Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 476

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 476 (NJ DDR 1959, S. 476); entstanden und halten einer Nachprüfung nicht stand. Andererseits zeigen sie aber, daß einzelne Richter nicht genügend Geduld aufbringen und sich von einer Äußerung hauptsächlich in Zivilsachen provozieren lassen. Ein Richter darf aber weder unbeherrscht noch ungeduldig sein. Sein Auftreten in der Verhandlung muß dem eines bewußten Staatsfunktionärs unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates entsprechen. Unbeherrschtes und provozierendes Auftreten der Prozeßbeteiligten vor Gericht ist mit prozessualen Mitteln zu bekämpfen. Auch Hinweise dieser Art sollten dem kritisierten Richter Anlaß geben, sein persönliches Auftreten zu überprüfen und eventuelle Mängel zu überwinden. Auch die SED-Betriebsparteiorganisationen der Gerichte sollten solche Hinweise aufgreifen und in der Erziehungsarbeit der Justizfunktionäre auswerten. Manche Beschwerden zeigen aber auch, daß die Werktätigen unduldsam gegen eine neutrale Prozeßführung durch den Richter sind. Richter Schneider vom Kreisgericht Gera (Land) wurde kritisiert, weil er in einem Eherechtsstreit den Einwurf eines Rechtsanwalts: „Das Politische wollen wir mal beiseite lassen“ nicht zurückgewiesen hatte. Diese Kritik zeigt, welch hohes Bewußtsein unsere Werktätigen haben. Auch die mangelhafte Vorbereitung von Terminen wurde wiederholt bemängelt. So wurde z. B. beim Kreisgericht Halberstadt, nachdem ein Termin aufgehoben worden war, eine Prozeßpartei von der Terminsaufhebung durch den gegnerischen Rechtsanwalt benachrichtigt. Das ist oft üblich; es ist aber nicht korrekt. Der Beschwerdeführer kritisierte diese Arbeitsweise mit Recht und verlangte, daß das Gericht die Parteien von Terminsverlegungen verständigt. Kreisgerichtsdirektorin Gömer (Karl-Marx-Stadt, Stadtbez. VII) hat die Rolle der Volksvertreter verkannt, als sie es ablehnte, zwei Stadtverordnete aus Karl-Marx-Stadt zu empfangen, die an einer Jugendstrafsache als Zuhörer teilnehmen und daraus Schlußfolgerungen für ihre Arbeit ziehen wollten. 3. Weitere Briefe der Werktätigen befassen sich mit den bei den Gerichten auf allen Arbeitsgebieten noch vorkommenden Verzögerungen. Diese sind in der Regel vermeidbar, wenn die Arbeit richtig organisiert und der nachlässigen Arbeitsweise einzelner Mitarbeiter energisch entgegengetreten wird. Als Ursache der Verzögerungen wird vielfach die mangelhafte Besetzung des Gerichts angegeben. Es ist verständlich, daß Kadermangel zu Schwierigkeiten führen kann. In diesen Fällen muß die SED-Betriebspartei-organisation als Motor der Arbeit auftreten und alle Mitarbeiter zur Überwindung der Schwierigkeiten mobilisieren. Nur dort, wo die SED-Betriebsgruppe nicht die mobilisierende Kraft ist, werden objektive Schwierigkeiten unüberwindlich erscheinen. Bei diesen Gerichten werden erst die Briefe der von der Verzögerung betroffenen Bürger der Anlaß sein, die Verzögerungen zu überwinden. So geschah es beim Kreisgericht Königs Wusterhausen. Ein Kostenfestsetzungsbeschluß wurde nicht ausgefertigt, weil Schreibkräfte ausfielen. Dies geschah erst, als der Brief des Werktätigen bei Gericht eintraf. In einigen Fällen wurde die verspätete Absetzung der Urteile in Zivilsachen kritisiert. So verkündete die Zivilkammer des Kreisgerichts Neuruppin am 4. März 1958 ein Urteil, das am 5. Juli 1958 noch nicht abgesetzt war. In anderen Fällen entstehen Verzögerungen, wenn Zivilakten zur Anfertigung eines Gutachtens abgegeben und die Gutachter nicht an die Erledigung erinnert werden. Das Kreisgericht Jüterbog hatte in der Sache 3 C 12/56 im Februar 1958 ein Gutachten vom Kreisbauamt angefordert. Erst Anfang Juni 1958, nachdem sich ein Prozeßbeteiligter beschwert hatte, erinnerte das Kredsgericht den Gutachter an die Erledigung. Hier wäre eine Beschwerde nicht erforderlich gewesen, wenn die Zivilkammer rechtzeitig kontrolliert hätte. Oft hängen die Beschwerden wegen verzögerter Arbeitsweise mit Arbeitsresten zusammen. Deshalb ist es richtig, wenn der Beseitigung und Vermeidung von Resten große Aufmerksamkeit gewidmet wird. 4. Die Rechtsanwälte haben ein enges Verhältnis zu den Menschen, von denen sie mit der Vertretung ihrer Interessen vor Gericht betraut werden. Dieses enge Verhältnis gibt ihnen viele Möglichkeiten zur Einwirkung auf die Bürger. Von einem sozialistischen Rechtsanwalt muß verlangt werden, daß er auch bei der individuellen Beratung auf das Bewußtsein des Ratsuchenden einwirkt und nach Möglichkeiten sucht, in der Beratung das Bewußtsein des Rechtsuchenden zu entwickeln. Die Beratung darf z. B. nicht damit enden, daß der Mandant sich als Märtyrer fühlt, weil er wegen seiner leichtfertigen Einstellung zur Ehe mit seinem Scheidungsbegehren nicht durchgedrungen ist. Der sozialistische Rechtsanwalt muß Stellung gegen vorgefaßte Meinungen beziehen, die ihre Wurzeln oft noch in Überbleibseln eines kleinbürgerlichen Bewußtseins haben. Das kann aber ein Rechtsanwalt nur dann, wenn er den dialektischen Materialismus beherrscht und nicht nur allgemeine Sätze und Zitate vorbringt. Ein Anwalt wird seine Aufgabe in unserem Staat nur dann erfüllen, wenn er neben dem dauernden Studium des dialektischen Materialismus auch aktiv im gesellschaftlichen Leben tätig ist und eine enge Verbindung zu den Werktätigen hat. Der enge Kontakt wird durch aktive gesellschaftliche Arbeit in gesellschaftlichen Organisationen, durch Mitarbeit in den ständigen Kommissionen der örtlichen Organe der Staatsmacht o. ä. 'hergestellt. Der Rechtsanwalt, der regelmäßig körperliche Arbeit leistet, lernt die Probleme der sozialistischen Entwicklung kennen. Die Erfahrungen aus dem körperlichen Einsatz und aus der gesellschaftlichen Tätigkeit werden sich gut in den Schriftsätzen und Plädoyers verwenden lassen. Der sozialistische Rechtsanwalt muß einen engen Kontakt zu den Werktätigen herstellen, wenn er nicht eines Tages feststellen will, daß er hinter der gesellschaftlichen Entwicklung zurückgeblieben und als Anwalt nur noch wenig gefragt ist. Wieviel Arbeit noch zu leisten ist, zeigen die sich mit der Tätigkeit der Rechtsanwälte befassenden Briefe der Werktätigen. Diese Beschwerden werden noch recht häufig erhoben. Wenn beim Ministerium oder bei den Justizverwaltungsstellen Beschwerden über die Arbeit eines Kollegiumsanwalts eingehen, dann sollten diese nicht wie es die Justizverwaltungsstelle Karl-Marx-Stadt in einigen Fällen getan 'hat an den Vorstand des Kollegiums zur Bearbeitung weitergegeben werden, ohne daß das Kontrollrecht des § 7 Abs. 3 BesehwerdeVO ausgenutzt wird. Wenn bei einem Justizorgan wegen der Tätigkeit eines Rechtsanwalts, seines Auftretens oder seiner Gebührenberechnung ein Brief eingeht, dann ist die in Anspruch genommene Stelle verpflichtet, diese Beschwerde zu bearbeiten. Sie kann dazu die Stellungnahme des Anwalts oder des Kollegiums einholen. Es ist z. Z. noch nicht empfehlenswert, diese Beschwerden den Kollegien zur alleinigen Entscheidung zu übergeben, denn diese werden ja indirekt mitkritisiert. Kritik und Selbstkritik ist aber in den Kollegien noch nicht allseitig entwickelt, und statt prinzipieller Auseinandersetzungen gibt es oft nur sanfte „kollegiale Belehrungen“.2 Beschwerden gegen Rechtsanwälte sind entsprechend der Beschwerdeverordnung zu bearbeiten. § 1 Be-schwerdeVO besagt zwar nur, daß die Bürger das Recht haben, sich mit Beschwerden an Organe der Staatsgewalt und an staatliche Institutionen zu wenden. Für genossenschaftliche Einrichtungen ist keine Pflicht im Gesetz enthalten, auf Briefe der Werktätigen zu reagieren. Aber auch die Kollegien der Rechtsanwälte sollten die Bestimmungen der BesehwerdeVO als für sich verbindlich ansehen, wie das auch die Konsumgenossenschaften, volkseigene Betriebe, die Deutsche Reichsbahn, die Deutsche Post usw. tun und es durch die Auslage von Beschwerdebüchern bekräftigen. Die Kollegien haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie die Arbeit ihrer Anwälte von den Werktätigen eingeschätzt wird, denn sie können aus diesen Kritiken und Anregungen Schlußfolgerungen für die 2 vgl. Helm, Fragen der Entwicklung einer sozialistischen Rechtsanwaltschaft, NJ 1958 S. 299. 476;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 476 (NJ DDR 1959, S. 476) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 476 (NJ DDR 1959, S. 476)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Erlangung von Beweismitteln und deren Einführung in das Strafverfahren. Da in den Vermerken die den Verdachtshinweisen zugrunde liegenden Quellen aus Gründen der Gewährleistung der Konspiration inoffizieller und anderer operativer Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit in der Beweisführung im verfahren niederschlagen kann. Es ist der Fall denkbar, daß in der Beweisführung in der Uneruchungsarbeit Staatssicherheit . Ihre Durchführung ist auf die Gewinnung wahrer Erkenntnisse über das aufzuklärende Geschehen und auf den Beweis ihrer Wahrheit, also vor allem auf die zuverlässige Klärung politisch-operativ und gegebenenfalls rechtlich relevanter Sachverhalte sowie politisch-operativ interessierender Personen gerichtet; dazu ist der Einsatz aller operativen und kriminalistischen Kräfte, Mittel und Methoden der und der anderen Organe des zur Feststellung von Hinweisen auf feindlich-negative Handlungen Einfluß zu nehmen, insbesondere bei der Untersuchung von Straftaten der allgemeinen Kriminalität; Kontrolle ausgewählter Personenkreise; Bearbeitung von Anträgen auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Übersiedlung in nichtsozialistische Staaten und nach Westberlin sowie Eheschließung mit Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die in sonstiger Weise an der Ausschleusung von Bürgern mitwirkten Personen, die von der oder Westberlin aus widerrechtlich in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der Tatbegehung, im engeren Sinne: Die in den speziellen Strafrechtsnormen vorhandene exakte Beschreibung der in der die Straftat realisiert werden kann.

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