Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 515

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 515 (NJ DDR 1959, S. 515); zu beraten und sie von deren Notwendigkeit zu überzeugen. In geeigneten Fällen wird eine Zusammenkunft veranstaltet, bei der nur die Parteien und deren Verwandte und Freunde zugegen sind; das geschieht besonders dann, wenn das Gericht annimmt, daß ein engerer Kreis von Beteiligten zu einer besseren Aufklärung des Sachverhalts und Beilegung des Konflikts geeigneter ist, z. B. in gewissen Ehesachen. In anderen Fällen werden die Bewohner einer .Siedlung oder Straße, in der die Parteien wohnen, zusammengebeten, damit deren vereinte Überzeugungkraft den Parteien behilflich sein kann, Recht und Unrecht zu erkennen und einer richtigen Lösung des Konflikts zuzustimmen. Bier handelt es sich in der Regel um Streitigkeiten zwischen Nachbarn; die Mitwirkung der Bevölkerung hierbei wird als ein Akt der Solidarität aufgefaßt, weshalb diese Zusammenkünfte auch als „Solidaritätsversamm-lungen“ bezeichnet werden. In wieder anderen Fällen, besonders dann, wenn am Prozeß entweder zahlreiche Personen unmittelbar beteiligt oder infolge gleicher Rechtslage interessiert sind (insbesondere Mietsprozesse), gibt es „Diskussionsversammlungen“. Hier werden alle Prozeßbeteiligten bzw. Interessierten eingeladen, und das Gericht setzt ihnen die ökonomischen und politischen Zusammenhänge des Konflikts und die Rechtslage auseinander und diskutiert mit ihnen darüber. In der Regel enden diese Diskussionen damit, daß ein Einvernehmen erzielt wird. So waren im Prozeß einer staatlichen Wohnungsverwaltung gegen die 17 Mietsparteien eines Hauses, in dem die Klägerin im Hinblick auf notwendige Reparaturen eine Erhöhung der Miete verlangte, die Mieter in der ersten Instanz verurteilt worden und hatten Berufung eingelegt. Das Berufungsgericht hielt das Urteil sachlich für zutreffend, entnahm aber aus der Tatsache der Berufungseinlegung, daß es dem ersten Gericht nicht gelungen war, die Mieter von der Richtigkeit des Urteils zu überzeugen, also den gesellschaftlichen Widerspruch zu lösen. Infolgedessen berief es eine „Diskussionsversammlung“ ein, in- der darüber diskutiert wurde, worauf der Konflikt mit der Wohnungsverwaltung zurückzuführen sei und wie er politisch richtig gelöst werden müsse. Als Ergebnis erkannten die Mieter die Berechtigung der Forderung an, verpflichteten sich, die erhöhte Miete zu zahlen, und sandten hinterher dem Gericht ein Schreiben, in dem sie diesem ihren Dank und ihre Anerkennung für die gute Prozeßführung aussprachen. In den seltenen Fällen, in denen die Sache nicht auf diese Weise beigelegt wird, oder in den Fällen, in denen eine vorherige „Versammlung“ nicht durchgeführt wurde, findet die eigentliche Verhandlung statt Verhandlungsort sind, wie schon bemerkt, Schulen, Privatwohnungen, Versammlungsräume usw. Die Parteien tragen ihre Behauptungen und Anträge vor, das Gericht fordert die Zuhörer zur Stellungnahme auf, und der weitere Ablauf entwickelt sich im wesentlichen ähnlich wie oben für das Strafverfahren geschildert. Bei den von den Verfassern verfolgten Verhandlungen fiel die besonders eifrige Teilnahme der als Zuhörer anwesenden Frauen auf, die, wie aus ihrer politisch reifen Argumentation geschlossen werden konnte, wohl zumeist Funktionäre des örtlichen Bevölkerungskomitees oder anderer gesellschaftlicher Organisationen waren. Die Parteien nehmen zu den Vorhaltungen und Beiträgen der Zuhörer regelmäßig Stellung, so daß sich auch hier im Laufe der „Diskussion“ ohne formelle Beweisaufnahme eine volle Sachverhaltsaufklärung ergibt, zumal die Zuhörer mit den Verhältnissen der Parteien vertrauter sind, als das Gericht es sein kann. Auch in diesem Verhandlungstermin kommt vor allem dank der Mitwirkung der Zuhörer in der Regel ein Ausgleich zustande, so daß der Erlaß von Urteilen in Zivilsachen die Ausnahme bildet. In allen Zivilsachen ist, ebenso wie in den Strafsachen, gegen das erstinstanzliche Urteil das ordentliche Rechtsmittel der Berufung an das nächsthöhere Gericht gegeben. Die Gerichte legen großes Gewicht darauf, die Prozeßführung so einzurichten, daß durch die notwendigen Versammlungen und Verhandlungen keine Störung der Produktion ein tritt. Sie achten daher bei der Festsetzung der Termine darauf, daß diese möglichst in der Freizeit der Parteien und der in Frage kommenden Zu- hörer stattfinden, auch wenn es dadurch bedingt wird, daß in den Abendstunden verhandelt werden muß. Bemerkenswert ist, daß weder im Straf- noch im Zivilprozeß Gerichtskosten erhoben werden: die Rechtspflege ist frei von staatlichen Abgaben. Schließlich ist zu erwähnen, daß der Staatsanwalt in Zivilsachen nicht mitwirkt; die Gewährleistung politisch richtiger Entscheidungen ist Sache des Gerichts selbst. Die Überprüfung rechtskräftiger Entscheidungen Der chinesischen Auffassung ist der Gedanke, daß der Staat um des Prinzips der Rechtskraft willen gezwungen sein könnte, "eine alsi falsch erkannte Entscheidung bestehen zu lassen, völlig fremd. Auch hier zeigt sich die schon oben gekennzeichnete allgemeine ■Einstellung zu den aus der Zeit des bürgerlichen , Kampfes gegen den Feudalismus in Europa stammenden Rechtsprinzipien, der zufolge Zugeständnisse an diese Prinzipien, welche die in der Hand des Proletariats liegende Waffe des Rechts abstumpfen könnten, konsequent abgelehnt werden. Was insbesondere die Rechtskraft betrifft, so wird der Hinweis auf deren Funktion, eine bestimmte Rechtssicherheit zu gewährleisten, damit beantwortet, daß das Bestehenlassen falscher Urteile keineswegs geeignet sei, die Rechtssicherheit zu fördern, sondern diese höchstens schädigen könne. Demzufolge wird zwar die Rechtskraft als formelles Rechtsinstitut in dem Sinne anerkannt,' daß den Parteien des Straf- oder Zivilprozesses nach Erschöpfung der zweiten Instanz ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zui Verfügung steht; auf der anderen Seite aber gibt es vielfältige Möglichkeiten der Überprüfung rechtskräftiger Urteile. In erster Linie ist hier auf die bemerkenswerte Stellung des bei jedem Gericht bestehenden „Gerichtskomitees“ zu verweisen, das sich aus dem Präsidenten, dessen Stellvertreter, den Oberrichtem (Leitier der Straf- bzw. Z'vilprozeßabteilungen) und einer Anzahl von Richtern zusammensetzt. Das Gerichtskomitee kann auf Antrag des Gerichtspräsidenten jede rechtskräftige Entscheidung eines Kollegiums des eigenen Gerichts aufheben und durch eine neue Entscheidung ersetzen. Weiter ist das „Kontrollverfahren auf Verlangen der Volksmassen“ zu erwähnen, das insofern der früheren deutschen Revision ähnelt, als es sich nur gegen Urteile richtet, die von den Völksgerichten der mittleren Ebene in zweiter Instanz erlassen worden sind; im übrigen aber ist das Verfahren wie unser Kassations--verfahren ausgestaltet. Kassationsgerichte sind die Volksgerichte der oberen Ebene (Provinzgerichte), antragsberechtigt die Präsidenten dieser Gerichte und die Provinzstaatsanwälte, an welche durch die Massenorganisationen die Anregung zur Überprüfung der genannten Urteile herangetragen werden kann. An eine Frist ist der Kassationsantrag nicht gebunden. Da das Provinzgericht zugleich die zweite Instanz in den Fällen ist, in denen die Volksgerichte der mittleren Ebene in erster Instanz entschieden haben, hat also diese Art der Kassation vor allem zu gewährleisten, daß auch die übrigen in der mittleren Ebene erlassenen Entscheidungen der Aufsicht des Provinzgerichts unterliegen und damit die Einheitlichkeit der Rechtsprechung innerhalb der Provinz sichergestellt wird. Daneben gibt es die allgemeine ebenfalls unbefristete Kassation durch das Oberste Volksgericht in Peking, mit der jede rechtskräftige Entscheidung eines jeden Gerichts der Volksrepublik angegriffen werden kann. Bemerkenswert ist hier, daß das Antragsrecht jedem beteiligten Bürger zusteht. Wenn sich gleichwohl der Eingang von Kassationsanträgen auf die bei einer Bevölkerung von 650 Millionen erstaunlich niedrige Zahl von durchschnittlich 400 bis 500 monatlich (Mitte 1958) beschränkt, so ist das wiederum kennzeichnend für die relative Seltenheit des Tätigwerdens der Gerichte überhaupt; allerdings muß dabei auch in Rechnung gestellt werden, daß die meisten fehlerhaften Entscheidungen durch eine der übrigen Kassationsmöglichkeiten bereits auf einer der unteren Ebenen beseitigt werden. 515;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 515 (NJ DDR 1959, S. 515) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 515 (NJ DDR 1959, S. 515)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage. Als Grundlage dienen folgende Dokumente: Dienstanv eisung über die politisch-operative Dienstdurchführung in der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Abteilungen der BezirksverwaltungenAerwal-tungen für Staatssicherheit, Befehl des Ministers für Staatssicherheit erlassenen und für alle Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verbindlichen Ordnungs- und Verhaltensregeln in der Untersuchungshaf tans alt sowie - die auf den genannten rechtlichen Grundlagen, dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Untersuc hungshaftanstalt Anforderungen, die Sicherheit und Ordnung bei der Absicherung und Beaufsichtigung von. - Absicherung der weiblichen bei Betreuer Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von.

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