Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 470

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 470 (NJ DDR 1959, S. 470); auf gaben des Staates bestimmt und diesen bewußt untergeordnet werden. Das ist auch die Voraussetzung dafür, daß das Recht planmäßig und konstruktiv als Instrument zur Führung und Organisierung der Massen bei der Lösung der Widersprüche, bei der Durchsetzung der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung und damit in der Praxis auf die Höhe der Theorie des Marxismus-Leninismus gehoben werden kann. 5. Die Grundlage der Tätigkeit der Justizorgane, die Garantie für die Stabilität und Sicherung des sozialistischen Rechts ist der demokratische Zentralismus. Der demokratische Zentralismus gewährleistet, die gesellschaftliche Entwicklung beim Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus bewußt zu leiten, und ist ein Hauptmittel zur Erreichung einer hohen Qualität der Leitungstätigkeit. Der demokratische Zentralismus in der Justiz gewährleistet zugleich, die Gesetzlichkeit auf eine höhere Stufe zu heben, indem die neue Gesetzlichkeit die Gesetzmäßigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung in sich aufnimmt. 6. Die Diskrepanz im Zusammenwirken der örtlichen Justizorgane mit den örtlichen Staatsorganen ist zu beseitigen. Ihre gemeinsame Arbeit muß vorausschauend auf die Perspektive des Sozialismus, auf die Erfüllung des Volkswirtschaftsplans, die Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens und des Bewußtseins der Menschen gerichtet sein. Bei der Durchsetzung dieser These kommt es darauf an, daß die Organe der Justiz sich in ihrer Arbeit auf die Beschlüsse der örtlichen Machtorgane orientieren und mittels ihrer Tätigkeit mithelfen bei der Erfüllung der gesamtstaatlichen Aufgaben. Die Justizfunktionäre müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit die Grundsätze dter Rechtsprechung, die von den Volksvertretungen bestimmt werden, streng beachten. Die Grundlage für die Arbeitspläne der Justizorgane ist der Volkswirtschaftsplan. Die Arbeit der Justizorgane wird in Zukunft an den ökonomischen Ergebnissen gewertet einen anderen Maßstab kann es nicht geben. 7. Die schädliche Trennung zwischen der Rechtsprechung und der politischen Massenarbeit ist zu überwinden. Das wirkliche Wesen der Rechtsprechung besteht nicht darin, einen bloßen Fall zu entscheiden, sondern in der Wirkung einer Entscheidung auf die Festigung der Disziplin und auf die Entwicklung einer hohen sozialistischen Moral. Die entscheidende massenpolitische Wirkung der Rechtsprechung besteht darin, daß sie genau in die Richtung der gesellschaftlichen Entwicklung einschlägt. Wenn schon bei den ersten Erscheinungen des Verbrechens mit einem richtigen Urteil geantwortet wird, so kann bereits ein Urteil bestehende Widerstände brechen. Ein solches Urteil zur richtigen Zeit in richtiger Form allen zur Kenntnis gebracht, wird eine große Wirkung haben und zur Festigung der Disziplin beitragen. Es ist notwendig, ausgehend von den Hauptaufgaben und gestützt auf die vorausschauende Erkenntnis, an den verschiedenen Abschnitten des sozialistischen Aufbaus die Strafrechtsprechung und gesellschaftliche Verbrechensbekämpfung zu organisieren. In diese Richtung ging die vorbeugende Arbeit der Justizorgane zum Schutze der Maßnahmen zur Abschaffung der Lebensmittelkarten. Leider wurden diese Erfahrungen nicht verallgemeinert. Es macht sich deshalb notwendig, der Verallgemeinerung der vielen praktischen Erfahrungen, die besonders in den Kreisen vorhanden sind, größere Aufmerksamkeit zu widmen. Der Lehrgang hat gezeigt, daß ein großer Erfahrungsschatz vorhanden ist. Indem die Gerichte mit ihren Entscheidungen die bestehenden negativen Erscheinungen entlarven, die Schuldigen zur Verantwortung ziehen und die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf diese Fragen lenken, werden praktische Ziele und größere wirtschaftliche Erfolge erreicht. Damit wird die Enge der bisherigen Rechtsprechung gesprengt, und es wird von den Justizorganen ein über die bloß passive Abwehr gesellschaftsgefährlicher Handlungen hinausgehender konstruktiver Beitrag bei der sozialistischen Umgestaltung der Gesellschaft geleistet. Ein solches Herangehen wird uns auch in die Lage versetzen, die mit der gesellschaftlichen Erziehung zusammenhängenden Fragen besser zu begreifen und sichtbar gewordene Unklarheiten zu beseitigen. Es müssen viele und mannigfaltige Methoden angewendet werden. Entscheidend ist dabei die Beachtung von Zeit und Raum, die genaue Kenntnis der Persönlichkeit des Täters und des ihn umgebenden Milieus. Von Bedeutung bei der Festlegung der Mittel und Methoden, die bei der Erziehung des Täters angewendet werden müssen, ist auch die moralischpolitische Festfgkeit des Kollektivs, in das der Täter zurückgeht, und die Bereitschaft dieses Kollektivs, den Gestrauchelten zu erziehen. Für die Strategie und Taktik des Kampfes gegen die Kriminalität brauchen wir viele Erfahrungen aus der Praxis, denn durch die Verallgemeinerung dieser Erfahrungen wird die Praxis selbst leichter und besser werden. 8. Die auf dem Boden dieser Konzeption arbeitenden Justizorgane werden sich zu sozialistischen Justizorganen entwickeln. Die Rechtsprechung dieser Organe von sozialistischem Humanismus durchdrungen drückt den Menschen nicht nieder, sondern hebt ihn empor. Bemerkungen zur „Konzeption über die zukünftige Arbeit der Justizorgane“ Von JOSEF STREIT, Berlin In Verwirklichung der Forderung des V. Parteitags der SED, die Justizorgane zu sozialistischen Staatsorganen zu entwickeln, wurde ein Sonderlehrgang mit Richtern und Staatsanwälten durchgeführt. Der Lehrgang gliederte sich in zwei Abschnitte: Der erste Abschnitt er wurde mit Erfolg beendet umfaßte Lektionen, Seminare, Exkursionen und einen breiten Erfahrungsaustausch. Im zweiten Abschnitt erfüllen die Teilnehmer des Lehrgangs einen konkreten politischen Auftrag entweder in einem Betrieb oder in einer LPG. Der Lehrgang zeichnete sich durch eine hohe sozialistische Disziplin und Arbeitsmoral, durch eine große Aktivität und Kollektivität aus, und man kann sagen, daß die Teilnehmer eine sozialistische Arbeitsgemeinschaft waren. So ist es auch zu verstehen, daß sie sich Gedanken darüber machten, wie die Arbeit der Justizorgane verbessert werden kann. Die vorstehend abgedruckte „Konzeption über die zukünftige Arbeit der Justizorgane“ beweist den Ernst, mit dem das Kollektiv des Lehrgangs an diese Aufgabe herangegangen ist. Die in der Konzeption enthaltenen Gedanken zeigen zugleich, daß ein Kollektiv auch zu besseren wissenschaftlichen Ergebnissen kommen kann als der einzelne. Natürlich sind die in den Vorschlägen enthaltenen Gedanken nicht ausgefeilt dazu fehlte es den Lehrgangsteilnehmern an der Zeit. 470;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 470 (NJ DDR 1959, S. 470) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 470 (NJ DDR 1959, S. 470)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat besteht. Der Sachverhalt ist dem Staatsanwalt unverzüglich mitzuteilen. Die Bestattung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Staatsanwaltes zulässig, wobei eine Feuerbestattung ausdrücklich zu genehmigen ist.

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