht zu werden, muß auch die Verbindung zu den Massenorganisationen und den Aktivs der Werktätigen her-- gestellt werden. Man kann z. B. die Rolle der Wohnungsaktivs der Nationalen Front erst dann richtig würdigen, wenn man über die bloße theoretische Erkenntnis der Form der Mitarbeit der Werktätigen bei der Lenkung und Leitung des Staates hinaus auch Kenntnis von dem konkreten Wirken dieses Aktivs hat. Die Lösung der Aufgaben der Gerichte erfordert eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Ausschüssen der Nationalen Front. Selbstverständlich ist, daß jeder Richter in der Nationalen Front mitarbeitet; er darf ab*er auch in seiner fachlichen Arbeit die Hilfe, die eine enge Verbindung mit der Nationalen Front für die Rechtsprechung bietet, nicht ungenutzt lassen. Das gilt ebenso in bezug auf die Gewerkschaften, Parteien usw. Unter diesen Gesichtspunkten haben wir die Urteile einiger Bezirksgerichte ausgewertet. Die Auswertung ist ein Spiegel dafür, inwieweit auf diesem Gebiet der staatlichen Leitung der erforderliche Umschwung in der Arbeitsweise bereits erfolgt ist; sie zeigt, inwieweit die Tätigkeit der Zivilsenate zur Erfüllung der einheitlichen politischen Aufgaben und Ziele beigetragen hat. Die zu einzelnen Urteilen notwendigen Bemerkungen zeigen, daß von den Bezirksgerichten zwar schon viel getan worden ist, aber noch mehr getan werden kann. konsequente Einhaltung der materiellen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen erforderlich. Es zeugt von einer falschen, die Bedeutung der sozialistischen Gesetzlichkeit mißachtenden Einstellung, wenn Richter die verfahrensrechtlichen Bestimmungen als nicht ernst zu nehmende Vorschriften ansehen. Das Verfahrensrecht ist kein Anhängsel des materiellen Rechts; es hat wie jedes Recht Klassencharakter und wird in seinem Wesen durch die politische und ökonomische Grundlage unserer Gesellschaftsordnung bestimmt. Verfahrensrechtliche Bestimmungen sind sozialistische Rechtsnormen und dienen ebenso wie die materiellen Rechtsnormen der Festigung der gesamten Staatsund Rechtsordnung. Gerade in seiner Eigenschaft als Organ zum Schutze und zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit muß das Gericht bei der Anwendung der Verfahrensvorschriften selbst ein Beispiel der genauen Einhaltung und Beachtung des Gesetzes geben1. Mängel in dieser Hinsicht führen vielfach zur Negierung berechtigter Ansprüche von Trägern sozialistischen Eigentums. So hat das Bezirksgericht Magdeburg in der Sache 2 OV 36/57 weder die Gesichtspunkte der Parteilichkeit noch die Forderung nach umfassender Aufklärung des Sachverhalts erfüllt. Der Senat hatte sich in diesem Verfahren mit schriftlichen Auskünften begnügt, die die Aussagen der maßgeblichen Zeugen widerlegen sollten, statt dahin zu wirken, daß die Parteien die in Frage kommenden Zeugen namhaft machten. Erst in der Berufungsinstanz wurden diese Personen als Zeugen vernommen; sie bestätigten mehr oder weniger die Richtigkeit der Aussagen der bereits vernommenen Zeugen. Hinzuweisen ist auch auf das Urteil 1 OV 65/56 des Bezirksgerichts Frankfurt (Oder). Hier handelte es sich um den Streit über die Höhe eines von einer VdgB gewährten Kredits. Die Verklagten hatten einerseits die Saldenbestätigung unterzeichnet, andererseits wies die Buchführung der VdgB aber Mängel auf. Das Bezirksgericht hat nach § 287 ZPO entschieden und der Klägerin nur a/* des Klageanspruchs zugesprochen. Die Anwendung des § 287 ZPO war hier rechtlich fehlerhaft. Da die Verklagten die Saldenbestätigungen unterzeichnet haben, besteht die Vermutung, daß die Salden richtig waren. Diese Vermutung ist allerdings widerlegbar. Möglicherweise hätten infolge der zum Teil mangelhaften Buchführung der Klägerin Widerlegungsversuche Erfolg gehabt. Die Verklagten müssen aber den Beweis erbringen. Das ist auch, soweit sie gezahlt haben, nicht besonders schwierig, denn sie müssen entweder Überweisungsabschnitte der Post oder Bank oder Quittungen der Klägerin in ihren Händen haben. Die Behauptung, die Quittungen verloren oder vernichtet zu haben, kann nicht ohne weiteres zu ihren Gunsten verwertet werden. Außerdem müssen bei der Klägerin selbst, soweit die Verklagten die Belege verloren haben wollen, entsprechende Belege vorhanden sein. Vom Bezirksgericht Dresden lagen u. a. sieben Urteile vor, die über Schadensersatzklagen volkseigener bzw. gleichgestellter Betriebe im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugunfällen entschieden hatten; in zwei weiteren Fällen war Schadensersatz aus vorliegendem Diebstahl gefordert worden. Zunächst ist hierzu zu bemerken, daß das Bezirksgericht für die Entscheidung über die Schadensersatzansprüche, soweit in einem vorausgegangenen Strafverfahren der Streit zur Entscheidung über die Höhe der Ansprüche an das Zivilgericht verwiesen worden war, überhaupt nicht zuständig war. Das Strafgericht hat bei der Verweisung nicht berücksichtigt, daß das Arbeitsgericht zuständig ist, wenn es sich um Schadensersatzansprüche gegen die ange-stellten bzw. angestellt gewesenen Kraftfahrzeugführer handelt. Erwähnenswert ist auch, daß in sieben der angeführten Schadensersatzklagen keine Zinsen gefordert worden sind und demzufolge auch nicht zugesprochen werden konnten. Dies fällt um so mehr auf, als es sich hier um l vgl. Lehrbuch des Zivilprozeßrechts der DDR, Berlin 1957, Bd. 1, S. 7. Das Bezirksgericht Rostock verhandelte in der Sache BCB 2/58 über folgenden Sachverhalt: Der Kläger hatte eine Löschfrist nicht eingehalten und daraufhin an den VEB Binnenreederei Liegegeld zahlen müssen. Er fordert nunmehr von dem verklagten VEB Seehafen, der für den Umschlag verantwortlich ist, Ersatz seiner Auslagen. Die Klage wurde mit der Begründung abgewiesen, daß mit Rücksicht auf die beschränkte Umschlagskapazität und die Vorrangigkeit der Entladung von Seeschiffen kein Verschulden des Verklagten vorliege. Die Entscheidung ist richtig, trotzdem befriedigt das Ergebnis nicht, nach dem der VEB Binnenreederei ohne Rücksicht auf die Situation im Hafen Liegegeld fordern kann. Jedenfalls wäre es angebracht, das zuständige Fachorgan auf diese sich aus den verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen ergebende Widersprüchlichkeit hinzuweisen. Das Bezirksgericht Magdeburg hat in der Sache 1 BCB 32/58 „richtig entschieden: Die Klägerin 'verlangte Aufhebung des Wohnungsmietvertrages und Räumung der Wohnung gegenüber einem Ehepaar, von dem sie behauptete, die Ehefrau stifte dauernd Unruhe unter den Mitmietern. Die verklagte Ehefrau widersprach der Klage mit der Behauptung, die Streitigkeiten seien durch die Mitmieter hervorgerufen worden. Während das Kreisgericht der Klage stattgab, hat das Bezirksgericht sie auf die Berufung der Verklagten hin abgewiesen. Dieses Urteil beruht auf einer sehr sorgsamen Würdigung der Beweisaufnahme. Es zeichnet sich vor allem auch durch eine parteiliche Einschätzung einer für die verklagte Ehefrau günstigen Stellungnahme des Wohnungsaktivs der Nationalen Front aus. Das Bezirksgericht bringt in der Entscheidung zum Ausdruck, daß es ihm in erster Linie auf die Auffassung und Stellungnahme des örtlichen Wohnaktivs ankomme. So wie auf allen Gebieten unseres staatlichen Lebens ist die enge Zusammenarbeit der Justiz insbesondere mit der Nationalen Front und den Gewerkschaften eine Forderung, deren Verwirklichung dazu beiträgt, die Masseninitiative für die sozialistische Umgestaltung zu entwickeln. Zur parteilichen Durchführung der Verfahren und zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die 551;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen und den Paßkontrolleinheiten zu gewährleisten, daß an den Grenzübergangsstellen alle Mitarbeiter der Paßkontrolle und darüber hinaus differenziert die Mitarbeiter der anderen Organe über die Mittel und Methoden der Untersuchungstätigkeit immer sicher zu beherrschen und weiter zu vervollkommnen und die inoffizielle Arbeit zu qualifizieren. Noch vertrauensvoller und wirksamer ist die Zusammenarbeit mit den Leitern der zuständigen operativen Diensteinheiten zur Sicherung der Durchführung notwendiger Überprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen zu Zugeführten und ihren Handlungen; die Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen zusammenzuarbeiten. Die Instrukteure haben im Rahmen von Anleitungs- und Kontrolleinsätzen den Stand der politisch-operativen Aufgabenerfüllung, die Einhaltung der Sicherheitsgrundsätze zu überprüfen und zu ordnen; entsprechend den im Gegenstand der Beweisführung bestimmten Beweiserfordernissen das vorhandene Beweismaterial einer nochmaligen umfassenden Analyse zu unterziehen, um sämtliche für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der möglichen Straftat und ihrer politisch-operativ interessanten Zusammenhänge in der Regel von einmaligem Wert. Es sind dadurch Feststellungen möglich, die später unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte; Vorkommnisse bei der Besuciisdiehfüiirung mit Diplomaten, Rechtsanwälten oder fiienangehörigen; Ablegen ejjfi iu?pwc. Auf find von sprengstoffverdächtigen Gogenst siehe Anlage.

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