Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 547

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 547 (NJ DDR 1959, S. 547); 180 ff.), obliegt dem Gericht neben der Erteilung der Vollstreckungsklausel die verwaltungsmäßige und gerichtliche Aufsicht über die Tätigkeit des Vollstrek-kungsorgans, des Gerichtsvollziehers, der für alle Vollstreckungsarten zuständig ist (Art. 38 der Grundlagen der Gerichtsverfassung). Bedeutsam ist ferner, daß die Urteilsvollstreckung bei Rechtsstreitigkeiten zwischen staatlichen, genossenschaftlichen oder gesellschaftlichen Organisationen innerhalb eines Jahres, bei allen übrigen Rechtsstreitigkeiten innerhalb von drei Jahren beantragt werden muß (Art. 255). Die Verjährungsfrist wird durch die Übergabe des Vollstreckungsbefehls an den Gerichtsvollzieher unterbrochen. Das Vollstreckungsverfahren beginnt in der Regel auf Veranlassung des Gläubigers, in bestimmten Fällen auch auf Veranlassung des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft (Art. 256, Art. 11 der Anweisung). Der Schuldner wird vom Gerichtsvollzieher von der eingeleiteten Vollstreckung benachrichtigt und aufgefordert, seine Verpflichtung innerhalb der in der Benachrichtigung angegebenen Frist zu erfüllen (Art. 257, Art. 14 der Anweisung). Nach fruchtlosem Fristablauf wird die Vollstreckung durchgeführt (Art. 21 der Anweisung). Besteht schon vorher Grund zu der Annahme, daß der Schuldner nach Erhalt der Vollstreckungsnachricht die Vollstreckung zu vereiteln sucht, dann kann sogleich die Pfändung und Beschlagnahme seine Vermögens vorgenommen werden. Das Gesetz regelt die Vollstreckung in das Vermögen wegen der Herausgabe von Sachen und wegen Geldforderungen, die Vollstreckung in den Arbeitslohn usw. sowie die Vollstreckung in Gebäude und Baurechte. Es enthält ferner Vorschriften über die Vollstreckung gegen staatliche Institutionen und Unternehmen und regelt gesondert die Vollstreckung in Geld und sonstiges Vermögen des Schuldners, das sich bei staatlichen Institutionen oder bei Privatpersonen befindet. Abschließend enthält der 5. Teil Vorschriften über den Verkauf des gepfändeten Vermögens und bestimmt, an wen die jeweils zu verkaufenden Sachen abzugeben sind. Für frei veräußerliche Sachen und Gebäude bestehen gesetzliche Vorkaufsrechte staatlicher und gesellschaftlicher Organisationen; wird von diesen Rechten kein Gebrauch gemacht, erfolgt öffentliche Versteigerung. Zur Abgabe von Geboten bei Gebäudeversteigerungen sind nur Bürger berechtigt, die im Besitz einer von der Kommunalabteilung ausgestellten Bietergenehmigung und nicht selbst Gebäudebesitzer sind. Die Zwangsvollstreckung wegen Handlungen, Duldungen und Unterlassungen ist in der genannten Anweisung geregelt. Zur Methodik der Gesetzgebungsarbeit Erfahrungen der Gesetzgebungsunterkommission „Allgemeine Sicherheit“ Von Dr. INGE HIEBLINGER, wiss. Oberassistentin am Institut für Staats- und Rechtstheorie der Martin-Luther-Universität Halle, und HEINZ SAEBETZKI, Direktor des Kreisgerichts Halle-Saalkreis Eine beim Ministerium der Justiz gebildete Grund-kcxmmission beschäftigt sich seit längerer Zeit mit der Ausarbeitung des Entwürfe eines neuen Strafgesetzbuchs. Diese Grundkommission schuf im Herbst vergangenen Jahres mehrere Unterkommissionen, von denen die für den Abschnitt „Allgemeine Sicherheit“ zuständige in Halle arbeitet. Die Unterkommissionen wurden nicht nur gebildet, weil der Entwurf des StGB in kurzer Frist fertiggestellt werden soll, sondern weil bereits in die vorbereitende Tätigkeit breiteste Kreise von Praktikern- und Wissenschaftlern einbezogen werden sollen, um so von Anfang an die Vielfalt der Erfahrungen unserer gesellschaftlichen Praxis verwerten zu können. Aufgabe der Hallenser Unterkommission war es, der Grundkommission begründete Vorschläge für die Straftatbestände auf dem Gebiet der allgemeinen Sicherheit zu unterbreiten. Wie die Unterkommission ihre Aufgabe, an der Ausarbeitung des neuen. Strafgesetzbuches mitzuwirken, gelöst hat, wie sie versucht hat, in ihrer Arbeit das Prinzip des demokratischen Zentralismus entsprechend dem gegenwärtigen Entwicklungsstand durchzusetzen, soll Gegenstand dieses Berichts sein. Wir wollen damit den Erfahrungsaustausch über die Verwirklichung der sozialistischen Grundsätze in der Gesetzgebungsarbeit fortsetzen. Die Unterkommision bestand zunächst nur aus Mitarbeitern der Organe der Justiz, der Staatsanwaltschaft und der Deutschen Volkspolizei in der Bezirks- und Kreisebene. Sehr bald zeigte sich aber, daß die Schaffung neuer, sozialistischer Rechtsnormen nicht Sache der Strafrechtspraktiker allein sein kann. Die fehlende Mitarbeit der Wissenschaft an der Gesetzgebung machte sich bemerkbar. Deshalb wurden wissenschaftliche Mitarbeiter der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und der juristischen Fakultäten der Universitäten Halle und Leipzig in die Arbeit mit einbezogen und zu Mitgliedern der Unterkommission ernannt. Die enge Zusammenarbeit von Theorie und Praxis erwies sich in der gesamten Arbeit als fruchtbringend. Die Unterkommission besteht jetzt aus 17 Mitgliedern. In einem so großen Gremium die Arbeitsgrund- lagen Vorzubereiten, hätte bedeutet, die Arbeit zu verzetteln. Um eine erfolgreiche Arbeit zu gewährleisten, wurden- innerhalb der Unterkommission folgende Arbeitsgruppen gebildet: Waffen- und Sprengmittel- delikte, Brand- und Katastrophendelikte, Verkehrsdelikte, Delikte gegen Gesundheit und Hygiene. Zu jeder Arbeitsgruppe gehören mehrere Praktiker und ein Wissenschaftler, weil gerade hier in der unmittelbaren Arbeit an den neuen Straftatbeständen die enge Zusammenarbeit von Theorie und Praxis erforderlich ist. Zuerst mußten die Arbeitsgruppen auf ihrem Gebiet den gegenwärtigen Stand der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer weiteren Entwicklung untersuchen und davon ausgehend Vorschläge für die neuen Straftatbestände zur Diskussion in der Unterkommission vorbereiten. Jede Arbeitsgruppe arbeitete nach einem in der Unterkommission beratenen Arbeitsplan, in dem die Aufgaben abschnittsweise festgelegt wurden. Dies geschah in Übereinstimmung mit dem Arbeitsplan der Unterkommission. Die Tätigkeit der Arbeitsgruppen lief schwer an, weil einige Mitglieder anfangs die Bedeutung der Gesetzgebungsarbeit unterschätzt und sich deshalb an ihr zu wenig beteiligt hatten. Erst im Februar 1959 sind wir dazu übergegangen, Fragen der Gesetzgebung in ganztägigen Beratungen zu erörtern. In der ersten Etappe der Arbeit galt es, einen Überblick über die gesellschaftliche Situation zu verschaffen; denn sie ist die Grundlage für Inhalt und Form unserer sozialistischen Gesetze. Dabei galt es, „all das zu erfassen, was es an Fortschrittlichem gibt, und gleichzeitig nicht zu weit vorauszueilen, um kein abstraktes Gesetz zu schaffen, um es nicht körperlos, gelöst von den Arbeiter- und Bauemmassen zu schaffen.“1 Die Arbeitsgruppen stellten deshalb auf der Grundlage der Parteibeschlüsse jeweils für ihr Gebiet u. a. fest, welche gesellschaftlichen Verhältnisse strafrechtlich gegenwärtig geschützt sind, wie häufig bestimmte i i Kalinin, Aufsätze und Reden, Moskau 1936, S. 261 (russ.) zitiert nach Kerimow, „Die wissenschaftlichen Grundlagen der Rechtsschöpfung des sozialistischen Sowjetstaates“, Staat und Recht 1957, Heft 6, S. 594. 5 47;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 547 (NJ DDR 1959, S. 547) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 547 (NJ DDR 1959, S. 547)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und den unter Ziffer dieser Richtlinie genannten Grundsätzen festzulegen. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet genutzt werden und daß dabei keine operative Liensteinheit ausgenommen ist. Das ist ganz im Sinne meiner im Referat.

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