Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 47

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 47 (NJ DDR 1959, S. 47); Lektion war es, die politische Bedeutung und Rolle des Kreisgerichts in seiner Stellung im System der Organe der Staatsmacht im Kreis herauszuarbeiten und die Aufgaben sichtbar zu machen, die sowohl vom Kreisgericht wie von den örtlichen Organen erfüllt werden müssen, um das Kreisgericht entsprechend seiner politischen Bedeutung voll ins Blickfeld des politischen Lebens im Kreis zu rücken. Diese Aufgabe ist ein wichtiger Beitrag zur Schaffung sozialistischer Gerichte und ein entscheidender Schritt zur Vorbereitung der Richterwahl. Die bisherigen Formen der Zusammenarbeit wurden eingehend analysiert. Ranke gab ferner Anregungen zur weiteren Entwicklung und Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Volksvertretung, Rat und Gericht, da dies Voraussetzung der engsten Verbindung der Staatsorgane mit den Voltemassen und deren noch aktivere und lebendigere Einbeziehung in die Leitung des Staates ist. Ranke hob hervor, daß der Hauptmangel in der Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen darin bestand, daß zwar bei großen politischen Ereignissen, z. B. bei den Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen Im Frühjahr 1957, den Schöffenwahlen 1958 und den Wahlen zur Volkskammer und den Bezirkstagen im Herbst 1958, Hand in Hand gearbeitet wurde, daß dies, im ganzen gesehen, jedoch ein sporadisches, zufälliges und gelegentliches Zusammenwirken war. Um zu einer planmäßigen, ständigen und nicht nur gelegentlichen und kampagnemäßigen Zusammenarbeit zu kommen, 1st es erforderlich, daß dies sowohl vom Gericht als auch von der Volksvertretung und dem Rat zielstrebig in Angriff genommen wird. Hier sind vor allem Aktivität, Geduld und Beharrlich-,keit notwendig. Die von der Kommission mit dem ersten Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Kreises Weimar-Land geführte Aussprache hat gezeigt, * daß viele Kreisgerichtsdirektoren es bisher nicht verstanden haben, beim Rat des Kreises darüber Klarheit zu schaffen, welche wichtigen Hinweise aus der gerichtlichen Praxis dem Rat gegeben werden können, damit dieser seiner Leitungsfunktion noch besser gerecht wird, und daß auch das Kreisgericht seine Aufgaben in der Rechtsprechung nur erfüllen kann, wenn es durch die Hilfe des Rates jederzeit einen genauen Überblick über die politische und ökonomische Situation im Kreis besitzt. Mitarbeiter des Rates des Kreises erklärten der Kommission, daß ihnen bisher noch niemand so einleuchtend erklärte habe, wie unentbehrlich für die Arbeit des Rates des Kreises die Zusammenarbeit mit dem Kreisgericht ist. Dem Lehrgang wurde auf Grund dieser Lektion die Aufgabe gestellt, als Ergebnis der Diskussion im Seminar und den Aussprachen mit den Mitarbeitern des Rates des Kreises Weimar-Land einen Entwurf zu einem schriftlichen Jahresbericht für die örtlichen Organe der Staatsmacht im Kreise auszuarbeiten. Diese Aufgabe wurde zur vollen Zufriedenheit erfüllt. Den Mitarbeitern des Rates des Kreises Weimar-Land danken wir an dieser Stelle für ihre wertvollen Hinweise. Es empfiehlt sich, auch späteren Lehrgängen ähnliche Aufgaben zu stellen, um die mannigfaltigen Erfahrungen der Praxis zur Verbesserung der gesamten Arbeit nutzbar zu machen. Von großer Bedeutung war weiterhin die Lektion des Abteilungsleiters Krutzsch, die sich mit der Leitungstätigkeit im engeren Sinn, d. h. mit der Leitungstätigkeit am Kreisgericht, beschäftigte. Ausgehend vom demokratischen Zentralismus als Leitungsform, wurde hervorgehoben, daß der Direktor eines Kreisgerichts durch seine Leitungstätigkeit dafür zu sorgen hat, daß das Kreisgericht seine allgemeinen und konkreten Aufgaben im Rahmen der Diktatur des Proletariats erfüllt; es ist daher notwendig, alle Mitarbeiter des Kreisgerichts ziu befähigen, die jeweiligen politischen Aufgaben in der eigenen fachlichen Arbeit zu verwirklichen, und sie zu -bewußten Patrioten zu erziehen. Dabei besteht eine der wichtigsten Aufgaben des Kreisgerichts-direktars darin, seine Mitarbeiter zu einer sozialistischen Gemeinschaft zusammenzuschließen, die in der Lage ist, die Aufgaben eines jeden Mitarbeiters zu lösen. Krutzsch setzte sich ausführlich mit den verschiedensten Formen der Bildung eines Kollektivs auseinander und hob hervor, daß nur dort ein sozialistisches Kollektiv gebildet werden kann, wo Mitarbeiter auch den politischen Sinn ihrer Arbeit erkennen und auf dieser Grundlage ihre Arbeit lieben lernen. Eingehend wurden weiterhin die Aufgaben des Kreisgerichtsdirektors behandelt, wie sie normativ im GVG, in der Justizverwaltungsordnung, der Arbeitsordnung usw. festgelegt sind Es zeigte sich in der Diskussion, daß ein Teil der Kreisgerichtsdirektoren keine Kenntnis von diesen ihnen übertragenen Aufgaben hatte. Den Teilnehmern des Lehrgangs wurde daher auch eine Zusammenstellung der wichtigsten Normen, die die Tätigkeit des Kreisgerichtsdirektors betreffen, ausgehändigt. Es empfiehlt sich, daß die Justizverwaltungsstellen ebenfalls derartige Zusammenstellungen besonders deh neu mit der Leitung eines Kreisgerichts beauftragten Direktoren aushändigen und sie mit ihnen eingehend durchsprechen. Bei der Behandlung der Voraussetzungen für die Leitung eines Kreisgerichts hob Krutzsch hervor, daß dazu die ständige eigene Qualifizierung, das regelmäßige Studium der Parteibeschlüsse, die ständige Vervollkommnung des Wissens auf dem Gebiet des dialektischen Materialismus, das regelmäßige Studium des „Neuen Deutschland“, das Studium der „Neuen Justiz“ und die Beachtung aller Hinweise der Justizverwaltungsstellen gehören. Weiterhin wies er in diesem Zusammenhang auf die engste Zusammenarbeit mit der Kreisleitung der SED, dem Kreisstaatsanwalt und dem VPKA hin. In einem weiteren Teil der Vorlesung wurden die Hauptformen der Leitungstätigkeit behandelt, besonders die Auswertung wichtiger Parteibeschlüsse für die eigene Arbeit, die Analysierung der eigenen gerichtlichen Entscheidungen, die Anfertigung von Arbeitsplänen, die Durchführung von Dienstbesprechungen, die Vorbereitung auf Direktorentagungen usw. erläutert. Einen besonderen Umfang nahm bei den Beratungen die Diskussion über die Methoden der Urteilskontrolle und der Urteilsauswertung ein. Es zeigte sich, daß in der Praxis die verschiedensten Formen entwickelt wurden, angefangen von der Auswertung einzelner Urteile in den regelmäßigen wöchentlichen Dienstbesprechungen bis zu einer monatlichen bzw. quartalsmäßigen Auswertung. Diese Formen wurden im allgemeinen für richtig gehalten. Für falsch wurde es jedoch gehalten, daß der Kreisgerichtsdirektor die Auswahl und Kontrolle der Urteile allein vornimmt, da dadurch das Kollektiv ausgeschaltet und so nur eine ungenügende Urteilskontrolle durchgeführt wird. Sodann wurde über den neuen Arbeitsstil im Strafverfahren gesprochen. Hier erläuterte Krutzsch noch einmal eingehend die Anleitung zur Rechtsprechung in bezug auf Hetze und Staatsverleumdung sowie die Notwendigkeit der Einleitung der gesellschaftlichen Erziehung. Die Einfügung dieser ursprünglich nicht vorgesehenen Vorlesung hat sich als sehr nützlich und notwendig erwiesen, da in der Praxis noch keine vollständige Klarheit über diese Probleme besteht. Der Minister hob in diesem Zusammenhang hervor, daß mit der Frage der gesellschaftlichen Erziehung gleichzeitig eine der Grundfragen des sozialistischen Gerichts behandelt werde und daß durch sie die Schranken des Gerichts weit nach außen mitten in die Gesellschaft geschoben werden. Um in der gesellschaftlichen Erziehung einen entscheidenden Schritt vorwärts zu kommen, haben einzelne Kreisgerichte verantwortliche Funktionäre von gesellschaftlichen Organisationen eingeladen und mit ihnen die Bedeutung und Notwendigkeit der gesellschaftlichen Erziehung besprochen. Besonders wertvoll waren die Anregungen, wie man die Gewerkschaft heranziehen kann, da gerade sie zur gesellschaftlichen Erziehung in entscheidendem Maße berufen ist. , In seinem Referat über die Kaderarbeit behandelte Kaderleiter Seifert besonders die Vorbereitung auf die Richterwahl. Die darauffolgende Diskussion zeigte, daß der Stand der Vorbereitungen bisher noch ungenügend ist. Man hat wohl bei allen Kreisgerichten mit den organisatorischen Vorarbeiten begonnen, jedoch wurde bisher noch nicht erkannt, daß die Richterwahl in erster Linie eine kaderpolitische Frage ist, denn die Frage „Wer ist Richter?“ wird durch die Vertreter der Bevölkerung, durch die Kreis- bzw. Bezirkstage, beantwortet. Deshalb ist auch jeder Kreisgerichtsdirektor dafür verantwortlich, daß die Richter seines Gerichts ehrlich Rechenschaft darüber ablegen, wie sie den 47;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 47 (NJ DDR 1959, S. 47) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 47 (NJ DDR 1959, S. 47)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchfüurung der Untersuchungshaft ?r. Ordnungs- und Veraaltonsregeln für Verhaftete - Hausordnung - Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit Geheime Verschlußsache - RataizicL.

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