Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 543

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 543 (NJ DDR 1959, S. 543); Zahlung beim Fernbleiben von der Beteiligung an Wegebauarbeiten und zur Ahndung nicht strafbaren Waldfrevels hinzu. Durch die Wahlordnungen für die Wahl des Obersten Sowjets der UdSSR von 1937, 1946 und 1950 wurden den Volksgerichten die Verfahren über Beschwerden bei Fehlern in den Wählerlisten übertragen. Die gleiche Regelung wurde in den Wahlordnungen für die Obersten Sowjets der Unions- und Autonomen Republiken und auch für die örtlichen Sowjets getroffen. Von grundlegender Bedeutung für die zivilprozessuale Rechtsentwicklung war dann der Erlaß des Gesetzes über die Gerichtsverfassung der UdSSR, der Unions- und Autonomen Republiken am 16. August 1938. Dieses Gesetz gibt in den Art. 2 und 3 eine klare Definition der Aufgaben der sozialistischen Rechtsprechung und legt im Art. 4 die Methoden zur Durchführung dieser Aufgaben fest. Im Kampf für die Stabilität der sowjetischen Gesetze und der gerichtlichen Urteile wurde das Verfahren der Urfceilsrevision im Aufsichtswege streng zentralisiert und das Antragsrecht nur noch den Generalstaatsanwälten der UdSSR und der Republiken sowie den Präsidenten der Obersten Gerichte zuerkannt. Als Aufsichtsgerichte fungieren ausschließlich die Obersten Gerichte der UdSSR und der Republiken (Art. 16, 45, 63). Von den Änderungen der ZPO in den Jahren des zweiten Weltkrieges ist vor allem zu erwähnen, daß durch den Erlaß des Gesetzes über die allgemeine Wehrpflicht vom 1. September 1939 das im XXVI. Kapitel geregelte Sonderverfahren „Uber die Befreiung von der Wehrpflicht auf Grund religiöser Überzeugung“ gegenstandslos geworden ist. Bedeutsam ist ferner der Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 8. Juli 1944, der für Ehesachen das gerichtliche Verfahren wieder einführt. Danach werden Ehesachen in der Regel in zwei Stadien behandelt. Das Volksgericht publiziert die Sache, klärt die Motive des Scheidungsantrags und trifft Maßnahmen zur Versöhnung der Ehegatten. Das Gebiets-, Regions- oder Stadtgericht bzw. das Oberste Gericht der Unions- oder Autonomen Republik führt dann die eigentliche Sachverhandlung durch, wobei das Gericht im Falle der Scheidung gegebenenfalls gleichzeitig über das Sorgerecht und den Kindesunterhalt, die Vermögensteilung und das Namensrecht der Ehegatten zu befinden hat.14 Durch Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR wurde 1945 ein weiteres Sonderverfahren geschaffen, nämlich das „Verfahren zur gerichtlichen Feststellung von Tatsachen, von denen die Entstehung, Veränderung oder das Erlöschen persönlicher oder Vermögensrechte der Bürger abhängt“. Dieser Beschluß ermächtigt das Volksgericht, Sonderverfahren zur Feststellung juristischer Tatsachen durchzuführen, wenn die Bürger keine Möglichkeit hatten, Unterlagen zur Bestätigung jener Tatsachen zu beschaffen. Dieses Verfahren yrar in einigen Prozeßordnungen zwar geregelt, aber unterschiedlich besonders im Hinblick auf die Tatsachen, die der gerichtlichen Feststellungsmöglichkeit unterlagen. Deshalb gab das Oberste Gericht auch ein annäherndes Verzeichnis dieser Tatsachen heraus, zu denen z. B. die Feststellung verwandtschaftlicher Beziehungen, von Geburtstagen, Adoptionen oder ehelicher Beziehungen, die vor dem 8. Juli 1944 bestanden, denen aber infolge dfes Todes oder der Verschollenheit eines Ehepartners keine gesetzliche Form mehr gegeben werden kann, gehören15. Die Weiterentwicklung des sowjetischen Zivilprozeßrechts Überblickt man die Entstehungsgeschichte und die wichtigsten Entwicklungsetappen des sowjetischen Zivilprozeßrechts, dann erkennt man, daß es auf den Leninschen Thesen über die Tätigkeit und Organisation des Sowjetgerichts aufbauend deutlich durch die Aufgaben geprägt ist, die der sowjetische Staat und’ damit die sowjetischen Gerichte in der Zeit des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus zu erfüllen hatten. 14 vgl. Kleinmann, a. a. O., S. 40. M vgl. Abramow, a. a. O., S. 309 f. Der vollständige Sieg des Sozialismus und der Eintritt in die Periode des umfassenden Aufbaus der kommunistischen Gesellschaft werfen im Zusammenhang mit den gewaltigen Aufgaben, die das Sowjetvolk auf wirtschaftlichem, politischem und kulturellem Gebiet zu lösen hat, auch viele neue Fragen hinsichtlich des Inhalts und der Art der gerichtlichen Tätigkeit auf, die mit Hilfe der jetzt geltenden Gesetze nicht mehr gelöst werden können. Deshalb zielt die durch den XXI. Parteitag der KPdSU eingeleitete Gesetzgebungstätigkeit auch nicht darauf ab, das geltende Recht teilweise a'bzuändem und zu ergänzen, sondern es geht darum, neue Gesetze zu schaffen, die der Epoche des Sozialismus und des Übergangs zum Kommunismus entsprechen16. In den neuen Gesetzen werden die in der Praxis der Sowjetgerichte bewährten Leninschen Grundthesen über Organisation und Tätigkeit des sozialistischen Gerichts unverändert beibehalten und werden entsprechend den neuen Aufgaben des kommunistischen Aufbaus und der Festigung der sowjetischen Staats- und Gesellschaftsordnung weiterentwickelt. Auch werden diejenigen1 der bisherigen Gesetzgebungsakte auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung und des Gerichtsverfahrens in die neuen Gesetze aufgenommen, die den Anforderungen des umfassenden kommunistischen Aufbaus entsprechen und die organisierende Bedeutung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit ausdrücken. Im übrigen werden- die neuen Gesetze viele Normen erhalten, die in der bisherigen Gesetzgebung nicht enthalten sind. Die demokratischen Garantien der Rechte der Bürger werden verstärkt, die Befugnisse des Gerichts werden erweitert, und das Niveau seiner erzieherischen Arbeit wird erhöht. Eine Verstärkung erfährt auch-die Aufsicht der Staatsanwaltschaft über die Gesetzlichkeit und die Begründetheit der Gerichtsentscheidungen17. Die „Grundlagen der Gesetzgebung über die Gerichtsverfassung der Union der SSR, der Unions- und Autonomen Republiken“ bringen im Zuge der Weiterentwicklung der sozialistischen Demokratie und zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit eine wesentliche Veränderung des Organisationssystems der Volksgerichte, deren örtlicher Zuständigkeitsbereich jetzt überall mit denen der Rayons -beziehungsweise der Städte ohne Rayonseinteilung identisch ist (Art. 18 und 19)18. Diese Gliederung der Gerichtsbezirke in der wichtigsten Ebene des Gerichtssystems, der Volksgerichte, führt zu einer höheren- Qualität der Zusammenarbeit der Volksgerichte mit den Rayonorganisationen, vertieft die Möglichkeiten der Heranziehung der gesellschaftlichen Kräfte zur Lösung der gerichtlichen Aufgaben und gewährleistet die Einheitlichkeit der Rechtsprechung im, Rayon19. Von hervorragender Bedeutung für die Verbesserung der gerichtlichen Tätigkeit ist es weiter, daß einerseits die Wahlperiode der Volksrichter von drei Jahren auf fünf Jahre heraufgesetzt, andererseits die der Volksbeisitzer von drei Jahren auf zwei Jahre herabgesetzt wird und die Wahl der Volksbeisdtzer der Volksgerichte nunmehr in allgemeinen Versammlungen der Werktätigen am Arbeitsplatz oder am Wohnort erfolgt (Art. 19). Diese Regelung ist deutlicher Ausdruck der Weiterentwicklung des demokratischen Zentralismus. Sie stabilisiert die staatliche gerichtliche Tätigkeit, führt zu einer weitaus größeren Einbeziehung der Werktätigen in die Rechtsprechung verstärkt die unmittelbare Verbindung zwischen- dem Gericht und der Bevölkerung und verbürgt damit die Einheitlichkeit im Willen und im Handeln der zentralen Führung und der werktätigen Massen. Der weiteren Entfaltung der 16 vgl. Judelson, Zur Frage der Grundsatzbestimmungen für die Zivilprozeßgesetzgebung, KID 1957, Nr. 20, Sp. 593 (595). 17 vgl. Kleinmann, Grundlegende Fragen der Kodißzierung des sowjetischen Zivilprozeßrechts, Moskau 1957, S. 19, zitiert -bei Judelson a. a. O., Sp. 596. 18 vgl. Lukaschewitsch, Die Veränderungen im Gerichtsverfassungsrecht der UdSSR und der Unionsrepubliken, NJ 1959 S. 331. 19 vgl. Sarobjan, Diskussion zu den von den Kommissionen für Gesetzgebungsvorschläge des Unionssowjets und des Nationalitätensowjets elngebrachten Gesetzentwürfen, RXD 1959, Nr. 3, Sp. 124 (127); vgl. auch Hugot, Erfahrungsaustausch mit sowjetischen Justizfunktionären, NJ 1959 S. 436 (437). 543;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 543 (NJ DDR 1959, S. 543) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 543 (NJ DDR 1959, S. 543)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden sowie zur Aufklärung und Verhinderung feindlicher Handlungen und Wirkungsmöglichkeiten, um Überraschungen durch den Gegner auszuschließen; die zielstrebige Bearbeitung feindlich tätiger oder verdächtiger Personen in Vorgängen mit dem Ziel der Täuschung erfolgen kann. Es ist gesetzlich möglich, diese Rechtslage gegenüber Beschuldigten in Argumentationen des Untersuchungsführers zu verwenden. Eine solche Einwirkung liegt im gesetzlichen Interesse der all-seitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit zu ermöglichen. Bas Ziel der Beweisanträge Beschuldigter wird in der Regel sein, entlastende Fakten festzustellen. Da wir jedoch die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen.

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