Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 526

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 526 (NJ DDR 1959, S. 526); geführt wurde, wies das Kreisgericht die Klage des nichtehelichen Kindes mit der Begründung ab, daß vor Feststellung der Nichtehelichkeit durch Urteil das Kind als ehelich gelte und keine Ansprüche gegen den nichtehelichen Erzeuger stellen könne. Das Kind legte vertreten durch die Mutter gegen das. klagabweisende Urteil Berufung ein. Inzwischen hatte der Kläger des Anfechtungsprozesses die Gebühr bezahlt, und das Kind war für nichtehelich erklärt worden. Erst in der zweiten Instanz konnte sachlich über die Frage der Abstammung des Kindes von dem in Anspruch genommenen nichtehelichen Erzeuger mit einer umfangreichen Beweisaufnahme verhandelt und entschieden werden. Die Verzögerung der Zahlung der Prozeßgebühr in dem Anfechtungsprozeß hatte den Unterhaltsprozeß ebenfalls verzögert und ihn dadurch erheblich verteuert, weil erst in zweiter Instanz über den Unterhaltsanspruch sachlich verhandelt und entschieden worden war. Im Rechtsmittelverfahren wird einer Verzögerung des Rechtsstreits durch die Nichtzahlung der Prozeßgebühr dadurch entgegengetreten, daß gemäß der Verordnung vom- 31. März 1952 über die Zahlung der Prozeßgebühr für die Berufungsinstanz (GBl. S. 299) die Berufung durch Beschluß als unzulässig verworfen wird, wenn der Berufungskläger nicht binnen der vom Vorsitzenden bestimmten Frist die Prozeßgebühr bezahlt hat. Im Interesse der Beschleunigung des Prozesses und aus erzieherischen Gründen wäre eine ähnliche Regelung für das Verfahren in erster Instanz angebracht. Hier müßte eine neue gesetzliche Regelung ebenfalls bestimmen, daß dem Kläger für die Einzahlung der Prozeßgebühr eine bestimmte Prist gesetzt und die Klage als unzulässig abgewiesen wird, wenn innerhalb der Frist keine Zahlung erfolgt. Der Kläger müßte dann, wenn er seinen Anspruch weiterhin im Prozeßwege geltend machen will, eine neue Klage erheben und erneut eine Prozeßgebühr zahlen. Es ist anzunehmen, daß die Aussicht, im Falle der Nichtzahlung innerhalb der gesetzlichen Frist unter nochmaliger Zahlung eine neue Klage erheben zu müssen, bestimmt die meisten Kläger dazu veranlassen würde, fristgemäß die Prozeßgebühr zu entrichten und damit eine Beschleunigung des Verfahrens herbeizuführen. Zweckmäßig ist es natürlich, zu erreichen, daß die Prozeßgebühr gleich bei der Klageerhebung eingezahlt wird, weil dann Zeit und Arbeit erspart werden. In der Frage der Zahlung der Prozeßgebühr für das Rechtsmittelverfahren hat das Bezirksgericht Cottbus schon seit Jahren die Rechtsanwälte des Bezirks darauf hingewiesen, daß es angebracht sei, gleich mit der Einlegung der Berufung die Prozeßgebühr in Kostenmarken einzuzahlen, und damit erreicht, daß bei Berufungen, die von Anwälten des Bezirks ausgehen, fast stets die Prozeßgebühr gleichzeitig entrichtet wird und eine besondere Fristbestimmung sich erübrigt. In gleicher Weise könnte vorgegangen werden, wenn in erster Instanz ein ähnliches Verfahren wie in der Berufungsinstanz bezüglich der Zahlung der Prozeßgebühr eingeführt wird. Dr. KURT BERNSTEIN, Oberrichter am Bezirksgericht Cottbus Recht und l J ii s Li / in der Bund [esrepublik System und Umfang des gerichtlichen Terrors unter dem Adenauer-Regime Bericht über eine Konferenz Am 18. Juni 1959 veranstalteten der Ausschuß für Deutsche Einheit, das Komitee zum Schutz der Menschenrechte und das Institut für Strafrecht an der Humboldt-Universität eine Konferenz mit dem Thema „Für die Freiheit der Friedenskräfte gegen den Militarismus und sein System des gerichtlichen Terrors“. Auf dieser Konferenz wurde der Öffentlichkeit eine Dokumentation übergeben, die einen umfassenden Überblick über Methoden, Ausmaß und System der Gesinnungsverfolgung der Friedenskräfte in Westdeutschland gibt. Das Referat über die Ergebnisse der Untersuchung der westdeutschen Justizpraxis sowie über den Inhalt der Dokumentation hielt Prof. Dr. Hans Geräts. Die besondere Bedeutung dieser Konferenz bestand darin, daß auf ihr, ausgehend von den Hinweisen der Partei der Arbeiterklasse, zu den Grundfragen unserer heutigen politischen Situation Stellung genommen wurde. * Prof. Geräts setzte sich in seinem Referat zunächst mit dem Freiheitsproblem auseinander. Er führte aus, daß die Völker heute immer mehr erkennen, daß die Freiheit darauf gerichtet sein muß, die Kräfte des Militarismus und des Krieges zu unterdrücken. Danach erläuterte der Referent, mit welchen Methoden das im Bonner Grundgesetz verankerte Prinzip der Volkssouveränität beseitigt wird und die Volksmassen von der Mitbestimmung im gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Er beschäftigte sich dabei ausführlich mit dem von den westdeutschen Militaristen demagogisch mißbrauchten Begriff vom „Rechtsstaat“ und der Lehre von der „repräsentativen Demokratie“. Die westdeutschen Machthaber gehen zur Begründung ihrer Lehre von der ungeheuerlichen Behauptung und der allen dokumentarisch belegten Tat- A Sachen hohnsprechenden Lüge aus, nicht die Militaristen, sondern die Volksmassen hätten den Hätler-faschismus verschuldet. Der zweite Schritt sei dann die Unmündigkeitserklärung des Volkes. Prof. Geräts zitierte hierzu Bundesinnenminister Schröder: „Die Erfahrungen, namentlich während der letzten Jahre der Weimarer Republik insbesondere die Sorge, demagogisch beeinflußte Massen könnten noch einmal zu einer Selbstaufgabe der freiheitlichen Demokratie führen , haben ihren Niederschlag schließlich auch in dem Bekenntnis des Grundgesetzes zu der Form der repräsentativen Demokratie gefunden, die die unmittelbare Mitwirkung des Volkes an der Staatswillensbildung auf Wahlen beschränkt Jede stärkere unmittelbare Mitwirkung (des Staatsbürgers in Bundesangelegenheiten bzw. in politischen Grundfragen, so hatte Schröder behauptet, bringe „ernste politische Gefahren“ mit sich. Freiheit bedeutet für ihn also: Freiheit für die Militaristen, für die militaristischen und faschistischen Verbände, für die Kriegshetze, die Propagierung territorialer Forderungen auf den Tagungen sog. Landsmannschaften usw. Diese „Freiheit“ bedeutet gleichzeitig die Unfreiheit für die friedliebenden und demokratischen Kräfte des 'Volkes, bedeutet das Verbot von Volksbefragungen, von demokratischen Parteien und Organisationen, bedeutet strafrechtliche Verfolgung von Friedenspropaganda und von friedlichen Kontakten mit der DDR. Der Referent wies nach, daß neben der Ausschaltung der Volksmassen systematisch auch das Parlament entmachtet und von der Regierung in entscheidenden Lebensfragen unseres Volkes stets vor vollendete Tatsachen gestellt werde. Während sich die Volkskammer l l Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 91 vom 22. Mal 1959, S. 881 882. 526;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 526 (NJ DDR 1959, S. 526) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 526 (NJ DDR 1959, S. 526)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Vollzug der Untersuchungshaft zu garantieren. Damit leisten die Angehörigen der Linie einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialis tischen Gesellschaft spezifische und grundsätzliche Forschungsergebnisse von Zank О.,vgl Honecker, Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag,a.

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