Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 478

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 478 (NJ DDR 1959, S. 478); Die Arbeitsrechtskommission hat sich besonders die Aufgabe gestellt, den Bezirksvorstand des FDGB und sein Sekretariat aktiv bei der weiteren Verbesserung der Interessenvertretung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zu unterstützen und die Werktätigen über den Inhalt unserer sozialistischen Gesetze und Verordnungen aufzuklären, damit sie an der Verwirklichung dieser Gesetze aktiv teilnehmen können. Dabei wird die Kommission die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse und der Gewerkschaftsorganisation sowie die Gesetze und Verordnungen unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates zur Grundlage ihrer Tätigkeit machen. Sie wird auf der Grundlage dieser gesetzlichen Bestimmungen den Bezirksvorstand des FDGB und sein Sekretariat in arbeitsrechtlichen Fragen beraten, konkrete Unterstützung und Anleitung in den Betrieben geben und dem Bezirksvorstand des FDGB sowie dessen Sekretariat Vorschläge für eine Verbesserung der Gewerkschaftsarbeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts unterbreiten. In der ersten Tagung am 5. März 1959 wurde nach einer einleitenden Auswertung der Aufgaben der Gewerkschaften auf dem Gebiet des Arbeitsrechts nach dem 4. Plenum des Zentralkomitees der SED der Entwurf eines Arbeitsplans der Kommission beraten und beschlossen. Dieser Arbeitsplan enthält für das II. Quartal folgende Aufgaben: 1. Bis zum 1. April 1959 wird in einigen vorher festgelegten Betrieben der Inhalt und die Anwendung der Betriebsprämienordnungen überprüft und gleichzeitig kontrolliert, wie der Beschluß des Ministerrats vom 22. Januar 1959 über die Förderung der Masseninitiative zur Aufdeckung und Beseitigung von Verlustzeiten mit Hilfe der Seifert-Methode (GBl. 1959 I S. 56) durchgeführt wird. 2. Bis zum 15. Mai 1959 wird eine Überprüfung und Anleitung der Arbeit der Konfliktkommissionen und der Rechtschutzvertretungen der Werktätigen durch die Gewerkschaftsleitungen dm Kreis Ludwigslust vorgenommen. (Die Kommission hat sich auf diesen Kreis beschränkt, um eine Zersplitterung der Kräfte zu vermeiden und um die gründliche Einschätzung eines ganzen Kreises zu ermöglichen.) 3. Bis zum 1. Juli 1959 wird in einigen Betrieben die Verwirklichung des Beschlusses des Ministerrats über die Unterstützung der Ständigen Produktionsberatungen in den sozialistischen Betrieben durch die Betriebsleitungen und die Organe der staatlichen Verwaltung vom 9. April 1959 (GBl. I S. 329) überprüft. Aus dem Beschluß ist ersichtlich, daß die Kommission sich nur solche Aufgaben gestellt hat, die mit der Heranziehung der Werktätigen an die Lenkung und Leitung ihres Betriebes im engen Zusammenhang stehen oder die der Entwicklung der sozialistischen Demokratie in der Produktion, der Erziehung der Werktätigen zum sozialistischen Bewußtsein und damit letzthin zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Erfüllung der ökonomischen Hauptaufgabe dienen. Die Aufgaben wurden bisher planmäßig dürchgeführt. Dabei ist hervorzuheben, daß alle Kollegen mit Interesse und Disziplin mitarbedten. Die Arbeitsmethoden der Arbeitsrechtskommission Die Mitglieder der Arbeitsrechtskommission arbeiten in einer der drei ständigen Arbeitsgruppen. Diese Arbeitsgruppen sind nicht nach Sachgebieten aufgegliedert, weil das die Kraft der Kommission zerplittert und die Prüfungsmöglichkeiten einer Arbeitsgruppe verringert hätte. Mit Recht forderten die Schöffen und Mitglieder der Konfliktkommissionen für sich eine allseitige Qualifizierung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Um eine einheitliche Überprüfung durch die Arbeitsgruppen zu gewährleisten, wird vor jedem Einsatz ein Arbeitsprogramm beschlossen, dessen Entwurf der Sekretär der Kommission ausarbeitet und der Kommission unterbreitet. Nach dem Einsatz fertigen die Arbeitsgruppen an Hand dieser Richtlinie ihre Protokolle an, in denen sie ihre Feststellungen niederlegen, Vorschläge für Maßnahmen des Bezirksvorstandes darlegen oder Anregungen für Gesetzesänderungen geben. Diese Protokolle werden dem Sekretär der Kommission übergeben, der die Ergebnisse zu einer Beschlußvorlage für das Sekretariat des Bezirksvorstandes zusammenfaßt und das Ergebnis des Einsatzes in der nächsten Kommissionstagung auswertet. In der zweiten Sitzung der Kommission am 16. April 1959 wurde neben der Auswertung des ersten Einsatzes, der Beschlußkontrolle und Bestätigung des Protokolls der Beratung vom 5. März 1959 die Richtlinie für die Überprüfung der Konfliktkommissionen im Kreis Ludwigslust beraten. Der Einsatz wurde von allen drei Kommissionen durchgeführt. Die Ergebnisse wurden vom Sekretär der Kommission an Hand der Protokolle der Arbeitsgruppen zusammengefaßt und in der Tagung der Kommission am 1. Juni 1959 ausgewertet. Auf dieser Tagung wurden die Kommissionsmitglieder zugleich in die Aufgabe eingewiesen, nämlich, die Verwirklichung des Beschlusses des Ministerrats über die Unterstützung der Ständigen Produktionsberatungen zu überprüfen. Zwischen den Tagungen der Kommission, die etwa alle sechs Wochen stattfinden, wird ein Einsatz der Arbeitsgruppen durchgeführt, dessen Ergebnisse sofort ausgewertet werden. Daraufhin leitet das Sekretariat des Bezirksvorstands sofort Maßnahmen zur Beseitigung aufgedeckter Mängel ein. Nur durch eine solche systematische und straffe Arbeit können gute Ergebnisse erzielt werden. Nach dem Arbeitsplan ist jede Kommissionssitzung mit einer einstündigen Schulung der Mitglieder der Kommission verbunden. In der Schulung werden die Mitglieder mit den wichtigen gesetzlichen Bestimmungen und 'bedeutenden Entscheidungen der Arbeitsgerichte vertraut gemacht. Dadurch wird eine systematische Qualifizierung der Mitglieder der Arbeitsrechtskommission erreicht. Sie werden auf diese Weise nach und nach in die Lage versetzt, selbständig Schulungen durchzuführen, wodurch der Personenkreis der Referenten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts erheblich erweitert wird. Die Schulungsarbeit soll also in Zukunft nicht mehr wie bisher allein auf den Arbeits-richtem und Staatsanwälten lasten. Durch die Qualifikation wird die Voraussetzung geschaffen, daß die Arbeitsrechtskommission beim Bezirksvorstand des FDGB die Arbeitsrechtskommissionen bei den Industriegewerkschaften, die z. Z. gebildet werden, anleiten kann, indem ein Mitglied der Arbeitsrechtskommission beim Bezirksvorstand für die Anleitung einer Arbeitsrechtskommission einer Industriegewerkschaft oder Gewerkschaft verantwortlich gemacht wird. Erste Arbeitsergebnisse der Arbeitsrechtskommission Es ist nicht möglich, hier die Ergebnisse der Überprüfungen im einzelnen darzulegen. Daher sollen nur einige Beispiele angeführt werden. Bei der Überprüfung der Anwendung der Betriebsprämienordnung in den Betrieben haben wir erneut die Mängel festgestellt, die in dieser Zeitschrift wiederholt Gegenstand einer Kritik waren (vgl. Einsprüche in NJ 1958 S. 830, 831, NJ 1959 S. 503; Ebert/Seifart in NJ 1959 S. 325). Auf Grund unserer Feststellungen hat das Sekretariat des Bezirksvorstands des FDGB alle Gewerkschaftsleitungen durch Beschluß verpflichtet, unverzüglich eine Prüfung der Anwendung der Betriebsprämienordnung in ihrem Betrieb vorzunehmen und entsprechend den Vorschlägen der Arbeitsrechtskommission ggf. eine Änderung herbeizuführen. Da in der Bauwirtschaft Prämiierungen an leitende Angestellte auch dann vorgenommen wurden, wenn die Bauten nur wertmäßig fertiggestellt waren, hat das Sekretariat auf Vorschlag der Arbeitsrechtskommission dem Rat des Bezirks empfohlen, zu beschließen, daß eine Prämiierung dieses Personenkreises nur bei mengen-, frist- und sortimentsgerechter (d. h. Wohnungsbau, ländliches Bauwesen usw.) Baufertigstellung erfolgen darf. Ein entsprechender Beschluß wurde durch den Rat des Bezirks dm Mai gefaßt. Bei den Überprüfungen im Kreis Ludwigslust stellten wir Mängel in der Arbeit der Konfliktkommissionen fest. Sie hatten ihre Ursache hauptsächlich in der mangelhaften Unterstützung durch die Betriebsleitungen, die Betriebsgewerkschaftsleitungen und Parteiorganisationen. 478;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 478 (NJ DDR 1959, S. 478) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 478 (NJ DDR 1959, S. 478)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der zuständigen operativen-Linien und Diensteinheiten Entscheidungen vorzubereiten, wie diese Aufgaben und Probleme insgesamt einer zweckmäßigen Lösungzugeführt werden sollen, welche politisch-operativen Maßnahmen im einzelnen notwendig sind.

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