Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 472

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 472 (NJ DDR 1959, S. 472); solche Trennung besteht, aber große Anstrengungen unternommen werden, sie zu beseitigen. Das Kollektiv stellte fest, daß zu dieser Trennung nicht zuletzt auch die Statistik der zentralen Justizorgane beigetragen hat, nach der jede massenpolitische Arbeit eines Richters oder Staatsanwalts gezählt und statistisch erfaßt werden mußte. Im Kollektiv war auch bekannt, daß auf einer Tagung der Sektion Prozeßrecht der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ darüber diskutiert worden war, ob die Rechtsprechung oder die politische Massenarbeit die Haupttätigkeit der Justizorgane sei. Die Teilnehmer des Lehrgangs haben in dieser Frage nicht geschwankt, sondern eindeutig gesagt, daß es darauf ankommt, die Rechtsprechung so zu gestalten, daß sie eine große Auswirkung auf die Festigung der Disziplin und die Entwicklung des Bewußtseins hat, daß ein gutes Urteil zur richtigen Zeit und am richtigen Ort eine große Wirkung erzielen wird. Es ist begreiflich, daß in diesem Zusammenhang auch die Fragen der gesellschaftlichen Erziehung eine große Rolle spielten. Alle Lehrgangsteilnehmer brachten zum Ausdruck, daß in den mit der gesellschaftlichen Erziehung zusammenhängenden Fragen noch keine genügende Klarheit herrscht. Deshalb wurde der Wunsch geäußert, die vorhandenen Erfahrungen zu sammeln, zu verallgemeinern und wiederum der Praxis zukommen zu lassen. In den Vorschlägen heißt es: „Für die Strategie und Taktik des Kampfes gegen die Kriminalität brauchen wir viele Erfahrungen aus der Praxis, denn durch die Verallgemeinerung dieser Erfahrungen wird die Praxis selbst leichter und besser werden.“ Auch der Beitrag des Lehrgangskollektivs wird helfen, die Praxis zu erleichtern und die Qualität der Arbeit zu heben. Aus diesem Grunde danken wir den Teilnehmern des Sonderlehrgangs für ihre aktive, disziplinierte Mitarbeit. Aus der Arbeit einer Brigade in Berlin Von MARTIN SPRANGER, Hauptabteilungsleiter im Ministerium der Justiz Die Forderung des V. Parteitages der SED, Westdeutschland im Pro-Kopf-Verbrauch an den wichtigsten Nahrungsmitteln und Gebrauchsgütern bis 1961 zu überholen, ist in den meisten unserer Produktionsbetriebe zur Richtschnur einer bewußten Steigerung der Arbeitsproduktivität geworden. Hinter dieser Entwicklung ist die der Mitarbeiter des Staatsapparates zurückgeblieben. Diese ernsthafte Kritik nahm der Sekretär des Zentralkomitees Gerhard Grüneberg zum Anlaß, auf der Konferenz der Partei- und Staatsfunktionäre vom 25. bis 27. Februar 1959 den Volkswirtschaftsplan zum Arbeitsplan aller Staatsorgane zu erklären und eine scharfe Wende zur konkreten und qualitativen Leitung der Wirtschaft zu fordern. Für die Organe der Justiz und Staatsanwaltschaft ergibt sich in Auswertung dieser Konferenz die Frage: „Wie helfen wir mit unseren Mitteln, den sozialistischen Aufbau auf allen Gebieten unseres Lebens zu fördern?“ Unter diesem Gesichtspunkt führten Mitarbeiter der Obersten Staatsanwaltschaft, des Ministeriums der Justiz und des Obersten Gerichts sowie Wissenschaftler von der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität und der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft einen Brigadeeinsatz in Berlin durch. Die Brigade wurde in drei Arbeitsgruppen aufgeteilt, von denen jede mehrere Komplexe zu untersuchen hatte. Die erste Gruppe behandelte die Komplexe Hetze und Staatsverleumdung sowie Schieberund Spekulantentum. Die zweite Gruppe befaßte sich mit der Entwicklung der Arbeitsproduktivität in den Betrieben und besonders mit der Frage, wie die Justiz mit ihren Mitteln auf eine Steigerung der Arbeitsproduktivität einwirken kann oder wie diese durch fehlerhafte Entscheidungen etwa gehemmt wird. Die dritte Gruppe hatte die Aufgabe, auf dem Gebiet des Zivilrechts die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Erziehung der Bürger zu untersuchen und entsprechende Beispiele zu schaffen. Um zu einem richtigen Ergebnis in der Einschätzung der bisherigen Arbeit der Berliner Justizorgane zu kommen, mußten wir vorher die Feststellungen der 2. Bezirks-Delegierten-Konferenz der SED und der Brigadeeinsätze der Bezirksleitung von Groß-Berlin und der Kreisleitung Treptow studieren. Nach den Erfahrungen der Brigade des Zentralkomitees im Bezirk Potsdam und nach den Brigadeeinsätzen der drei zentralen Organe in anderen Bezirken stand für uns fest, daß die bisherigen Methoden uns nicht helfen würden, zu einem richtigen Ergebnis zu kommen. Unsere Aufgabe mußte in erster Linie darin bestehen, festzustellen, welches Echo die Arbeit der Justizorgane bei den Werktätigen in den Betrieben findet. Zu diesem Zweck suchten wir mehrere große Betriebe, wie VEB Secura im Stadtbezirk Mitte, VEB Werk für Signal- und Sicherungstechnik in Treptow, VEB Kühl- automat, Funkwerk I und WAW in Köpenick auf, um Feststellungen über den Stand der Erfüllung der staatlichen Planaufgaben, die Arbeitsproduktivität und die Einhaltung der Gesetzlichkeit zu treffen. Dabei untersuchten wir die Tätigkeit der Konfliktkommissionen, eine Reihe von Arbeitsstreitigkeiten und die Arbeitsweise der Büros für Erfindungs- und Vorschlagswesen. Um zu einer gründlichen und umfassenden Einschätzung zu gelangen, nahmen die Brigademitglieder an Produktionsberatungen sowie an Gewerkschafts- und Parteiversammlungen teil und führten viele Aussprachen mit Arbeitern, Meistern und verantwortlichen Betriebsfunktionären. Ferner fanden Beratungen mit den im Betrieb tätigen Schöffen über ihre Aufgaben statt, und insbesondere wurden Feststellungen darüber getroffen, wie die Werktätigen die Arbeit der Justizorgane ihres Bereichs im ganzen oder einzelne Entscheidungen, die Angehörige ihres Betriebes betrafen, einschätzen. Die Mitglieder der Brigade fanden dabei vor allem bei den Arbeitern große Aufgeschlossenheit für die Fragen unseres Staates und der Justiz sowie die Bereitschaft, bei der Lösung spezieller Justizaufgaben in ihrem Betrieb aktiv mitzuhelfen. Vor allem in den Abteilungen und Brigaden wollen die Arbeiter zusammen mit den Schöffen des Betriebes die gesellschaftliche Erziehung straffälliger Jugendlicher und älterer Kollegen übernehmen. So verpflichteten sich beispielsweise im VEB Secura Meister, Arbeiter und Arbeiterinnen persönlich, gefährdeten Jugendlichen zu helfen, nicht nur, damit diese ihre Einstellung zum Arbeitskollektiv und zur Arbeit ändern, sondern auch, damit sich zwischen ihnen und allen anderen Arbeitern ein richtiges kameradschaftliches Verhältnis entwickelt. Die Feststellungen der Brigade über das Verständnis und Interesse der Arbeiter für die Tätigkeit der Justizorgane sowie über die Bereitschaft zur Mitarbeit bei der gesellschaftlichen Erziehung stehen im Widerspruch zu den bisherigen Ergebnissen in der Zusammenarbeit zwischen Justiz und Werktätigen in Berlin. In den vergangenen Jahren hatten viele Richter immer wieder behauptet, daß es in Berlin besonders schwer sei, in die Betriebe hineinzukommen oder dort gar Fuß zu fassen. Dagegen hatten die Mitarbeiter einiger Stadtbezirksstaatsanwaltschaften schon seit langem guten Kontakt zu den verschiedensten Betrieben. Sie führten dort regelmäßig Sprechstunden durch, untersuchten besonders Fragen des Arbeitsschutzes, überprüften Entscheidungen der Konfliktkommissionen, die Einhaltung der Verordnung über das Erfindungs- und Vorschlagswesen und anderes mehr. Was aber bisher auch die Staatsanwaltschaft noch nicht erreicht hatte, das war die Beseitigung aufgedeckter Mängel durch entsprechende Maßnahmen im Prozeß 472;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 472 (NJ DDR 1959, S. 472) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 472 (NJ DDR 1959, S. 472)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen.

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