Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 54

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 54 (NJ DDR 1959, S. 54); Der Vorstand kann seine Aufgaben nur bewältigen, wenn er unter ständiger Beachtung der Vorschläge der Mitglieder regelmäßig über die gesamte genossenschaftliche Tätigkeit berät und die erforderlichen Maßnahmen durchführt. Die auf Grund der Musterstatuten der LPG bisher geübte Praxis, den Vorstand wöchentlich mindestens einmal einzuberufen, hat sich bewährt und sollte durch das künftige Gesetz nicht geändert werden. Es wäre aber zweckmäßig, darauf zu orientieren, daß sich der Vorstand nicht nur mit wirtschaftlichen Fragen der LPG und des Dorfes beschäftigt, sondern daß er auch die volle Verantwortung für die politische Entwicklung und für das kulturelle Leben in der Genossenschaft trägt.2 Zur besseren Erfüllung der dem Vorstand obliegenden Pflichten sollte das Gesetz ebenso wie die bisherige Regelung die Möglichkeit zulassen, daß bei voller Wahrung der kollektiven Verantwortung des Vorstandes den einzelnen Vorstandsmitgliedern bestimmte Aufgabenbereiche zur selbständigen Leitung übertragen werden können (z. B.’ die Feld- oder Viehwirtschaft, das Bauwesen, das Finanzwesen usw.). Die Beschlüsse des Vorstandes sind, soweit sie sich im Rahmen der allgemeinen Gesetze und der Beschlüsse der Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung bewegen, für alle Mitglieder verbindlich. Die innergenossenschaftliche Demokratie, das Prinzip des demokratischen Zentralismus in der LPG erfordern, daß die vom Vorstand ordnungsgemäß gefaßten Beschlüsse von den Mitgliedern einmütig verwirklicht werden. Sollten Beschlüsse des Vorstandes den Interessen der LPG zuwiderlaufen, so besitzen neben dem Vorstand selbst die Mitglieder- bzw. die Delegiertenversammlung das Recht, derartige Beschlüsse aufzuheben. Im innergenossenschaftlichen Aufbau der LPG wird das Prinzip der kollektiven Leitung mit dem Prinzip der Einzelleitung in einer der innergenossenschaftlichen Demokratie voll Rechnung tragenden Weise verbunden. Die tägliche operative Leitung der LPG erfordert eine straffe Führung auch in der Zeit zwischen den Tagungen der Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung und den Beratungen des Vorstandes. Diese Leitung der LPG ist Aufgabe des Voi sitzenden der LPG. Er ist für seine Tätigkeit dem Vorstand sowie auch der Delegierten- und der Mitgliederversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig. Die Verbindung von kollektiver und Einzelleitung in der LPG ist Folge des Bestehens genossenschaftlich-sozialistischen Eigentums, das allen Mitgliedern der LPG gleichermaßen gehört. Von der Arbeit des Vorsitzenden hängt entscheidend die Entwicklung der LPG ab. Er muß auf der Grundlage der Beschlüsse der kollektiven Organe der LPG unter Wahrung des Statuts den täglichen Produktionsablauf der LPG leiten. Er leitet die Produktionsbrigaden an und kontrolliert sie in ihrer Arbeit; er ist für die rationelle und vollständige Ausnutzung der Produktionsmittel der LPG verantwortlich; ihm obliegt die Kontrolle der täglichen Planerfüllung der LPG. Das Aufgabengebiet des Vorsitzenden erweitert sich wesentlich, wenn die Traktorenbrigade der MTS seiner Einsatzleitung unterstellt ist. In diesem Fall hat er gemeinsam mit den Funktionären der MTS den richtigen Einsatz der Großmaschinen der MTS und die Zusammenarbeit zwischen MTS- und Feldbaubrigade nach den Grundsätzen der Schönebecker Methode zu organisieren. An die politischen und wirtschaftlich-organisatorischen Fähigkeiten und Kenntnisse des Vorsitzenden müssen daher noch höhere Anforderungen gestellt werden als an die Mitglieder des Vorstandes. Der Vorsitzende der LPG ist zugleich Vorsitzender des Vorstandes und in dieser Eigenschaft verantwortlich für die gründliche politische und wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung der Vorstandssitzungen. Diese aus der Eigenart der LPG als einem genossenschaftlich-sozialistischen Betrieb sich ergebende rechtliche Stellung des Vorsitzenden ist eingehend von A r 11 dargestellt worden.21 Für die Tätigkeit des Vorstandes und des Vorsitzenden der LPG gilt in besonderem Maße der Hinweis 20 vgl. Ziff. 35 des Musterstatuts der GPG, wo diese Forderung zum Teil bereits verwirklicht ist. 21 Arlt, Fragen des Rechts der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1955, S. 133 ff. Waiter Ulbrichts auf dem V. Parteitag der SED, daß es die Aufgabe sozialistischer Leiter ist, das Zusammenarbeiten und Zusammenleben der Werktätigen auf sozialistische Art zu gestalten, vor allem das Kollektiv zu achten, von ihm zu lernen und dem Kollektiv in seinem gesamten Verhalten als Beispiel voranzugehen22. Vorstand und Vorsitzender der LPG dürfen sich über die Beschlüsse der Mitglieder- und Delegiertenversammlung nicht selbstherrlich hinwegsetzen, wenn nicht ernste Rückschläge die genossenschaftliche Entwicklung hemmen sollen2*. Deshalb müssen Vorstand und Vorsitzender in ihrer Arbeit die Grundsätze der innergenossenschaftlichen Demokratie streng einhalten. So entspricht es z. B. der innergenossenschaftlichen Demokratie, daß nach geltendem Recht der Vorsitzende grundsätzlich nicht berechtigt ist, ohne Zustimmung des zuständigen Brigadeleiters Mitglieder der Brigade für Arbeiten außerhalb der Brigade einzusetzen oder einer Brigade fest zugewiesene Produktionsmittel einer anderen Brigade zu überlassen24. Es hat sich in der Praxis jedoch ergeben, daß in einzelnen Fällen eine rasche Entscheidung durch den Vorsitzenden unumgänglich ist, wenn nicht Nachteile für die genossenschaftliche Produktion eintreten sollen. Das Gesetz sollte daher für dringende Fälle dem Vorsitzenden ein direktes Weisungsrecht gegenüber allen Mitgliedern der LPG einräumen25 26 27 und ihm die Möglichkeit eröffnen, unter den gleichen Voraussetzungen Produktionsmittel einer Brigade einer anderen Brigade zu übergeben. Wegen der Bedeutung, die einer qualifizierten Leitung der LPG zukommt, widmen die Partei der Arbeiterklasse und der sozialistische Staat einer richtigen Kaderpolitik in den LPG große Aufmerksamkeit28 29. Die richtige Auswahl der Kader in der LPG ist eine Angelegenheit, für die sowohl die staatlichen Organe einschließlich der MTS als auch die Parteiorganisationen in der LPG, im Dorf und in der MTS verantwortlich sind. Den Grundsätzen der innergenossenschaftlichen Demokratie gemäß erfolgt die Wahl des Vorstandes und des Vorsitzenden durch die Gesamtheit der Mitglieder, d. h. durch die Mitgliederversammlung. Das Wahlverfahren selbst sollte nicht durch das Gesetz geregelt werden, sondern wie bisher durch Empfehlungen seitens der staatlichen Organe oder in einer anderen geeigneten Form, weil anderenfalls das Gesetz mit zu vielen ins einzelne gehenden Bestimmungen belastet würde. Dagegen gehört unbedingt in das Gesetz die Regelung der Voraussetzungen für die vorzeitige Ab-berufbarkeit der Mitglieder des Vorstandes bzw.-des Vorsitzenden, wenn diese Funktionäre das in sie gesetzte Vertrauen nicht rechtfertigen. Wie bisher sollte für eine derartige Abberufung eine a/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefordert werden, um in solchen wichtigen Fragen Augenblicksentscheidungen möglichst zu vermeiden. Ein Problem bildet gegenwärtig die Vertretung der LPG im Rechtsverkehr. Unter Berufung auf den Wortlaut der Musterstatuten, denen zufolge Vorstand und Vorsitzender gemeinsam die LPG vertreten22, steht das Oberste Gericht auf dem Standpunkt, daß bei Rechtsgeschäften und Prozeßhandlungen Vorstand und Vorsitzender stets gemeinsam handeln müssen22. Man muß Arlt zustimmen, wenn dieser bezweifelt, ob damit den Bedürfnissen der Praxis Rechnung getragen wird28. Zwar lassen sich die Nachteile einer solchen Auslegung der Musterstatuten durch die gerichtliche Praxis teilweise dadurch vermeiden, daß man weitgehend eine stillschweigende Bevollmächtigung des Vorsitzenden durch den Vorstand unterstellt, doch versagt eine solche 22 a. a. O. S. 81. 23 Walter Ulbricht auf der IH. LPG-Konferenz, Protokoll der III. LPG-Konferenz, S. 62 f. 24 vgl. Ziff. 7 der Musterbetriebsordnung der LPG. 25 So schon Ziff. 7 der Musterbetriebsordnung der GPG. 26 vgl. hierzu z. B. Walter Ulbricht auf der I. LPG-Konferenz, Protokoll der I. LPG-Konferenz, S. 67 f., und Grundfragen der ökonomischen und politischen Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik (33. Tagung des ZK der SED), Berlin 1957, S. 89. 27 vgl. z. B. Ziff. 37 des Musterstatuts der LPG Typ III. 28 urteil vom 21. Mai 1957, NJ 1957 S. 485; Urteil vom 22. Mai 1958, NJ 1958 S. 864. 29 NJ 1957 S. 713 f. 54;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 54 (NJ DDR 1959, S. 54) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 54 (NJ DDR 1959, S. 54)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Völkerrechtliehen Regelungen zum Einreiseund Transitverkehr entstandenen Möglichkeiten unter Verletzung des Völkerrechts und des innerstaatlichen Rechts der für die Organisierung seiner gegen die und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft in der Regel auf Initiative imperialistischer Geheimdienste gebildet wurden und von diesen über Personalstützpunkte gesteuert werden. zum Zwecke der Tarnung permanenter Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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