Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 542

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 542 (NJ DDR 1959, S. 542); halt, Vergütung für kleine Handwerkerarbeiten usw.) geführt wurden.® Mit dem Übergang zum friedlichen .Aufbau, bei der Durchführung der „Neuen ökonomischen Politik“, des Wettbewerbs zwischen dem sozialistischen und dem kapitalistischen Wirtschaftssystem, trat eine erhebliche Erweiterung des zivilen Rechtsverkehrs ein, und es entstanden verzweigte und komplizierte zivil-, arbeits-, boden- und familienrechtliche Verhältnisse und Gesetze, so daß sich nun die verallgemeinernde Regelung des Straf- und Zivilverfahrens durch dieselben Gesetzgebungsakte als ungenügend erwies und eine der Eigenart der zu regelnden Rechtsverhältnisse entsprechende zivilprozessuale Regelung erforderlich wurde.7 Die erste sowjetische ZPO war die der RSFSR vom 7. Juli 1923, die seit dem 1. September 1923 in Kraft ist. Diese ZPO gilt gegenwärtig für das Gebiet der RSFSR, der Kasachischen, der Lettischen, der Estnischen und der Litauischen SSR. Sie hatte großen Einfluß auf die in den Jahren von 1923 bis 1929 erfolgte Ausarbeitung der Zivilprozeßordnungen der anderen Unionsrepubliken, die mit ihr in den wichtigsten Grundsätzen und den wichtigsten Prozeßinstituten übereinstimmen.8 Weil sich hiernach das sowjetische Zivilprozeßrecht trotz seiner Regelung durch die Unionsrepubliken durch seine innere Einheitlichkeit und die gleiche Struktur auszeichnet,9 ist es möglich, allein durch die Betrachtung der ZPO der RSFSR einen Überblick über seine Entwicklung und seinen Stand zu gewinnen. Seit ihrem Inkrafttreten haben die ZPO der RSFSR und ebenso die Zivilprozeßordnungen der anderen Unionsrepubliken im Zusammenhang mit den in den verschiedenen Entwicklungsetappen des sozialistischen Staates neu entstehenden Aufgaben der Rechtsprechung in Zivilsachen viele Änderungen erfahren. Die wichtigsten Änderungen sollen am Beispeil der ZPO der RSFSR illustriert werden. In den Jahren 1927 und 1928 wurden verschiedene Sachen, die bis dahin vom Gericht im Sonderverfahren verhandelt wurden, in die Zuständigkeit anderer Organe überwiesen. Die Ehescheidungssachen (Kap. XXV) kamen in die Zuständigkeit der Standesämter, Nachlaß- und Erbscheinssachen (Kap. XXI), die Beweissicherung bei noch nicht erhobenen Klagen sowie die Verschollenheits- und Todeserklärungssachen wurden den Notariaten übertragen. Die Vorschriften „Über die Hinterlegung von Objekten von Schuldverpflichtungen bei Gericht“ (Kap. XXIII) und „Über Gerichtsbefehle auf Grund von Urkunden“ (Kap. XXIV) wurden aufgehoben. Andererseits wurde die Zuständigkeit der Volksgerichte auf Kosten der übergeordneten Gerichte erweitert (Änderung der Art. 21, 22, 23, 24). Bedeutsam ist ferner, daß in jener Zeit (1927) des Übergangs zur sozialistischen Industrialisierung der UdSSR und der Offensive des Sozialismus gegen die kapitalistischen Elemente in Stadt und Land in die ZPO ein Kapitel (XXXVII) „Über die Zahlungsunfähigkeit physischer und juristischer privater Personen“ aufgenommen wurde, „das sich auf die Verteidigung der Interessen des Staates und der Werktätigen gegen die gewissenlosen Handlungen der nicht arbeitenden Elemente bei Einstellung ihrer Schuldzahlungen richtete“.10 Im Jahre 1929 wurden der ZPO zwei weitere Kapitel „Über die Zahlungsunfähigkeit staatlicher Unternehmen und gemischter Aktiengesellschaften“ (Kap. XXXVIII) und „Über die Insolvenz genossenschaftlicher Organisationen“ (Kap. XXXIX) angefügt. Diese drei Kapitel des Vollstreckungsrechts, die den Zweck hatten, für die erste Hauptphase der sozialistischen Entwicklung charakteristische Beziehungen zu regeln, sind seit dem vollständigen Sieg des sozialistischen Wirtschaftssystems und dem Übergang zur Phase 6 vgl. Judelson, Sowjetischer Zivilprozeß, Moskau 1956, S. 15 (russ.); Zi vilprozeßgesetzbu ch, Entwurf, ausgearbeitet vom Volkskommissariat für Justiz mit einem Erläuterungsschreiben, Moskau 1923, S. 3 f. (zit. bei Judelson). 1 vgl. Judelson, a. a. O., S. 15,16. 8 vgl. Kleinmann, a. a. O., S. 21. 9 vgl. Judelson, a. a. O., S. 22. xO Kleinmann, a. a. O., S. 38. der Vollendung des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft und des allmählichen Übergangs zur kommunistischen Gesellschaft gegenstandslos geworden.11 Von den anderen Ergänzungen der ZPO der RSFSR, die in jener Periode vorgenommen wurden, ist besonders noch die 1929 erfolgte Einführung der vorläufigen Vorbereitung der Sachen durch den Einzelrichter zu erwähnen. Durch Änderung des Art. 80 und durch Einfügung der Art. 80 a, b und c sollte bürokratischer Sachbehandlung vorgebeugt und die vorherige Sammlung aller nötigen Beweise ermöglicht werden. 1929 wurde ferner Art. 245 geändert und das zweitinstanzliche Gericht verpflichtet, das angefochtene Urteil auch hinsichtlich der nicht angefochtenen Teile und in bezug auf die Parteien zu überprüfen, die kein Rechtsmittel eingelegt hatten. Gleichzeitig wurde die Kompetenz der zweiten Instanz erweitert, das Urteil zu ändern, ohne die Sache zur neuen Verhandlung zurückzuverweisen. In jenen Jahren erfolgte auch eine weitgehende Dezentralisation der gerichtlichen Aufsicht und eine Ausdehnung des diesbezüglichen Antragsrechts, so daß rechtskräftige Sachen nun wiederholt und von verschiedenen Aufsichtsgerichten überprüft werden konnten. In der Periode des Kampfes um die Vollendung des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft und die Durchführung der Verfassung der UdSSR von 1936 stieg die Bedeutung des Gerichts bei der Durchführung der kulturell-erzieherischen und wirtschaftlich-organisatorischen Aufgaben des Sowjetstaates. Vor allem wurde die Bedeutung des sowjetischen Gerichts im Kampf gegen die Überreste des Kapitalismus im Bewußtsein der Menschen verstärkt11 12. Zu diesem Zweck erließ das Plenum des Obersten Gerichts der UdSSR in Berücksichtigung der Erkenntnis, daß die erzieherische Rolle des sozialistischen Rechts weitgehend von den Formen und Methoden seiner Anwendung abhängt, im Jahre 1935 einen Beschluß „Über die strengste Einhaltung der prozessualen Formen im Zivilprozeß“. Außerdem wurden im gleichen Jahr die Kollegien für Zivilsachen beim Obersten Gericht der RSFSR und bei den Gebietsgerichten wiederhergestellt, die unter dem Einfluß der schädlichen Theorie vom Absterben des Zivilrechts und des Zivilprozesses aufgelöst worden waren. Auch die Abteilungen für Zivilsachen der Staatsanwaltschaft der UdSSR, der Unions- und Autonomen Republiken, der Gebiete und Regionen wurden wieder eingerichtet13. Eine weitere Verstärkung der demokratischen Grundlagen des sowjetischen Zivilprozesses erfolgte durch die Verfassung von 1936. In der Verfassung wurde festgelegt, daß die Rechtsprechung nur durch Organe des einheitlichen Gerichtssystems der UdSSR erfolgt (Art. 102), daß die Gerichtsorgane gewählt werden (Art. 105 109) und die Rechtsprechung von unabhängigen und nur dem Gesetz unterworfenen Richtern (Art. 112) unter grundsätzlicher Beteiligung von Volks-beisitzem ausgeübt wird (Art. 103). Ferner wurden die Gleichheit der nationalen Sprachen im Gerichtsverfahren (Art. 110), die grundsätzliche Öffentlichkeit des Verfahrens und das Recht auf Verteidigung (Art. 111) verfassungsmäßig statuiert. Eine bedeutsame Erweiterung der gerichtlichen Kompetenz brachte das Gesetz vom 11. April 1937, mit dem das administrative Verfahren der Einziehung von Vermögen der Kollektivwirtschaften und einzelner Bürger zur Deckung von Rückständen an Steuern, Gehaltspflichtversicherungen, Pflichtablieferungen und Geldstrafen aufgehoben und die Untersuchung dieser Sachen sowie die Anwendung von Zwangsmaßnahmen dem Volksgericht übertragen wurden. Die prozessuale Behandlung dieser Sonderverfahren, die in der Zeit des zweiten Weltkrieges besondere Bedeutung erlangten, wurde durch Richtlinien des Volkskommissariats der Justiz der UdSSR geregelt. Zu diesen Sonderverfahren kamen dann noch die wegen Steuerrückständen der ländlichen Bevölkerung, wegen nicht termingerechter 11 vgl. Abramow, Der sowjetische Zivilprozeß, Moskau 1952, S. 61, 74 (russ.). 12 vgl. Kleinmann, a. a. O., S. 38. 13 vgl. Abramow, a. a. O., S. 77. 5 42;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 542 (NJ DDR 1959, S. 542) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 542 (NJ DDR 1959, S. 542)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der DTP. Auf der Grundlage der Analyse des sichernden Törantwortungsbersiehes zur Heraussrbeitusag der - Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung der Diensteinheit übertragen, die den HauptSchwerpunkt bei der Sicherung dieses Dienstobjektes darstellt und die am besten und sachkundigsten die auftretenden Vorkommnisse lösen kann. Als Funktionalorgan des Leiters der Hauptabteilung hat die Objektkommandantur auf der Grundlage der Beschlüsse unserer Partei, den Gesetzen unseres Staates sowie den Befehlen und Weisungen des Gen. Minister und des Leiters der Hauptabteilung enthielt - bezogen auf die Probleme der Planung der Arbeit mit eine ganze Reihe guter Hinweise, die sich bereits bewährten.

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