Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 473

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 473 (NJ DDR 1959, S. 473); der Arbeit bzw. durch Hinweise an die betrieblichen und gesellschaftlichen Organe. Noch weniger übten Justizfunktionäre einen unmittelbaren Einfluß auf die Werktätigen aus, da sie nicht an Veranstaltungen der Partei der Arbeiterklasse und der Gewerkschaft teil-nahmen. Das wurde uns besonders klar bei einer vom Stadtbezirksgericht Mitte durchgeführten Justizaussprache über ein gerichtliches Verfahren. Hier fehlte es an einer gründlichen Vorbereitung durch die Parteiorganisation und die Gewerkschaft, und deshalb entsprach das Ergebnis der Aussprache auch nicht dem Aufwand an Zeit. Die Forderung der Partei der Arbeiterklasse, daß die Staatsfunktionäre eine enge Verbindung zu den Massen herstellen müssen, wird nicht dadurch verwirklicht, daß manche Staatsanwälte und Richter eine Vielgeschäftigkeit entfalten, ohne selbst bei der Überwindung von Mängeln und Schwierigkeiten mitzuhelfen. Das war z. B. der Fall in der Arbeit der Staatsanwaltschaft Berlin-Mitte im VEB Secura. Es war bekannt, daß der Betrieb große Schwierigkeiten in der Belieferung mit Grauguß durch einen Betrieb im Bezirk Karl-Marx-Stadt hatte, daß dieser Zulieferbetrieb sich sogar bereit erklärt hatte, für das ganze Jahr die Vertragsstrafe zu bezahlen, aber den geplanten und für VEB Secura wichtigen Grauguß nicht lieferte. Hier durfte sich die Berliner Staatsanwaltschaft nicht darauf beschränken, diesen Sachverhalt nur zu registrieren; sie mußte vielmehr versuchen, überden Generalstaatsanwalt der DDR und den Staatsanwalt des Bezirks Karl-Marx-Stadt den Mängeln in der Arbeit des Zulieferbetriebes zu Leibe zu rücken. Darin besteht die konkrete Veränderung durch die Staatsorgane, die zu einem kontinuierlichen Arbeitsablauf im Betrieb und einer termingerechten Planerfüllung führen muß. Auch bei den Gerichten ist das bloße Registrieren der eingehenden Straf- und Zivilsachen noch zu stark verbreitet. Das gilt insbesondere für das Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte. Dort hatte das starke Ansteigen der Mahnverfahren der HO-Kreisbetriebe und der Konsumgenossenschaften wegen Nichterfüllung der Verpflichtungen aus Teilzahlungsverträgen zwar zu einer Aussprache mit den Handelsorganen geführt, jedoch wurde nicht festgelegt, mit welchen Mitteln die zentrale Kreditabteilung zunächst einmal selbst die rückständigen Teilzahlungsraten beitreiben kann. Statt dessen wurden nur Überlegungen darüber angestellt, wie man am Gericht mit dem verstärkten Anfall von Verfahren schnell fertig werden kann. Dabei gibt es gerade bei solchen Verfahren viele Möglichkeiten, die Werktätigen im Betrieb oder im Wohngebiet heranzuziehen, damit sie auf die säumigen Teilzahlungsschuldner erzieherisch einwirken. Die zentrale Kreditabteilung muß rechtzeitig den Betrieb des Teilzahlungsschuldners darüber informieren, daß dieser seine vertraglichen Verpflichtungen nicht einhält, und in den Betrieben oder über die Nationale Front in den Hausgemeinschaften müssen dann Aussprachen mit dem Betreffenden über seine mangelnde Zahlungsmoral durchgeführt werden. Die formalen schriftlichen Mahnungen, die in der bisherigen Praxis der Handelsorgane teilweise bis zu zehnmal erfolgten, müssen durch eine wirklich individuelle Einwirkung auf den säumigen Teilzahlungsschuldner ersetzt werden. Ähnlich, wenn auch nicht so umfangreich, ist es zum Teil noch bei den Mahnverfahren der Kommunalen Wohnungsverwaltung. Zwar sind hier in den letzten zwei Jahren schon Erfolge durch die Mitwirkung der Hausgemeinschaften bei der Kassierung der Mieten erzielt worden, aber auch auf diesem Gebiet ist eine noch umfassendere Ausnutzung der gesellschaftlichen Kräfte notwendig. Im volkseigenen und genossenschaftlichen Handel sind die vorhandenen Mängel, z. B. vermeidbarer Warenverderb, Inventurdifferenzen, Diebstahl und Unterschlagung von volkseigenen Geldern, nicht allein mit Strafverfahren und Schadensersatzansprüchen zu beseitigen. Vielmehr ist es erforderlich, daß Staatsanwälte und Richter gemeinsam mit den Mitarbeitern der Volkspolizei und den Inventurbrigaden der Handelsorgane vorbeugend tätig werden, um solche oft recht empfindlichen Verluste zu verhindern. Dabei kommt es darauf an, die oft sehr positiven Hinweise der Käufer zu beachten und eng mit den Verkaufsstellenausschüssen der Konsumgenossenschaften und den HO-Bei-räten zusammenzuarbeiten. Ebenso notwendig ist eine gelegentliche Teilnahme von Staatsanwälten und Richtern an Inventuren bei HO oder Konsum, um dadurch bessere Kenntnisse über Mängel in der Organisation des Handels oder über Verlustquellen zu erhalten. Die Staatsanwälte und Richter sind dann in der Lage, in Prozessen aus eigener Sachkenntnis heraus parteilich zu entscheiden und die Handelsorgane durch Gerichtskritik auf eine schnelle Beseitigung etwaiger Mängel hinzuweisen. Gegenwärtig sind wie sich Mitglieder der Brigade im Bezirk Treptow selbst überzeugen konnten die Fehlerquellen bei Inventuren immer noch recht erheblich. Es traten Hörfehler beim Ansagen der festgestellten Warenmengen auf, und es geschah sogar, daß eine Verkäuferin während der Inventur im Laden bereits ihre aufgenommenen Regale aus dem danebenliegenden Lagerraum mit Waren auffüllte, ohne daß die Inventurbrigade Kenntnis davon hatte. * Eine der wichtigsten Ursachen für die Mängel in der Tätigkeit der Berliner Justizorgane sind die Schwächen in der Parteiarbeit. Die Mitglieder der Brigade hatten mehrfach Gelegenheit, an Berichtswahlversammlungen der Parteiorganisationen in der Justiz teilzunehmen. Dabei stellten sie fest, daß die Arbeit der BPO zum Teil nur nach innen gerichtet ist. Natürlich gibt es hierbei Unterschiede in der Entwicklung. So ist z. B. in der BPO der Staatsanwaltschaft die Auseinandersetzung mit der eigenen Arbeit schon kritischer und gründlicher als bei den von uns besuchten BPO der Stadtbezirksgerichte Berlin-Mitte und Treptow. Die Genossen nahmen bisher nur ungenügend zur fachlichen Arbeit der Richter und zur Rechtsprechung ihres Gerichts Stellung; es fehlte an kritischen Auseinandersetzungen. Die BPO drängen die Richter auch nicht zu einer guten politischen Massenarbeit und einer Unterstützung der Schöffenkollektive, sondern man begnügt sich wie in Treptow mit der Feststellung, man habe zu wenig Zeit. Von einer Einschätzung des eigenen Arbeitsstils konnte schon gar nicht die Rede sein. Die BPO des Stadtbezirksgerichts Mitte hatte sich bisher auch noch nicht mit der Arbeit der Gerichtsvollzieher beschäftigt, und sogar die Tätigkeit der Notare lag außerhalb ihrer Betrachtungen, obwohl gerade diese Genossen eine gute gesellschaftliche Arbeit auf ihrem Gebiet geleistet haben und deshalb eine Verallgemeinerung für alle Angehörigen der BPO notwendig war. Mangel an Zeit war auch der Haupteinwand der verantwortlichen Mitarbeiter dieser Gerichte, als die Brigade die noch ungenügende Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht kritisierte. Dabei hatten sie völlig übersehen, daß nur eine allsetige und umfassende Zusammenarbeit, wie sie im Gesetz über die örtlichen Otgane der Staatsmacht gefordert wird, die Voraussetzungen dafür schafft, daß die Gerichte in ihrer zukünftigen Arbeit die notwendige Zeit haben, um die ihnen gestellten speziellen Aufgaben mit den Mitteln des Rechts gründlich und exakt zum Nutzen der Bevölkerung lösen zu können. Es ist deshalb völlig unverständlich und zeugt von einer isolierten Arbeit, wenn der Direktor des Stadtbezirks Berlin-Mitte den Brief des Ministers der Justiz vom September 1958 mit der Anleitung zur Vorbereitung der Richterwahl bis zum Zeitpunkt unserer Untersuchungen noch nicht mit dem Rat des Kreises durchgesprochen hatte. Die Folge davon war auch, daß zwar viele Richter formal als Mitglieder für die Aktivs der verschiedensten Ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretung benannt worden waren, aber gleichwohl von einer planvollen und verantwortungsvollen Mitarbeit in den Aktivs noch nichts zu spüren war. Dabei genügte eine Aussprache mit dem Vorsitzenden der Ständigen Kommission Handel und Versorgung, um dessen Bereitwilligkeit zur Zusammenarbeit bei der Lösung wichtiger Fragen des Handels durch eine Behandlung in der nächsten Kommissionssitzung zu erreichen. Wir können daraus klar erkennen, wie notwendig ein ständiger Kontakt der Gerichte zu den örtlichen Organen der Staatsmacht ist. Dabei ist es erforderlich, daß die Justizfunktionäre einerseits die Probleme der 473;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 473 (NJ DDR 1959, S. 473) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 473 (NJ DDR 1959, S. 473)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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