Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 550

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 550 (NJ DDR 1959, S. 550); und Schöffen am Verkehrsgericht Halle genannt. Hier machten die Kraftfahrer vom VEB Kraftverkehr u. a. Vorschläge für die Strafhöhe bei den neu zu schaffenden Verkehrsstraftatbeständen. Die Ergebnisse der Beratungen mit den Werktätigen wurden in der Unterkommission ausgewertet. Danach überarbeiteten die Arbeitsgruppen die Thesen und Tatbestände und übergaben sie der Unterkommission zur Abschlußberatung. Die Beratungen lehrten, daß die Werktätigen insbesondere auf ihrem beruflichen Gebiet eine Fülle von Vorschlägen und kritischen Hinweisen unterbreiten, die das Ergebnis ihrer langjährigen Arbeit sind. Da das Gebiet der allgemeinen Sicherheit sehr umfangreich ist und eine Reihe von relativ selbständigen Komplexen umfaßt, hat sich bei uns die Methode bewährt, anstelle von einigen ständigen Vertretern der Werktätigen in der Unterkommission zahlreiche Werktätige zur Beratung der verschiedenen Gebiete der allgemeinen Sicherheit hinzuzuziehen. Diese Form der Einbeziehung der Werktätigen in die Gesetzgebungsvorarbeiten erfolgte sowohl in der Unterkommission als auch in den Arbeitsgruppen. Die Grundkommission behandelte die von uns vorgeschlagenen Tatbestände in ihrer Sitzung vom 15. und 16. Mai 1959. Das Ergebnis wertete die Unterkommis- sion aus. Einige Tatbestände, die noch nicht oder nicht genügend mit Werktätigen beraten worden waren, wurden auf Hinweis der Grundkommission in den entsprechenden Betrieben zur Diskussion gestellt. Danach wurde das gesamte Material fertiggestellt und der Grundkommission zur zweiten Lesung übergeben. Während die Zusammenarbeit zwischen Grund- und Unterkommission gut war, fehlte eine solche mit den übrigen Unterkommissionen fast ganz. Das behinderte uns in der Arbeit, weil gerade der Abschnitt „Allgemeine Sicherheit“ zahlreiche Berührungspunkte mit anderen Gebieten des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs haben wird. Mit der Billigung unserer Vorschläge durch die Grundkommission ist die Arbeit der Unterkommission noch nicht beendet. Aus unserer bisherigen Tätigkeit heraus fühlen wir uns verpflichtet, an der Aussprache mit der Bevölkerung über den Entwurf unseres neuen sozialistischen Strafgesetzbuchs weitgehend und in den verschiedensten Formen (Ausspracheabende, Schöffenschulungen, Ausarbeitung von Rededispositionen usw.) mitzuwirken. Wir wollen so dazu beitragen, den demokratischen Zentralismus noch besser in der Gesetzgebungsarbeit unseres sozialistischen Staates durchzusetzen. Bemerkungen zur Rechtsprechung der Zivilsenate der Bezirksgerichte in Fragen des Volkseigentums Von KARL HINTZE, Richter am Obersten Gericht der DDR Um die Rolle des Rechts und der Rechtsanwendung bei der Entwicklung neuer, sozialistischer Beziehungen der Werktätigen untereinander und zu ihrem Staat voll wirken zu lassen, kann sich das Oberste Gericht nicht darauf beschränken, seine Rechtsmittel- und Kassationspraxis ohne eingehende Kenntnis der gesamten Rechtsprechung durchzuführen. Das Oberste Gericht ist auch bereits seit langem dazu übergegangen, in bestimmten Zeitabständen schwerpunktmäßig die Rechtsprechung der übrigen Gerichte zu analysieren, um die Ergebnisse dieser Analysen in seine Rechtsprechung, insbesondere in seine Kassationspraxis, einfließen zu lassen. Wenn es bisher solche Auswertungen von Urteilen der Bezirks- und Kreisgerichte vornahm, dann ging es jedoch nicht über die Beantwortung der Frage hinaus, ob das zur Auswertung vorliegende Urteil im Widerspruch zum Gesetz steht. Im Zuge der weiteren gesellschaftlichen Entwicklung müssen wir die Rechtsprechungsanalyse aber zu einem Mittel ausbauen, mit dem wir prüfen, ob die Rechtsprechung dazu beigetragen hat, die Lösung der konkreten politischen und ökonomischen Aufgaben zu unterstützen. Die Aufgaben, die unsere gesamte staats-und wirtschaftsorganisatorische Tätigkeit bestimmen:' die Entwicklung der sozialistischen Produktionsverhältnisse in der Industrie und Landwirtschaft, der Ausbau der Planung, die Entfaltung der Produktivkräfte nach einem bestimmten Plan und die Einbeziehung der Massen in diese planende Tätigkeit unserer Staatsorgane, die Teilnahme der Jlassen am Aufbau der Organe unseres Staates und die Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung von Staat und Wirtschaft diese Aufgaben sind auch mit der Rechtsprechung zu verwirklichen. Das Gericht muß diese Aufgabe der revolutionären Umwandlung und Förderung der gesellschaftlichen Verhältnisse, der Hebung zur bewußten gesellschaftlichen Tätigkeit, zur sozialistischen Disziplin, Aktivität, Verantwortung und Initiative aktiv unterstützen. Das gilt im besonderen in Prozessen, in denen eine Partei Rechtsträger von Volkseigentum ist. Der hohe Grad der erreichten Vergesellschaftung der Wirtschaft und die politisch-ökonomische Forderung nach Steigerung der Produktion verlangen, daß wir in dem Bestreben, das Volkseigentum zu festigen und zu fördern, nicht nach-lassen dürfen. Das ergibt sich aus der Forderung, die vom V. Parteitag der SED gestellt und auf dem 4. Plenum des Zentralkomitees konkretisiert worden ist und die schließlich in der Entschließung des 5. Plenums über die sozialistische Rekonstruktion und Erhöhung der Arbeitsproduktivität weiteren konkreten Inhalt erfahren hat. Dabei ist zur Erfüllung der ökonomischen Hauptaufgabe besonders die Steigerung der Arbeitsproduktivität erforderlich. Die höchstmögliche Steigerung der Arbeitsproduktivität, die schnelle Erhöhung der Produktion und die Herstellung qualitativ bester Erzeugnisse zu den niedrigsten Selbstkosten das sind, wie Erich Apel auf dem 5. Plenum des Zentralkomitees ausgeführt hat, die wichtigsten Ergebnisse, die wir mit der sozialistischen Rekonstrukton erreichen wollen und erreichen werden. Es kommt nicht allein darauf an, daß die Gerichte den Sachverhalt vollständig aufklären. Sie müssen vor allem so arbeiten, daß im gerichtlichen Verfahren eine unsere Entwicklung vorwärtstreibende Lösung der gesellschaftlichen Widersprüche erreicht wird. Es genügt nicht schlechthin, einen Streit zwischen zwei Parteien zu entscheiden, sondern durch die Entscheidung soll zugleich der gesellschaftliche Widerspruch, aus dem dieser Streit geboren ist, gelöst werden. Es ist zuzugeben, daß auf dem Gebiet des Strafrechts die gesellschaftlichen Widersprüche die konkreten gesellschaftlichen Verhältnisse, aus denen die Tat entspringt ungleich offener daliegen als in vielen Zivilsachen. Hier kann sich bei rein äußerlicher, formaler Betrachtung das Bild ergeben, daß es sich bei dem jeweiligen Fall wirklich nur um einen sich in der Person der Parteien erschöpfenden Streit handelt. Schaut man dann näher hin, d. h., macht man sich die Lage im Bezirk, das Wesen und den Inhalt der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse, der Volkskammer und der Regierung bewußt, dann erkennt man die gesellschaftliche Bedeutung der Sache. Man kann auf die gesellschaftliche Bedeutung nicht etwa allein aus der Stellung der Parteien, aus dem Gegenstand des Streits oder der Höhe des Streitwertes schließen; es gibt zahlreiche Beispiele dafür, daß Entscheidungen in sog. Bagatellsachen sehr positiv, andere aber auch negativ auf einen Kreis von Menschen eingewirkt haben, die unmittelbar am Rechtsstreit überhaupt nicht beteiligt waren. Die vorwärtstreibende Lösung der gesellschaftlichen Widersprüche wird nur dadurch erreicht, daß die Ver- 550;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit stellt in jedem Palle eine Situation dar, die den zur Orientierung und Entscheidung zwingt und es hat sich gezeigt, daß in der Regel die Gefahren für die Konspiration und die Sicherheit der - Derlängere Aufenthalt des Strafgefangenen in der muß legendiert werden. Ebenso!egendiert werden die Konsequenzen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen.

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