Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 496

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 496 (NJ DDR 1959, S. 496); materielle Interessiertheit der Genossenschaftsmitglieder an. Wir haben uns darüber gefreut, daß dm Vorstand der LPG eine Genossenschaftsbäuerin vertreten ist, denn die Frauen sollen mit den Männern gemeinsam an der Lenkung und Leitung ihrer Genossenschaft tedl-nehmen. Um die Frauenarbeit zu verbessern, 'haben wir dem Vorstand empfohlen, bei der nächsten Wahl eine weitere Frau in den Vorstand zu wählen. Der Vorstand müßte sich auch darüber Gedanken machen, wie er alle Frauen in die gesellschaftliche Arbeit einbeziehen, sie z. B. zur Mitarbeit in den Kommissionen gewinnen kann. Unser körperlicher Einsatz in der LPG war der Anfang einer guten, fruchtbringenden Zusammenarbeit. Wir werden nunmehr monatlich einmal an den Frauenausschußsitzungen teilnehmen, um die Frauen und den Vorstand auch weiterhin zu unterstützen. Als ein Beweis dafür, daß unsere Arbeit beginnt, Früchte zu tragen, kann es gewertet werden, daß uns kürzlich der Parteisekretär der LPG versicherte, die Parteileitung und der Vorstand hätten unsere Hinweise beachtet. So seien z. B. die Normen nach einer gemeinsamen Beratung mit den Frauen festgelegt worden. ANNELIESE ST APS und CHRISTEL SWARAT, Notare beim Staatlichen Notariat Zeitz Buchbesprechung Dieter Raab: Autor und Lektor. Ein Beitrag zum sozialistischen Verlagswesen und Verlagsrecht in der DDR. VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. 75 S.; Preis 4,80 DM. In einer äußerst lebendigen, leicht faßlichen und aufgelockerten Sprache wendet sich der Verfasser in dieser Schrift dem Verhältnis zwischen dem wissenschaftlichen und künstlerischen Autor und dem sozialistischen Verlag zu, zeigt er an Hand der Rechtsstellung der an diesem Verhältnis Beteiligten däs enge Zusammenwirken zwischen Politik und Recht auf, insbesondere die Funktion unseres Urheberrechts als Mittel zur Verwirklichung sozialistischer Kulturpolitik. Das wird im einzelnen mit einer Fülle anschaulicher Beispiele und, wie nicht zuletzt die zahlreichen und ausführlichen interessanten Anmerkungen zeigen, mit wissenschaftlicher Gründlichkeit belegt. Von Anfang bis zu Ende spürt man die reichen Erfahrungen, die der Verfasser in seiner eigenen Tätigkeit als Verlagslektor gesammelt hat. Ausgangspunkt der kleinen, in einer geschmackvollen Ausstattung erschienenen Schrift ist der marxistische Begriff der schöpferischen Persönlichkeit, deren Gestaltungskraft sowohl auf wissenschaftlichem als auch auf künstlerischem Gebiet in letzter Instanz in der Gesellschaft wurzelt, in der der Autor lebt. Daran knüpft der Verfasser im ersten Kapitel („Der Autor als Urheber und als Partner des Verlags“) an. Er zeigt den untrennbaren Zusammenhang auf, der zwischen dem Werk und seinem Schöpfer besteht und im Urheberrecht stärkstens beachtet werden muß, entspricht doch dem Lebensvorgang der Urheberschaft das Urheberrecht des Autors. Auch der Anspruch der Gesellschaft auf Benutzung des wissenschaftlichen und künstlerischen Werkes wird von vornherein in die Betrachtung einbezogen, namentlich bei der kurzen, aber treffenden Auseinandersetzung mit einigen bürgerlichen Urheberrechtstheorien. Auch wird klargestellt, daß die Übertragung von Urheberrechten auf den Verlag in der sozialistischen Gesellschaftsordnung in voller Übereinstimmung der Interessen des Autors mit denen der Gesellschaft erfolgt. In dem zweiten Kapitel („Der Verlag als kulturpolitische Institution und als Vertragspartner des Autors“) wird als entscheidender Unterschied gegenüber dem vom Profitstreben beherrschten kapitalistischen Verlagswesen die bewußt wahrgenommene Funktion des sozialistischen Verlags genannt, als Beauftragter der herrschenden Arbeiterklasse allen Werktätigen fortschrittliche geistige Schöpfungen zugänglich zu machen und damit zugleich an der immer stärkeren Herausbildung des sozialistischen Bewußtseins aktiv mitzuwirken. Neben dieser großen politisch-erzieherischen Funktion des sozialistischen Verlags bleibt seine Verpflichtung zur wirtschaftlichen Rechnungsführung nicht unerwähnt. Der Verlagsvertrag wird als Grundlage der Rechtsbeziehungen zwischen Autor und Verlag, als rechtliche Handhabe gekennzeichnet, das geschaffene Werk der Gesellschaft zugänglich zu machen. Bei der Behandlung der Normalverträge und der Rahmenverträge, die zwischen dem Börsenverein der deutschen Buchhändler und dem Deutschen Schriftstellerverband abgeschlossen worden sind, setzt sich der Verfasser sehr gründlich mit der zweifelhaften Einrichtung der Schiedsgerichtsklausel auseinander, nach der für den Fall von Streitigkeiten aus einem Verlagsvertrag die ausschließliche Zuständigkeit eines nichtstaatlichen Schiedsgerichts vereinbart wird. Er fordert, daß auch diese urheberrechtlichen Streitigkeiten in Zukunft von unseren Gerichten entschieden werden; er tritt aber auch dafür ein, daß vor Anrufung des Gerichts, zunächst der Weg eines Sühneversuchs im Schiedsgerichtsverfahren beschritten wird. Einer der wichtigsten Punkte der ganzen Schrift ist die Frage, in welchem Umfang der Verlag berechtigt ist, an dem vom Autor eingereichten Manuskript Änderungen vorzunehmen (Problem des sog. Änderungsrechts). Dieses Recht wird prinzipiell aus dem kulturpolitischen Auftrag des sozialistischen Verlags hergeleitet, es wird aber auch mit großem Nachdruck betont, daß diese Änderungen nicht hinter dem Rücken des Autors vorgenommen werden dürfen, sondern nur in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit ihm. Für den Fall, daß es ausnahmsweise zu keiner Einigung kommt, werden verschiedene Wege der vorzeitigen Beendigung des Verlagsvertragsverhältnisses aufgezeigt. Im dritten Kapitel („Der Lektor als Funktionär des Verlags und als Helfer des Autors“) geht der Verfasser auf das für die Tätigkeit des Lektors so wichtige Änderungsrecht noch näher ein. Mit größter Sachkenntnis und sicherem Einfühlungsvermögen werden hier für den Prozeß der Zusammenarbeit zwischen Lektor und Autor die Grenzen zwischen den Anregungen des Lektors und der eigenverantwortlichen schöpferischen Arbeit des Autors gezogen. Im Hinblick darauf, daß in unserer Verlagspraxis auf die rechtzeitige Beiziehung von Gutachten und auch auf die Begutachtung der Manuskripte selbst noch nicht überall die nötige Sorgfalt verwendet wird, verdienen die Ausführungen über die Urteilsbildung bei der gutachtlichen Tätigkeit des Lektors besondere Beachtung. An Hand mehrerer typischer Fehler der Praxis zeigt Raab eindringlich, wohin es führt, wenn die Regeln einer verantwortungsbewußten und hochqualifizierten Begutachtung von Manuskripten nicht eingehalten werden. Die hohe Funktion des Lektors als Helfer des Autors wird bei sachlichen und stilistischen Änderungswünschen, aber auch bei Fragen der Titelformulierung hervorragend demonstriert. Das Buch schließt ab mit Bemerkungen über die Lektorenarbeit an Werken Verstorbener und über die Leistungen großer Lektoren sowie mit einigen Gedanken zur Weiterentwicklung des geltenden Urheberrechts. Insgesamt ist die Arbeit Raabs eine populärwissenschaftliche Schrift im schönsten und besten Sinne. Sie ist sehr aufschlußreich nicht nur für alle Mitarbeiter des Verlagswesens und für Schriftsteller aller Art, die mit der Ver lagspraxis in nähere Berührung kommen, sondern sie vermittelt darüber hinaus jedem Juristen auch dem Studierenden einen guten Einblick in die kulturpolitische Arbeit des sozialistischen Verlags und die damit zusammenhängenden Grundprobleme des sozialistischen Urheber-und Verlagsrechts. Indem sie sich durchweg mit Erfolg bemüht, sich in den von ihr angeschnittenen vielen Fragen des Urheberrechts eine sozialistische Position zu erarbeiten, das geltende Urheberrecht auf der Grundlage unserer sozialistischen Entwicklung darzustellen, gibt sie wertvolle Anregungen auch für die künftige sozialistische Neugestaltung unseres Urheberrechts. Im Hinblick darauf, daß ■unsere Gerichte sich künftig in stärkerem Maße als bisher mit Fragen des Urheber- und Verlagsrechts zu befassen haben werden, ist dem Werk auch unter unseren Richtern und Staatsanwälten eine weite Verbreitung zu wünschen, hat die Arbeit doch zugleich den großen Vorzug, daß sie eine ebenso lehrreiche wie fesselnde erste Einführung in ■die Grundprobleme unseres Urheberrechts bietet. Dozent Dr. Heinz P ü s c h e 1, Potsdam-Babelsberg 496;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 496 (NJ DDR 1959, S. 496) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 496 (NJ DDR 1959, S. 496)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

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