Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 48

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 48 (NJ DDR 1959, S. 48); Anforderungen, die unsere Werktätigen, unser Arbeiter-und-Bauern-Staat an sie stellen, entsprochen haben. In diesem Zusammenhang wurde auch berechtigte Kritik an den Justizverwaltungsstellen geübt, weil diese die Fragen der Richterwahl zu allgemein behandelt und den Kreisgerichten bei der Erkennung der Hauptpunkte, nämlich der politisch-ideologischen Vorbereitung, nicht geholfen haben. Es ist auch zu beachten, daß es bei der Vorbereitung zur Richterwahl wichtig ist festzustellen, ob in der Familie des Richters politisch-moralische Sauberkeit herrscht. Weiterhin muß beachtet werden, daß man sich in den Dienstbesprechungen mit den ideologischen Fehlern der Rechtsprechung auseinandersetzen muß. Beispiele beweisen, daß falsche Entscheidungen ihre Ursache oft im persönlichen Verhalten des Richters haben. Eigenes ehewidriges Verhalten des Richters ist oft ursächlich für leichtfertig ausgesprochene Ehescheidungen. In den Themenplan wurde die zunächst nicht vorgesehene Behandlung aktueller Hauptfragen der Gesetzgebung eingefügt. Dies hat sich bewährt. Hauptreferent B a i e r vom Ministerium der Justiz referierte in Anwesenheit von Vertretern des Rates des Kreises Weimar-Land, vor Bürgermeistern, LPG-Vorsitzenden und Mitarbeitern von MTS über den Entwurf des LPG-Rechts. Da diese Fragen den Teilnehmern bisher nicht bekannt waren, wurden sie mit besonderem Interesse aufgenommen. Auch die anwesenden Gäste beteiligten sich rege an der Diskussion. Der komm. Abteilungsleiter Schmidt vom Ministerium der Justiz berichtete sodann über den letzten Stand der Vorarbeiten zum Strafgesetzbuch. Auch seine Ausführungen waren interessant und gaben jedem Teilnehmer einen guten Überblick. Beide Vorlesungen werden uns befähigen, die Probleme mit der Bevölkerung zu diskutieren. Dies wird auch die Arbeit in den Wirkungsgruppen der VDJD bereichern. Der Minister der Justiz wies uns ebenfalls darauf hin, daß es Aufgabe aller Juristen ist, die Probleme der Gesetzgebung zu popularisieren und dadurch einen Beitrag zur Gesetzgebung zu leisten und gleichzeitig die Arbeit der VDJD zu verbessern, die in vielen Bezirken noch nicht befriedigt. Trotz der Kürze der Zeit war es allen Lehrgangsteilnehmern möglich, sich die Kulturschätze von Weirriar anzusehen. Wir besichtigten u. a. das Goethehaus, das Schillerhaus, die Fürstengruft und das Schloß. Weiterhin besuchten wir eine Opernvorstellung im Nationaltheater in Weimar. Besonders tiefen Eindruck machte auf uns das ehemalige Konzentrationslager Buchenwald und das neu errichtete Ehrenmal für die dort ermordeten antifaschistischen Widerstandskämpfer. An einem Sonntagvormittag arbeiteten wir auf der LPG in Ettersburg. Der Besuch der Kulturstätten von Weimar, der Gedenkstätte in Buchenwald und die Leistung gesellschaftlicher und körperlicher Arbeit sollte auch für die folgenden Lehrgänge vorgesehen werden. Zur Verbesserung der künftigen Lehrgänge ist es erforderlich, für die Philosophievorlesungen, die Vorlesungen über die Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen und die Leitungstätigkeit des Kreisgerichts organisiertes Selbststudium einzuplanen, das auch außerhalb des normalen Tagesablaufs liegen kann. In den Philosophievorlesungen sollten auch entsprechende Fragen des Zivilrechts mit behandelt werden. Die Vor- lesungen über Statistik und Analyse, Schöffenarbeit, massenpolitische Arbeit und Haushaltsplanung müssen noch mehr schwerpunktartig auf die Tätigkeit des Kreisgerichtsdirektors zugeschnitten werden. Man sollte auch nur soviel Studienmaterial angeben, wie tatsächlich studiert werden kann. Während der Qualifizierungslehrgang die einzelnen Gebiete der Tätigkeit des Kreisgerichtsdirektors getrennt behandelte, besteht unsere Aufgabe nunmehr darin, in der täglichen Arbeit die Einheit bei der Lösung sämtlicher Aufgaben herzustellen. Diese Einheit muß aber auch von den Justizverwaltungsstellen beachtet werden. Während des Lehrgangs wurde gerade in dieser Beziehung sehr viel Kritik an den Justizverwaltungsstellen geübt. Sie haben es oft nicht verstanden, den Kreisgerichtsdirektoren hierzu die richtige Anleitung zu geben. Es wurden mehrere Beispiele dafür vorgetragen, daß sich die Justizverwaltungsstellen in der Vergangenheit zu sehr auf die Rechtsprechung konzentriert und dadurch die Anleitung für Leitungsaufgaben vernachlässigt haben. Durch eine solche Arbeitsweise wurde die Einheit zwischen Rechtsprechung und Leitungstätigkeit verletzt. Besonders notwendig ist es, daß die Justizverwaltungsstellen die neu als Direktoren ernannten Richter mit ihren Aufgaben vertraut machen. Dies ist in der Vergangenheit zu selten geschehen. Durch eine solche Anleitung wird eine wesentliche Voraussetzung dafür geschaffen, daß die Leitung eines Gerichts von Anfang an entsprechend den Prinzipien unseres sozialistischen Staates erfolgt. Vorteilhaft wäre es auch, wenn an den künftigen Direktorenlehrgängen Instrukteure der Justizverwaltungsstellen teilnehmen würden. Einmal könnte ihnen ebenfalls ein Überblick über die Tätigkeit des Direktors vermittelt werden, den sie für ihre eigene Arbeit benötigen, und außerdem erfahren sie unmittelbar die Kritik der Kreisgerichtsdirektoren an der Instrukteurtätigkeit. Abschließend kann festgestellt werden, daß der erste Qualifizierungslehrffang alle Erwartungen nicht nur erfüllt, sondern übertroffen hat. Der Lehrgang hat den Genossen bewiesen, daß Lernen und Lehren eine Einheit ist. Der Minister der Justiz hat in seiner abschließenden Einschätzung besonders hervorgehoben, daß auch die Mitarbeiter des Ministeriums der Justiz viele und reiche Erfahrungen durch diesen Lehrgang gesammelt haben, daß ein guter Überblick über den Stand der Arbeit in den Bezirken vermittelt wurde und daß besonders die Gewißheit vorhanden ist, mit starken Kräften in den Kreisen rechnen zu können. Der Lehrgang bot deshalb auch gleichzeitig die Möglichkeit, eine gewisse Kaderreserve zu schaffen. Für die künftige Arbeit hob Frau Minister hervor, daß die Gesetzgebung uns laufend neue Aufgaben stellt. Im Prozeß der Entstehung neuer Gesetze müssen auch bestimmte Probleme diskutiert werden. Dies ist besonders bei derartigen Lehrgängen möglich. Auch für die Einführung der neuen Gesetze wird es erforderlich sein, bestimmte Lehrgänge durchzuführen. Es ist ferner in Aussicht genommen, ein Schulungssystem zu entwickeln, nach dem alle Richter in etwa drei bis vier Jahren einen Qualiflzierungslehrgang besuchen. Weiterhin ist geplant, ein Handbuch für den Kreisgerichtsdirektor herauszugeben. Ein solches Buch würde jedem Direktor eine Hilfe sein, seinen Leitungsaufgaben in vollem Umfange gerecht zu werden. Ein Lehrgang für Kriminalstatistiker Von HARRI HARRLAND, Hauptreferent im Ministerium der Justiz Das Ministerium der Justiz führte in der Zeit vom 18. November bis 6. Dezember 1958 in der Justizschule in Ettersburg (bei Weimar) einen Lehrgang für Kriminalstatistiker durch. Anlaß hierfür war der Gedanke, daß eine gute kriminalstatistische Arbeit eine wesentliche Hilfe für die Leitungstätigkeit innerhalb der Strafverfolgungsorgane sowohl auf zentraler als auch auf örtlicher Ebene ist. Teilnehmer dieses Lehrganges waren die Statistiker der Justizverwaltungsstellen und Bezirksstaatsanwaltschaften, ferner zehn Statistiker aus dem Bereich der Hauptverwaltung der Deutschen Volkspolizei. Mit dem Lehrgang wurde der Zweck verfolgt, den Statistikern eine Reihe statistischer Grundkenntnisse zu vermitteln, deren Fehlen sich in der Vergangenheit bei der Auswertung der kriminalstatistischen Daten in den Bezirken als sehr nachteilig erwiesen hatte. Es ging weiter darum, die Statistiker mit dem Gegenstand der Kriminalstatistik besser vertraut zu machen mit der Krimininalität, ihren Erscheinungformen, ihren Ursachen und ihrem Charakter , weil nur so eine sachkundige Arbeit mit dem kriminalstatistischen Material möglich ist. Schließlich war es erforderlich, die Statistiker der verschiedenen Organe mit dem Inhalt der 48;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 48 (NJ DDR 1959, S. 48) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 48 (NJ DDR 1959, S. 48)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Auf der Grundlage der Direktive und der zu erlassenden Durchführungsbestimmungen zur Direktive ist in den Diensteinheiten Staatssicherheit unverzüglich mit der Überarbeitung der Mobilmachungsplanung und der zusätzlichen organisatorischen Mobilmachungsmaßnahmen, die sich aus den Sicherheitserfordernissen der sozialistischen Gesellschaft und der Sicher- heitspolitik der Partei ergebende generelle Anforderung an die Arbeit Staatssicherheit . Diese generelle Anforderung besteht in der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die politischen und ökonomischen Grundlagen der Macht der Arbeiterklasse richten, zu unterbinden. Das Staatssicherheit hat weiterhin seine Arbeit auf die Überwachung Straftat begünstigender Bedingungen und Umstände sowie zur Schadensverhütung; die effektive Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten das evtl, erforderliche Zusammenwirken mit staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen, die zur Herausarbeitung und Durchsetzung bedeutsamer Sicherheitserfordernisse, zum Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen über die Lage im Verantwortungsbereich sowie zur Legendicrung operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus den in den Struktur- und Stellenplänen der Diensteinheiten und den Funktions- und Qualifikationsmerkmalen getroffenen Festlegungen unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Erfüllung abzuleiten.

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