Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 508

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 508 (NJ DDR 1959, S. 508); Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang eine Bemerkung zu dem Grundsatz der paritätischen Zusammensetzung des gesamtdeutschen Komitees, weil gerade darüber die westdeutsche Seite einige ablehnende Erklärungen abgegeben und eine gewisse Kampagne entwickelt hat. Worum geht es beim gesamtdeutschen Komitee? Es geht darum, daß die Zukunft der deutschen Nation durch friedliche Verhandlungen gesichert wird. Infolgedessen ist es völlig gleichgültig, wie hoch die Bevölkerungszahl der beiden deutschen Staaten ist. Es gibt gegenwärtig zwei Wege in Deutschland: den Weg der friedlichen Entwicklung, wie wir ihn in der Deutschen Demokratischen Republik gehen, und den Weg der Herrschaft der Militaristen und der Auslösung einer Kriegsgefahr, wie ihn die Adenauer-Regierung geht. Die Vertreter der beiden deutschen Staaten .können deshalb nur mit gleichen Rechten in paritätischer Zusammensetzung Zusammenkommen, um diese ihre Meinungen zu vertreten. Bekanntlich war im Paket-Plan der Vorschlag enthalten, eine gesamtdeutsche Kommission im Verhältnis 25:10 zu bilden. Um uns diese Sache als angebliche westliche Konzession schmackhaft zu machen, sagte man, daß Beschlüsse nur mit Dreiviertelmehrheit gefaßt werden können. Das heißt, es sind 26 Stimmen notwendig, um einen Beschluß zu fassen, und infolgedessen hätten die Vertreter der Deutschen Demokratischen Republik ein Vetorecht. Natürlich ist ein solcher Vorschlag unannehmbar. Eine Annahme würde praktisch bedeuten, daß wir durch das „Vetorecht“ die Möglichkeit hätten, Beschlüsse zu verhindern, die uns nicht gefallen, daß wir dann aber vor der gesamten Öffentlichkeit ständig als diejenigen dastehen würden, die das Zustandekommen einer gesamtdeutschen Verständigung verhindern. Um es anders auszudrücken: Die Westdeutschen brauchten für ihre Vorschläge nur einen unserer Vertreter zu gewinnen, dann hätten sie die Dreiviertelmehrheit. Wie sieht es umgekehrt aus? Wir hätten nicht die mindeste Chance, irgendeinen Vorschlag einzubringen und zu einer ernsthaften und erfolgreichen Diskussion zu führen; denn wir müßten nicht nur einen, sondern sechzehn der Westdeutschen gewinnen, um zu dieser Dreiviertelmehrheit zu kommen. Wenn man sich das praktisch überlegt, erkennt man, daß es eine völlig irreale Angelegenheit ist. Damit auch ja nicht ein verständigungsbereiter Mensch von westdeutscher Seite in dieses Komitee hineinkommt, wurde auf Veranlassung der Adenauer-Regierung vorgeschlagen, daß diese westdeutschen Vertreter von der Regierung ernannt werden. Sie werden nicht gewählt. So würde kein einziger Sozialdemokrat oder oppositioneller FDP- oder BHE-Mann hineinkommen, sondern man würde den Globkes, Kilbs und ähnlichen Vertrauten des Herrn Adenauer begegnen. Im übrigen ist es wichtig, daran zu erinnern, daß es ein allgemeiner völkerrechtlicher Grundsatz ist, daß Verhandlungen zwischen Staaten nur auf der Grundlage der Parität erfolgen. Dasselbe gilt für die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen, wie z. B. in den Vereinten Nationen, wo bekanntlich die kleinsten Staaten Mittelamerikas dieselbe eine Stimme haben wie beispielsweise Indien. Ich nenne absichtlich Indien, weil man bei den USA einwenden könnte, sie seien Mitglied des Sicherheitsrates und hätten größere Rechte. Es ist folglich sehr leicht, unserer Bevölkerung verständlich zu machen, daß nur ein- paritätisch zusammengesetztes gesamtdeutsches Komitee geeignet ist, ernsthafte Verhandlungen zu führen. Nebenbei bemerkt, sieht der Deutschland-Plan der Sozialdemokratischen Partei, ein paritätisches gesamtdeutsches Komitee vor. Mag die Bundesregierung sich aufregen, soviel sie will, ein solches gesamtdeutsches Gremium auf paritätischer Grundlage wird zustande kommen. Ob es nun noch etwas länger dauert oder etwas schneller geht, das kann man heute nicht sagen, aber es ist die einzige Möglichkeit, zu Ergebnissen zu kommen. Die unrealistische Position der Westmächte in der W estberiin-Frage Ich sagte schon, daß der Westen in seinen Reden häufig von seinen Rechten in Westberlin spricht. Die westlichen Außenminister haben sehr deutlich gesagt, was sie damit meinen. Sie meinen die Rechte, die sich aus der Kapitulation Hitler-Deutschlands ergeben. Ich glaube, es ist nicht notwendig, in diesem Kreise ausführlich darzulegen, wie schwach eine Position ist, die 14 Jahre nach Kriegsende ihre Rechte noch aus der Kapitulation Hitler-Deutschlands herleiten will. Es kommt hinzu, daß ja diese sogenannten Rechte in Westberlin nicht isoliert von den anderen Abmachungen der Anti-Hitler-Koalition nach dem zweiten Weltkrieg begründet worden sind. Bekanntlich gab es überhaupt nur deswegen eine Beteiligung der Westmächte an der Besetzung Berlins, weil Berlin Sitz des Alliierten1 Kontrollrat werden sollte, des verantwortlichen Organs der hauptsächlichen Siegermächte für die weitere Gestaltung in Deutschland. Nachdem dieser Alliierte Kontrollrat durch die Schuld der Westmächte seit mehr als 11 Jahren sanft entschlafen ist, ist auch für diese sogenannten Rechte der westlichen Besatzungstruppen in Westberlin jede Grundlage entfallen. Und wenn dann von der westlichen Seite, anstatt in bezug auf ihre Besatzungstruppen in Westberlin eine realistische Position zu beziehen, der Vorschlag gemacht wird, das Besatzungsregime auch noch auf den demokratischen Sektor Berlins auszudehnen, dann kann man nur sagen, daß sich eben auch darin unangenehm bemerkbar macht, daß offensichtlich einige westliche Politiker die politischen, geographischen und sonstigen Verhältnisse östlich der Elbe außerordentlich wenig kennen. Ausgehend von dieser unrealistischen Position, haben die Westmächte versucht, eine Bestätigung ihres unbefristeten Besatzungsregimes in Westberlin gewissermaßen vor die Lösung irgendwelcher anderer Fragen zur Herbeiführung einer Verständigung zu stellen. Das ist ein Ausgangspunkt, der zu keinem Erfolg führen kann. Der Westen muß einsehen, daß eine solche Lösung unmöglich ist. Die provisorische Westberlin-Lösung muß befristet sein, sie muß mit dem Tätigwerden eines gesamtdeutschen Komitees verbunden sein, damit die Hauptfragen, die das deutsche Volk interessieren Friedensverträg und Wiedervereinigung der Lösung nähergeführt werden. Wenn man eine Einschätzung dieser Diskussion, die ja in der zweiten Phase der Konferenz ihre Fortsetzung finden wird, gewinnen will, so muß man sich über eins klar sein: In der Grundfrage müssen wir im Interesse des deutschen Volkes über kurz oder lang eine Lösung erreichen. Diese Grundfrage ist die Bändigung des deutschen Militarismus und die Beseitigung des Besatzungsregimes in Westberlin. Alle Verhandlungen, alle Vorschläge müssen in die Richtung der Lösung dieser Grundprobleme führen. Nur dann werden sie in der weiteren Entwicklung den Interessen des deutschen Volkes dienen. Zur Rolle und Tätigkeit der beiden Delegationen auf der Konferenz Gestatten Sie mir nun einige Bemerkungen zu der Rolle und der Tätigkeit der beiden deutschen Delegationen in Genf. Bereits in einer der ersten Sitzungen und das wurde dann noch mehrmals von westlicher Seite wiederholt wurden Erklärungen, z. B. von Herrn Staatssekretär Herter, abgegeben, daß die Teilnahme der Vertreter der Deutschen Demokratischen Republik keine Anerkennung unseres Staates durch die Westmächte bedeute. Wir haben in einer unserer Reden erwidert, daß wir nicht nach Genf gekommen sind, um eine Anerkennung zu erhalten, und. haben in einem anderen Zusammenhang einmal gesagt und wir hatten den Eindruck, daß das die Amerikaner nicht freute , daß wir das Schicksal der Nichtanerkennung durch die USA mit der Volksrepublik China teilen. Kurz und gut, es ist wichtig, folgendes festzustellen: Wir sind nicht nach Gehf gegangen, um eine Anerkennung durch die Westmächte zu erhalten. Das ganze Theater der Anerkennung oder Nichtanerkennung von Staaten ist ja doch nur ein politisches Druckmittel bestimmter imperialistischer Kreise. Ich darf daran erinnern, daß es 16 Jahre gedauert hat, bis die Sowjetunion durch die Vereinigten Staaten von Amerika anerkannt wurde. Bei uns sind diese 16 Jahre noch nicht um. Wir würden uns in sehr guter Gesellschaft befinden, wenn wir erst 1965 zur Feier unseres 16. Jahrestages von den USA anerkannt würden. Das 5 08;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Staatssicherheit gestattet werden.

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