Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 474

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 474 (NJ DDR 1959, S. 474); Rechtsprechung in die Ständigen Kommissionen hineintragen und andererseits aus der Kommissionsarbeit Hinweise für die Aufgaben der Gerichte empfangen. Beispiele einer solchen positiven Zusammenarbeit kannten die Berliner Justizfunktionäre nicht zuletzt durch Veröffentlichungen in der „Neuen Justiz“ aus verschiedenen Bezirken der DDR, aber es fehlte bisher an einer zielstrebigen Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse in die eigene praktische Arbeit. Bei den Staatsanwaltschaften gibt es zwar bereits einen solchen guten Kontakt und eine regelmäßige Teilnahme an Ratssitzungen und Tagungen des Bezirkstages, aber das Hineintragen oder Signalisieren wichtiger Probleme aus der Rechtsprechung gehört ebenfalls noch nicht zur ständigen Arbeitsmethode der Staatsanwälte, obwohl sie gerade in den vergangenen Monaten gründliche Untersuchungen auf dem Gebiet des Bauwesens geführt hatten. Eine wichtige Lehre für die Berliner Justizorgane ist deshalb, daß auch sie mit Hilfe der Analyse ihrer Rechtsprechung die übrigen Organe der Staatsmacht in den Stadtbezirken unserer Hauptstadt bei der Erfüllung des Volkswirtschaftsplans und bei der schnellen Lösung der ökonomischen Hauptaufgabe unterstützen müssen. Neben der Aufdeckung und Nutzbarmachung gewaltiger Reserven muß die Verhinderung von Schäden am Volkseigentum an erster Stelle stehen. Es ist notwendig, alle Mitarbeiter der Justizorgane voll für diese volkswirtschaftlich wichtige Aufgabe zu begeistern. Dazu sind in erster Linie die Betriebsparteiorganisationen in sind in erster Linie die Betriebsparteiorganisationen in enger Verbindung mit Gewerkschaft und FDJ berufen. Die Beispiele, aus denen wir lernen können, geben uns nicht nur die Werktätigen in den sozialistischen Betrieben und in der sozialistischen Landwirtschaft, sondern auch bereits viele Mitarbeiter in den Staatsanwaltschaften und Gerichten, wie das erst kürzlich die Verpflichtung der Teilnehmer des 3. Qualifizierungslehrgangs der Kreisgerichtsdirektoren in Ettersburg1 und weitere Verpflichtungen von Mitarbeitern einiger Gerichte1 2 zum 10. Jahrestag der Gründung der DDR bewiesen haben. Es gilt, den Grundsatz „Auf sozialistische Art leiten, arbeiten und leben“ in der Justiz als einem wichtigen Teil unseres Staatsapparates in historisch kürzester Frist zu verwirklichen. Um das zu erreichen, müssen auch die zentralen Justizorgane ihre Anleitung verstärken und auch selbst täglich den Berliner Justizfunktionären im Prozeß der Arbeit helfen, nicht nur den Anschluß zu erreichen, sondern die Justizorgane der Hauptstadt in der Arbeit an die Spitze der gesamten DDR zu bringen. Darum müssen auch die Mitglieder der BPO des Ministeriums der Justiz die Arbeit der Parteiorganisationen der Berliner Gerichte regelmäßig und ständig als Paten unterstützen. Aus den Untersuchungen der Berliner Brigade ergibt sich aber auch noch eine Lehre für zukünftige Brigadeeinsätze: Man muß die Arbeit des Gerichts noch stärker an der Wirkung seiner Rechtsprechung einschätzen. Sonst besteht die Gefahr, daß die Brigaden Aufgaben anderer Organe übernehmen, die nicht unmittelbar Aufgaben der Justiz betreffen. Diese Lehre gilt ebenso für die Arbeit dm Kreis, und es muß deshalb ausdrücklich als ein Mangel des Einsatzes in Berlin betrachtet werden, daß die Brigade dieser Gefahr nicht entgangen ist. 1 NJ 1959 S. 330. 2 vgl. NJ 1959 S. 362 und S. 408. Die Briefe der Werktätigen an die Justizorgane ein wichtiges Mittel zur Entwicklung des sozialistischen Arbeitsstils Von ALFRED KUTSCHKE, Hauptreferent im Ministerium der Justiz Der V. Parteitag der SED verpflichtete die Staatsfunktionäre, alle Formen der Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung des Staates zu entwickeln und unduldsam gegen auftretende Fehler zu sein. In der Justiz sind neben der Schöffen- und Schiedsmanns-tätigkeit besonders die schriftlichen Hinweise, die Briefe der Werktätigen, als Form der Mitarbeit der Werktätigen an der Leitung des Staates hervorzuheben. Nachdem auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 die Schaffung der Grundlagen des Sozialismus in der DDR beschlossen worden war, wurde am 6. Februar 1953 die Verordnung über die Prüfung der Vorschläge und Beschwerden der Werktätigen (GBl. S. 265) erlassen. Dieses zeitliche Zusammentreffen zeigt, daß beim Aufbau des Sozialismus auf keine Form der Mitarbeit der Werktätigen bei der Leitung des Staates verzichtet werden kann, sondern daß die breite Aktivität der Werktätigen im politischen und wirtschaftlichen Leben sich ständig weiter entwickeln muß. Ein lebendiger Ausdruck dafür sind die Briefe der Werktätigen an staatliche Dienststellen, gesellschaftliche Institutionen und an Betriebe. In ihnen spiegelt sich die Wandlung des gesellschaftlichen Bewußtseins unserer Bürger wider. Immer mehr fühlt sich der einzelne vor der Gesellschaft und für deren Entwicklung verantwortlich. In immer größerem Maße nehmen die Bürger in den Briefen zu gesellschaftlichen Ereignissen Stellung, immer enger verknüpfen sie die persönlichen Probleme mit den Problemen der Gesellschaft. In immer stärkerem Maße nehmen sie deshalb unmittelbaren, aktiven Einfluß auf die gesellschaftliche Entwicklung. Von einem Staatsfunktionär muß deshalb erwartet werden, daß er die an ihn oder seine Dienststelle gerichteten Eingaben mit großer Aufmerksamkeit und Parteilichkeit prüft; denn der Werktätige, der den Brief geschrieben hat, trägt nicht nur eine Bitte, eine Beschwerde oder einen Vorschlag vor, sondern er hilft zugleich bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben. Auch Briefe, die nur ein persönliches Problem betreffen, ermöglichen es, Schwächen in der staatlichen Arbeit auf diesem oder jenem Gebiet, in dieser oder jener Dienststelle zu erkennen. Im Justizapparat ist es heute leider noch so, daß die zentralen Dienststellen sehr viele Briefe von Werktätigen erhalten, während bei den Kreis- und1 Bezirksdienststellen verhältnismäßig wenige registriert werden. Besser wäre es aber, wenn die Werktätigen die Briefe an die örtlichen Organe senden würden, weil diese dann schneller auf eventuelle Mängel in der Arbeit reagieren könnten. Eine Ursache dafür, daß die Werktätigen sich gleich an die zentralen Dienststellen wenden, mag darin begründet liegen, daß einige Funktionäre auf örtlicher Ebene die Begriffe „Beschwerde“ und „Vorschlag“ zu eng auslegen. Es ist aber falsch, einen Brief erst dann als Beschwerde zu bearbeiten, wenn er das Wort „Beschwerde“ enthält. Briefe der Werktätigen, über denen das Wort „Beschwerde“ nicht steht, werden zwar ähnlich wie Beschwerden behandelt, aber nicht immer werden die vorgeschriebenen Fristen beachtet und die nötigen Schlußfolgerungen gezogen. Die Erledigung erfolgt vielmehr im allgemeinen Geschäftsgang. Diese Einstellung zu den Briefen der Werktätigen ist nicht richtig. Sie hat auch nichts mit einem sozialistischen Arbeitsstil zu tun. Auch die Fälle, in denen sich Werktätige wegen einer persönlichen Angelegenheit an eine Dienststelle wenden, sind als Beschwerden zu registrieren. Beim Kreisgericht Döbeln beispielsweise erkundigte sich eine Frau, wann die Hauptverhandlung gegen ihren inhaftierten Mann stattflnde. Sie erhielt im Wege des allgemeinen Geschäftsganges vom Sekretär des Gerichts entsprechende Nachricht. Aus dem Brief geht aber hervor, daß die Verfasserin mit der Ungewißheit über den Zeitpunkt der Durchführung der Hauptverhandlung gegen ihren Mann belastet, also beschwert war. Auf den Brief wurde zwar richtig reagiert, aber die Vor- 474;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 474 (NJ DDR 1959, S. 474) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 474 (NJ DDR 1959, S. 474)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen zu mißbrauchen. Dazu gehören weiterhin Handlungen von Bürgern imperialistischer Staaten, die geeignet sind, ihre Kontaktpartner in sozialistischen Ländern entsprechend den Zielen der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung enthalten sind, kann jedoch nicht ohne weitere gründliche Prüfung auf das Vorliegen eines vorsätzlichen Handelns im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise der Erfüllung der Aufträge zu erkunden und dabei Stellung zu nehmen zu den für die Einhaltung der Konspiration bedeutsamen Handlungen der Ich werde im Zusammenhang mit der Personenbeschreibung notwendig, um eingeleitete Fahndungsmaßnahmen bei Ausbruch, Flucht bei Überführungen, Prozessen und so weiter inhaftierter Personen differenziert einzuleiten und erfolgreich abzuschließen Andererseits sind Täterlichtbilder für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts. Die staatlichen Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt werden verpflichtet, jeden Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat entgegenzunebnen und verantwortungsbewußt zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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